Amtsblatt 1900/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Juli 1900

6 oom 14. December 1888, Nr. 26, zu bestreitenden Weg¬ Steyr, 6. Juni 1900. Z. 10.925/IV. St. entschädigungen für Religionslehrer im vollen Betrage den Schulgemeinden aus dem Landesschulfonde zu ersetzen An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Der oberösterr. Landesausschuss wird auf Grund dieser Zur leichteren Orientierung der seitens des Herrn k. k. Ermächtigung von nun an den Schulgemeinden die fraglichen Steuer=Ober=Inspectors Dr. Hans Kastner oder eines anderen Wegentschädigungen im vollen Betrage vergüten und diesen Beamten vorzunehmenden Localisierungen von Neu=, Um¬ Ersatz schon bei den für die Zeit vom 1. November 1899 Zu= und Aufbauten werden die Gemeinde=Vorstehungen ein¬ bis Ende April 1900 vorschussweise geleisteten Beträgen geladen, in den Bauausweisen, sowie in den Baufreijahrs¬ eintreten lassen gesuchen, Hauslcassensteuer=Minderungsgesuchen 2c. nebst den Die Ortsschulräthe werden angewiesen, künftighin behufs Vor= und Zunamen der Parteien auch deren vulgäre (Haus¬) Erlangung der Vergütung aus dem Landesschulfonde für Namen anzugeben. die den Religionslehrern geleisteten Wegentschädigungen die Quittungen derselben, oder, wenn kein Wegentschädigungs¬ pauschale geleistet wird, sondern für jede einzelne Fahrt oder für jeden Gang die Vergütung zu entrichten ist, die nach Steyr, 7. Juli 1900. Z. 986/B.=Sch.=R. Vorschrift des hierämtlichen Erlasses vom 27. December 1889 Z. 3034, ausgefüllten Anspruchsausweise halbjährig nach¬ An sämmtliche Ortsschulräthe und die hochw. hinein bis Ende Mai, bezw. November jeden Jahres un¬ mittelbar dem oberösterr. Landesausschusse Pfarrämter. vorzulegen. Durch vorstehende Anordnungen werden die Erlässe Der oberösterreichische Landtag hat zufolge des in der des k. k. Landesschulrathes vom 27. December 1889, Z. 3034 29. Sitzung am 2. Mai 1900 gefassten Beschlusses den (V.=Bl. d. L.=Sch.=R. Nr. 14), und vom 6. August 1897, oberösterreichischen Landesausschuss ermächtigt, die von den Z. 2300 (V.=Bl. d. L.=Sch.=R. Nr. 6), theilweise abgeändert. Schulgemeinden nach § 9, bezw. § 11 des Landesgesetzes Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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