Amtsblatt 1900/27 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Juli 1900

4 Volksschulen des Bezirkes, an denen die Schulbesuchs¬ Luger, Photographen=Gewerbe im Markte Weyer Nr. 12. erleichterung nach der Ministerial=Verordnung vom 8. Juni 4. Bernhard Mühlberger, Flaschenbier=Handel in Neuhofer 1883, Artikel 5, Punkt 6, lit. e, eingeführt ist, ermächtig Nr. 106. 5. Josefa Hamedinger, Modisten=Gewerbe im werden, den Schülern und Schülerinnen des 8. Schuljahres Markte Weyer Nr. 15/16. 6. Theodor Mandl, Messerschmied¬ nachdem dieselben den für dieses Schuljahr bestimmten ge¬ Gewerbe in Sierninghofen Nr. 25, Gemeinde Sierning kürzten Unterricht absolviert haben, das Eutlassungszeugnis Franz Rohrauer, Friseur= und Raseur=Gewerbe in Losen¬ 7. einzuhändigen. Damit der Zweck der Schulbesuchserleichterung stein Nr. 37, 8. Franz Brandl, Flaschenbier=Handel in olchen Kindern den früheren Uebertritt in eine Lehre oder Stadelkirchen Nr. 7, Gemeinde Gleink. 9. Josef Wurmböck in einen Dienst zu ermöglichen, jedoch erreicht werden könne. Drechsler =Gewerbe in Stiedelsbach Nr. 14, Gemeinde ist im § 21, al. 3, Schlusssatz des Gesetzes vom 2. Mai Losenstein 1883, Vorsorge getroffen, indem Schüler und Schülerinnen B. Gewerbelöschungen pro Juni 1900. des 8. Schuljahres, nachdem sie den für dieses Schuljahr bestimmten gekürzten Unterricht absolviert haben, und in den Anton Herber, Wirts=Gewerbe in Egendorf Nr. 10. Städten Linz oder Steyr in eine Lehre oder in einen Dienst 2. Karl Voith, Messerer=Gewerbe; in Gründberg Nr. 106. treten, in beiden Städten von dem weiteren Schulbesuche Gemeinde Sierning. 3. Johann Schöllhammer, Schuhmacher¬ für den Rest des Schuljahres befreit werden können. Gewerbe in Schwamming Nr. 7, Gemeinde Garsten. 4. Jose Die Schulleitungen des Landbezirkes Steyr werden Huber, Müller=Gewerbe in Dietach Nr. 36, Gemeinde Gleink angewiesen, in solchen Fällen die Schulnachrichten¬ 5. Franz Singer, Krämerei in Sierning Nr. 2. 6. Gottlieb bücher und Entlassungszeugnisse der in Betracht Peßl, Messerschmied=Gewerbe in Neuzeug Nr. 25, Gemeinde tehenden Kinder an den Stadtschulrath Steyr, beziehungs¬ Johann Bachl, Fleischhauer=Gewerbe in Sierning. 7. weise an jenen in Linz mit dem Bemerken zu übermitteln, Sierning Nr. 157. dass der betreffende Schüler oder die Schülerin im Sinne Steyr, am 2. Juli 1900. des § 21, al. 3, des obigen Gesetzes von dem ferneren Schulbesuche befreit werden kann. Sobald dann ein solches im Dienste oder in der Lehre stehendes Kind das 14. Lebens¬ jahr erreicht hat, wird ihm vom Stadtschulrathe Linz oder Steyr, 27. Juni 1900. Z. 846/B.=Sch.=R. Steyr das Entlassungszeugnis ausgefolgt werden Hievon werden die Schulleitungen zufolge Sitzungs¬ An sämmtliche Schulleitungen. beschlusses vom 25. Juni in l. J. zur Darnachtung Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom Kenntnis gesetzt. 28. Mai l. J., Z. 1396 anher eröffnet, dass er mit Rück¬ sicht auf die Bestimmungen des § 21 des Reichs=Volksschul¬ Der k. k. Statthaltereirath: gesetzes und des § 14 der Schul= und Unterrichts=Ordnung Dr. Adolf Ritter v. Pitner. nicht in der Lage ist, zu bewilligen, dass die Leitungen jener —.—— Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2