. bis zum 16. Februar 1900, 1 K 70 h vom 17. Februar 1900 an. Allgem. öffentl. Communal=Krankenanstalt in Znaim: 30 h für Zünftige, 1 K 60 h für Fremde. Allgem. öffentl. Communal=Krankenanstalt in Leipnik: 1. Cl. 6 K, 2. Cl. h, K 90 1K, 3. Cl. 1 öffentlich seit 1. Jänner 1900 Landes=Irrenanstalt inBrünn: 1. Classe 5 K, 2. Cl. 3 K 3. Cl. 1 K 44 h. Landes=Irrenanstalt in Sternberg: 1 Cl. 5 K, 2. Cl. 3 K., 3. Cl. 1 K 44 h. Landes=Gebäranstalt in Brünn: 1. Cl. 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 2 K. Landes¬ Gebäranstalt in Olmütz: 1. Cl. 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 2 K Z. 8895. Steyr, am 2. Juli 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Widerruf. Laut Note der k. k. Ländesregierung in Salzburg vom 17. Mai 1900,Z. 6457, wurde die Identität des Vaganten Heinrich Gericourt mit dem 1875 in Kaschau geborenen und nach Steinamanger in Ungarn zuständigen Kellner Arpad Mibäczy festgestellt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit Bezugnahme auf den h. o. Erlass vom 10. October 1899, 13.242, in die Z. Kenntnis gesetzt und ist jede weitere Nachforschung nach den Genannten einzustellen. Z. 9150. Steyr, 2. Juli 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden an der Enns. Der in Klaus wohnhafte Bahnarbeiter Anton Gollner war am 26. d. M. abends damit beschäftigt, Schwemmhol aus der Enns zu bergen, bei welcher Verrichtung er das Gleichgewicht verlor, kopfüber in das Wasser stürzte und sofort in den Wellen verschwand Der Genannte ist 26 Jahre alt, verheiratet mittel¬ großer Statur, untersetzt, stark, hat kleinen, chwarzen Schnurrbart, dunkle Haare und war nicht rasiert Bekleidet war derselbe mit braunem Lodenrocke, schwarzem Stoffbeinkleid, rupfernem Hemde. Bei oberwähnter Arbeit war Gollner barfuß Im Falle als die Leiche angeschwemmt werden sollte, ist sofort hieher die Anzeige zu machen. Z. 9258. Steyr, 4. Juli 1900. Amtserinnerung. JJenen Gemeinden, in welchen Armen= oder Ver¬ orgungshäuser sich befinden, wird ein Formulare ad K zugestellt, inwelches sodann die Zahl derjenigen bresthaften Personen einzutragen ist, welche in den be¬ treffenden Anstaltenihre ständige Unterkunft und Pflege genießen. Das ausgefüllte Formular ist sodann anher ehe thunlichst vorzulegen. Nachdem ferners das erste Halbjahr 1900 zu Ende ist, sind die Geburten=Ausweise der Hebammen einzusammeln, den Herren Gemeinde=Aerzten zur Durchsicht und eventuellen Richtigstellung zu übergeben, und sodann bis längstens Ende Juli anher vorzulegen. Z. 9015. Steyr, 29. Juni 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.217/II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen neuerlich erfolgter Einschleppungen der Schweine pest nach dem diesseitigen Gebiete fand das Ministeriun des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den ungarischen Stuhlgerichts=Bezirken Szent=Lörinc (Comitat Baranya), Kaposvar, Szigetvar (Comitat Somogy), Dombovar, Simon tornya, Tamas, Völgysek (Comitat Tolna), Csaktornya, Perlak (Comitat Zala), dann aus den croatisch=slavonischen Bezirken Grubisnopolje (Comitat Bjelovar=Krizevci), Pozega Comitat Pozega), Nisice, Slatina, Virovitica (Comitat Virovitica) nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest im ungarischen Stuhlgerichts=Bezirke Trencsen Comitat Trencsen) von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Ungarisch=Brod getroffenen und von der k. k. Statthalterei n Brünn bestätigten Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus diesem Bezirke nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dagegen wird das gegen die Einfuhr von Schweiner aus dem ungarischen Stuhlgerichts=Bezirke Nagy=Marton (Comitat Sopron) erlassene Verbot hiemit aufgehoben Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 20. Juni d. J., Z. 10.991/II, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft Uebertretungen derselben werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880 R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Besetzes Anwendung. Linz, am 23. Juni 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. 9016. Steyr, 29. Juni 1900. Z. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.297/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1900, Z. 21.845, wird mit Beziehung auf
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