Amtsblatt 1900/27 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Juli 1900

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 5. Juli. Nr. 27. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werder mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 2. Juli 1900. Z. 8893 u. 8957. Steyr, 28. Juni 1900. Se. k. u. k. apostolische Majestät haben mit Aller¬ An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. höchster Entschließung vom 20. Juni l. J. den k. k. Bezirks¬ Gendarmerieposten -Tommanden. hauptmann Dr. Adolf Ritter v. Pitner zum k. k. Statt¬ haltereirathe im Stande der o. ö. Statthalterei in Linz zu Warnung vor den Spitalssimulanten ernennen geruht. Anton Onesberger, Handlungs=Commis, zuständig Dies wird mit dem Beifügen bekanntgegeben, dass nach Bergreichenstein (Bezirk Schüttenhofen), 42 Jahre alt, eine Aenderung meiner Dienstesbestimmung dermalen nicht und vor dem nach Moosburg in Kärnten zuständigen eintritt. Vaganten Johann Strauß, über welchen die Spitalsver¬ weisung ausgesprochen wurde. Steyr, 4. Juli 1900. Denselben ist nur in wirklich dringenden Fällen die Aufnahme zu gewähren, eventuell ist gegen dieselben die Unter einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt Nr. XXXIX schubweise Behandlung einzuleiten. zur Hinausgabe Ueber allfällige Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 26. Juni 1900. Z. 8894. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Steyr, 2. Juli 1900. Z. 8892. Laut Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Z. 19.282, wurden in den öffentlichen 25. Mai 1900, Gendarmerieposten -Tommanden. Krankenanstalten Mährens pro 1900 nachstehende Verpflegs¬ taxenfestgesetzt. Ausforschung Verpflegs=Classe Landeskrankenanstalt in Brünn: 1. 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 2 K. Landeskrankenanstalt in Olmütz: des im Jahre 1878 geborenen, in Dobratitz im Bez. Teschen 3. Cl. 2 K. Allgem. öffentl. 1. Cl. 6 K, 2. Cl. 4 K, heimatberechtigten Anton Zawadowsky. 20 h, Communal=Krankenanstalt in Bärn: 2. Cl. 3 K Der genannte Stellungspflichtige ist von mittelgroßer 3. Cl. 1 K 90 h. Allg. öffentl. Communal=Krankenanstalt in Statur, hat rundes Gesicht, schwarze Augen, gewöhnlichen Ung.=Hradisch 1 K 70 h. Allg. öffentl. Communal=Kranken¬ Mund, proportionierte Nase, dunkelblonde Haare sowie anstalt in Iglau: 1 K 60 h für Iglauer, 1 K 70 h für Augenbrauen und besitzt keine besonderen Kennzeichen; Fremde. Allgem. öffentl. Communal=Krankenanstalt in weiters des im Jahre 1876 zu Kremsmünster ge¬ Neutitschein 1 K 60 h für Neutitscheiner und Angehörige borenen, nach Vorchdorf zuständigen Taglöhners Michael 1K 80 h für alle der Contributionsfonds=Gemeinden, Hauser. übrigen Kranken. Allg. öffentl. Communal=Krankenanstalt in Derselbe ist katholisch und mittelgroß, hat rundes 1 K 90 h. Allgem. öffentl. Communal¬ Mähr.= Ostrau: Gesicht, graue Augen, blonde Augenbrauen, proportionierte 1 Allgem. öffentl. K 68 h. Krankenanstalt in Proßnitz: Nase und Mund, braune Haare, gute Zähne und besitzt Communal=Krankenanstalt in Mähr.=Schönberg: 1. Classe keine besonderen Kennzeichen. 1 K 90 h.Allgem. öffentl. K, 2. Cl. 5 K, 3 Cl. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 10. August l. J. Communal=Krankenanstalt in Mähr.=Trübau: 1 K 90 h. zu berichten. Allgem. öffentl. Communal=Krankenanstalt in Mähr.=Wei߬ kirchen: 1. Cl. 3 K 60 h, 2. Cl. 3 K, 3. Cl. 1 K 60 h

. bis zum 16. Februar 1900, 1 K 70 h vom 17. Februar 1900 an. Allgem. öffentl. Communal=Krankenanstalt in Znaim: 30 h für Zünftige, 1 K 60 h für Fremde. Allgem. öffentl. Communal=Krankenanstalt in Leipnik: 1. Cl. 6 K, 2. Cl. h, K 90 1K, 3. Cl. 1 öffentlich seit 1. Jänner 1900 Landes=Irrenanstalt inBrünn: 1. Classe 5 K, 2. Cl. 3 K 3. Cl. 1 K 44 h. Landes=Irrenanstalt in Sternberg: 1 Cl. 5 K, 2. Cl. 3 K., 3. Cl. 1 K 44 h. Landes=Gebäranstalt in Brünn: 1. Cl. 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 2 K. Landes¬ Gebäranstalt in Olmütz: 1. Cl. 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 2 K Z. 8895. Steyr, am 2. Juli 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Widerruf. Laut Note der k. k. Ländesregierung in Salzburg vom 17. Mai 1900,Z. 6457, wurde die Identität des Vaganten Heinrich Gericourt mit dem 1875 in Kaschau geborenen und nach Steinamanger in Ungarn zuständigen Kellner Arpad Mibäczy festgestellt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit Bezugnahme auf den h. o. Erlass vom 10. October 1899, 13.242, in die Z. Kenntnis gesetzt und ist jede weitere Nachforschung nach den Genannten einzustellen. Z. 9150. Steyr, 2. Juli 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden an der Enns. Der in Klaus wohnhafte Bahnarbeiter Anton Gollner war am 26. d. M. abends damit beschäftigt, Schwemmhol aus der Enns zu bergen, bei welcher Verrichtung er das Gleichgewicht verlor, kopfüber in das Wasser stürzte und sofort in den Wellen verschwand Der Genannte ist 26 Jahre alt, verheiratet mittel¬ großer Statur, untersetzt, stark, hat kleinen, chwarzen Schnurrbart, dunkle Haare und war nicht rasiert Bekleidet war derselbe mit braunem Lodenrocke, schwarzem Stoffbeinkleid, rupfernem Hemde. Bei oberwähnter Arbeit war Gollner barfuß Im Falle als die Leiche angeschwemmt werden sollte, ist sofort hieher die Anzeige zu machen. Z. 9258. Steyr, 4. Juli 1900. Amtserinnerung. JJenen Gemeinden, in welchen Armen= oder Ver¬ orgungshäuser sich befinden, wird ein Formulare ad K zugestellt, inwelches sodann die Zahl derjenigen bresthaften Personen einzutragen ist, welche in den be¬ treffenden Anstaltenihre ständige Unterkunft und Pflege genießen. Das ausgefüllte Formular ist sodann anher ehe thunlichst vorzulegen. Nachdem ferners das erste Halbjahr 1900 zu Ende ist, sind die Geburten=Ausweise der Hebammen einzusammeln, den Herren Gemeinde=Aerzten zur Durchsicht und eventuellen Richtigstellung zu übergeben, und sodann bis längstens Ende Juli anher vorzulegen. Z. 9015. Steyr, 29. Juni 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.217/II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen neuerlich erfolgter Einschleppungen der Schweine pest nach dem diesseitigen Gebiete fand das Ministeriun des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den ungarischen Stuhlgerichts=Bezirken Szent=Lörinc (Comitat Baranya), Kaposvar, Szigetvar (Comitat Somogy), Dombovar, Simon tornya, Tamas, Völgysek (Comitat Tolna), Csaktornya, Perlak (Comitat Zala), dann aus den croatisch=slavonischen Bezirken Grubisnopolje (Comitat Bjelovar=Krizevci), Pozega Comitat Pozega), Nisice, Slatina, Virovitica (Comitat Virovitica) nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest im ungarischen Stuhlgerichts=Bezirke Trencsen Comitat Trencsen) von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Ungarisch=Brod getroffenen und von der k. k. Statthalterei n Brünn bestätigten Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus diesem Bezirke nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dagegen wird das gegen die Einfuhr von Schweiner aus dem ungarischen Stuhlgerichts=Bezirke Nagy=Marton (Comitat Sopron) erlassene Verbot hiemit aufgehoben Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 20. Juni d. J., Z. 10.991/II, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft Uebertretungen derselben werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. Februar 1880 R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Besetzes Anwendung. Linz, am 23. Juni 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. 9016. Steyr, 29. Juni 1900. Z. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.297/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1900, Z. 21.845, wird mit Beziehung auf

die Kundmachung der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 30. Mai d J., Z. 9582 verlautbart, dass das königlick ungarische Ackerbau=Ministerium in Budapest auf Grund der von den competenten ungarischen Stuhlrichter=Aemtern erlassenen Sperrverfügungen verboten hat: Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken Bruck an der Leitha, Mistelbac Niederösterreich), Pettau (Steiermark), Nadwörna Galizien) und aus dem Stadtgebiete Wiener=Neustadt 2. vegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Bruck an der Leitha nach Ungarn. Hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Vieh aus den hier nicht genannten, an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, am 25. Juni 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 3. Z. 9211. Juli 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juni bis 26. Juni 1900. 1. Rotz. Bestand der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Poneggen. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Grieskirchen. 2. Rauschbrand. Bestand der Seuche. BezirkSteyr (Land): Gemeinde Ternberg, Ort¬ schaft Breitenfurt Frlöschen der Seuche Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Vorder¬ stoder 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ortschaft Kranabeth 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Au: Gemeinde Schlierbach, Ortschaft Sautern; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf 3.Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Bruck bei Tödling 4.Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaften Grünau, Marbach. 5.Bezirk Steyr (Land); Gemeinde Allhaming, Ortschaft Laimgräben: Gemeinde und Ortschaft Aschach; Gemeinde und Ortschaft Neuhofen Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ Manndorf. schaft 2. Bezirk Perg: Gemeinde Innerstein, Ortschaft Sulzbach; Gemeinde Weinzierl, Ortschaft Zeitling. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Weibern; Gemeinde und Ortschaft Gaspoltshofen. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ramingsteg. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Amesschlag, Ort¬ schaft Eberhardschlag; Gemeinde und Ortschaft Schenken¬ felden. 2.Bezirk Rohrbach: Gemeinde Ahorn, Ortschaft Piberstein. Z. 9263. Steyr, 4. Juli 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden werden auf die in der Linzer=Zeitung vom 4. Juli d. J., Nr. 150, erschienene Kundmachung der o. ö. Statthalterei vom 29. Juni d. J., Z. 11.218/II, betreffs den Verkehr mit Handelsvieh, beziehungsweise Handelsschweinen, im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns zur strengen Darnachachtung mit dem Bemerken auf¬ merksam gemacht, dass diese Verordnung mit dem Tage ihrer Kundmachung in Wirksamkeit tritt Die ausführliche Publication im Bezirke wird nach¬ folgen. Z. 891/B.=Sch.=R. Steyr, 26. Juni 1900. An die Ortsschulräthe. Suppenanstalten. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 25. Junil. J. werden die Ortsschulräthe an jenen Schulorten, in denen im abgelaufenen Winter eine Suppenanstalt geöffnet war. eingeladen, allen jenen Personen und Corporationen, die ich um die Erhaltung und Fortführung dieser humanitären Anstalten verdient gemacht haben, schriftlich den Dank und die Anerkennung des k. k. Bezirksschulrathes auszudrücken. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankencasse-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Juni 1900. 1 Eduard Merkinger, Gast= und Schankgewerbe im Markte Weyer Nr. 81 (Berechtigungen § 16, lit. b, c d und g, ohne Billard. Gewerbe=Ordnung vom 15. März 1883. An¬ erkennung der radicierten Eigenschaft.) 2. Therese Baumann, Photographen=Gewerbe im Markte Weyer Nr. 12. 3. Anton

4 Volksschulen des Bezirkes, an denen die Schulbesuchs¬ Luger, Photographen=Gewerbe im Markte Weyer Nr. 12. erleichterung nach der Ministerial=Verordnung vom 8. Juni 4. Bernhard Mühlberger, Flaschenbier=Handel in Neuhofer 1883, Artikel 5, Punkt 6, lit. e, eingeführt ist, ermächtig Nr. 106. 5. Josefa Hamedinger, Modisten=Gewerbe im werden, den Schülern und Schülerinnen des 8. Schuljahres Markte Weyer Nr. 15/16. 6. Theodor Mandl, Messerschmied¬ nachdem dieselben den für dieses Schuljahr bestimmten ge¬ Gewerbe in Sierninghofen Nr. 25, Gemeinde Sierning kürzten Unterricht absolviert haben, das Eutlassungszeugnis Franz Rohrauer, Friseur= und Raseur=Gewerbe in Losen¬ 7. einzuhändigen. Damit der Zweck der Schulbesuchserleichterung stein Nr. 37, 8. Franz Brandl, Flaschenbier=Handel in olchen Kindern den früheren Uebertritt in eine Lehre oder Stadelkirchen Nr. 7, Gemeinde Gleink. 9. Josef Wurmböck in einen Dienst zu ermöglichen, jedoch erreicht werden könne. Drechsler =Gewerbe in Stiedelsbach Nr. 14, Gemeinde ist im § 21, al. 3, Schlusssatz des Gesetzes vom 2. Mai Losenstein 1883, Vorsorge getroffen, indem Schüler und Schülerinnen B. Gewerbelöschungen pro Juni 1900. des 8. Schuljahres, nachdem sie den für dieses Schuljahr bestimmten gekürzten Unterricht absolviert haben, und in den Anton Herber, Wirts=Gewerbe in Egendorf Nr. 10. Städten Linz oder Steyr in eine Lehre oder in einen Dienst 2. Karl Voith, Messerer=Gewerbe; in Gründberg Nr. 106. treten, in beiden Städten von dem weiteren Schulbesuche Gemeinde Sierning. 3. Johann Schöllhammer, Schuhmacher¬ für den Rest des Schuljahres befreit werden können. Gewerbe in Schwamming Nr. 7, Gemeinde Garsten. 4. Jose Die Schulleitungen des Landbezirkes Steyr werden Huber, Müller=Gewerbe in Dietach Nr. 36, Gemeinde Gleink angewiesen, in solchen Fällen die Schulnachrichten¬ 5. Franz Singer, Krämerei in Sierning Nr. 2. 6. Gottlieb bücher und Entlassungszeugnisse der in Betracht Peßl, Messerschmied=Gewerbe in Neuzeug Nr. 25, Gemeinde tehenden Kinder an den Stadtschulrath Steyr, beziehungs¬ Johann Bachl, Fleischhauer=Gewerbe in Sierning. 7. weise an jenen in Linz mit dem Bemerken zu übermitteln, Sierning Nr. 157. dass der betreffende Schüler oder die Schülerin im Sinne Steyr, am 2. Juli 1900. des § 21, al. 3, des obigen Gesetzes von dem ferneren Schulbesuche befreit werden kann. Sobald dann ein solches im Dienste oder in der Lehre stehendes Kind das 14. Lebens¬ jahr erreicht hat, wird ihm vom Stadtschulrathe Linz oder Steyr, 27. Juni 1900. Z. 846/B.=Sch.=R. Steyr das Entlassungszeugnis ausgefolgt werden Hievon werden die Schulleitungen zufolge Sitzungs¬ An sämmtliche Schulleitungen. beschlusses vom 25. Juni in l. J. zur Darnachtung Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom Kenntnis gesetzt. 28. Mai l. J., Z. 1396 anher eröffnet, dass er mit Rück¬ sicht auf die Bestimmungen des § 21 des Reichs=Volksschul¬ Der k. k. Statthaltereirath: gesetzes und des § 14 der Schul= und Unterrichts=Ordnung Dr. Adolf Ritter v. Pitner. nicht in der Lage ist, zu bewilligen, dass die Leitungen jener —.—— Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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