Amtsblatt 1900/26 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Juni 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 26. 1900. Steyr, am 28. Juni. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 tr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 8689. Steyr, 22. Juni 1900. bei den gewerblichen Genossenschaften Genossenschafts=Com¬ missäre auf Grund gewerbsbehördlicher Be¬ An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. stellung bestehen. Wo dies der Fall ist, sind Vor= und Zuname, Wohn¬ Gendarmerieposten -Tommanden. ort und Beschäftigung des betreffenden Genossenschafts=Com¬ Aus Anlass eines speciellen Falles und bei dem Um¬ missärs sowie Zahl und Datum des Bestellungs=Decretes stande, als es eine sowohl bei den Gemeinde=Vorstehungen anher bekanntzugeben. als auch in der Bevölkerung weit verbreitete Ansicht ist, Für jene Genossenschaften, " für welche bisher kein dass die k. k. Gendarmerie verpflichtet sei, über jede Requi¬ Genossenschafts=Commissär aufgestellt wurde, oder wo ein sition von Parteien, insbesondere bei Gasthausstänkereien zu solcher dermalen nicht fungiert, hat die Gemeindevorstehung eine intervenieren, wird mit Hinweis auf die Bestimmungen des geeignete Persönlichkeit vorzuschlagen, welche bereit und un¬ § 8 des Gend.=Ges. und 108 der Dienst=Instruction für befangen ist, das Ehrenamt eines Genossenschafts=Commissärs die k. k. Gendarmerie, endlich § 25 der Gemeindeordnung zu übernehmen. zur stricten eigenen Darnachachtung und entsprechenden Ver¬ lautbarung bekanntgegeben bezw. erinnert, dass die locale Z. 5439/IV. St. Steyr, 20. Juni 1900. Sicherheitspolizei durch die eigenen Organe der Gemeinden zu besorgen ist und dass Aufforderungen von Privatpersonen Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit Erlass vom stets nur als Anzeige zu behandeln sind; Assistenzen nur 2. Mai 1900, Z. 14.932, die Steuerbehörden ermächtigt, fallweise von der Dienstbehörde bewilligt werden und dass die Personaleinkommensteuer auch für diejenigen Privat¬ Gemeindeämter nur bei Gefahr im Verzuge Gendarmerie¬ Bediensteten, deren Einkommen nur nach Zusammenrechnung Assistenz unter gleichzeitiger Anzeige an die Dienstbehörde der ihnen von demselben Dienstgeber zukommenden, 1200 K unmittelbar ansprechen können nicht erreichenden, stehenden und veränderlichen Bezüge die Dies zu beurtheilen, sowie die über Anzeigen von steuerpflichtige Höhe erreicht, zur Einhebung im Abzugswege Privaten zu treffenden Dispositionen ist Sache des k. k. durch den Dienstgeber vorzuschreiben Gendarmeriepostens, welcher hiebei unter strenger Beachtung Von dieser Ermächtigung darf jedoch nur dann Ge¬ der Dienstes=Vorschriften und insbesondere in der Erwägung brauch gemacht werden, wenn sich die betheiligten Dienst¬ vorzugehen hat, dass die Gendarmerie durch Intervention geber ausdrücklich mit dieser Art der Steuervorschreibung in rein localpolizeilichen Angelegenheiten nicht ihrer eigent¬ einverstanden erklären und die entfallende Steuer aus thümlichen Aufgabe, die in der Erhaltung der öffent¬ eigenem entrichten. Sollte die letztere Bedingung nicht lichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht, ent¬ zutreffen, wäre auch die Zustimmung der Dienstnehmer er¬ zogen werde. forderlich. Die k. k. Gendarmerieposten haben sich nach Inhalt Die bezüglichen Erklärungen der Betheiligten können vorstehender Weisungen zu benehmen. passend in der Anmerkungscolonne der Dienstbezugsanzeigen abgegeben werden. Steyr, 22. Juni 1900. Z. 8700. Z. 8784. Steyr, 25. Juni 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen mit Aus¬ An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. nahme von Wartberg. Lotterie. Alle Gemeinde=Vorstehungen jener Gemeinden, an deren Sitz sich gewerbliche Genossenschaften befinden, werden Wenn bei Effecten=Ausspielungen nach den Bedin¬ hiemit eingeladen, zu erheben und binnen 10 Tagen zu be¬ gungen des Spielplanes die Reluierung von Effectenge¬ richten, ob zur Beaufsichtigung des gesetzmäßigen Vorganges winsten in Bargeld ausdrücklich vorgesehen ist und vom

Gewinner das ihm eingeräumte Wahlrecht ausgeübt wird, so ist für die in Bargeld reluierten Gewinste die im § 8, lit. b, des Gesetzes von 31. März 1890 R.=G=Bl. Nr. 53, normierte 20 %ige Gebür zu entrichten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 12. Mai 1900, Z. 14.836, zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Z. 8569. Steyr, 21. Juni 1900. An die Gemeinde-Vorstehungen. Dask. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 1. Mai 1900, Z. 11.104 eröffnet, dass Zuschriften von Handels= und Gewerbetreibenden an Gemeinde=Vor¬ tehungen, welche die Anknüpfung von geschäftlichen Bezie¬ hungen mit der Gemeinde bezwecken (z. B. Anfragen einer Firma, ob die Gemeinde geneigt ist, die elektrische Beleuch¬ tung einzuführen u. dgl.), nach Tarifpost 44 aa des Ge¬ bürengesetzes kein Gegenstand einer Abgabe sind Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 26. Mai 1900, Z. 9322 II, in die Kenntnis gesetzt Z. 8754. Steyr, am 25. Juni 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Hausierverbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilungen des kgl. ungar. Handelsministeriums vom 17. März, 4. und 6. April d. J., Z. 18.145, 18.196 und 18.193, wurde die Ausübung des Hausierhandels aus den Gebieten der Stadt Zala=Egerszeg (Comitat Zala), dann der Stadt Djakovär und der Ortsgemeinde Nasico (Croatien=Slavonien), unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Para graph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. dievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Z. 8865. Steyr, 26. Juni 1900. Ueber Ansuchen der Gemeinde=Vorstehung St. Ulrich wird folgendes verlautbart: Nr. 844. Kundmachung. Es ist zur hierämtlichen Kenntnis gelangt, dass im Ramingbache zu Ramingsteg, bei der sogenannten Hammer¬ müller=Wasserwehre, Leute im Freien gebadet und dass die¬ selben hiebei in gröblicher und öffentliches Aergernis ver¬ ursachender Weise die Sittlichkeit und Schamhaftigkeit ver¬ letzt haben. IIch finde mich daher bestimmt, im Grunde des § 25, Punkt 7, der Gemeinde=Ordnung das Baden im Raming. bache nächst dem Eisenbahn=Viaducte zu Ramingsteg, sowohl unterhalb als auch oberhalb der Hammermüller=Wasserwehre aus Rücksichten für die öffentliche Sittlichkeit zu verbieten. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Veröffentlichung desselben in Kraft und werden Uebertretungen desselben, oferne nicht eine Uebertretung desallgemeinen Strafgesetzes nitunterläuft, nach § 55 der Gemeinde=Ordnung mi einer Geldstrafe bis zu 20 Kronen, eventuell Arrest bis zu 48 Stunden geahndet. Der Gemeinde=Vorsteher Gunitzberger. Z. 8806. Steyr, 23. Juni 1900 Edict. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinden St. Marien, Piberbach, Sierning, Ternberg und Thanstetten mit 31. December 1900 bläuft wird gemäß §§ 9 und 10 des o.=ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L.=G. und V.=Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zweck werden gemäß § 10 des obcitierten Jagdgesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagd¬ pachtperiode auf Grund der §§ 4 und 5 des citierten Jagd¬ gesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in einer der obigen Gemeinden beanspruchen, aufgefordert diesen Anspruch binnen 6 Wochen vom 1. Juli 1900 angefangen hier¬ amts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grund¬ buchs= und Catastralmappenauszüge sowie der Parcellen¬ verzeichnisse, welche die von der k.k. Grundsteuer=Evidenthaltung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grundparcellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, dass dem diesfälligen Gesuche eine handliche und deutliche Ueber¬ sichtsskizze beizuschließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab anzugeben und sowohl die gegenständlichen Grund¬ omplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parcellen und Ver¬ bindungswege, wo nöthig, mit den entsprechenden Parcellen¬ nummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären Eigenjagden, welche hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde¬ agdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. Z. 8821. Steyr, 27. Juni 1900 An sämmtliche Gemeinde-Vorktehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Abschaffung des Franz Römer. Franz Römer, Taglöhner in Pichlern Nr. 28 Gemeinde Sierning, 57 Jahre alt, zuständig nach Kornitz, Bez. Mähr.=Trübau, wurde mit dem h. ä. rechtskräftigen Erkenntnisse vom 5. Juni 1900, Z. 7229 und 7850 nach § 1 lit. d des Schubgesetzes vom 27. Juli 1871 R.=G. Bl. Nr. 88, aus dem politischen Bezirke Steyr für immer abgeschafft. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit dem Bemerken ver ständigt, dass demselben zur Ordnung seiner Familien Angelegenheiten eine achttägige Frist gewährt wurde.

Z. 3 8679. Die Kosten der Hin= und Rückreise nach Stadl haben Steyr, 22. Juni 1900. dieseStipendisten aus eigenem zu bestreiten. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten=, Schul=, Gendarmerieposten -Tommanden. Lehr= und Arbeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis Ausforschung längstens 10. Juli 1900 an den Landesausschuss in Linz inzusenden. des imJahre 1878 in Dolegna geborenen, im Bezirke Vom o.=ö. Landesausschusse. Gradiska zuständigen Anton Colorig Personsbeschreibung: Haare: blond, Statur: hoch, Linz, am 9. Juni 1900. Gesicht: oval (mager), Augen: grau, Mund: proportioniert, Der Landeshauptmann: Nase:proportioniert (etwas gespitzt), Profession: Maurer. Dr. Ebenhoch m. p. Die Nachforschungen sind insbesondere in der Rich¬ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge tung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Ver¬ Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Juni 1900, zeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Ge¬ Z. 10.631/II, zur entsprechenden weiteren Verlautbarung meinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht in die Kenntnis gesetzt. Genüge geleistet hat, oder gestorben ist Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen wäre bis 25. Juli d. J. hieher anzuzeigen. Steyr, 23. Juni 1900. Z. 8677. 8567 u. 8568. Steyr, 20. Juni 1900. Z. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden Gendarmerieposten -Tommanden. zur Kenntnisnahme. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Thierseuchen -Ausweis Georg Korosec, 38 Jahre alt, in Ober=Otave, Gemeinde in der jeboren und im Besitze eines von der Gemeinde Schilze September ausgestellten Arbeitsbuches, ddto. 1. Schilze Berichtsperiode vom 10. Juni bis 17. Juni 1900. 1898 Z. 36. 1. Rotz. Korosec ist von großer Statur, hat ein langes, finsteres Gesicht, schwarze Haare und graue Augen. Bestand der Seuche. Anton Polanek 1850 geboren und nach Olmütz Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Grieskirchen. zuständig, Spenglergehilfe. 2. Rothlauf der Schweine. Größe: Personsbeschreibung: Religion: katholisch, mittel, Gesicht: oval, Augen: braun, Haare: schwarz, Nase: Bestand der Seuche. proportioniert, besondere Kennzeichen: schwerfälliges Sprechen. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ 1. Denselben ist ohne dringende Nothwendigkeit keine schaft Manndorf; Gemeinde und Ortschaft Molln; Gemeinde Unterstützung zu verabreichen. Schlierbach, Ortschaft Sautern; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St.Florian, Juni 1900. Steyr, 26. Z. 8884 Ortschaft Bruck bei Tödling 3. Bezirk Perg: Gemeinde Innerstein, Ortschaft An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Sulzbach Stipendien für den Hufbeschlagscurs in Stadl 4. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaften pro 1900. Niederbauern, Gaspoltshofen; Gemeinde Weibern, Ortschaften Grolzham, Unter=Meggenbach. Z. 10.732. Kundmachung. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ramingsteg. Die vom hohen o.=ö. Landtage für das Jahr 1900 Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 6. bewilligten sechs Stipendien von je 120 Kronen für Frei¬ plätze zum Besuche des am 1. September 1900 beginnenden Erlöschen der Seuche. viermonatlichen Hufbeschlagscurses zu Stadl bei Lambach Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, 1. werden hiemit ausgeschrieben Ortschaft Bruck bei Tödling. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Haid. Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung ver¬ sunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, 3. Schweinepest. Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig Bestand der Seuche. und dahin zuständig sind den Curs nicht von Haus aus Bezirk Freistadt: Gemeinde Amesschlag, Ortschaft besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Gemeinde und Ortschaft Schenkenfelden. Eberhardschlag; Ministerial=Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschrie¬ benen, im Anschlusse an den Hufbeschlagscurs abzulegenden Der k. k. Statthaltereirath: Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich aus¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. nüben. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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