Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 21. Juni. Nr. 25. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Sandwich=Inseln zu gelten, da auch dort das in Rede Steyr, 18. Juni 1900. stehende Gesetz Giltigkeit hat. Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt XXXVII. XXXVIII. Stück zur Hinausgabe. und Ueber allfällige Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 14. Juni 1900. Z. 8336. An die Gemeinde-Vorstehungen Steyr, 19. Juni 1900. Z. 8502. St. Ulrich, Losenstein, Lausa, Reichraming, Großraming, An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Gaflenz, Weyer (Markt und Land) und Neustift. Georg Infanger, Besitzer des Fuchslehengutes Die Gesuche von Veteranen=Vereinen um die Bewilli¬ zu Blumau Nr. 35, ist am 5. Mai durch Brandschaden heim¬ gung zur Theilnahme an Veteranenfesten im Auslande gesucht worden. langen oft derart verspätet, unmittelbar vor dem Feste, an Hiebei wurde sein Anwesen bis auf den Grund zer¬ welchem die Vereine theilnehmen wollen, ein, dass deren ordnungsmäßige Behandlung, insbesondere da die Schluss¬ stört und hat er alle Fahrnisse und Einrichtungsstücke, sowie 3 Stück Schweine verloren. fassung des k. k. Ministeriums des Innern über dieselben Da die Versicherungssumme klein ist, der Mann sich eingeholt werden muss, nicht rechtzeitig durchgeführt bei den Rettungsarbeiten einen Leibschaden zugezogen hat, werden kann. so dass er nun auch minder arbeits= und erwerbsfähig ist Mit dem Erlasse vom 15. Juni 1900, Z. 10.793/II und sich somit in einem Nothstande befindet, sehe ich mich fand daher die k. k. Statthalterei anzuordnen, dass Gesuche von Vereinen um die Bewilligung zur corporativen Be¬ über die Bitte desselben ausnahmsweise veranlasst, ür ihn die Einleitung einer Sammlung milder Gaben in theiligung an Vereinsfesten in anderen Kronländern oder obigen Gemeinden und unter Beachtung der Bestimmungen im Auslande künftighin derart frühzeitig eingebracht werden, dass solche Gesuche mindestens 14 Tage vor der Abhaltung des § 46 des Armengesetzes vom 5. September 1880, des Festes, an welchem sich ein Verein zu betheiligen wünscht, L.=G.=Bl. Nr. 12, zu bewilligen. Ich lade die Vorstehungen der obbezeichneten Gemeinden dort einlangen, widrigenfalls derartige Gesuche von der k. k. ein, diese Sammlung im dortigen Gemeinde=Gebiete un¬ Statthalterei ohne weiteres unnachsichtlich zurückgewiesen verweilt vorzunehmen und das Ergebnis bis längstens werden würden. 15. Juli l. J. unmittelbar an die Gemeinde Neustift behufs Hievon sind die betheiligten Corporationen angemessen zu verständigen. Ausfolgung an den Abbrändler zu übersenden. Steyr, 13. Juni 1900. Z. 8241. Steyr, 30. Mai 1900. Z. 8456. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Warnung vor der Auswanderung nach den Sand¬ Gendarmerieposten -Tommanden. wich=Inseln. Polizeiaufsicht. Die im hierämtlichen Erlasse vom 28. Mai 1900, Josef Ramskogler, Knecht, geboren 1857, zuständig Z. 7433, Amtsblatt Nr. 22, enthaltene Warnung vor der Auswanderung nach Nordamerika hat auch bezüglich der Reichraming, wird auf Grund des rechtskräftigen Ur¬ nach
2 theiles des k. k. Bezirksgerichtes St. Peter i. d. Au vom 21. April 1900 Z. 51/00/7 womit gemäß § 5 des Ge¬ etzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, die Zulässig= keit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde. unter Anweisung der Ortsgemeinden Reichraming und Losen¬ tein als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von drei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt Demselben werden hiedurch in Anwendung des § 9 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, folgende Beschränkungen und Verpflich¬ tungen auferlegt: Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthalts¬ 1. rayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen. 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung, sowohl des rüheren als des neuen Aufenthaltsortes, behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Derselbe ist verpflichtet sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung seines jeweiligen Aufenthaltsortes persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. Es kann bei ihm zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ 1. sicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorge¬ nommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt mit dem Entlassungstage aus der Haft, d. i. am 21. August 1900. Nachdem das Erkenntnis in Rechtskraft erwachsen,so ist der Genannte, falls er während dieser Zeit ohne hier¬ ämtliche schriftliche Bewilligung außerhalb des ihm zuge wiesenen Aufenthaltsgebietes betreten werden sollte, sofort zu verhaften und dem der Oertlichkeit nach zuständigen k. k. Bezirksgerichte einzuliefern Steyr 19. Juni 1900. Z. 8292. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Tommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Franz Soegel, gewesener Grundbesitzer und Lederer, im Jahre 1849 zu Soderschitz, Bezirk Gottschee, geboren und zuständig. Franz Soegel war seinerzeit Grundbesitzer und Lederer, ist von mittlerer Statur, hat ein rundes Gesicht, graue Augen, röthliche Haare und Augenbrauen, eine ebenmäßige Nase und einen ebensolchen Mund, und trägt einen röthlich¬ braunen, weißgesprenkelten Vollbart. Z. 8383/I St. Steyr, 11. Juni 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufmerksam ge¬ nacht, dass Berufungen gegen die allgemeine Erwerbsteuer nach Tarif=Post 44g stempelpflichtig sind und dann, wenn der Steuerbetrag hundert Kronen nicht übersteigt, einem 30=Heller=Stempel, und wenn der Steuerbetrag 100 Kronen übersteigt, einem 72=Heller=Stempel unterliegen. Beilagen ind mit einem 30=Heller=Stempel zu versehen. Uebrigens Steuer wird auf den zweiten Anhang des von dem k. k. oberinspector Dr. Kastner herausgegebenen Buches „Rath¬ 3 geber zur allgemeinen Erwerbsteuer“, Seite 59 und ff., verwiesen Z. 8294. Steyr, 15. Juni 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 10.150/II. Kundmachung betreffend veterinär=polizeiliche Verfügungen gegen die Ein uhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen neuerlich erfolgter Einschleppung der Schweine¬ pest nach dem diesseitigen Gebiete fand das Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 31. Mai 1900, Z. 19.148. die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke und der kön. Freistadt Szekes=Fejervar (Comitat Fejer) nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest im ungarischen Grenz= Stuhlgerichtsbezirke Szenicz (Comitat Nyitra) von der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Göding getroffenen und von der k. k. Statthalterei in Brünn bestätigten Verfügung die Einfuhr von Schweiner ius diesem Bezirke nach dem diesseitigen Gebiete verboten Dies wird im Nachhange zu den hierämtlichen Kund¬ machungen vom 30. Mai und 4. Juni d. J., Z. 9731—II und 10.013—II, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft Uebertretungen derselben werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, bestraft und finden auf verbotwidrig ein¬ gebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 9. Juni 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. 8295. Steyr, 15. Juni 1900 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung Nr. 10.014 II. Kundmachung betreffend die Gestattung der Einfuhr von lebenden Schweinen aus ganz Steiermark nach Oberösterreich Nachdem das Kronland Steiermark zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 30. Mai 1900, Z. 15.360 eit Ende April 1900 frei von Schweinepest ist, so finde die k. k. Statthalterei die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 1. April 1899 Z. 5207—II, diesem Lande gegenüber bezüglich des Verkehres mit lebenden Schweinen getroffenen Verfügungen außer Wirksamkeit zu setzen und sohin die
Einfuhr von lebenden Schweinen aus ganz Steiermark nach Z. 917/B.=Sch.=R. Steyr, 17. Juni 1900. Oberösterreich wieder zu gestatten. Linz, den 9. Juni 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Professor=Rolleder=Stiftung. Die Interessen aus der Professor=Anton=Rolleder¬ Steyr, 19. Juni 1900. Z. 8437. Stiftung für in bedrängter Lage befindliche eine tadellose dienstliche Verwendung ausweisende Volksschul=Lehrpersonen An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. der Bezirke Steyr Stadt und Land kommen heuer im Land¬ bezirke Steyr zur Verleihung. Gendarmerieposten-Commanden Bewerber um dieselben haben ihre gestempelten, mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche im vor¬ zur Kenntnisnahme. chriftsmäßigen Dienstwege bis 8. Juli hieramts einzubringen Thierseuchen -Ausweis Hiebei wird bemerkt, dass die in der Vorrede zur Heimat¬ kunde von Steyr angeführten Lehrpersonen des Bezirkes in in der erster Linie berücksichtigt werden. Berichtsperiode vom 2. Juni bis 9. Juni 1900. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Manndorf Z. 922 B.=Sch.=R. Steyr, 18. Juni 1900. 2.Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, OrtschaftBruck bei Tödling 3. Concursausschreibung. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Haid. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaft Niederbauern. An der einclassigen Volksschule in Rohr kommt die Erlöschen der Seuche. Lehrerstelle zur definitiven Besetzung Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 K Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft die Quinquennalzulagen per 100 K und ein Naturalquartier Hiesendorf. verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse, dem Nach¬ weise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des Z. 906/B.=Sch.=R. Steyr, 16. Juni 1900. katholischen Religionsunterrichtes und der Diensttabelle be¬ An sämmtliche Schulleitungen. legten Gesuche binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom „Linzer Zeitung“ im vorschriftsmäßigen Dienstwege hier¬ 11. Juni 1900, Z. 1941, angeordnet, dass an den Bürger¬ amts einzubringen. schulen und an den Volksschulen mit ganztägigem Unter¬ richte in dem Falle, wenn die Lufttemperatur in den Lehr¬ zimmern vormittags 20° K. erreicht, der Nachmittagsunterricht Der k. k. Bezirkshauptmann: zu entfallen hat. Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. 3
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