Amtsblatt 1900/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Juni 1900

6 von Schweinen aus dem an Ungarn angrenzenden Stadt¬ gebiete Wiener=Neustadt (Niederösterreich) und aus dem politischen Bezirke Volosca (Küstenland) 2. Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen Schweine) aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Leitha, Floridsdorf, Mistelbach, Mödling (Niederösterreich), Kimpolung Bukowina) nach Ungarn; hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Vieh aus den hier nicht genannten an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, am 30. Mai 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 857. B.=Sch.=R. Steyr, 5. Juni 1900 An sämmtliche Schulleitungen. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 2. Juni 1840, hält der Centralverein für Bienenzucht in J., Z. Oesterreich heuer 2 Bienenzuchtlehrcurse, und zwar einen ganztägigen in der Zeit vom 11. bis 24. Juni und einen getheilten, der nur Mittwoch und Samstag nachmittags von 4 bis halb 8 Uhr in der Zeit vom 13. Juni bis 26. Sep¬ tember stattfindet, ab Im nachfolgenden wird das Programm dieses Curses mit dem ausdrücklichen Bemerken verlautbart, dass jene Lehrer die an einem dieser Curse theilnehmen wollen, sich den Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben Programm: An der anlässlich des 50 jährigen Regie rungsjubiläums des Kaisers Franz Josef I. gegründeter österreichischen Imkerschule des Centralvereines für Bienen¬ zucht in Oesterreich finden heuer statt: I. Ein Haupt=Curs, welcher die Heranbildung von Bienenzuchtsmeistern und Bienenzuchtslehrern bezweckt: derselbe ist ganztägig und beginnt am Montag den 11. Juni d. I. um 7Uhr früh und endet am Sonntag den Juni d. 24. I. Der Unterricht erstreckt sich auf das gesammte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Jeder Cursist er¬ hält ein Frequentationszeugnis Am 23., eventuell 24. Juni wird eine Imkerprüfung abgehalten, zu welcher nicht allein Cursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis docu¬ mentiert die Befähigung zum Bienenzuchtsmeister, eventuell zum Bienenzuchtslehrer Jene, welche sich an diesem Hauptcurse betheiligen wollen, müssen das 20. Lebensjahr zurückgelegt und die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Jene, welche bereits längere Praxis in der Bienen ucht besitzen, werden bevorzugt. Es werden bloß 15 bis 20 Curstheilnehmer aufge¬ nommen. Anmeldungen sind mit Angabe des Nationales bis längstens den 15. Mai an die Vereinskanzlei, Wien I. Postgasse 2, zu richten, worauf bis 22. Mai den Ansuchen¬ den Nachricht über ihre Aufnahme oder Nichtaufnahme zu¬ kommen wird. Der Verein hat bereits Schritte unternommen um für Unbemittelte bei den hohen Landesregierungen Sti¬ pendien zu erwirken Unterricht und Prüfung sind unentgeltlich. Programme und Näheres durch die Vereinskanzlei. I. Ein Neben=Curs, und zwar am 13., 16., 20., 27. Juni, 4., 11. Juli und 19., 22. und 26. Sep¬ tember dieses Jahres Dieser getheilte Curs findet an obbezeichneten 10 Tagen nachmittags von 4 bis halb 8 Uhr statt und bezweckt haupt¬ ächlich die Einführung in das gesammte Gebiet der Bienen¬ wirtschaft Die Cursisten erhalten ein Frequentationszeugnis. Theilnehmer dieses Nebencurses müssen das 18. Lebens¬ ahr zurückgelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Theilnahme bis längstens den 2. Juni in der Vereinskanzlei schriftlich oder mündlich zu melden. Der Unterricht ist unentgeltlich. Z. 843/B.=Sch.=R. Steyr, 5. Juni 1900 An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom — 28. Mai l. J., Z. 1021 1491, anher eröffnet, dass an allen Schulen des Bezirkes, an denen die Schulbesuchs¬ Erleichterung nach Art. V. Punkt 6, lit. e, der Ministerial¬ Verordnung vom 8. Juni 1883 Z. 10.618, eingeführt ist, und den Schülern des 7. Schuljahres die Begünstigung des Uebertrittes in den gekürzten Unterricht während des letzten Quartales zuerkannt wird für diese Schüler ein abgeson¬ derter wöchentlich dreistündiger Unterricht, während der Monate Februar, März, April, bezw. Mai, Juni, Juli jedes Jahres einzurichten ist. Hievon werden die Schulleitungen, an welchendie genannte Schulbesuchserleichterung eingeführt ist, zurge¬ nauen Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 861, B.=Sch.=N. Steyr, 6. Juni 1900. An sämmtliche Ortsschulräthe u. Schulleitungen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 28. Mai l. J. findet sich der k. k. Bezirksschulrath veranlasst anzuordnen, dass die Ortsschulräthe zur Vermehrung der Schülerbibliotheken ährlich in das Präliminare einen bestimmten Betrag, der ür einclassige Schulen mit mindestens 10 Kronen zu be¬ messen ist, einzusetzen und zu verwenden haben. Dieser Betrag ist dem Schulleiter zu übergeben,der die Anschaffung der Bücher nach den hierüber bestehenden Vorschriften vorzunehmen und sodann dem Ortsschulrathe Rechnung zu legen hat. Die eingestellten Bücher sind dem k. k. Bezirksschulrathe unter Benützung der hiefür be¬ stimmten Drucksorte seitens der Schulleitung zur Kenntnis zu bringen. Z. 862/B.=Sch.=R. Steyr, 6. Juni 1900. An sämmtliche Ortsschulräthe. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 28 l. Mai I. werden die Ortsschulräthe angewiesen, das Präliminare alljährlich anfangs November fertigzustellen und den bethei¬ ligten Gemeinden zu übermitteln. Eine Abschrift des Präli¬ minares ist bis längstens 15. December mit abgesondertem Berichte dem k. k. Bezirksschulrathe vorzulegen.

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