Amtsblatt 1900/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Juni 1900

Steyr, 29. Mai 1900. Z. 7525. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 9296,II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Vieh aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche in der ungarischen Gemeinde Valla und der Schafpocken in der croatisch=slavonischen Gemeinde Dolnji Lapac von denk. k. Bezirkshauptmannschaften in Bruck a. d. Leitha und in Knin getroffenen und von den betreffenden politischen Landesbehörden bestätigten Verfügungen ist die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nezsider (Comitat Moson), dann die Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Dolnji Lapac (Comitat Lika krbava) nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dagegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem croatisch=slavonischen Bezirke Klanjec (Comitat Varazdin) erlassene Verbot hiemit aufgehoben. Dies wird zufolge des Erlasses des k. kMinisteriums des Innern vom 18. Mai 1900, Z. 16.702, im Nachhange # den hierämtlichen Kundmachungen vom 9., 11. und 15. Mai d. J., Z. 8329, 8462 und 8708, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Uebertretungen derselben werden nach den Bestimmungen er §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes bestraft und finden auf verbotswidrig eingebrachte Trans¬ porte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 23. Mai 1900. Derk. k. Statthalter Puthon m. p. 7526. Steyr, 4. Juni 1900. 3. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8565/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses desk. k. Ministeriums des Innern vom 9. Mai 1900, 15.833, wird mit Be Z. ziehung auf die Kundmachungder k. k. o.=ö. Statthalterei vom 4. Mai d. 7697/II,verlautbart, dass das J., Z. ungarische Ackerbauministerium in Budapest auf Grund der von den competenten Stuhlrichterämtern erlassenen Sperr¬ verfügungen verboten hat: 1. wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken Floridsdorf (N.=Oe.) und Volosca (Küstenland) 2. wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen Schweine) aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Leitha, 5 Floridsdorf, Mistelbach (N.=Oe.), Mistek (Mähren), Kimpolung Bukowina) nach Ungarn; hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Schweinen aus den hier nicht ge¬ kannten an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben Linz, den 26. Mai 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 7714. Steyr, 4. Juni 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Mai bis 26. Mai 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen 2. Rände. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pankraz, Ortschaft Schalchgraben Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Erd¬ 2. mannsdorf. 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft Hiesendorf. Erlöschen der Seuche. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Klamm. 7753. Steyr, am 4. Juni 1900. 3. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 9582 II. Kundmachung betreffend dem Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern oom 25. Mai d J., Z. 15.833, wird mit Beziehung auf die Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei oom 26. Mai d 8565, verlautbart, dass das J., Z. ungarische Ackerbau=Ministerium in Budapest auf Grund der von den competenten ungarischen Stuhlrichterämtern erlassenen Sperrverfügungen verboten hat: 1. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr

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