4 zu gewähren, vielmehr ist derselbe der schubpolizeilichen Be¬ handlung zu unterziehen. Steyr, 4. Juni 1900. Z. 7635, 7636 u. 7637. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden Auszuforschen sind nachstehende Stellungs= und Landsturmpflichtige: Ivo Tolic, geboren 1864, zuständig Gemeinde Scar dona, Bezirk Sebenico; Cojtan Compini, geboren 1864, zuständig Gemeinde Scardona, Bezirk Sebenico und Jose Delbianco, 1878 in Sebenico geboren Ueber ein positives Ergebnis ist bis 25. Juni l.I. Bericht zu erstatten. 7585. Steyr, 30. Mai 1900. Z. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung nachstehender Militärtaxpflichtiger. FranzMusil, Tischler, geb. 1872, zuständignach Kostel. Wenzel Baumann, Taglöhner, geb. 1865, zust Kostel Fried. Paul Hanamann, Zuckerbäcker, geb.1874, zust. Koste Johann Jekabek, Schneider, geb. 1874, zust. Kostel. Josef Holub, Schuhmacher, geb. 1868 ust. Kostel. sohann Trpélka, Taglöhner, geb. 1865, zust. Kostitz. ferdinand Cenc, Taglöhner, geb. 1870 zust Lundenburg Eduard Swoboda, Kutscher, geb. 187 zust Lundenburg. 1867 Andreas Nespor, Taglöhner, geb. ust. Neudorf Josef Brncek, Drechsler, geb. 1870 zust. Zizkov Josef Benes Taglöhner, geb. 1872 75 ust Zizkov FranzSwoboda, Taglöhner, zeb. 1870, zust. Billowitz Peter Cesal, Taglöhner geb. 1869 ust. Billowitz. Georg Hermann, Taglöhner, geb. 1871. ust. Billowitz. Paul Sladek, Taglöhner, eb. 1866, zust Bojanowitz Josef Schwab, Taglöhner geb. 1866, zust. Cejkowitz Ladislaus Plsek, Schmiedgehilft geb. 187: zust Lejkowitz. jeb. 1869 Josef Nemec,Ziegelarbeiter ust Göding Mensik, Franz Taglöhner, eb. 1874, ust. Göding. Leopold Wlach, Taglöhner, geb. 1874 zust. Göding. Franz Mikulik, Taglöhner, geb. 1874 zust. Alt=Podworov Johann Zobek, Knecht, geb. 1873 ust. Ratischkowitz Josef Seckar Schneider geb. 1874 zust. Anton Solarik Kadejov. Taglöhner geb. 1874 zust Straßnitz Adolf BialiC Taglöhner, eb. 1867. ust. Straßnitz Martin Horak Taglöhner geb. 1872 zust Straßnitz. Johann Mayer Schmied ust geb. 1865, Straßnitz Matthias Moxnar, Taglöhner, geb. 1871, ust Straßnitz. Rudolf Tiala, Taglöhner jeb. 1871 zust Straßnitz. sohann Hauser, Schuhmacher geb. 1868, zust. Welka. Anton Klimek, Taglöhner eb. 1868, zust. Welka. Franz Drlik, Taglöhner, geb 866, zust. Welka — Martin Lukes, Taglöhner, geb. 1865 ust. Welka. Josef Richter, Strazzensammler. geb. 1874, zust. Welka. Johann Caméik, Schmied, geb. 1873, zust. Zenorow. Josef Polz, Kellner, geb. 1873, zust. Gmunden leber ein positives Ergebnis ist bis 15. Juni l. J. anher Bericht zu erstatten 3 Steyr, am 4. Juni 1900. Z. 7523. An alle Gemeinde -Vorstehungen betreffend den Transport für zu Circusschaustellungen 2c. von Oesterreich=Ungarn nach Deutschland und umgekehrt be stimmten Thiere. Da der Transport von Thieren, diezu Circus chaustellungen, für zoologische Gärten, Wildparks und ähnliche Anlagen bestimmt sind von Oesterreich=Ungarn nach Deutschland und umgekehrt mehrfach auf Schwierigkeiten gestoßen ist, weil die Begleiter nicht im Besitze der nach dem Viehseuchenübereinkommen vom 6. December 1891 R.=G.=Bl. Nr. 16, ex 1892 erforderlichen Viehpässen waren vurde seitens der betheiligten Regierungen in der Er¬ wägung, dass diese Thiere mit anderen Thieren nicht in Berührung zu kommen pflegen, demnach eine Gefahr, dass durch ihren Transport Seuchen verschleppt werden könnten, kaum besteht, bezüglich des Verkehres mit solchen Thieren aus und nach dem Deutschen Reiche die Vereinbarung ge¬ troffen, dass für die Thiere der bezeichneten Art im gegen¬ seitigen Verkehr von der Beibringung von Viehpässen dann abgesehen werden soll, wenn die Thiere mittelst der Eisen¬ bahn von anderen, für den gewöhnlichen Verkehr bestimmten Thieren abgesondert trausportiert, gelegentlich der in der Eintrittsstation vorzunehmenden thierarztlichen Untersuchung vollkommen gesund befunden und von der Ausladestation unmittelbar nach dem Bestimmungsorte gebracht werden Bestehen für die betreffende Thiergattung Einfuhr verbote, so darf die Einfuhr wie bisher nur nach Ertheilung einer Ausnahmsbewilligung der Centralbehörde erfolgen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1900, Z. 9058/II, in die Kenntnis gesetzt 7524. Steyr, 4. Juni 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung Nr. 9341/II. Kundmachung der oberösterreichischen Statthalterei, betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Laufer= (Handels=) Schweinen aus mehreren politischen Bezirken Niederösterreichs nach Oberösterreich. Infolge des günstigen Standes der Schweinepest in Niederösterreich findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei das mit der Kundmachung vom 7. Juni 1898, Z. 10.067/II, auf die politischen Bezirke Baden, Brucka. d. Leitha Mödling, Neunkirchen und Stadtgemeinde Wien beschränkte Verbot der Einfuhr von Laufer= (Handels=) Schweinen außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr von Schweinen aus ganz Niederösterreich nach Oberösterreich wieder zu gestatten. Dies wird allgemein verlautbart Linz, den 23. Mai 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.
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