Amtsblatt 1900/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Juni 1900

Steyr, am 22. Mai 1900. Z. 7199. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und die Genossenschafts-Vorstehungen der Müller und Däcker. Die Gemeinde=Vorstehungen und die Genossenschafts¬ Vorstehungen der Bäcker und Müller werden eingeladen, die interessierten Bäckermeister auf die unter einem zur Ver¬ lautbarung gelangende Statthalterei=Kundmachung vom 9. Mai 1900 G.= u. V.=Bl. Nr. 15, betreffend die Gestattung der Sonntagsarbeit bei einzelnen Gewerbekategorien auf¬ merksam zu machen Kundmachung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 9. Mai 1900, Z. 8081/VIII, mit welcher die Statthalterei=Kundmachung vom 15. Sep¬ tember 1895 Z. 11.415/I (L. G. u. V. Bl. Nr. 26), betreffend die Gestattung der Sonntagsarbeit bei einzelnen Gewerbekategorien theilweise abgeändert wird. Zu A. Productions=Gewerbe. Gemeinsame Bestimmungen für sämmtliche der vorangeführten Productions=Gewerbe Ersatzruhetag: Beim Bäckergewerbe: welche am Jenen Hilfsarbeitern, jeder Kategorie, Sonntag zu mehr als dreistündiger Arbeit herangezogen werden, ist mindestens eine 24 stündige Ruhezeit am darauf¬ folgenden Sonntage oder an einem Wochentage oder endlich eine je sechsstündige Ruhezeit an zwei Wochentagen zu gewähren Sofern die Ersatzruhe in der letztbezeichneten Art eingeführt wird, darf diese Ruhezeit nicht mit jenen Stunden usammenfallen, in welchen schon nach der Natur des Betriebes regelmäßige Arbeitspausen sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatze kann bloß bei jenen kleinen Betrieben, welche regelmäßig nur einmal während des Zeitraumes von 24 Stunden Weißgebäck 8 erzeugen und bei welchen die Arbeiter nur zu einer tündigen Anwesenheit in der Betriebsstätte verhalten werden, in der Art platzgreifen, dass die sich hieraus ergebende nindestens 15—16 stündige ununterbrochene Freizeit bei Bemessung der Ersatzruhezeit ganz oder theilweise in An¬ chlag gebracht wird. Der Anspruch auf Gewährung der Ersatzruhe entfällt iberhaupt, wenn die Sonntagsarbeit das Ausmaß von drei Stunden innerhalb 24 Stunden nicht übersteigt. Die Art der zu gewährenden Ersatzruhe ist für jeden Betrieb durch bestimmte Vereinbarungen zwischen dem Gewerbsinhaber und den Hilfsarbeitern oder in deren Ermanglung durch die instanzmäßige Entscheidung der Gewerbebehörde festzustellen. Der Inhalt dieser Vereinbarung oder Entscheidung ist den neueintretenden Hilfsarbeitern ausdrücklich bekanntzugeben und überdies in den Arbeitsstätten anzuschlagen, im gegebenen Falle auch in die Arbeitsordnung aufzunehmen Für die übrigen in der Statthalterei=Kundmachung vom 15. September 1895, Z. 11.415/I (L. G. u. V. Bl. Nr. 26), genannten Productions=Gewerbe bleiben die Be¬ timmungen des im Vorstehenden ergänzten Absatzes dieser 3 Kundmachung über die Ersatzruhe und deren Verlautbarung in Kraft. Diese Kundmachung tritt sogleich in Wirksamkeit Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 31. Mai 1900 Z. 7432. An alle Krankencassen. Stempelpflicht von Placaten. Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit dem Erlasse vom 28. März 1900 Z. 72.866 ex 1899 eröffnet, dass auf Eingaben der Arbeiterkrankencassen, mit welchen die beabsichtigte Bekanntmachung einer Versammlung durch Placate der Behörde zur Kenntnis gebracht wird, die Tarif¬ post 43, lit. a 2, des Gesetzes vom 13. December 1862, R.=G.=Bl. Nr. 89, Anwendung zu finden hat Hiernach unterliegen derlei Eingaben dem Stempel von einer Krone per Bogen. Steyr, 30. Mai 1900 7019. 3. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Widerruf. Die im Amtsblatte Nr. 19 ausgeschriebenen Militärtax. Restanten Karl Hörwertner und Josef Holzner wurder eruiert. Steyr, 31. Mai 1900. Z. 7252. Gemeinde - Vorstehungen und k. k. An alle Gendarmerieposten - Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 6 ausgeschriebene Militärtax Restant Anton Schernbrandtner wurde eruiert. Steyr, 2. Juni 1900. 7756. 3. alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. An Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 16 ex 1900 ausgeschriebene Reserve=Infanterist Josef Huemer wurde in Innsbruck ausgeforscht. Steyr, 30. Mai 1900. 7584. Z. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden Warnung im Jahre 1866 geborenen, nach Klaffer zuständigen vor dem Unterstützungsschwindler Johann Kasper Demselben ist ohne dringende Noth keine Unterstützung

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