Amtsblatt 1900/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Juni 1900

2 Die Landwirtschaft insbesondere bedarf eines Credit¬ institutes, durch das für das augenblickliche Bedürfnis die augenblickliche Hilfe geleistet wird. Vieh=, Waren= Holz=, Grundeinkauf, Schuldenabzah¬ ung, Hausbau oder Reparatur, Zahlung von Dienstlöhnen, von Gebüren eines Erbtheiles, von Pupillengeldern, Löschun, eines Auszuges, Geschäftseinrichtung, Heiratsausstattung, Leichenbegängnis, Hagelschäden, Unterstützung von Ver¬ wandten sind solche Anlässe, wo kleinere Geldbeträge dringend benöthigt werden an¬ In solchen Fällen ist der Einzelne derzeit darau zewiesen, bei Verwandten, Freunden, guten Bekannten, beim Nachbar sich Aushilfe zu erbitten, oder bei Fremden zu 5 dis 6 Procent, bei Sparcassen mit verhältnismäßig großer Auslagen (circa 30 K bei einem Darlehen von 1000 K Geld aufzunehmen. Abgesehen davon, dass der Geldsuchende nicht immer jemanden findet, der ihm Geld borgt, erwachsen ihm daraus Gänge und er macht hiebei zumeist sehr unan¬ genehme Erfahrungen. (Personalcredit wird zumeist ganz ungeregelt von Nachbar zu Nachbar ohne Schuldschein ge¬ währt, oft aber ganz versagt Diesen Uebelständen kann durch Raiffeisen'sche Vor¬ chusscassen abgeholfen werden, welche in Deutschland (Rhein¬ preußen) seit 50 Jahren, in Tirol auch seit mehreren Jahren, in Oberösterreich seit 1889 bestehen, den Verhält¬ nissen der Landbevölkerung vollständig angepasst sind und ich in der Zwischenzeit so bewährt haben, dass der ober¬ österreichische Landtag im Jahre 1888 unter Zustimmung aller Parteien einstimmig die Gründung derselben zu befür worten und zu unterstützen beschlossen hat. Raiffeisen'sche Vorschusscassen sind selbständige Vereine (gerichtlich eingetragene Genossenschaften unbeschränkter soli¬ darischer Haftung) mit billigster Verwaltung und Ausschluss der Speculation zur Vermittlung des Personalcredites in einem kleinen Gebiete durch Annahme von Beiträgen, Anlehen, Spareinlagen und durch Abgabe von Darlehen an ihre Mitglieder gegen Bürgschaftsstellung und mäßige Verzinsung Zweck derselben ist sohin: Den Vereinsmitgliedern gegen mäßige Zinsen aus Grund des Personalcredites Darlehen zu verschaffen. 2. Bargeld fruchtbringend anzulegen. Erfordernis a) Mitgliedschaft durch Einzahlung einer Beitragsgebür von 2 bis 4 K und b einer Geschäftseinlage von 20 bis 50 K, die jedoch eventuell wie eine Spareinlage verzinst wird. Vortheile für den Darlehensnehmer: 1. Geld sofort erhältlich gegen einen Schuldschein mit einem Bürgen oder gegen Deckung mit Wertpapieren. 2. Rückzahlungsfristen bis zu 2, eventuell 4 Jahren welche dem Schuldner am mit Feststellung von Terminen, meisten entsprechen. Schuldner kann vor Ablauf der Frist ganz oder in Raten zurückzahlen 3. Stempelgebüren bei Rückzahlungsfristen bis zu einem halben Jahre nach Stempelscala I kann ein Credit bis zu dem Gegen Sicherstellung 4. von der Generalversammlung bestimmten Höchstbetrage ge¬ laufende Rechnung eingelegt währt und das Geld auf werden, es können Geldüberschüsse jederzeit eingelegt und zurückgezogen werden. Das Geld 5. 1 ist zu 5, 4½ oder 4 % erhältlich, nach Beschluss der Mitglieder. 6 Fremde Hilfe wird entbehrlich. Vortheile für den Darlehensgeber: Kann er seine Ueberschüsse, ohne weitgehen zu müssen uchtbringend anlegen 2 . Erhält er 3½, 4, 4½% Verzinsung, je nach Beschluss 3. Hat er nahezu absolute Sicherheit des Capitales 4 Wird er der Vereinsvortheile überhaupt theilhaftig. Allgemeine Vortheile: Billige Verwaltung, weil keine auf Gewinn berechnete Unternehmung, keine Landesumlage, die Ver¬ waltungsorgane ihre Ehrenämter ganz unentgeltlich ver¬ sehen und nur der Buch= und Rechnungsführer mäßig ent¬ lohnt wird 2. Der Landesausschuss gibt 200 K zu den Grün¬ dungskosten (für eiserne Casse, Drucksorten u. s. w.) und ein Darlehen (Vorschuss) bis zu 4000 K zu 3 % gegen billige Amortisation. 3. Das Geld bleibt in der Gemeinde und der Schuldner. Es haften: ist sicher angelegt. 1. 2. der Bürge, 3. sämmtliche Vereinsmitglieder solidarisch mit dem gesammten Vermögen. Thatsache ist, dass seit dem Bestande der Vorschusscassen noch keine Bankerott gemacht und kein Mitglied durch die solidarische Haftung einen Schaden erlitten hat. 4. Die Billigkeit der Geldaufnahme und der Verwal¬ tung, sowie der Ausschluss jeder Gewinn=Speculation ermöglichen die äußerste Ermäßigung des Zinsfußes für hinausgegebene Darlehen. 5. Fremde Hilfe wird entbehrlich und die wechselseitige Unterstützung tritt an deren Stelle. Nur dem Würdiger bird die Hand geboten, nur anerkannte Vertrauenswürdigkeit berechtigt zum Darlehensbezug 6. Der Sparsinn und Gemeinsinn wird gefördert Einer für alle, alle für einen, mit vereinten Kräften, dies die allgemeine Losung Thatsache ist, dass die Vorschusscassen dort, wo die selben bereits bestehen, vollste Befriedigung erwecken und nur eine Stimme des Lobes und der Zufriedenheit herrscht bieten dieselben doch nur Vortheile und keine Nachtheile Die so wünschenswerte, der Landwirtschaft große Vortheile verheißende Gründung von Genossenschaften zum Verkaufe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie Genossen chaften für Obst=, Gemüse= und Eierverwertung, Obstmost¬ verkauf, Molkereigenossenschaften, von genossenschaftlicher Getreidelagerhäusern u. dgl. kann nur dort gedacht werden, wo die Bevölkerung durch die Raiffeisencassen den hoher Wert und den großen Nutzen des Genossenschaftswesens chätzen gelernt hat Darum kann die Gründung der Raiffeisencassen nicht genug empfohlen werden. warm Zufolge Statthalterei=Erlass vom 7. Februar l. J. Z. 21.062/99 und 1709/900 fordere ich daher die Herren Gemeinde=Vorsteher auf, dieser segens¬ reichen Institution die vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden, und sich diesbezüglich mit den hochw. Pfarrämtern, den Schulleitungen und Genossenschaftsvorstehungen ins Einvernehmen zu setzen. Bei den nächsten Amtstagen werde ich Gelegenheit haben, diese Frage noch eingehender zu besprechen.

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