Amtsblatt 1900/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Juni 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Nr. 23. Steyr, am 7. Juni. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete " Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen wer mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. 7880. Steyr, am 5. Juni 1900. legte dem k. k. Ackerbauministerium die Aufgabe nahe, auf Grund eines hiefür festgestellten Programmes und eines An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. ausführlichen Gutachtens des Landwirtschaftsrathes die plan¬ mäßige Förderung dieses wichtigen Zweiges der landwirt¬ Amtstage im Monate Juni. schaftlichen Selbstverwaltung in noch umfassenderer Weise ins Auge zu fassen, als dies schon bisher geschehen ist. Im Monate Juni l. J. werde ich nachstehende Amts¬ Nach diesem Programme bildet die umfassende, thun¬ tage abhalten: lichst geschlossene Creditorganisation durch ein System von Für den Gerichtsbezirk Weyer am Samstag den über das ganze Land verbreiteten Spar= und Darlehens¬ 23. Juni 1900, halb 10 Uhr vormittags, für den Gerichts¬ cassen die Grundlage für jede weitere genossenschaftliche bezirk Neuhofen am Mittwoch den 27. Juni 1900, 10 Uhr Entwicklung. vormittags, für den Gerichtsbezirk Kremsmünster am Sie ist das beste Mittel zur Bekämpfung des Dar¬ Samstag den 30. Juni 1900, 10 Uhr vormittags. lehenswuchers, zur Pflege der Sparsamkeit und zur wirt¬ Diese Amtshandlungen finden in den betreffenden schaftlichen Erziehung der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Gemeindekanzleien statt. Allerdings hat im Lande Oberösterreich die Institution Die Gemeinde=Vorstehungen haben dies durch orts¬ der Creditgenossenschaften eine bedeutende Ausbreitung ge¬ übliche Verlautbarung zur Kenntnis der Bevölkerung zu unden, indem bereits mehr als 160 solcher Cassen nach bringen, und sind die Herren Gemeinde=Vorsteher eingeladen, System Raiffeisen bestehen. am Amtstage theilzunehmen. Von diesen entfallen jedoch nur 7 auf den politischen Die Angelobung neugewählter Gemeindevertreter kann Bezirk Steyr, während nach der Zahl der Bevölkerung des am Amtstage unter der Voraussetzung stattfinden, dass sich Bezirkes viel mehr solche Cassen bestehen sollten. in Gemäßheit des § 21 Gemeindeordnung, der Gemeinde¬ Diese Erscheinung ist wohl nur dem Umstande zuzu¬ Ausschuss vollzählig einfindet. schreiben, dass der Zweck und die hohe wirtschaftliche Be¬ deutung dieser Cassen, welche der gewerbetreibenden und Z. 7708. landwirtschaftlichen Bevölkerung eine kräftige Waffe gegen die Ungunst der Zeitverhältnisse bieten, noch nicht so be¬ Unter einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt XXXV. kannt sind, als diese segensreiche Institution verdient. und XXXVI. Stück zur Hinausgabe. Ueberall, wo Raiffeisencassen bestehen, wird von der Ueber allfällige Abgänge ist binnen 3 Tagen zu Bevölkerung der große Nutzen derselben einstimmig aner¬ berichten. kannt, und soll im Folgenden durch Darlegung der Zwecke und Vortheile dieser Institution zur Gründung solcher Cassen, Z. 5454. Steyr, 30. Mai 1900. womöglich in jeder Gemeinde (Orts= oder Pfarrgemeinde), beigetragen werden. An die Gemeinde-Vorstehungen jener Gemeinden, Wie der oberösterreichische Landesausschuss in einer an sämmtliche Gemeinden und Pfarrämter gerichteten Zu¬ in welchen noch keine Raiffeisencassen bestehen. schrift vom 29. Februar 1892, bemerkt, sind nur wenige Geschäftsmänner und bäuerliche Landwirte mit Glücksgütern Aufforderung zur Gründung von Raiffeisen'schen so reich gesegnet, um des Credites gänzlich entbehren zu Vorschufscassen. können, und selbst Wohlhabende werden zur Deckung eines Die große Bedeutung, welche dem Genossenschaftswesen dringenden Geldbedürfnisses oder zur größeren Ausdehnung für die landwirtschaftliche Bevölkerung zukommt, und der und Verbesserung ihrer Unternehmung oft genöthigt sein, Ausschwung, welcher auf diesem Gebiete in jüngster Zeit bei durch Darlehensaufnahme die erforderlichen Geldmittel zu den Landwirten verschiedener Länder wahrzunehmen ergänzen. ist,

2 Die Landwirtschaft insbesondere bedarf eines Credit¬ institutes, durch das für das augenblickliche Bedürfnis die augenblickliche Hilfe geleistet wird. Vieh=, Waren= Holz=, Grundeinkauf, Schuldenabzah¬ ung, Hausbau oder Reparatur, Zahlung von Dienstlöhnen, von Gebüren eines Erbtheiles, von Pupillengeldern, Löschun, eines Auszuges, Geschäftseinrichtung, Heiratsausstattung, Leichenbegängnis, Hagelschäden, Unterstützung von Ver¬ wandten sind solche Anlässe, wo kleinere Geldbeträge dringend benöthigt werden an¬ In solchen Fällen ist der Einzelne derzeit darau zewiesen, bei Verwandten, Freunden, guten Bekannten, beim Nachbar sich Aushilfe zu erbitten, oder bei Fremden zu 5 dis 6 Procent, bei Sparcassen mit verhältnismäßig großer Auslagen (circa 30 K bei einem Darlehen von 1000 K Geld aufzunehmen. Abgesehen davon, dass der Geldsuchende nicht immer jemanden findet, der ihm Geld borgt, erwachsen ihm daraus Gänge und er macht hiebei zumeist sehr unan¬ genehme Erfahrungen. (Personalcredit wird zumeist ganz ungeregelt von Nachbar zu Nachbar ohne Schuldschein ge¬ währt, oft aber ganz versagt Diesen Uebelständen kann durch Raiffeisen'sche Vor¬ chusscassen abgeholfen werden, welche in Deutschland (Rhein¬ preußen) seit 50 Jahren, in Tirol auch seit mehreren Jahren, in Oberösterreich seit 1889 bestehen, den Verhält¬ nissen der Landbevölkerung vollständig angepasst sind und ich in der Zwischenzeit so bewährt haben, dass der ober¬ österreichische Landtag im Jahre 1888 unter Zustimmung aller Parteien einstimmig die Gründung derselben zu befür worten und zu unterstützen beschlossen hat. Raiffeisen'sche Vorschusscassen sind selbständige Vereine (gerichtlich eingetragene Genossenschaften unbeschränkter soli¬ darischer Haftung) mit billigster Verwaltung und Ausschluss der Speculation zur Vermittlung des Personalcredites in einem kleinen Gebiete durch Annahme von Beiträgen, Anlehen, Spareinlagen und durch Abgabe von Darlehen an ihre Mitglieder gegen Bürgschaftsstellung und mäßige Verzinsung Zweck derselben ist sohin: Den Vereinsmitgliedern gegen mäßige Zinsen aus Grund des Personalcredites Darlehen zu verschaffen. 2. Bargeld fruchtbringend anzulegen. Erfordernis a) Mitgliedschaft durch Einzahlung einer Beitragsgebür von 2 bis 4 K und b einer Geschäftseinlage von 20 bis 50 K, die jedoch eventuell wie eine Spareinlage verzinst wird. Vortheile für den Darlehensnehmer: 1. Geld sofort erhältlich gegen einen Schuldschein mit einem Bürgen oder gegen Deckung mit Wertpapieren. 2. Rückzahlungsfristen bis zu 2, eventuell 4 Jahren welche dem Schuldner am mit Feststellung von Terminen, meisten entsprechen. Schuldner kann vor Ablauf der Frist ganz oder in Raten zurückzahlen 3. Stempelgebüren bei Rückzahlungsfristen bis zu einem halben Jahre nach Stempelscala I kann ein Credit bis zu dem Gegen Sicherstellung 4. von der Generalversammlung bestimmten Höchstbetrage ge¬ laufende Rechnung eingelegt währt und das Geld auf werden, es können Geldüberschüsse jederzeit eingelegt und zurückgezogen werden. Das Geld 5. 1 ist zu 5, 4½ oder 4 % erhältlich, nach Beschluss der Mitglieder. 6 Fremde Hilfe wird entbehrlich. Vortheile für den Darlehensgeber: Kann er seine Ueberschüsse, ohne weitgehen zu müssen uchtbringend anlegen 2 . Erhält er 3½, 4, 4½% Verzinsung, je nach Beschluss 3. Hat er nahezu absolute Sicherheit des Capitales 4 Wird er der Vereinsvortheile überhaupt theilhaftig. Allgemeine Vortheile: Billige Verwaltung, weil keine auf Gewinn berechnete Unternehmung, keine Landesumlage, die Ver¬ waltungsorgane ihre Ehrenämter ganz unentgeltlich ver¬ sehen und nur der Buch= und Rechnungsführer mäßig ent¬ lohnt wird 2. Der Landesausschuss gibt 200 K zu den Grün¬ dungskosten (für eiserne Casse, Drucksorten u. s. w.) und ein Darlehen (Vorschuss) bis zu 4000 K zu 3 % gegen billige Amortisation. 3. Das Geld bleibt in der Gemeinde und der Schuldner. Es haften: ist sicher angelegt. 1. 2. der Bürge, 3. sämmtliche Vereinsmitglieder solidarisch mit dem gesammten Vermögen. Thatsache ist, dass seit dem Bestande der Vorschusscassen noch keine Bankerott gemacht und kein Mitglied durch die solidarische Haftung einen Schaden erlitten hat. 4. Die Billigkeit der Geldaufnahme und der Verwal¬ tung, sowie der Ausschluss jeder Gewinn=Speculation ermöglichen die äußerste Ermäßigung des Zinsfußes für hinausgegebene Darlehen. 5. Fremde Hilfe wird entbehrlich und die wechselseitige Unterstützung tritt an deren Stelle. Nur dem Würdiger bird die Hand geboten, nur anerkannte Vertrauenswürdigkeit berechtigt zum Darlehensbezug 6. Der Sparsinn und Gemeinsinn wird gefördert Einer für alle, alle für einen, mit vereinten Kräften, dies die allgemeine Losung Thatsache ist, dass die Vorschusscassen dort, wo die selben bereits bestehen, vollste Befriedigung erwecken und nur eine Stimme des Lobes und der Zufriedenheit herrscht bieten dieselben doch nur Vortheile und keine Nachtheile Die so wünschenswerte, der Landwirtschaft große Vortheile verheißende Gründung von Genossenschaften zum Verkaufe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie Genossen chaften für Obst=, Gemüse= und Eierverwertung, Obstmost¬ verkauf, Molkereigenossenschaften, von genossenschaftlicher Getreidelagerhäusern u. dgl. kann nur dort gedacht werden, wo die Bevölkerung durch die Raiffeisencassen den hoher Wert und den großen Nutzen des Genossenschaftswesens chätzen gelernt hat Darum kann die Gründung der Raiffeisencassen nicht genug empfohlen werden. warm Zufolge Statthalterei=Erlass vom 7. Februar l. J. Z. 21.062/99 und 1709/900 fordere ich daher die Herren Gemeinde=Vorsteher auf, dieser segens¬ reichen Institution die vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden, und sich diesbezüglich mit den hochw. Pfarrämtern, den Schulleitungen und Genossenschaftsvorstehungen ins Einvernehmen zu setzen. Bei den nächsten Amtstagen werde ich Gelegenheit haben, diese Frage noch eingehender zu besprechen.

Steyr, am 22. Mai 1900. Z. 7199. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und die Genossenschafts-Vorstehungen der Müller und Däcker. Die Gemeinde=Vorstehungen und die Genossenschafts¬ Vorstehungen der Bäcker und Müller werden eingeladen, die interessierten Bäckermeister auf die unter einem zur Ver¬ lautbarung gelangende Statthalterei=Kundmachung vom 9. Mai 1900 G.= u. V.=Bl. Nr. 15, betreffend die Gestattung der Sonntagsarbeit bei einzelnen Gewerbekategorien auf¬ merksam zu machen Kundmachung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 9. Mai 1900, Z. 8081/VIII, mit welcher die Statthalterei=Kundmachung vom 15. Sep¬ tember 1895 Z. 11.415/I (L. G. u. V. Bl. Nr. 26), betreffend die Gestattung der Sonntagsarbeit bei einzelnen Gewerbekategorien theilweise abgeändert wird. Zu A. Productions=Gewerbe. Gemeinsame Bestimmungen für sämmtliche der vorangeführten Productions=Gewerbe Ersatzruhetag: Beim Bäckergewerbe: welche am Jenen Hilfsarbeitern, jeder Kategorie, Sonntag zu mehr als dreistündiger Arbeit herangezogen werden, ist mindestens eine 24 stündige Ruhezeit am darauf¬ folgenden Sonntage oder an einem Wochentage oder endlich eine je sechsstündige Ruhezeit an zwei Wochentagen zu gewähren Sofern die Ersatzruhe in der letztbezeichneten Art eingeführt wird, darf diese Ruhezeit nicht mit jenen Stunden usammenfallen, in welchen schon nach der Natur des Betriebes regelmäßige Arbeitspausen sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatze kann bloß bei jenen kleinen Betrieben, welche regelmäßig nur einmal während des Zeitraumes von 24 Stunden Weißgebäck 8 erzeugen und bei welchen die Arbeiter nur zu einer tündigen Anwesenheit in der Betriebsstätte verhalten werden, in der Art platzgreifen, dass die sich hieraus ergebende nindestens 15—16 stündige ununterbrochene Freizeit bei Bemessung der Ersatzruhezeit ganz oder theilweise in An¬ chlag gebracht wird. Der Anspruch auf Gewährung der Ersatzruhe entfällt iberhaupt, wenn die Sonntagsarbeit das Ausmaß von drei Stunden innerhalb 24 Stunden nicht übersteigt. Die Art der zu gewährenden Ersatzruhe ist für jeden Betrieb durch bestimmte Vereinbarungen zwischen dem Gewerbsinhaber und den Hilfsarbeitern oder in deren Ermanglung durch die instanzmäßige Entscheidung der Gewerbebehörde festzustellen. Der Inhalt dieser Vereinbarung oder Entscheidung ist den neueintretenden Hilfsarbeitern ausdrücklich bekanntzugeben und überdies in den Arbeitsstätten anzuschlagen, im gegebenen Falle auch in die Arbeitsordnung aufzunehmen Für die übrigen in der Statthalterei=Kundmachung vom 15. September 1895, Z. 11.415/I (L. G. u. V. Bl. Nr. 26), genannten Productions=Gewerbe bleiben die Be¬ timmungen des im Vorstehenden ergänzten Absatzes dieser 3 Kundmachung über die Ersatzruhe und deren Verlautbarung in Kraft. Diese Kundmachung tritt sogleich in Wirksamkeit Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 31. Mai 1900 Z. 7432. An alle Krankencassen. Stempelpflicht von Placaten. Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit dem Erlasse vom 28. März 1900 Z. 72.866 ex 1899 eröffnet, dass auf Eingaben der Arbeiterkrankencassen, mit welchen die beabsichtigte Bekanntmachung einer Versammlung durch Placate der Behörde zur Kenntnis gebracht wird, die Tarif¬ post 43, lit. a 2, des Gesetzes vom 13. December 1862, R.=G.=Bl. Nr. 89, Anwendung zu finden hat Hiernach unterliegen derlei Eingaben dem Stempel von einer Krone per Bogen. Steyr, 30. Mai 1900 7019. 3. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Widerruf. Die im Amtsblatte Nr. 19 ausgeschriebenen Militärtax. Restanten Karl Hörwertner und Josef Holzner wurder eruiert. Steyr, 31. Mai 1900. Z. 7252. Gemeinde - Vorstehungen und k. k. An alle Gendarmerieposten - Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 6 ausgeschriebene Militärtax Restant Anton Schernbrandtner wurde eruiert. Steyr, 2. Juni 1900. 7756. 3. alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. An Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 16 ex 1900 ausgeschriebene Reserve=Infanterist Josef Huemer wurde in Innsbruck ausgeforscht. Steyr, 30. Mai 1900. 7584. Z. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden Warnung im Jahre 1866 geborenen, nach Klaffer zuständigen vor dem Unterstützungsschwindler Johann Kasper Demselben ist ohne dringende Noth keine Unterstützung

4 zu gewähren, vielmehr ist derselbe der schubpolizeilichen Be¬ handlung zu unterziehen. Steyr, 4. Juni 1900. Z. 7635, 7636 u. 7637. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden Auszuforschen sind nachstehende Stellungs= und Landsturmpflichtige: Ivo Tolic, geboren 1864, zuständig Gemeinde Scar dona, Bezirk Sebenico; Cojtan Compini, geboren 1864, zuständig Gemeinde Scardona, Bezirk Sebenico und Jose Delbianco, 1878 in Sebenico geboren Ueber ein positives Ergebnis ist bis 25. Juni l.I. Bericht zu erstatten. 7585. Steyr, 30. Mai 1900. Z. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung nachstehender Militärtaxpflichtiger. FranzMusil, Tischler, geb. 1872, zuständignach Kostel. Wenzel Baumann, Taglöhner, geb. 1865, zust Kostel Fried. Paul Hanamann, Zuckerbäcker, geb.1874, zust. Koste Johann Jekabek, Schneider, geb. 1874, zust. Kostel. Josef Holub, Schuhmacher, geb. 1868 ust. Kostel. sohann Trpélka, Taglöhner, geb. 1865, zust. Kostitz. ferdinand Cenc, Taglöhner, geb. 1870 zust Lundenburg Eduard Swoboda, Kutscher, geb. 187 zust Lundenburg. 1867 Andreas Nespor, Taglöhner, geb. ust. Neudorf Josef Brncek, Drechsler, geb. 1870 zust. Zizkov Josef Benes Taglöhner, geb. 1872 75 ust Zizkov FranzSwoboda, Taglöhner, zeb. 1870, zust. Billowitz Peter Cesal, Taglöhner geb. 1869 ust. Billowitz. Georg Hermann, Taglöhner, geb. 1871. ust. Billowitz. Paul Sladek, Taglöhner, eb. 1866, zust Bojanowitz Josef Schwab, Taglöhner geb. 1866, zust. Cejkowitz Ladislaus Plsek, Schmiedgehilft geb. 187: zust Lejkowitz. jeb. 1869 Josef Nemec,Ziegelarbeiter ust Göding Mensik, Franz Taglöhner, eb. 1874, ust. Göding. Leopold Wlach, Taglöhner, geb. 1874 zust. Göding. Franz Mikulik, Taglöhner, geb. 1874 zust. Alt=Podworov Johann Zobek, Knecht, geb. 1873 ust. Ratischkowitz Josef Seckar Schneider geb. 1874 zust. Anton Solarik Kadejov. Taglöhner geb. 1874 zust Straßnitz Adolf BialiC Taglöhner, eb. 1867. ust. Straßnitz Martin Horak Taglöhner geb. 1872 zust Straßnitz. Johann Mayer Schmied ust geb. 1865, Straßnitz Matthias Moxnar, Taglöhner, geb. 1871, ust Straßnitz. Rudolf Tiala, Taglöhner jeb. 1871 zust Straßnitz. sohann Hauser, Schuhmacher geb. 1868, zust. Welka. Anton Klimek, Taglöhner eb. 1868, zust. Welka. Franz Drlik, Taglöhner, geb 866, zust. Welka — Martin Lukes, Taglöhner, geb. 1865 ust. Welka. Josef Richter, Strazzensammler. geb. 1874, zust. Welka. Johann Caméik, Schmied, geb. 1873, zust. Zenorow. Josef Polz, Kellner, geb. 1873, zust. Gmunden leber ein positives Ergebnis ist bis 15. Juni l. J. anher Bericht zu erstatten 3 Steyr, am 4. Juni 1900. Z. 7523. An alle Gemeinde -Vorstehungen betreffend den Transport für zu Circusschaustellungen 2c. von Oesterreich=Ungarn nach Deutschland und umgekehrt be stimmten Thiere. Da der Transport von Thieren, diezu Circus chaustellungen, für zoologische Gärten, Wildparks und ähnliche Anlagen bestimmt sind von Oesterreich=Ungarn nach Deutschland und umgekehrt mehrfach auf Schwierigkeiten gestoßen ist, weil die Begleiter nicht im Besitze der nach dem Viehseuchenübereinkommen vom 6. December 1891 R.=G.=Bl. Nr. 16, ex 1892 erforderlichen Viehpässen waren vurde seitens der betheiligten Regierungen in der Er¬ wägung, dass diese Thiere mit anderen Thieren nicht in Berührung zu kommen pflegen, demnach eine Gefahr, dass durch ihren Transport Seuchen verschleppt werden könnten, kaum besteht, bezüglich des Verkehres mit solchen Thieren aus und nach dem Deutschen Reiche die Vereinbarung ge¬ troffen, dass für die Thiere der bezeichneten Art im gegen¬ seitigen Verkehr von der Beibringung von Viehpässen dann abgesehen werden soll, wenn die Thiere mittelst der Eisen¬ bahn von anderen, für den gewöhnlichen Verkehr bestimmten Thieren abgesondert trausportiert, gelegentlich der in der Eintrittsstation vorzunehmenden thierarztlichen Untersuchung vollkommen gesund befunden und von der Ausladestation unmittelbar nach dem Bestimmungsorte gebracht werden Bestehen für die betreffende Thiergattung Einfuhr verbote, so darf die Einfuhr wie bisher nur nach Ertheilung einer Ausnahmsbewilligung der Centralbehörde erfolgen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Mai 1900, Z. 9058/II, in die Kenntnis gesetzt 7524. Steyr, 4. Juni 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung Nr. 9341/II. Kundmachung der oberösterreichischen Statthalterei, betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Laufer= (Handels=) Schweinen aus mehreren politischen Bezirken Niederösterreichs nach Oberösterreich. Infolge des günstigen Standes der Schweinepest in Niederösterreich findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei das mit der Kundmachung vom 7. Juni 1898, Z. 10.067/II, auf die politischen Bezirke Baden, Brucka. d. Leitha Mödling, Neunkirchen und Stadtgemeinde Wien beschränkte Verbot der Einfuhr von Laufer= (Handels=) Schweinen außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr von Schweinen aus ganz Niederösterreich nach Oberösterreich wieder zu gestatten. Dies wird allgemein verlautbart Linz, den 23. Mai 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.

Steyr, 29. Mai 1900. Z. 7525. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 9296,II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Vieh aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche in der ungarischen Gemeinde Valla und der Schafpocken in der croatisch=slavonischen Gemeinde Dolnji Lapac von denk. k. Bezirkshauptmannschaften in Bruck a. d. Leitha und in Knin getroffenen und von den betreffenden politischen Landesbehörden bestätigten Verfügungen ist die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nezsider (Comitat Moson), dann die Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Dolnji Lapac (Comitat Lika krbava) nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dagegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem croatisch=slavonischen Bezirke Klanjec (Comitat Varazdin) erlassene Verbot hiemit aufgehoben. Dies wird zufolge des Erlasses des k. kMinisteriums des Innern vom 18. Mai 1900, Z. 16.702, im Nachhange # den hierämtlichen Kundmachungen vom 9., 11. und 15. Mai d. J., Z. 8329, 8462 und 8708, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Uebertretungen derselben werden nach den Bestimmungen er §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes bestraft und finden auf verbotswidrig eingebrachte Trans¬ porte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 23. Mai 1900. Derk. k. Statthalter Puthon m. p. 7526. Steyr, 4. Juni 1900. 3. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8565/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses desk. k. Ministeriums des Innern vom 9. Mai 1900, 15.833, wird mit Be Z. ziehung auf die Kundmachungder k. k. o.=ö. Statthalterei vom 4. Mai d. 7697/II,verlautbart, dass das J., Z. ungarische Ackerbauministerium in Budapest auf Grund der von den competenten Stuhlrichterämtern erlassenen Sperr¬ verfügungen verboten hat: 1. wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken Floridsdorf (N.=Oe.) und Volosca (Küstenland) 2. wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen Schweine) aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Leitha, 5 Floridsdorf, Mistelbach (N.=Oe.), Mistek (Mähren), Kimpolung Bukowina) nach Ungarn; hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Schweinen aus den hier nicht ge¬ kannten an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben Linz, den 26. Mai 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 7714. Steyr, 4. Juni 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Mai bis 26. Mai 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen 2. Rände. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pankraz, Ortschaft Schalchgraben Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Erd¬ 2. mannsdorf. 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft Hiesendorf. Erlöschen der Seuche. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Klamm. 7753. Steyr, am 4. Juni 1900. 3. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 9582 II. Kundmachung betreffend dem Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern oom 25. Mai d J., Z. 15.833, wird mit Beziehung auf die Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei oom 26. Mai d 8565, verlautbart, dass das J., Z. ungarische Ackerbau=Ministerium in Budapest auf Grund der von den competenten ungarischen Stuhlrichterämtern erlassenen Sperrverfügungen verboten hat: 1. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr

6 von Schweinen aus dem an Ungarn angrenzenden Stadt¬ gebiete Wiener=Neustadt (Niederösterreich) und aus dem politischen Bezirke Volosca (Küstenland) 2. Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen Schweine) aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Leitha, Floridsdorf, Mistelbach, Mödling (Niederösterreich), Kimpolung Bukowina) nach Ungarn; hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Vieh aus den hier nicht genannten an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, am 30. Mai 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 857. B.=Sch.=R. Steyr, 5. Juni 1900 An sämmtliche Schulleitungen. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 2. Juni 1840, hält der Centralverein für Bienenzucht in J., Z. Oesterreich heuer 2 Bienenzuchtlehrcurse, und zwar einen ganztägigen in der Zeit vom 11. bis 24. Juni und einen getheilten, der nur Mittwoch und Samstag nachmittags von 4 bis halb 8 Uhr in der Zeit vom 13. Juni bis 26. Sep¬ tember stattfindet, ab Im nachfolgenden wird das Programm dieses Curses mit dem ausdrücklichen Bemerken verlautbart, dass jene Lehrer die an einem dieser Curse theilnehmen wollen, sich den Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben Programm: An der anlässlich des 50 jährigen Regie rungsjubiläums des Kaisers Franz Josef I. gegründeter österreichischen Imkerschule des Centralvereines für Bienen¬ zucht in Oesterreich finden heuer statt: I. Ein Haupt=Curs, welcher die Heranbildung von Bienenzuchtsmeistern und Bienenzuchtslehrern bezweckt: derselbe ist ganztägig und beginnt am Montag den 11. Juni d. I. um 7Uhr früh und endet am Sonntag den Juni d. 24. I. Der Unterricht erstreckt sich auf das gesammte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Jeder Cursist er¬ hält ein Frequentationszeugnis Am 23., eventuell 24. Juni wird eine Imkerprüfung abgehalten, zu welcher nicht allein Cursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis docu¬ mentiert die Befähigung zum Bienenzuchtsmeister, eventuell zum Bienenzuchtslehrer Jene, welche sich an diesem Hauptcurse betheiligen wollen, müssen das 20. Lebensjahr zurückgelegt und die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Jene, welche bereits längere Praxis in der Bienen ucht besitzen, werden bevorzugt. Es werden bloß 15 bis 20 Curstheilnehmer aufge¬ nommen. Anmeldungen sind mit Angabe des Nationales bis längstens den 15. Mai an die Vereinskanzlei, Wien I. Postgasse 2, zu richten, worauf bis 22. Mai den Ansuchen¬ den Nachricht über ihre Aufnahme oder Nichtaufnahme zu¬ kommen wird. Der Verein hat bereits Schritte unternommen um für Unbemittelte bei den hohen Landesregierungen Sti¬ pendien zu erwirken Unterricht und Prüfung sind unentgeltlich. Programme und Näheres durch die Vereinskanzlei. I. Ein Neben=Curs, und zwar am 13., 16., 20., 27. Juni, 4., 11. Juli und 19., 22. und 26. Sep¬ tember dieses Jahres Dieser getheilte Curs findet an obbezeichneten 10 Tagen nachmittags von 4 bis halb 8 Uhr statt und bezweckt haupt¬ ächlich die Einführung in das gesammte Gebiet der Bienen¬ wirtschaft Die Cursisten erhalten ein Frequentationszeugnis. Theilnehmer dieses Nebencurses müssen das 18. Lebens¬ ahr zurückgelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Theilnahme bis längstens den 2. Juni in der Vereinskanzlei schriftlich oder mündlich zu melden. Der Unterricht ist unentgeltlich. Z. 843/B.=Sch.=R. Steyr, 5. Juni 1900 An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom — 28. Mai l. J., Z. 1021 1491, anher eröffnet, dass an allen Schulen des Bezirkes, an denen die Schulbesuchs¬ Erleichterung nach Art. V. Punkt 6, lit. e, der Ministerial¬ Verordnung vom 8. Juni 1883 Z. 10.618, eingeführt ist, und den Schülern des 7. Schuljahres die Begünstigung des Uebertrittes in den gekürzten Unterricht während des letzten Quartales zuerkannt wird für diese Schüler ein abgeson¬ derter wöchentlich dreistündiger Unterricht, während der Monate Februar, März, April, bezw. Mai, Juni, Juli jedes Jahres einzurichten ist. Hievon werden die Schulleitungen, an welchendie genannte Schulbesuchserleichterung eingeführt ist, zurge¬ nauen Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 861, B.=Sch.=N. Steyr, 6. Juni 1900. An sämmtliche Ortsschulräthe u. Schulleitungen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 28. Mai l. J. findet sich der k. k. Bezirksschulrath veranlasst anzuordnen, dass die Ortsschulräthe zur Vermehrung der Schülerbibliotheken ährlich in das Präliminare einen bestimmten Betrag, der ür einclassige Schulen mit mindestens 10 Kronen zu be¬ messen ist, einzusetzen und zu verwenden haben. Dieser Betrag ist dem Schulleiter zu übergeben,der die Anschaffung der Bücher nach den hierüber bestehenden Vorschriften vorzunehmen und sodann dem Ortsschulrathe Rechnung zu legen hat. Die eingestellten Bücher sind dem k. k. Bezirksschulrathe unter Benützung der hiefür be¬ stimmten Drucksorte seitens der Schulleitung zur Kenntnis zu bringen. Z. 862/B.=Sch.=R. Steyr, 6. Juni 1900. An sämmtliche Ortsschulräthe. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 28 l. Mai I. werden die Ortsschulräthe angewiesen, das Präliminare alljährlich anfangs November fertigzustellen und den bethei¬ ligten Gemeinden zu übermitteln. Eine Abschrift des Präli¬ minares ist bis längstens 15. December mit abgesondertem Berichte dem k. k. Bezirksschulrathe vorzulegen.

7 Land Weyer 11. Firma Löwy und Winterberg, Säge¬ Steyr, 1. Juni 1900. gewerbe in Reichraming Nr. 48. 12. Maria Gutbrunner An sämmtliche Krämereigewerbe in Dietach Nr. 40 Gemeinde Gleink. Martin Niedergrottenthaler, Schnittwarenhandel in 13. Genossenschafts- und Krankencasse-Vorstehungen Neuhofen Nr. 82. 14. Josef Muttenthaler, Gastgewerbe in Mühlbach Nr. 34, Gem. Garsten, mit den Berechti¬ zur Kenntnisnahme. gungen lit. a, b, c, d, k u. g, G.=V. vom 15. März 1883. A. Gewerbeverleihungen pro Mai 1900. B. Gewerbelöschungen pro Mai 1900. K. k. Staatsbahn=Direction Villach, Gastgewerbe 1. Rudolf Döttlinger, Gemischtwarenhandel mit Spiel¬ am Bahnhofe Kleinreifling (Berecht. § 16, lit. b, c, d, e, f kartenverschleiß in Bad Hall Nr. 21. 2. Johann Bies¬ und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39); mayr, Maurergewerbe in Sarning Nr. 22, Gem. Garsten. Pächter: Anton Amon. 2. Alois Bögl, Dienstmanngewerbe 3. Therese Haager, Bäckergewerbe in Markt Kremsmünster für die Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen; Standort: Nr. 29. 4. Heinrich Sturmberger, Müllergewerbe in Losen¬ Bad Hall. 3. Karl Bergmayr, Victualienhandel in Stein stein Nr. 45. 5. Josef Kammergraber, Kalkbrennerei in Nr. 17, Gemeinde Gleink. 4. Michael Stubauer, Holz¬ Stiedelsbach Nr. 99, Gemeinde Losenstein. handel in Buchschachen Nr. 10, Gemeinde Neustift 5. Friedrich Bernauer, Messerschmiedgewerbe in Sierning¬ C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro Mai 1900. 6. hofen Nr. 49; Gemeinde Sierning. Simon Rogl, Franz Ganglbauer, Gastgewerbe mit Brantwein¬ Viehhandel in Garsten Nr. 47. 7. Karl Adler, Wirts¬ ausschank in Neuhofen Nr. 22; Lächter: Franz Kainrad gewerbe in Markt Weyer Nr. 18, Berechtigungen: Verab¬ 2. Firma Löwy und Winterberg, Säge in Reichraming reichung von Speisen und Ausschank und Kleinverschleiß Nr. 48; Geschäftsführer: Johann Tober. 3. Franz Dam¬ von gebrannten geistigen Getränken. 8. Franz Bastl, bachmayr, Wirtsgewerbe in Dietachdorf Nr. 1, Gemeinde Sattlergewerbe in Neuhofen Nr. 23. 9. Ferdinand Hilges¬ Gleink; verpachtet an Josef Hauhart. Karl berger, Bäckergewerbe in Allhaming Nr. 21. 10. Der k. k. Bezirkshauptmann: Feuerhuber, Viehhandel in Ebenboden Nr. 28, neue Ver¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. kaufsstellen in Ternberg Nr. 10 und Anger Nr. 6, Gem. — Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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