Amtsblatt 1900/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Mai 1900

2•. August und werden in der Umgebung von nden am 1. Steyr vorgenommen. für alle Officiere und die gesammte Die Unterkunft Mannschaft der Abtheilung ist nur für circa 3 Tage (Ende Juli) in dem früher angegebenen Orte selbst erforderlich, während vom 26. Juni bis gegen Ende Juli nur einzelne der Officiere mit ihren Handlangern daselbst bleiben, die übrigen jedoch in den Arbeitsstationen der Um¬ gebung wohnen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, dies allgemein bekanntzugeben und dahin zu wirken, dass die vor den Officieren gesetzten Signale und sonstigen Zeichen wäh¬ rend der Dauer der Arbeiten von den Einwohnern nicht entfernt oder umgeworfen werden. Auch ist bekannt zu geben, dass von den Officieren das zu ihren Arbeiten er¬ orderliche Material, wie Stangen, Bretter u. dgl., gegen ofortige Bezahlung gekauft und jede Art von Feldschäden Sollten sich dennoch Feld¬ thunlichst vermieden wird. schäden ergeben, so werden dieselben im Einvernehmen mit dem Beschädigten sogleich beglichen werden. Auch wird die Beistellung von Vorspannswägen zur Uebersiedelung der Officiere in ihre Arbeitsstationen und zum Transporte der Instrumente erforderlich sein. Steyr, 28. Mai 1900. Z. 7512. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachweis des Anspruches auf die Begünstigung der §§ 31, 32 und 33 des Wehr=Gesetzes. Diejenigen Candidaten des geistlichen Standes, Lehrer und Besitzer ererbter Land¬ be¬ wirtschaften, welche die Begünstigung des § 31, iehungsweise des § 32 oder § 33 des Wehr=Gesetzes genießen, haben im Monat Juni den Nachweis zu erbringen dass sie noch Anspruch auf diese Begünstigung besitzen Der Nachweis ist in der für die erste Darthuung des Anspruches vorgeschriebene Art zu erbringen, und ist die imtliche Bescheinigung über die Zuerkennung der Begünsti gung beizuschließen. Diejenigen Lehrer, die erst seit Juni vorigen Jahres die Zuständigkeit im hiesigen Bezirke er¬ langten, haben ihre frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburts¬ jahr und jene politische Behörde, bei welcher sie das letztema den Nachweis über den Anspruch erbrachten, ausdrücklich anzugeben Der Anspruch auf diese Begünstigungen des Wehr¬ Gesetzes erlischt wenn der Nachweis des Fortbestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig beigebracht wird. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver tändigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 26. Mai 1900. Z. 7111. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die behördliche Untersuchung von Handels¬ gärtnerei=Anlagen im Sinne der Reblaus=Convention vom Jahre 1890. Laut des im R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1890, VII. Stück, veröffentlichten Zusatzartikels zur Berner Reblaus=Convention ind die vertragschließenden Theile bezüglich der Erleichte rung des Verkehres von Pflanzen, Sträuchern und anderen Gewächsen (mit Ausnahme der Reben), welche aus Pflanz¬ schulen, Gewächshäusern oder Gärten herstammen, dahin ibereingekommen, dass im internationalen Verkehre zwischen den Conventionsstaaten die in alinea 2 des Artikels 3 der Convention vorgeschriebene Bescheinigung des Ursprungs¬ landes dann nicht nothwendig ist, wenn es sich um Pflanzen sendungen handelt, welche aus einem Etablissement stammen in welchem regelmäßige Untersuchungen in angemessene Jahreszeit stattfinden, welches amtlich als den Anforde¬ rungen der Convention entsprechend erklärt worden ist und welches in den gemäß Artikel 9, Z. 6,der Convention (R.=G.=Bl. Nr. 105 ex 1882) veröffentlichten Verzeichnissen aufgeführt erscheint. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, den Inhalt des Vorstehenden zur Kenntnis der pflanzenhandel treibenden Kreise zu bringen, und falls solche Handels¬ treibende sich der in der Convention vorgesehenen amtlichen Controle unterziehen wollen, dies sofort anher zu be¬ eichten. 7510. Z. Steyr, 28. Mai 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Pflanzenschutz. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, den hierämtlichen Erlass vom 14. Juni 1899, Z. 7594, Amts¬ blatt Nr. 24, betreffend die Abtheilung für Pflanzen¬ chutz der k. k. landwirtschaftlichen chemischen Versuchsanstalt n Wien, welche unentgeltliche Auskünfte über Pflanzen¬ krankheiten und Pflanzenschädlinge ertheilt, und die Mittel zur Bekämpfung derselben bezeichnet, neuerlich in den Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu verlautbaren 7397. Steyr, am 26. Mai 1900 Z. An die Ennsuser-Gemeinden. Am linken Ennsufer in der Ortschaft Ebenboden be Ternberg befindet sich eine Felspartie in beiläufiger Größe eines Bahnwächterhauses in Bewegung und ist es möglich, dass dieselbe in die Enns stürzen wird. Gemäß § 16 der Statthalterei=Kundmachung vom December 1889, G.= u. V.=Bl. Nr. 14, werden die 1. Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die Floßfahrer auf¬ nerksam zu machen, dass mit Rücksicht auf den zu be¬ fürchtenden Felssturz die Fahrt am linken Enns¬ ufer bei der Straßenbrücke in Ternberg sowie das Anlanden daselbst zu vermeiden ist. 6212. Steyr, 25. Mai 1900. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 8. Gendarmerieposten-Tommanden. Widerruf. Die im Amtsblatt Nr. 11 ex 1900 ausgeschriebene Marie Kronegger wurde in Sattledt, Gemeinde Krems¬ nünster (Land), eruiert.

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