Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 31. Mai. Nr. 22. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 fr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Staaten, den Territorien derselben oder im Districte Columbia Steyr, am 28. Mai 1900. Z. 5700/VIII St. zu verrichten. Nach den neueren Vorschriften braucht der Contract An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. nicht ausdrücklich abgeschlossen zu sein, sondern wird die Es wird hiemit erneuert darauf aufmerksam gemacht, Thatsache eines stillschweigenden Contractes schon dann als dass die Steuerbehörde sich Bahnhofstraße Nr. 26 bestehend angenommen, wenn der Einwanderer auch nur (Directionsgebäude) befindet. Dies ist durch einer einschlägigen in Druck veröffentlichten privaten Auf¬ wiederholte ortsübliche Verlautbarung zur Kenntnis der forderung zur Einwanderung nach den Vereinigten Staaten Bevölkerung zu bringen. Folge geleistet hat. Der Uebertretung dieses Verbotes über¬ führte Personen werden sofort heimgesendet. Die Heimsendung kann auch binnen Jahresfrist nach¬ Steyr, 28. Mai 1900. Z. 7451. geholt werden, wenn eine gegen das Verbot eingewanderte Person gleichwohl zur Landung zugelassen worden war, und An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. die Uebertretung des Verbotes erst später festgestellt wurde. Betreffend die Gemeindewahlen. Diese schon seit einer Reihe von Jahren bestehenden gesetzlichen Bestimmungen werden in der letzten Zeit ungleich Die Gemeinde=Vorstehungen werden darauf aufmerksam schärfer gehandhabt, als dies früher der Fall war. gemacht, dass das im Verlage von Friedrich Caesmann in Namentlich haben sich im vorigen Jahre wiederholt Wels erschienene Formular für Kundmachungen über das Fälle ergeben, in welchen croatische Holzarbeiter nach längerem Aufliegen der Wählerlisten Unrichtigkeiten enthält. Aufenthalte in Nordamerika in Anwendung des Contract¬ nicht Die Reclamationsfrist beträgt acht (8) Tage Arbeitsgesetzes heimgesendet und dadurch empfindlich ge¬ Die Kundmachung über das Aufliegen der Wochen. chädigt wurden. Wählerlisten ist durch die Gemeinde=Vorstehung Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, die nicht aber durch die Wahl=Commission zu erlassen. Be¬ interessierten Kreise der Bevölkerung bei jeder sich bietenden rufungen gegen die Entscheidung der Reclamationscommission, Gelegenheit auf die aus der strengen Handhabung der wodurch Berichtigungen verweigert wurden, sind bei der erwähnten gesetzlichen Bestimmungen sich ergebenden Ge¬ Commission binnen drei Tagen — nicht aber binnen acht ahren für die Auswanderer nach den Vereinigten Staaten einzubringen. Tagen von Nordamerika aufmerksam zu machen. Steyr, 28. Mai 1900. Z. 7433. Steyr, 23. Mai 1900. Z. 7261. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Nordamerika. Mappierungs=Uebungen durch Officiere der Kriegs¬ schule. Nach den in den Vereinigten Staaten von Nord¬ Im Laufe des heurigen Sommers wird eine Abthei¬ amerika geltenden Gesetzesbestimmungen ist die Einwanderung der k. u. k. Kriegsschule zur Vornahme von Mappie¬ von Ausländern verboten, welche vor der Einwanderung lung =Uebungen nach Steyr kommen. einen Contract abgeschlossen haben, durch den sie verpflichtet rungs. 11—-12 Officieren und Die Abtheilung besteht aus werden, Arbeit oder Dienste irgend welcher Art — wenige circa24—26 Mann. Die Uebungen beginnen am 26. Juni, — in den Vereinigten specielle Thätigkeiten ausgenommen
2•. August und werden in der Umgebung von nden am 1. Steyr vorgenommen. für alle Officiere und die gesammte Die Unterkunft Mannschaft der Abtheilung ist nur für circa 3 Tage (Ende Juli) in dem früher angegebenen Orte selbst erforderlich, während vom 26. Juni bis gegen Ende Juli nur einzelne der Officiere mit ihren Handlangern daselbst bleiben, die übrigen jedoch in den Arbeitsstationen der Um¬ gebung wohnen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, dies allgemein bekanntzugeben und dahin zu wirken, dass die vor den Officieren gesetzten Signale und sonstigen Zeichen wäh¬ rend der Dauer der Arbeiten von den Einwohnern nicht entfernt oder umgeworfen werden. Auch ist bekannt zu geben, dass von den Officieren das zu ihren Arbeiten er¬ orderliche Material, wie Stangen, Bretter u. dgl., gegen ofortige Bezahlung gekauft und jede Art von Feldschäden Sollten sich dennoch Feld¬ thunlichst vermieden wird. schäden ergeben, so werden dieselben im Einvernehmen mit dem Beschädigten sogleich beglichen werden. Auch wird die Beistellung von Vorspannswägen zur Uebersiedelung der Officiere in ihre Arbeitsstationen und zum Transporte der Instrumente erforderlich sein. Steyr, 28. Mai 1900. Z. 7512. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachweis des Anspruches auf die Begünstigung der §§ 31, 32 und 33 des Wehr=Gesetzes. Diejenigen Candidaten des geistlichen Standes, Lehrer und Besitzer ererbter Land¬ be¬ wirtschaften, welche die Begünstigung des § 31, iehungsweise des § 32 oder § 33 des Wehr=Gesetzes genießen, haben im Monat Juni den Nachweis zu erbringen dass sie noch Anspruch auf diese Begünstigung besitzen Der Nachweis ist in der für die erste Darthuung des Anspruches vorgeschriebene Art zu erbringen, und ist die imtliche Bescheinigung über die Zuerkennung der Begünsti gung beizuschließen. Diejenigen Lehrer, die erst seit Juni vorigen Jahres die Zuständigkeit im hiesigen Bezirke er¬ langten, haben ihre frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburts¬ jahr und jene politische Behörde, bei welcher sie das letztema den Nachweis über den Anspruch erbrachten, ausdrücklich anzugeben Der Anspruch auf diese Begünstigungen des Wehr¬ Gesetzes erlischt wenn der Nachweis des Fortbestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig beigebracht wird. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver tändigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 26. Mai 1900. Z. 7111. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die behördliche Untersuchung von Handels¬ gärtnerei=Anlagen im Sinne der Reblaus=Convention vom Jahre 1890. Laut des im R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1890, VII. Stück, veröffentlichten Zusatzartikels zur Berner Reblaus=Convention ind die vertragschließenden Theile bezüglich der Erleichte rung des Verkehres von Pflanzen, Sträuchern und anderen Gewächsen (mit Ausnahme der Reben), welche aus Pflanz¬ schulen, Gewächshäusern oder Gärten herstammen, dahin ibereingekommen, dass im internationalen Verkehre zwischen den Conventionsstaaten die in alinea 2 des Artikels 3 der Convention vorgeschriebene Bescheinigung des Ursprungs¬ landes dann nicht nothwendig ist, wenn es sich um Pflanzen sendungen handelt, welche aus einem Etablissement stammen in welchem regelmäßige Untersuchungen in angemessene Jahreszeit stattfinden, welches amtlich als den Anforde¬ rungen der Convention entsprechend erklärt worden ist und welches in den gemäß Artikel 9, Z. 6,der Convention (R.=G.=Bl. Nr. 105 ex 1882) veröffentlichten Verzeichnissen aufgeführt erscheint. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, den Inhalt des Vorstehenden zur Kenntnis der pflanzenhandel treibenden Kreise zu bringen, und falls solche Handels¬ treibende sich der in der Convention vorgesehenen amtlichen Controle unterziehen wollen, dies sofort anher zu be¬ eichten. 7510. Z. Steyr, 28. Mai 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Pflanzenschutz. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, den hierämtlichen Erlass vom 14. Juni 1899, Z. 7594, Amts¬ blatt Nr. 24, betreffend die Abtheilung für Pflanzen¬ chutz der k. k. landwirtschaftlichen chemischen Versuchsanstalt n Wien, welche unentgeltliche Auskünfte über Pflanzen¬ krankheiten und Pflanzenschädlinge ertheilt, und die Mittel zur Bekämpfung derselben bezeichnet, neuerlich in den Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu verlautbaren 7397. Steyr, am 26. Mai 1900 Z. An die Ennsuser-Gemeinden. Am linken Ennsufer in der Ortschaft Ebenboden be Ternberg befindet sich eine Felspartie in beiläufiger Größe eines Bahnwächterhauses in Bewegung und ist es möglich, dass dieselbe in die Enns stürzen wird. Gemäß § 16 der Statthalterei=Kundmachung vom December 1889, G.= u. V.=Bl. Nr. 14, werden die 1. Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die Floßfahrer auf¬ nerksam zu machen, dass mit Rücksicht auf den zu be¬ fürchtenden Felssturz die Fahrt am linken Enns¬ ufer bei der Straßenbrücke in Ternberg sowie das Anlanden daselbst zu vermeiden ist. 6212. Steyr, 25. Mai 1900. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 8. Gendarmerieposten-Tommanden. Widerruf. Die im Amtsblatt Nr. 11 ex 1900 ausgeschriebene Marie Kronegger wurde in Sattledt, Gemeinde Krems¬ nünster (Land), eruiert.
Z. 7245. Steyr, am 25. Mai 1900. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Eidenberg, Ort¬ An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. schaft Aschelberg; Gemeinde und Ortschaft Gramastetten. 2. Bezirk Gendarmerieposten - Tommanden. Kohrbach: Gemeinde Ulrichsberg, Ort¬ schaft Mühlwald. Widerruf. 4. Schweinepest. Dersteckbrieflich verfolgte Ferdinand Eblinger Bestand der Seuche. wurde in Mauer=Oehling eruiert, dürfte jedoch nach dem Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberhaid Ergebnisse der bisher gepflogenen Erhebung kaum der Mörder der Anna Schinnerl sein Erlöschen der. Seuche Die Nachforschungen nach dem wirklichen Thäter werden 1. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Marchtrenk daher fortgesetzt. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Z. 7325. Steyr, 29. Mai 1900. 7323. Z. Steyr, 25. Mai 1900. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Gendarmerieposten-Tommanden Ausforschung zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. des militärtaxpflichtigen, nach Kalerinitz in Mähren zuständigen Nr. 9248 II. Johann Kocourek, geboren am 25. September 1864. Ueber Kundmachung ein positives Resultat ist bis 10. Juli l. J. zu berichten betreffend den Verkehr mit Schweinen aus Oberösterreich nach Salzburg. Nachdem bei Schweinen, welche auf dem Wochenmarkte 7253. Mai 1900. Z. Steyr, 25. in Wels angekauft worden sind, die Schweinepest in den Gemeinden Dürrnberg und Oberalm constatiert worden ist, An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. und diese Seuche bereits auch in einer Gemeinde des poli¬ tischen Bezirkes Wels amtlich ausgewiesen wird, fand die Gendarmerieposten-Commanden k. k. Landesregierung in Salzburg mit der Kundmachung zur Kenntnisnahme. vom 18. Mai 1900, Z. 6563, behufs Hintanhaltung einer weiteren Einschleppung dieser Seuche, die Einfuhr von Thierseuchen-Ausweis Schweinen aus dem politischen Bezirke Wels nach dem Herzogthume Salzburg bis auf weiteres zu verbieten in der Uebertretungen dieser am 21. Mai l. J. in Wirk¬ Berichtsperiode vom 10. Mai bis 17. Mai 1900. amkeit tretenden Verfügung werden nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, 1. Maul= und Klauenseuche. bestraft Bestand der Seuche. Dies wird hiemit verlautbart. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Linz, am 21. Mai 1900. Kleinmünchen Der k. k. Statthalter 2. Räude. Puthon m. p. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pankraz, Ortschaft Z. 841/B.=Sch.=R. Steyr, 29. Mai 1900. Schalchgraben. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ An sämmtliche Schulleitungen. schaften Harterleithen, Erdmannsdorf Die Schulleitungen werden auf die von der Firma 3. Rothlauf der Schweine. Haas u. Cie. aufgelegten Drucksorten: „Bibliotheks¬ Ausleihbuch, Lehrerbibliotheks=Katalog, Special Bestand der Seuche. Verzeichnis der Armenbücher für die einzelnen Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft Classen“ aufmerksam gemacht Hiesendors 2. Bezirk Perg: Gemeinde Klamm, Ortschaft Nieder Der k. k. Bezirkshauptmann: kalmberg. Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft daas'sche Buchdruckerei in Steyr
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