Z. Gesetzes vom 29. März 1869 R.=G.=Bl. Nr. 67, am Ein¬ gange und Ausgange einer jeden Ortschaft auf Kosten der Gemeinde anzubringen und stets leicht lesbar zu erhalten ind, theils unlesbar, theils gar nicht vorhanden sind Inter Beziehung auf die diesbezüglich bereits ergan genen hierämtlichen Erlässe werden die Gemeinde=Vorstehungen neuerdings aufgefordert, für die Restaurierung bestehender, bezw. für die Anbringung neuer Ortschaftstafeln ohne Ver¬ zug zu sorgen. be¬ Die k. k. Gendarmerieposten=Commanden werden auftragt, eine etwaige Nichtbefolgung dieses Erlasses am August 1900 anher anzuzeigen. 1. Steyr 19. Mai 1900. 7058. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. K. Gendarmerieposten -Tommanden. Auszuforschen sind nachstehende Militärtaxpflichtige der Stadtgemeinde Brünn, und zwar: geb. 1868, Ferdinand Strebonsky, Bildhauer, Jahre 1891, Grundbuchs=Nr. 115, nicht zu eruieren seit dem letzter Aufenthaltsort Budapest. 2. Leopold Sedlak, Commis, geb. 1869, G.=Nr. 157, nicht zu eruieren seit 1893, zuletzt in Wien, 3. Bez., Sechs krügelgasse 16. Franz Trestik, Tapezierer, geb. 1871, G.=Nr. 25, 3. nicht zu eruieren seit 1894, zuletzt in Mähr.=Trübau Gustav Thienel, Privatbeamter, geboren 1873, 4. G.=Nr. 217, nicht zu eruieren seit 1896, zuletzt in Wien, 5. Bez. Thomas Blaschek, Maschinschlosser, geboren 1874 5. G.=Nr. 30, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1898, zuletzt in Brünn, Bäckergasse 51. 6. Johann Seide, Kellner, geboren 1874, G.=Nr. 120, u eruieren 1898, zuletzt in Marburg. nicht Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 10. Juni d. J. hieramts anzuzeigen. Steyr, 23. Mai 1900. Z. 7197. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. K. Gendarmerieposten -Commanden. Verbote des Treibens von Handelsschweinen. Ueber von einzelnen politischen Bezirksbehörden an die o.= ö. Statthalterei gestellte Anfragen ob die von k. k. Händlern angekauften Nutzschweine von den Käufern in die k. k. Statt¬ Behöfte abgetrieben werden dürfen, hat die halterei mit dem Erlasse vom 9. April 1900, Nr. 5843/II, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 7, al. 1, der dortigen Kundmachung vom 26. October 1899 Nr. 19.312, anher eröffnet, dass das Treiben von Handelsschweinen, gleich giltig ob Nutz= oder Schlachtschweine, im allgemeinen untersagt ist. Es sind sonach alle im Handelsverkehre eingebrachten Nutz= oder Schlachtschweine in die betreffenden Gehöfte, be¬ ziehungsweise Schlachthäuser mittelst Wagen zu überführen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf die Erlasse vom 30. Oktbber 1899, h. ä. obencitierte, mi Z. 13.936, Amtsblatt Nr. 44, veröffentlichte Statthalterei¬ Kundmachung mit dem Auftrage in die Kenntnis, hievon die Veterinärorgane und betreffenden Händler zu verständigen Steyr, am 17. Mai 1900. Z. 6869. Kundmachung. In den Sitzungen am 2. und 6. April l. J. hat der o.=ö. Landtag beschlossen, den Landesausschuss zu ermächtigen Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Oberösterreich, eventuell auch Erwerbs= und Wirtschafts=Genossenschafter zum Zwecke der Anschaffung von Motoren, Werkmaschinen, Werkzeugen u. dgl., welche jedoch allen Mitgliedern der Genossenschaft gleich zugänglich zu machen sind, durch un¬ verzinsliche Darlehen zu unterstützen, ferner zur Errichtung von Rohstoff=Lagern, Verkaufshallen u. s. w. unverzinsliche n zehn Jahresraten rückzahlbare Darlehen, sowie Subven¬ tionen für Ausstellungen von gewerblichen Hilfsmaschinen 2c. 2c., endlich Stipendien zum Besuche der Meistercurse am k. k technologischen Gewerbemuseum in Wien zu gewähren, zu velchem Zwecke dem Landesausschusse pro 1900 ein Credit bis zum Höchstbetrage von 10.000 Kronen bewilligt wurde. Hievon werden die Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Oberösterreich, sowie Erwerbs= und Wirtschafts¬ Genossenschaften, ferner sich bildende Genossenschaften zur so¬ w., Errichtung von Rohstofflagern, Verkaufshallen u. s. wie Comités für etwa zu veranstaltende Ausstellungen von gewerblichen Hilfsmaschinen 2c. 2c. mit dem Bedeuten in die Kenntnis gesetzt, dass sie etwaige Gesuche um Inan¬ pruchnahme des dem Landesausschusse zur Verfügung tehenden Credites für das Kleingewerbe zu einem der er¬ vähnten Zwecke direct an den o.=ö. Landesausschuss in Linz zu richten haben Linz, am 8. Mai 1900. für Oberösterreich. Die Handels= und Gewerbekammer Der Secretär: Der Präsident: Dr. Zeitlinger. J. E. Wimhölzel. Steyr, am 19. Mai 1900. Z. 7053. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commänden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8708 II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest in der ungarischen Gemeinde Lajta=Szent=Miklos des Stuhl¬ gerichtsbezirkes Nagy=Marton (Comitat Sopron) vom Stadt¬ rathe in Wiener=Neustadt getroffenen und von der nieder¬ österreichischen Statthalterei bestätigten Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus diesem Bezirke nach dem dies¬ eitigen Gebiete verboten.
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