Amtsblatt 1900/21 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Mai 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Nr. 21. Steyr, am 24. Mai. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. Einzelne Nummern kosten 6 kr. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werd u. Schulen zurückgestellt und zugleich die Drucksorte für die Ab¬ adZ. 748. B.=Sch.=R. Steyr, 21. Mai 1900. fassung des gleichen Ausweises für das laufende Jahr 1900 An sämmtliche Ortsschulräthe. übermittelt. Aus dem Ausweise des Vorjahres sind zunächst in Berichtigung. den pro 1900 wieder nominativ zu übertragen: Alle jene Schüler, welche im Jahre 1899 entweder Im ersten Absatze des Erlasses vom 15. Mai 1900, gar nicht oder erfolglos revacciniert worden sind. Nr. 748, A.=Bl. Nr. 20, hat sich der sinnstörende Fehler Diese erscheinen schon im rückfolgenden Ausweis vom Jahre Bezirksschulrathe eingeschlichen, dass statt „beim k. k. 1899 in der Rubrik 20 (Verbleiben für das nächste Jahr) zu verbleiben“, gedruckt wurde „beim k. k. Ortsschulrathe bezeichnet. Die Zahl derselben ist auch auf den Umschlag zu verbleiben.“ Das Amtsblatt ist in diesem Sinne zu be¬ der neuen Drucksorte pro 1900 bereits eingesetzt und sind richtigen. in den Rubriken 4 und 5 die betreffenden Striche zu machen. Sodann sind alle jene Schüler auszuforschen und Z. 733/B.=Sch.=R. Steyr, 20. Mai 1900. nominativ einzutragen, welche schon in ihrer Kindheit mit Erfolg geimpft worden sind, und wo bereits ein Zeit¬ Amtserinnerung. raum von zehn Jahren seit dieser Impfung verstrichen Der k. k. Bezirksschulrath Steyr ertheilt denjenigen ist. Bei diesen Namen ist sodann in Rubrik 6 ein Strich Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am zu machen. 9. Juni d. J. in Reichraming abzuhaltenden Conferenz bei¬ Sodann ist in den Rubriken 7, 8 9 der Abgang zuwohnen gedenken, für diesen Tag einen Urlaub. seit dem Vorjahre einzutragen, wobei selbstverständlich die mit Schluss des Schuljahres ausgetretenen haupt¬ sächlich zu beachten sind. Die übrigen sind dann die per 1900 Revaccinations¬ Ad Steyr, am 23. Mai 1900. Z. 3532. fähigen und werden in der Rubrik 10 bezeichnet. An dem mit dem Herrn Impfarzte festzusetzenden Tage An alle Genossenschafts-Vorstehungen. der Wiederimpfung sind weiter noch die ausgebliebenen Diejenigen Genossenschafts=Vorstehungen, die dem h. ä. und renitenten in den Rubriken 11, 12 und 13 zu ver¬ Erlasse vom 4. April 1900, Z. 3532, Amtsblatt Nr. 14, zeichnen. noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, diesem Die Daten über die Wiederimpfung und den Erfolg Erlasse sofort zu entsprechen. wirdder betreffende Arzt einsetzen. Sollte eine Genossenschaft die vorgeschriebenen Der in den Rubriken 4—20 summierte Ausweis ist Formulare, die ihr seinerzeit übermittelt wurden, nicht be¬ sodann bis längstens Ende Juli anher vorzulegen. sitzen, so ist dies umgehend anher anzuzeigen, und wird die Genossenschaft die Formulare von hier aus erhalten. Steyr, am 16. Mai 1900. Z. 6990. Steyr, 21. Mai 1900. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Z. 7167. Gendarmerieposten -Commanden. An sämmtliche Schulleitungen. Betreffend die Ortschaftstafeln. Wiederimpfung. Es wurde die Wahrnehmung gemacht, dass in ein¬ Den Schulleitungen wird der Ausweis II über die im Vorjahre 1899 vorgenommenen Wiederimpfungen in den zelnen Gemeinden die Ortschaftstafeln, die gemäß § 9 des

Z. Gesetzes vom 29. März 1869 R.=G.=Bl. Nr. 67, am Ein¬ gange und Ausgange einer jeden Ortschaft auf Kosten der Gemeinde anzubringen und stets leicht lesbar zu erhalten ind, theils unlesbar, theils gar nicht vorhanden sind Inter Beziehung auf die diesbezüglich bereits ergan genen hierämtlichen Erlässe werden die Gemeinde=Vorstehungen neuerdings aufgefordert, für die Restaurierung bestehender, bezw. für die Anbringung neuer Ortschaftstafeln ohne Ver¬ zug zu sorgen. be¬ Die k. k. Gendarmerieposten=Commanden werden auftragt, eine etwaige Nichtbefolgung dieses Erlasses am August 1900 anher anzuzeigen. 1. Steyr 19. Mai 1900. 7058. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. K. Gendarmerieposten -Tommanden. Auszuforschen sind nachstehende Militärtaxpflichtige der Stadtgemeinde Brünn, und zwar: geb. 1868, Ferdinand Strebonsky, Bildhauer, Jahre 1891, Grundbuchs=Nr. 115, nicht zu eruieren seit dem letzter Aufenthaltsort Budapest. 2. Leopold Sedlak, Commis, geb. 1869, G.=Nr. 157, nicht zu eruieren seit 1893, zuletzt in Wien, 3. Bez., Sechs krügelgasse 16. Franz Trestik, Tapezierer, geb. 1871, G.=Nr. 25, 3. nicht zu eruieren seit 1894, zuletzt in Mähr.=Trübau Gustav Thienel, Privatbeamter, geboren 1873, 4. G.=Nr. 217, nicht zu eruieren seit 1896, zuletzt in Wien, 5. Bez. Thomas Blaschek, Maschinschlosser, geboren 1874 5. G.=Nr. 30, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1898, zuletzt in Brünn, Bäckergasse 51. 6. Johann Seide, Kellner, geboren 1874, G.=Nr. 120, u eruieren 1898, zuletzt in Marburg. nicht Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 10. Juni d. J. hieramts anzuzeigen. Steyr, 23. Mai 1900. Z. 7197. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. K. Gendarmerieposten -Commanden. Verbote des Treibens von Handelsschweinen. Ueber von einzelnen politischen Bezirksbehörden an die o.= ö. Statthalterei gestellte Anfragen ob die von k. k. Händlern angekauften Nutzschweine von den Käufern in die k. k. Statt¬ Behöfte abgetrieben werden dürfen, hat die halterei mit dem Erlasse vom 9. April 1900, Nr. 5843/II, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 7, al. 1, der dortigen Kundmachung vom 26. October 1899 Nr. 19.312, anher eröffnet, dass das Treiben von Handelsschweinen, gleich giltig ob Nutz= oder Schlachtschweine, im allgemeinen untersagt ist. Es sind sonach alle im Handelsverkehre eingebrachten Nutz= oder Schlachtschweine in die betreffenden Gehöfte, be¬ ziehungsweise Schlachthäuser mittelst Wagen zu überführen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf die Erlasse vom 30. Oktbber 1899, h. ä. obencitierte, mi Z. 13.936, Amtsblatt Nr. 44, veröffentlichte Statthalterei¬ Kundmachung mit dem Auftrage in die Kenntnis, hievon die Veterinärorgane und betreffenden Händler zu verständigen Steyr, am 17. Mai 1900. Z. 6869. Kundmachung. In den Sitzungen am 2. und 6. April l. J. hat der o.=ö. Landtag beschlossen, den Landesausschuss zu ermächtigen Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Oberösterreich, eventuell auch Erwerbs= und Wirtschafts=Genossenschafter zum Zwecke der Anschaffung von Motoren, Werkmaschinen, Werkzeugen u. dgl., welche jedoch allen Mitgliedern der Genossenschaft gleich zugänglich zu machen sind, durch un¬ verzinsliche Darlehen zu unterstützen, ferner zur Errichtung von Rohstoff=Lagern, Verkaufshallen u. s. w. unverzinsliche n zehn Jahresraten rückzahlbare Darlehen, sowie Subven¬ tionen für Ausstellungen von gewerblichen Hilfsmaschinen 2c. 2c., endlich Stipendien zum Besuche der Meistercurse am k. k technologischen Gewerbemuseum in Wien zu gewähren, zu velchem Zwecke dem Landesausschusse pro 1900 ein Credit bis zum Höchstbetrage von 10.000 Kronen bewilligt wurde. Hievon werden die Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Oberösterreich, sowie Erwerbs= und Wirtschafts¬ Genossenschaften, ferner sich bildende Genossenschaften zur so¬ w., Errichtung von Rohstofflagern, Verkaufshallen u. s. wie Comités für etwa zu veranstaltende Ausstellungen von gewerblichen Hilfsmaschinen 2c. 2c. mit dem Bedeuten in die Kenntnis gesetzt, dass sie etwaige Gesuche um Inan¬ pruchnahme des dem Landesausschusse zur Verfügung tehenden Credites für das Kleingewerbe zu einem der er¬ vähnten Zwecke direct an den o.=ö. Landesausschuss in Linz zu richten haben Linz, am 8. Mai 1900. für Oberösterreich. Die Handels= und Gewerbekammer Der Secretär: Der Präsident: Dr. Zeitlinger. J. E. Wimhölzel. Steyr, am 19. Mai 1900. Z. 7053. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commänden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8708 II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest in der ungarischen Gemeinde Lajta=Szent=Miklos des Stuhl¬ gerichtsbezirkes Nagy=Marton (Comitat Sopron) vom Stadt¬ rathe in Wiener=Neustadt getroffenen und von der nieder¬ österreichischen Statthalterei bestätigten Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus diesem Bezirke nach dem dies¬ eitigen Gebiete verboten.

Dagegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem ungarischen Stuhlgerichtsbezirke Szepes=Szombat Comitat Szepes), ferner aus den croatisch=slavonischen Bezirken Diakovar, Nasice (Comitat Virovitica), Daruvar, Pozega (Comitat Pozega), Grubisnopolje (Comitat Bjelovar¬ Krizevci), Kostajnica einschließlich die Stadtgemeinde Kostaj nica (Comitat Zagreb) erlassenen Verbote hiemit aufgehoben Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeri¬ ums des Innern vom 9. Mai 1900, Z. 16.051, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 8. und 11. Mai d. J., Z. 8329 und 8462, zur allgemeinen Kennt¬ nis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Uebertretungen derselben werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes bestraft und finden auf verbotswidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 15. Mai 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 22. Mai 1900. Z. 7198. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden Betreffend die thierärztliche Untersuchung der Pferde von herumziehenden Künstlern und Zigennern. Nachdem bereits im Vorjahre bei Pferden einer wan¬ dernden Künstlertruppe die Rotzkrankheit constatiert und erst kürzlich dem Circusbesitzer Anton Pichler in Grieskirchen ein Pferd wegen Rotzverdacht getödtet und bei demselben hatsächlich das Vorhandensein der Rotzkrankheit constatiert wurde, ferner diese Künstlertruppen zum Theile unterein¬ ander in geschäftlicher Verbindung standen, und auch einen Tauschhandel mit den mit Pferden herumziehenden Zigeu¬ nern betrieben haben, so ist die Vermuthung nicht unbe¬ gründet dass eventuell bei einer oder der anderen dieser Truppen noch bedenkliche oder rotzkranke Pferde vorhanden sind. Im Interesse der thunlichsten Verhinderung einer weiteren Ausbreitung dieser ansteckenden Pferdekrankheit empfiehlt es sich sonach, dass die Pferde dieser von Ort zu Ort herumziehenden Künstler und Zigeuner sofort einer ent¬ sprechenden veterinärpolizeilichen Ueberwachung und Unter¬ uchung unterzogen werden. Die k. k. o.=ö. Statthalterei fand sonach anzuordnen, dass die Pferde der in dem Amtsgebiete befindlichen oder auftauchenden herumziehenden Künstler oder Zigeuner, dort wo sie betreten werden, von einem Thierarzte bis Ende Juli l. I monatlich einmal bezüglich ihres Gesundheits¬ zustandes untersucht werden Der untersuchende Thierarzt hat den unbedenklichen im gegen¬ Befund auf dem Licenzscheine zu vermerken theiligen Falle nach den gesetzlichen Bestimmungen die Anzeige an die betreffende politische Bezirksbehörde zu er¬ statten dievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden infolge Erlasses derk. Statthalterei vom 9. Mai 1900 Z. 8300/8173 II zur entsprechenden veterinärpolizeilichen Ueberwachung der Pferde dieser herumtreibenden Künstler= und Zigeunertruppen und 3 zur sofortigen Veranlassung der Untersuchung derselben durch den zunächst befindlichen Thierarzt in die Kenntnis. Steyr, 18. Mai 1900. Z. 6876. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Mai bis 10. Mai 1900. Maul= und Klauenseuche. 1. Bestand der Seuche. BezirkLinz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen. 2. Räude. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pankraz, Ortschaft Schalchgraben Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ Bezirk 2. Harterleithen, Erdmannsdorf. chaften 3. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Spital a. P 4. Rotz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Grieskirchen. 5. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. I. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Eidenberg, Ort¬ Gemeinde und Ortschaft Gramastetten Aschelberg; schaft 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Ulrichsberg, Ort¬ chaft Mühlwald Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena 1. Dornach Ortschaf 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz 6. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Marchtrenk 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Z. 4241/I St. Steyr, 7. Mai 1900. Das k. k. Finanz=Ministerium hat mit Erlass vom 20. April 1900, Z. 20.553, den Herrn Franz Gall, Stadt¬ ecretär in Steyr, von der Function eines ernannten Mit¬ gliedes der Erwerbsteuer=Commission IV. Classe für Steyr Stadt über dessen Ansuchen enthoben und den Herrn Anton Massak, Schuhmacher in Steyr, zum Mitgliede obiger Com¬ mission ernannt.

4 Steyr, am 17. Mai 1900. Uebertretungen derselben werden nach den §§ 44 und Z. 771. 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes bestraft und finden uuf verbotswidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen An die Leitungen der ein- bis incl. dreiclassigen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Volksschulen. Linz, den 11. Mai 1900. Die Leitungen der ein= bis dreiclassigen Volksschulen Der k. k. Statthalter: werden angewiesen, in Hinkunft mit den Scheinen behufs Puthon m. p. Gewinnung der Armenexemplare von Haardts Atlas für Volksschulen, Ausgabe I in 7 Karten, ebenso wie mit den Scheinen behufs Gewinnung der Armenexemplare von Proschkos Liederquelle zu verfahren. 6813, 7055, 7056, 7057. Steyr, 19. Mai 1900. 3. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Steyr, 19. Mai 1900. Gendarmerieposten-Tommanden. Z. 6875. Auszuforschen An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. ind nachstehende Stellungspflichtige, derzeit unbekannten Aufenthaltes, und zwar: Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Romanns Julius Manzuffa, geb. am 26. Juni 1881; Z. 8462/II. Kundmachung Emil Illov recte Jlar, geb. 22. Jänner 1881; Christov Paulin Hermann, geb. 16. Juli 1881; Josef Johann betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr December 1881; Engl Johann Marko (Auer), geb. 15. von Schweinen aus Croatien=Slavonien nach den im Reichs¬ Pedrassich, geb. 9. October 1881; Johann Anton Stiglich, rathe vertretenen Königreichen und Ländern. geb. 6. August 1881; sämmtliche geboren zu Pola im Bezirk Wegen neuerlich erfolgter Einschleppungen der Schweine¬ Pola. Johann Heinrich Schier, geb. 4. Februar 1876 pest in das diesseitige Gebiet fand das Ministerium des zu Schreibendorf, Bez. Hohenstadt. Johann Kopriva, ge¬ Innern zufolge des Erlasses vom 5. Mai 1900 Z. 15.795, boren 2. April 1875 zu Brünn. Josef Hluchau, geboren die Einfuhr von Schweinen aus dem Bezirke Ivanec, 19. October 1879 zu Roznau, Bezirk Wall.=Messeritsch Comitat Varazdin in Croatien=Slavonien, nach den im Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu ver¬ ist bis 10. Juni d. J. zu berichten. bieten Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung Der k. k. Bezirkshauptmann: 9. Mai 1900, Z. 8329, zur allgemeinen Kenntnis vom Dr. Adolf Ritter v. Pitner. gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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