2 Z. 6700. Steyr, 12. Mai 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Rückstellung der vorgelegten Sturmrollen und Land sturm=Verzeichnisse des G.=J. 1881. Die im Sinne der Landsturm=Vorschrift §§ 8 und 22 inher in Vorlage gebrachten Sturmrollen und Verzeichnisse des Landsturmjahrganges 1881 werden nunmehr sammt den beigelegenen Matrikel=Auszügen und Erhebungsbehelfen mit dem Beifügen den Gemeinde=Vorstehungen rückgemittelt, diese Beilagen sorgfältig zu deponieren, damit dieselben gelegentlich der Vorarbeiten für die Stellung dieses Jahr¬ ganges wieder vollzählig zur Benützung genommen werden können. Aenderungen des Operates werden fallweise bekanntgegeben, bzw. aufgetragen werden, und hat jede Gemeinde=Vorstehung bei der Evidenzhaltung mitzuwirken. Z. 748. B.=Sch.=R. Steyr, 15. Mai 1900. An sämmtliche Ortsschulräthe. Die bisherige Uebung, die Originalien der Ortsschul¬ raths=Sitzungs=Protokolle anher zur Einsichtnahme und Vidie¬ rung vorzulegen, wird dahin abgeändert, dass künftighin Abschriften dieser Protokolle den monatlichen Absenz¬ acten beizulegen sind, und haben diese Abschriften fürderhin als Beilagen der Absenzacte beim k. k. Ortsschulrathe zu verbleiben. Die Vidimierung dieser Abschriften, aus welchen die Beschlussfähigkeit des Ortsschulrathes ersehen werden muss bleibt dem Vorsitzenden überlassen. 735/B.=Sch.=R. Steyr, 11. Mai 1900. Z. An die Schulleitungen Garsten, Kremsmünster, Reichraming, Sierning, Sierninghofen-Neuzeug und Weyer. Anlässlich der Gewinnung der Armenexemplare von Josef Heinrichs Lese= und Sprachbuch wurde die Wahrneh¬ nung gemacht, dass an jenen Schulen gleicher Kategorie an welchen die erwähnten Bücher eingeführt sind, nicht die gleichen Bücher in Verwendung stehen. (Es wird daher den obgenannten Schulen zur Darnachachtung bekanntgegeben, dass künftighin nur folgende Bücher in Verwendung zu nehmen sind: An den vierclassigen Volksschulen in Garsten und a) Kremsmünster: Josef Heinrichs Schreib=Lese=Fibel, complet Ausgabe für 1 —4 cl. Volksschulen mit Greiner'schen Schrift¬ formen, Schrägschrift; ferner Josef Heinrichs Lese= und Sprachbuch, I., II. und III. Theil, Ausgabe für 1—4 cl Volksschulen b) An den fünf= und mehrclassigen Volksschulen in Reichraming, Sierning, Sierninghofen=Neuzeug und Weyer: Josef Heinrichs Schreib=Lese=Fibel, Ausgabe für 5= und mehrclassige Volksschulen, ferner II., III., IV. und V. Theil von Josef Heinrichs Lese= und Sprachbuch, Ausgabe für 5= und mehrclassige Volksschulen. c) An allen vier= und mehrclassigen Schulen: Rothaug, Leitfaden der Geographie, und Rothaug, Oesterreichischer Schulatlas Hievon sind auch die in den obgenannten Orten be indlichen Verschleißer von Schulbüchern in Kenntnis zu setzen Z. 6736. Steyr, 14. Mai 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung Z. 8332/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Einfuhrverbotes für Wieder käuer und Schweine aus mehreren oberösterreichischen Be¬ zirken nach Tirol und Vorarlberg. Im Hinblicke darauf, dass laut des letzteingelaufenen Thierseuchenausweises die Maul= und Klauenseuche in Ober¬ österreich nur mehr in einer Gemeinde besteht, fand die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg mit der Kund machung vom 3. Mai 1900,Z. 17.264, das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus den oberösterreichischen Be¬ irken Braunau a. J., Kirchdorf, Schärding, Vöcklabruck, Wels, Linz Stadt und Land nachTirol und Vorarlberg aufzuheben. Dies wird unter Beziehung auf die hieramtliche Kund¬ nachung vom 8. März d. J., Z. 4196/II, zur allgemeiner Kenntnis gebracht. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. 6493. Steyr, am 11. Mai 1900. Z. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 7697/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn Zufolge des Erlasses des Ministeriums des k. k. Innern vom 26. April 1900, Z. 13.696, wird mit Be¬ ziehung auf die Kundmachung der k. k. oberösterreichischer Statthalterei vom 3. April 1900, Z. 5889/II, verlautbart dass das königlich ungarische Ackerbauministerium in Budapest auf Grund der von den competenten Stuhlrichterämtern er¬ lassenen Sperrverfügungen verboten hat: wegen des Bestandes der Maul= und Klauen¬ euche: Die Einfuhr von Klauenthieren aus den politischen Bezirken Floridsdorf, Mistelbach (Niederösterreich), Mistek Mähren), Kimpolung (Bukowina) II. wegen des Bestandes der Schweinepest: Die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Be¬ zirken Bruck an der Leitha (Niederösterreich) und Lutten
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