Amtsblatt 1900/19 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Mai 1900

2 druck die Inschrift: „Führer der Jugend“, auf der vorderen Einbanddecke in Golddruck: ein Herz, darüber ein Kreuz und um das Herz ein Dornenkranz; am Titelblatte die Aufschrift:„Führer der Jugend zum P. Josef Neustifter. heiligsten Herzen Jesu,von Salzburg 1891, Druck und Verlag von Anton Pustet Seitenzahl 575, Seitenbreite 7 cm, Seitenhöhe 11 cm. die oben erwähnte Zeichnung des Herzens ist ana tomisch nicht ganz richtig, ließe aber vielleicht auf medicinische Kenntnisse schließen. Die Verübungsweise des Mordes war eine andere als ene bei den Frauenmorden in der Nähe von Linz am 3. und 11. October 1899 und als jene bei den ebensolchen Morden in der Nähe von Ried am 1. October 1899 und 16. April 1900. K. k. Staatsanwaltschaft Steyr am 4. Mai 1900. Der k. k. Staatsanwalt Schober. Steyr, 8. Mai 1900. Z. 6503. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Steckbrief. Eblinger Ferdinand, Taglöhner, geboren 1872 in Haid, zuständig nach Heinrichs, Bezirk Groß=Gehrungs, katholisch, ledig, ist dringend verdächtig des Verbrechens des Mordes, verübt an der Häuslerin Anna Schinnerl aus Frienstorf. Der Genannte ist groß, stark gebaut, hat rundes ebräuntes Gesicht mit kleinem blonden Schnurrbart, und oll etwas schleifenden Gang —wie mit zusammengepressten — haben. Ist bekleidet mit lichtgrau=braunem Anzug Knien und braunem weichen Hut. Derselbe war bei Straßenbauten, zuletzt bei Grein¬ Dimbach, dann Holztriften beschäftigt und dürfte sich arbeits os herumtreiben. Genannter ist auszuforschen und im Eruierungsfalle in das k. k. Bezirksgericht Prägarten einzuliefern. Steyr, 5. Mai 1900. Z. 5116. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Nachstehende Personen sind mit Militärtaxen im Rück¬ und konnten trotz der gepflogenen Erhebungen nicht stande werden: eruiert Karl Hörwertner, geboren 1863, Fabrikarbeiter; August Raudaschl, geboren 1871, Messerschmied¬ 2 gehilfe; Johann Aigner, geboren 1857, Knecht 3. Alois Haslinger, geboren 1864, Knecht; 4. Leopold Kauz, geboren 1869, Bäckergehilfe; 5. Josef Rumplecker, geboren 1856, Taglöhner 6 Franz Hörwertner, geboren 1859, Fabriksarbeiter sosef Holzner, geboren 1862, Strazzensammler; 8. zuständig nach Garsten. sämmtlich 9. Franz Reitner, geboren 1857; zuständig nach Sierning Mayr, geboren 1860, Zimmermann; Franz 10. Huemer, geboren 1866, Knecht; Franz 11. Lehner, geboren 1862, Messerer; Franz 12. Schmied, geboren 1862, Knecht Georg 3. Brunmaier, geboren 1869, Taglöhner 14 Franz Peter Glück, geboren 1857, Knecht 15. 16. Martin Hochhuber, geboren 1865, Zimmermann; Josef Gegenhuber, geboren 1857, Knecht 7. 18. Johann Kadik, geboren 1860;sämmtlichezu¬ nach Sierning. ständig Erhebungen über den Aufenthalt der Genannten sind zu pflegen und über ein positives Resultat bis 1. Juli l. J. zu berichten. Steyr 3. Mai 1900. 5993. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Warnung vor dem Schneeballensystem. In letzter Zeit sind aus gewerblichen Kreisen Klagen jegen das Ueberhandnehmen jener Art des Warenvertriebes laut geworden, welche den bekannten, sogenannten „Schnee¬ hallensammlungen“ nachgebildet, ihrem Wesen nach darin besteht, dass die einzelne Kunde einen Theil des von ihr für die Ware zu leistenden Kaufpreises dadurch wieder her¬ einzubringen sucht, dass sie die ihr vom Verkäufer beim Abschlusse des Geschäftes übergebenen Anweisungen auf eine bestimmte Zahl weiterer Kaufgeschäfte (Coupons) weiterbe gibt und auf diese Weise dem Verkäufer neue Kunden zuführt Die schädlichen Folgen, welche diese Art des Waren¬ vertriebes für die Gewerbetreibenden und auch für das kaufende Publicum selbst nach sich ziehen muss, liegen klar zutage. Einerseits würde der Markt durch den im Sinne dieser Methode sich ganz unverhältnismäßig ausdehnenden Umfang des Vertriebes mit Geschäften der erwähnten Art bald derart überschwemmt, dass hiedurch den reellen Ge¬ chäftsleuten eine geradezu vernichtende Concurrenz entstehen würde, andererseits aber würde bei der rapiden Progression der Zahl der durch die Couponsabnahme an dem Geschäfte zu betheiligenden Personen nur zu häufig der Fall eintreten, dass wegen nicht möglicher Aufbringung der Couponsab¬ nehmer diese Anweisungen und damit die dafür geleisteten Zahlungen verfallen, wodurch sodann das kaufende Publicum in einer vorläufig gar nicht abzusehenden Höhe des Schaden¬ umfanges benachtheiligt würde Statthalterei in Linz vom Zufolge Erlasses der k. k. 8. April 1900 Z. 7009/VIII, werden die Gemeindevor¬ tehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden neuerlich angewiesen, die Bevölkerung vor einem derartigen Ankaufe von Waren zu warnen, bezw. die zur Kenntnis gelangenden Fälle zur Anzeige zu bringen.

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