Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 10. Mai. Nr. 19. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 5. Mai 1900. Z. 6394. Steyr, 4. Mai 1900. Z. 6351. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Kundmachung. Gendarmerieposten-Commanden. Wie bekannt, wurde am Sonntag den 29. April 1900, wahrscheinlich zwischen halb 3 und halb 4 Uhr nachmittags, In Vervollständigung der bisherigen Verlautbarungen an dem 15jährigen Bauernmädchen Anna Spatt von über den am 29. April 1900 in der Nähe von Steyr ver¬ Neustift im sogenannten Brunnbauerngraben, zwischen Juden¬ Mord theile ich mit: übten dorf und Neustift, ein Lustmord verübt. Am Sonntag, 29. April 1900, und zwar wie jetzt Die bisherigen Nachforschungen nach dem Thäter haben festgestellt wurde, zwischen ½2 und 2 Uhr nachmittags ein positives Resultat noch nicht ergeben. wurde ungefähr fünfviertel Stunden von Steyr entfernt, am für In Ermächtigung der k. k. Statthalterei finde ich Wege zwischen den Ortschaften Oberwolfern und Neustift im die Zustandebringung des Thäters dieses Lustmordes eine sog. Brunnbauerngraben, an dem 15 jährigen Bauernmädchen Prämie von 500 Kronen auszuschreiben, und lade jeder¬ Anna Spatt ein Lustmord verübt. mann ein, alle Anhaltspunkte, welche geeignet sind, auf die Der Thatort ist beiläufig 70 Schritte abseits obigen Spur des Thäters zu führen, der Sicherheitsbehörde oder Weges im Gehölze gelegen. dem k. k. Gerichte unmittelbar bekanntzugeben. Das Mädchen wurde mit der Hand erwürgt und der Sterbenden Stiche am Halse, in der Herzgegend und Schnitte in der Leistengegend beigefügt Zur Beibringung der Verletzungen dürfte die scharfe Steyr, 4. Mai 1900. Z. 6369. 1 cm und spitze Klinge eines Taschenmessers, etwas über breit und nicht viel länger als 6 cm verwendet worden sein. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Am Oberkörper der Leiche (Brustseite) fanden sich mehrfache Zeichnungen, welche in der Stärke von gut 2 mm Gendarmerieposten-Tommanden mit einem dunkelfärbigen Gegenstande, wahrscheinlich Farb¬ Steckbrief. stift, in unterbrochenen Linien gezogen waren; insbesondere waren die Umrisse des Herzens mit deutlichen Strichen au Eblinger Ferdinand, Taglöhner, geboren 1872 in der Hautoberfläche und zwar an der Stelle, wo sich das Haid, zuständig nach Heinrichs, Bezirk Groß=Gehrungs, befindet, gezeichnet. Herz katholisch, ledig, ist dringend verdächtig des Verbrechens des In der Nähe des Thatortes (circa 70 Schritte ent¬ Nordes, verübt an der Häuslerin Anna Schinnerl aus wurde der weiße Papierumschlag eines in Pulver¬ fernt) Frienstorf. Der Genannte ist groß, stark gebaut, hat rundes, verabreichten Medicamentes gefunden form sebräuntes Gesicht mit kleinem blonden Schnurrbart und Das Mädchen hatte folgende, bei der Leiche nicht mehr soll etwas schleifenden Gang — wie mit zusammengepressten gefundene Gegenstände bei sich getragen: —haben. Ist bekleidet mit lichtgrau=braunem Anzug Knien 1.Ein Sacktuch, wahrscheinlich rothbraun, in welchem und braunem weichen Hut. sich ein Stück geselchten Fleisches, in Papier eingehüllt, Anher einzuliefern. befand eine kleine, billige Geldbörse aus schwarzem Leder, 2. K. k. Bezirksgericht Prägarten, Abtheilung II mit Nickelbeschlägen, vermuthlich mit zwei Fächern am 3. Mai 1900. entweder ganz ohne Inhalt oder mit einigem Klein¬ Falke. geld 3. ein Gebetbuch, Einband aus schwarzer Leinwand, mit einem Stiche in das Bräunliche, am Rücken in Gold¬
2 druck die Inschrift: „Führer der Jugend“, auf der vorderen Einbanddecke in Golddruck: ein Herz, darüber ein Kreuz und um das Herz ein Dornenkranz; am Titelblatte die Aufschrift:„Führer der Jugend zum P. Josef Neustifter. heiligsten Herzen Jesu,von Salzburg 1891, Druck und Verlag von Anton Pustet Seitenzahl 575, Seitenbreite 7 cm, Seitenhöhe 11 cm. die oben erwähnte Zeichnung des Herzens ist ana tomisch nicht ganz richtig, ließe aber vielleicht auf medicinische Kenntnisse schließen. Die Verübungsweise des Mordes war eine andere als ene bei den Frauenmorden in der Nähe von Linz am 3. und 11. October 1899 und als jene bei den ebensolchen Morden in der Nähe von Ried am 1. October 1899 und 16. April 1900. K. k. Staatsanwaltschaft Steyr am 4. Mai 1900. Der k. k. Staatsanwalt Schober. Steyr, 8. Mai 1900. Z. 6503. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Steckbrief. Eblinger Ferdinand, Taglöhner, geboren 1872 in Haid, zuständig nach Heinrichs, Bezirk Groß=Gehrungs, katholisch, ledig, ist dringend verdächtig des Verbrechens des Mordes, verübt an der Häuslerin Anna Schinnerl aus Frienstorf. Der Genannte ist groß, stark gebaut, hat rundes ebräuntes Gesicht mit kleinem blonden Schnurrbart, und oll etwas schleifenden Gang —wie mit zusammengepressten — haben. Ist bekleidet mit lichtgrau=braunem Anzug Knien und braunem weichen Hut. Derselbe war bei Straßenbauten, zuletzt bei Grein¬ Dimbach, dann Holztriften beschäftigt und dürfte sich arbeits os herumtreiben. Genannter ist auszuforschen und im Eruierungsfalle in das k. k. Bezirksgericht Prägarten einzuliefern. Steyr, 5. Mai 1900. Z. 5116. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Nachstehende Personen sind mit Militärtaxen im Rück¬ und konnten trotz der gepflogenen Erhebungen nicht stande werden: eruiert Karl Hörwertner, geboren 1863, Fabrikarbeiter; August Raudaschl, geboren 1871, Messerschmied¬ 2 gehilfe; Johann Aigner, geboren 1857, Knecht 3. Alois Haslinger, geboren 1864, Knecht; 4. Leopold Kauz, geboren 1869, Bäckergehilfe; 5. Josef Rumplecker, geboren 1856, Taglöhner 6 Franz Hörwertner, geboren 1859, Fabriksarbeiter sosef Holzner, geboren 1862, Strazzensammler; 8. zuständig nach Garsten. sämmtlich 9. Franz Reitner, geboren 1857; zuständig nach Sierning Mayr, geboren 1860, Zimmermann; Franz 10. Huemer, geboren 1866, Knecht; Franz 11. Lehner, geboren 1862, Messerer; Franz 12. Schmied, geboren 1862, Knecht Georg 3. Brunmaier, geboren 1869, Taglöhner 14 Franz Peter Glück, geboren 1857, Knecht 15. 16. Martin Hochhuber, geboren 1865, Zimmermann; Josef Gegenhuber, geboren 1857, Knecht 7. 18. Johann Kadik, geboren 1860;sämmtlichezu¬ nach Sierning. ständig Erhebungen über den Aufenthalt der Genannten sind zu pflegen und über ein positives Resultat bis 1. Juli l. J. zu berichten. Steyr 3. Mai 1900. 5993. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Warnung vor dem Schneeballensystem. In letzter Zeit sind aus gewerblichen Kreisen Klagen jegen das Ueberhandnehmen jener Art des Warenvertriebes laut geworden, welche den bekannten, sogenannten „Schnee¬ hallensammlungen“ nachgebildet, ihrem Wesen nach darin besteht, dass die einzelne Kunde einen Theil des von ihr für die Ware zu leistenden Kaufpreises dadurch wieder her¬ einzubringen sucht, dass sie die ihr vom Verkäufer beim Abschlusse des Geschäftes übergebenen Anweisungen auf eine bestimmte Zahl weiterer Kaufgeschäfte (Coupons) weiterbe gibt und auf diese Weise dem Verkäufer neue Kunden zuführt Die schädlichen Folgen, welche diese Art des Waren¬ vertriebes für die Gewerbetreibenden und auch für das kaufende Publicum selbst nach sich ziehen muss, liegen klar zutage. Einerseits würde der Markt durch den im Sinne dieser Methode sich ganz unverhältnismäßig ausdehnenden Umfang des Vertriebes mit Geschäften der erwähnten Art bald derart überschwemmt, dass hiedurch den reellen Ge¬ chäftsleuten eine geradezu vernichtende Concurrenz entstehen würde, andererseits aber würde bei der rapiden Progression der Zahl der durch die Couponsabnahme an dem Geschäfte zu betheiligenden Personen nur zu häufig der Fall eintreten, dass wegen nicht möglicher Aufbringung der Couponsab¬ nehmer diese Anweisungen und damit die dafür geleisteten Zahlungen verfallen, wodurch sodann das kaufende Publicum in einer vorläufig gar nicht abzusehenden Höhe des Schaden¬ umfanges benachtheiligt würde Statthalterei in Linz vom Zufolge Erlasses der k. k. 8. April 1900 Z. 7009/VIII, werden die Gemeindevor¬ tehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden neuerlich angewiesen, die Bevölkerung vor einem derartigen Ankaufe von Waren zu warnen, bezw. die zur Kenntnis gelangenden Fälle zur Anzeige zu bringen.
Steyr, 7. Mai 1900. Z. 5696. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. und die Herren Gemeindeärzte. Ergänzung zur Pharmacopoe. Laut Erlass der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. März 1900, Z. 5463/V wird auf die im Reichsgesetz¬ blatte, Stück Nr. 61, verlautbarte Verordnung des Mini teriums des Innern vom 16. März 1900, betreffend die Ergänzung der Arzneivorschriften der geltenden österreichischen Pharmacopoe, Ed. VII, vom Jahre 1889 mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass ein gebundenes Exemplar dieser „Additamenta“ um den Preis von 1 K 40 h, ein rochiertes um den Preis von 1 K in der Verlagsbuch¬ handlung der k. k. Hof= und Staatsdruckerei erhältlich ist und dass demnächst ein Nachtrag zur Arzneitaxe pro 1900, betreffend die gedachten neuen officinellen Arzneimittel, er¬ scheinen wird. Die Herren Aerzte, welche Hausapotheken führen, die Apotheker und die Krankenhäuser haben demnach diese Additamenta sofort anzuschaffen und wird bemerkt, dass elbe auch durch die hiesigen Buchhandlungen bezogen werden können Z 5952. Steyr, 8. Mai 1900. An sämmtliche Herren Gemeinde-Aerzte. Impfwesen. Mit Bezugnahme auf die hierämtlichen Erlässe, be¬ treffend die Impfungen und Revaccination, mache ich zufolge Weisung der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. April 1900, Z. 6763/V. die Herren Gemeindeärzte besonders aufmerk¬ sam, dass in die Rubrik „unechter Erfolg“ in Hinkunft nichts mehr einzutragen ist Impferfolge, bei welchen Pusteln, Bläschen oder auch iur Knötchen auftreten, sind den positiven zuzuzählen und hat sohin die Rubrik „unechter Erfolg“ zu entfallen Es müssen daher in Hinkunft die obgenannten posi¬ tiven Reactionen künftig unter die positiven Impfeffecte gerechnet werden, gegenüber jenen Fällen, in denen eine Impfreaction überhaupt ausgeblieben oder insoferne zweifel¬ haft ist, als sie weder zu einer Pustel= noch zu einer Bläschen= oder Knötchenbildung geführt hat. Z. 5951. Steyr, 7. Mai 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Impfstoffbestellung. Wie immer, so ist auch in diesem laufenden Jahre 1900 der gesammte Bedarf an Impfstoff, sowohl für die Impfungen an den Impfsammelplätzen als auch für die Schulimpfungen ind Schulrevaccinationen, aus der k. k. Impfstoffgewinnungs¬ nstalt in Wien, VIII, Laudongasse Nr. 12, zu beziehen Laut Erlass der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. v. M., Z. 6801/V, hat die Direction dieser Anstalt darüber Klage 3 geführt, dass es öfters vorkomme, dass Impfstoff=Bestell¬ scheine nicht nur bis 8 Tage später, als sie datiert sind ondern auch erst unmittelbar vor dem angesetzten Impf¬ termine einlangen, wodurch ein rechtzeitiges Eintreffen der Impfstoffsendung auch bei sofortiger Expedierung von vorn herein unmöglich erscheint Die hieraus resultierenden Rücksendungen von angeb¬ lich zu spät eingetroffenem Impfstoffe können demnach in olchen Fällen der genannten Anstalt nicht nur nicht zur Last gelegt werden, sondern verursachen derselben vielmehr unnöthige Arbeit und vermeidbaren materiellen Schaden. Behufs Hintanhaltung der gedachten Unzukömmlich¬ eiten werden die Gemeindevorstehungen, bezw. die Impfärzte ingewiesen, die Impfstoffbestellungen rechtzeitig, in dringenden Fällen auf telegraphischem Wege, jegen nachträgliche Beibringung des vorgeschriebenen Bestell¬ scheines an die k. k. Impfstoffgewinnungs=Anstalt gelangen zu lassen, da aus principiellen Gründen rechtzeitig effectuierte Impfstoffsendungen künftighin nicht mehr rückübernommen verden könnten 6466. Steyr, 7. Mai 1900. Z. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde -Aerzte. Impfung. Mit Bezug auf das den sämmtlichen Gemeindevor¬ tehungen und den Herren Gemeindeärzten wohlbekannte Vorgehen, welches alljährlich anlässlich der Impfungen aus den Impfsammelplätzen in der Gemeinde einzuhalten ist, ver¬ veise ich auf die hierämtliche Belehrung vom 18. April 1899, Z. 5300, A.=Bl. Nr. 16 Insbesonders bringe ich zur strengsten Darnachachtung neuerlich in Erinnerung, dass die Impflinge, nach den ein¬ zelnen Impfsammelplätzen zusammengeordnet, in den lusweis B einzutragen sind, und dass das Programm über die diesjährigen Impfungen bis 10. Juni l. J. vorzu¬ legen ist Die Drucksorten folgen binnen kurzem nach. Z. 6353. Steyr, 7. Mai 1900 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen-Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. April bis 26. April. 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen.
4 Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse 2. Rände. der k. k. Statthalterei vom 2. April 1900, Z. 5631, ver¬ Bestehen der Seuche. fügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pankraz, Ortschaft 1. werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom Schalchgraben. 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des all¬ Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort¬ Bezirk 2. gemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, Harterleithen, Erdmannsdorf. schaften R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 3. Mai 1900. 3. Rothlauf der Schweine. Der k. k. Statthalter: Bestehen der Seuche. Puthon m. p. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena, Dornach Ortschaft An sämmtliche Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Bezirk 2. OrtschaftHallwang Genossenschafts- und Krankencasse-Vorstehungen 4. Bläschenausschlag. zur Kenntnisnahme. Erlöschen der Seuche. A. Gewerbeverleihungen pro April 1900. Stein Nr.29, in Johann Ecker, Tischlergewerbe Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pichl, Ortschaft Gemeinde Gleink. 2. David Wieser, Wirtsgewerbe in Unter¬ Seebach; Gemeinde Rosenau, Ortschaft Hengst; Gemeinde 16, lit. b, c, d, f wald Nr. 3, Gemeinde St. Ulrich (§ und Ortschaft Windischgarsten. R.=G.=Bl. Nr. 39). und g, G.=O. vom 15. März 1883, 3. Johann Nietrost, Schuhmachergewerbe in Sierning Nr. 118. 41. Kematen Nr. Therese Koos, Kuchenbäckerei in 4. in Unterburgfried Karl Lughofer, Buchbindergewerbe 5. Steyr, 7. Mai 1900. Z. 6425. 6. David Winter, Nr. 5, Gemeinde Land Kremsmünster. Messerschmiedgewerbe in Sierninghofen Nr. 68, Gemeinde An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Sierning. 7. Josefine Peham, Flaschenbierabfüllerei, Neu¬ schönau Nr. 54, Gemeinde St. Ulrich. 8. August Rückart, Gendarmerieposten -Tommanden. 9. Bernhard Hut= und Filzwarenhandel in Neuhofen. Mühlberger, Gemischtwarenhandel in Neuhofen Nr. 106. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Johann Bein, Gemischtwarenhandel in Gaflenz Nr. 29 0. Wenzel Wischo, Wirtsgewerbe in Reichraming Nr. 91 Nr. 7619/II. 11. (§ 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, Kundmachung R.=G.=Bl. Nr. 39). 12. Karl Schnellinger, Wirtsgewerbe betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den in Weißkirchen Nr. 39 (§ 16, lit. a, b, c, d, e, k, und g, von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 13. Franz Reiches. Mayr, Gastgewerbe in Egendorf Nr. 10 (§ 16, lit. a, b, Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Er¬ c, d, e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. lasse vom 25. April 1900, Z. 14.400, auf Grund des Nr. 39). 14. Georg Zwicklhuber, Wirtsgewerbe in Achleithen Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen und g, Nr. 23, Gemeinde Kematen (§ 16, lit. b, c, d, f Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des G.=O. vom 15. März 1883) zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) B. Gewerbelöschungen pro April 1900. die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen 1. August Haindl, Wirtsgewerbe in Unterwald Nr. 113, Königreiche und Länder aus nachstehenden von der Lungen¬ Wirts¬ Georg Gutenbrunner, Gemeinde St. Ulrich. 2 seuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis Wirts¬ Franz Mayr, 3. gewerbe in Neuhofen Nr. 54. auf weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: gewerbe in Egendorf Nr. 10. 1. aus den Regierungsbezirken Magdeburg und Merse¬ burg des Königreiches Preußen und Der k. k. Bezirkshauptmann: 2. aus der Kreishauptmannschaft Zwickau des König¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. reiches Sachsen. —— Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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