Amtsblatt 1900/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Mai 1900

4. das erreichte Minimal= und nicht überschrittene Maximalalter; in dieser Beziehung ist für den Eintritt in das Erziehungs=Institut für verwaiste Officierssöhne das erreichte 6. und nicht über¬ chrittene 10. Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 10. und nicht überschrittene 12. Lebensjahr, in den II. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 11. und nicht überschrittene 13. Lebensjahr. in den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 12. und nicht überschrittene 14. Lebensjahr, in den IV. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 13. und nicht überschrittene 15.Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär=Akademie das er¬ reichte 17. und nicht überschrittene 20. Lebens¬ jahr festgesetzt; das Alter wird mit 1. September berechnet; assentierte Bewerber werden in die Militär=Oberrealschule und in die Militär¬ Akademie nicht aufgenommen; 5. die erforderlichen Vorkenntnisse, und zwar für den Eintritt den 1. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen in ie Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ tierung der 4. oder 5. Classe einer Volksschule; den II. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen in die Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ tierung der 1.Classe einer Mittelschule beziehungsweise dieser Classe einer nach dem XXXVIII. Gesetz=Artikel vom Jahre 1868 organisierten Bürgerschule, oder der Communal Bürgerschule in Fiume in den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen die Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ tierung der 2. Classe einer Mittelschule, beziehungsweise dieser Classe einer nach dem XXXVIII. Gesetz=Artikel vom Jahre 1868 organisierten Bürgerschule, oder der Communal¬ Bürgerschule in Fiume; den IV. Jahrgang der Militär=Unterrealschuler 1 die Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ lierung der 3. Classe einer Mittelschule, beziebungsweise dieser Classe einer nach dem XXXVIII. Gesetz=Artikel vom Jahre 1868 organisierten Bürgerschule, oder der Communal= Bürgerschule in Fiume den I. Jahrgang der Militär=Akademien die in Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ tierung der höchsten Classe einer vollständigen Mittelschule Uebernahme der Verpflichtung, in den Militär¬ 6. die Realschulen und =Akademien mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 28 Kronen zu entrichten. Alle Aspiranten müssen sich einer Auf¬ nahmsprüfung unterziehen. Die Aspiranten für den I. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschule können die Prüfung in ihrer Muttersprache blegen; die Unkenntnis der deutschen Sprache bildet bei sonst guten Fähigkeiten der Aspiranten — kein Hindernis ür die Aufnahme. Auch Aspiranten für die höheren Jahr¬ gänge der Militär=Unterrealschule können die Aufnahms¬ brüfung in ihrer Muttersprache ablegen, sobald sich in der Prüfungs=Commission Mitglieder vorfinden, welche in der Muttersprache der Aspiranten die Prüfung vornehmen können; Bewerber, welche Mittelschulen mit ungarischer Unterrichtssprache frequentierten, können die Aufnahms¬ prüfung für den II., III. und IV. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschule unbedingt in ungarischer Sprache ablegen immerhin aber müssen diese Aspiranten der deutschen Sprache oweit mächtig sein, um dem Unterrichte mit Nutzen folgen zu können. Die Aspiranten für die Militär=Oberrealschule und für die Militär=Akademie haben die Prüfung in deutscher Sprache abzulegen, welcher sie soweit mächtig sein müssen, dass die Möglichkeit des Studienerfolges in dieser Beziehung esichert erscheint. Im allgemeinen erstreckt sich die Prüfung für die Aufnahme indie höheren Jahrgängeder Militär= Realschule und für den I. Jahrgang der Militär=Akademie luf die Gegenstände der vorhergehenden Jahrgänge in jenem Umfange, in welchem sie in diesen zum Vortrage gelangen. Die militärischen Geschicklichkeiten, dann die militärischen Uebungen bilden keinen Gegenstand der Prüfung. Der Umfang der Aufnahmsprüfung ist in der Beilage I der Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten für jeden Jahrgang kurz angedeutet. Es wird jedoch bemerkt, dase vermöge des neuen Lehrplanes für die Theresianische Nilitär=Akademie auch jene Bewerber entsprechende Vor¬ enntnisse aus dem Lehrgegenstande „Darstellende Geometrie nachweisen müssen, welche in diese Militär=Akademie aspirieren. Die Theresianische Militär=Akademie hat die Bestim: mung, die Zöglinge für die Infanterie, für die Jäger¬ Truppe und für die Cavallerie heranzubilden; die Technische Militär=Akademie ist zur Ausbildung der Zöglinge für die Artillerie, für die Pionnier=Truppe, dann für das Eisenbahn: und Telegraphen=Regiment bestimmt. In den Gesuchen um die Aufnahme in die letztgenannt. Militär=Akademie ist anzuführen, ob der Aspirant die Auf¬ nahme in die Artillerie= oder in die Genie=Abtheilung anstrebt. Die Eintheilung der in die Technische Militär=Akademie einberufenen Bewerber aller Platzkategorien in die beiden Abtheilungen obliegt dem Akademie Commando. Dies Eintheilung erfolgt nach Abschluss der Aufnahmsprüfun nach den Standes= und Bewerbungsverhältnissen und es werden hiebei die in den Gesuchen ausgedrückten Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Den Aufnahms=Gesuchen sind beizulegen: 1. Der Tauf=(Geburts=)Schein 2. das ärztliche Gutachten über die körperliche Eignung des Aspiranten (ausgestellt im Sinne der mit der Circular¬ Verordnung vom 10. Februar 1891, Abth. 14, Nr. 3671 — von 1890 Normal=V.=Bl., 7. Stück —verlautbarten „Vorschrift zur ärztlichen Untersuchung der Aspiranten be der Aufnahme in die Militär=Erziehungs= und Bildungs¬ Anstalten“) 3. das letzte Schulzeugnis (Schulnachricht, Schulaus¬ weis) des gegenwärtigen Schuljahres, dann das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr*); 4. der Heimatschein Laut der an das k. k. Ministerium für Landesverthei digung gelangten Mittheilung der Marine= Section des k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministeriums vom 13. Februar 1900, Nr. 362 M. S., können auch heuer Jünglinge, welche sich um diesen Stiftungsplatz bewerben, wegen Raummangels aber in Militär=Bildungs= und Erziehungsanstalten nicht Die zur Aufnahmsprüfung einberufenen Aspiranten haber das ganzjährige Schulzeugnis für das Schuljahr 1899/1900 in die Anstalt mitzubringen.

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