Amtsblatt 1900/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Mai 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Nr. 18. Steyr, am 3. Mai. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Prännmerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten — Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. freundlich gesinnten Bewohner stets das beste Andenken be¬ Steyr, am 3. Mai 1900. Z. 75/V. P. wahren werde. Präsidial=Erinnerung. Ferdinand Rippelly k. Bezirkshauptmann. k. Mit dem Erlasse des k. k. Stattbalterei =Präsidiums in Linz vom 16. März 1900, Nr. 810/Präs., zur Leitung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr berufen, habe ich 5996. Steyr, am 2. Mai 1900. 3. am heutigen Tage die Amtsgeschäfte der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft und des k. k. Bezirks=Schulrathes in Steyr aus An alle Gemeinde-Vorstehungen. den Händen meines Amtsvorgängers des Herrn k. k. Bezirks¬ In Folge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom hauptmannes Ferdinand Rippelly übernommen. 24. April l. J., Nr. 6.799/IV, ergeht der Auftrag, die Ich ergreife diesen Anlass, die sämmtlichen hoch¬ nachstehende Concurs=Ausschreibung thunlichst zu verlautbaren. würdigen Pfarrämter, die Gemeinde=Vorstehungen, Orts¬ Concurs schulräthe und Schulleitungen des Bezirkes achtungsvoll zu zur Besetzung eines Graf Deblin'schenStiftungsplatzes begrüßen und die thätige Mitwirkung und Unterstützung böhmischer Abtheilung in den k. u. k. derselben im Interesse der Verwaltung zu erbitten. Militär=Erziehungs¬ und Bildungsanstalten. Der k. k. Bezirkshauptmann: Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ Dr. Ad. Ritter v. Pitner. vertheidigung vom 14. März 1900, Nr. 6425/501-1ex 1900, gelangt in den k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungs¬ anstalten mit Beginn des Schuljahres 1900/1901 ein Graf ad Z. 45/Präs. Steyr, am 2. Mai 1900. Deblin'scher Stistungsplatz böhmischer Abtheilung zur Besetzung. An sämmtliche hochw. Pfarrämter, Gemeinde¬ Die Bewerber um diesen Stiftungsplatz haben die Vorstehungen, Ortsschnlräthe und k. k. Gen¬ Mittellosigkeit der Eltern durch ein legales Mittellosigkeits¬ zeugnis, dann den Umstand, dass sie einer Familie des darmerieposten -Tommanden. böhmischen Herren= oder Ritterstandes angehören, eventuell Se. Excellenz der Herr Minister=Präsident als Leiter von einer Familie des Herren= oder Ritterstandes aus des Ministeriums des Inneren hat mit dem Erlasse vom Mähren oder von Edelleuten aus anderen erbländischen 13. März d. J., Z. 1469/M. I., meine Versetzung in gleicher Provinzen abstammen, durch Diplom oder Stammbaum Eigenschaft von Steyr nach Wels angeordnet. Ich scheide nachzuweisen, und ist dem Gesuche, in welchem die Anzahl daher mit heutigem Tage aus meiner bisherigen Dienst¬ der Geschwister des Competenten, dann ob und welche von leistung als Bezirkshauptmann des politischen Bezirkes Steyr. ihnen versorgt sind, oder bereits eine Stiftung genießen, Bei diesem Anlasse fühle ich mich verpflichtet, den hoch¬ gewissenhaft anzugeben ist, die Erklärung der Eltern oder würdigen Pfarrämtern, den Gemeinde=Vorstehungen, den Vormünder beizulegen, dass sie bereit sind, für den Fall des Ortsschulräthen und Schulleitungen, sowie endlich den k. k. Erlangens dieses Stiftungsplatzes die zur Unterstützung des Gendarmerieposten=Commanden für die mir und der k. k. Candidaten allenfalls noch nöthigen Auslagen zu tragen. Bezirkshauptmannschaft Steyr jederzeit in bereitwilligster Im übrigen haben die betreffenden Bewerber den und freundlichster Weise geleistete kräftige Unterstützung und allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme in die k. u. k. für das mir persönlich entgegengebrachte Vertrauen den Militär=Erziehungs= und Bildungsanstalten zu entsprechen. verbindlichsten Dank auszusprechen und die Versicherung Diese sind: beizufügen, dass ich den mir liebgewordenen Bezirk, in 1. Die österreichische oder ungarische Staatsbürgerschaft; welchem ich jetzt zwei Jahre nach bestem Wissen und Ge¬ 2. Die körperliche Eignung; wissen gewirkt habe, und seine mir immer wohlwollend und 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten;

4. das erreichte Minimal= und nicht überschrittene Maximalalter; in dieser Beziehung ist für den Eintritt in das Erziehungs=Institut für verwaiste Officierssöhne das erreichte 6. und nicht über¬ chrittene 10. Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 10. und nicht überschrittene 12. Lebensjahr, in den II. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 11. und nicht überschrittene 13. Lebensjahr. in den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 12. und nicht überschrittene 14. Lebensjahr, in den IV. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 13. und nicht überschrittene 15.Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär=Akademie das er¬ reichte 17. und nicht überschrittene 20. Lebens¬ jahr festgesetzt; das Alter wird mit 1. September berechnet; assentierte Bewerber werden in die Militär=Oberrealschule und in die Militär¬ Akademie nicht aufgenommen; 5. die erforderlichen Vorkenntnisse, und zwar für den Eintritt den 1. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen in ie Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ tierung der 4. oder 5. Classe einer Volksschule; den II. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen in die Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ tierung der 1.Classe einer Mittelschule beziehungsweise dieser Classe einer nach dem XXXVIII. Gesetz=Artikel vom Jahre 1868 organisierten Bürgerschule, oder der Communal Bürgerschule in Fiume in den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen die Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ tierung der 2. Classe einer Mittelschule, beziehungsweise dieser Classe einer nach dem XXXVIII. Gesetz=Artikel vom Jahre 1868 organisierten Bürgerschule, oder der Communal¬ Bürgerschule in Fiume; den IV. Jahrgang der Militär=Unterrealschuler 1 die Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ lierung der 3. Classe einer Mittelschule, beziebungsweise dieser Classe einer nach dem XXXVIII. Gesetz=Artikel vom Jahre 1868 organisierten Bürgerschule, oder der Communal= Bürgerschule in Fiume den I. Jahrgang der Militär=Akademien die in Nachweisung der befriedigenden Frequen¬ tierung der höchsten Classe einer vollständigen Mittelschule Uebernahme der Verpflichtung, in den Militär¬ 6. die Realschulen und =Akademien mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 28 Kronen zu entrichten. Alle Aspiranten müssen sich einer Auf¬ nahmsprüfung unterziehen. Die Aspiranten für den I. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschule können die Prüfung in ihrer Muttersprache blegen; die Unkenntnis der deutschen Sprache bildet bei sonst guten Fähigkeiten der Aspiranten — kein Hindernis ür die Aufnahme. Auch Aspiranten für die höheren Jahr¬ gänge der Militär=Unterrealschule können die Aufnahms¬ brüfung in ihrer Muttersprache ablegen, sobald sich in der Prüfungs=Commission Mitglieder vorfinden, welche in der Muttersprache der Aspiranten die Prüfung vornehmen können; Bewerber, welche Mittelschulen mit ungarischer Unterrichtssprache frequentierten, können die Aufnahms¬ prüfung für den II., III. und IV. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschule unbedingt in ungarischer Sprache ablegen immerhin aber müssen diese Aspiranten der deutschen Sprache oweit mächtig sein, um dem Unterrichte mit Nutzen folgen zu können. Die Aspiranten für die Militär=Oberrealschule und für die Militär=Akademie haben die Prüfung in deutscher Sprache abzulegen, welcher sie soweit mächtig sein müssen, dass die Möglichkeit des Studienerfolges in dieser Beziehung esichert erscheint. Im allgemeinen erstreckt sich die Prüfung für die Aufnahme indie höheren Jahrgängeder Militär= Realschule und für den I. Jahrgang der Militär=Akademie luf die Gegenstände der vorhergehenden Jahrgänge in jenem Umfange, in welchem sie in diesen zum Vortrage gelangen. Die militärischen Geschicklichkeiten, dann die militärischen Uebungen bilden keinen Gegenstand der Prüfung. Der Umfang der Aufnahmsprüfung ist in der Beilage I der Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten für jeden Jahrgang kurz angedeutet. Es wird jedoch bemerkt, dase vermöge des neuen Lehrplanes für die Theresianische Nilitär=Akademie auch jene Bewerber entsprechende Vor¬ enntnisse aus dem Lehrgegenstande „Darstellende Geometrie nachweisen müssen, welche in diese Militär=Akademie aspirieren. Die Theresianische Militär=Akademie hat die Bestim: mung, die Zöglinge für die Infanterie, für die Jäger¬ Truppe und für die Cavallerie heranzubilden; die Technische Militär=Akademie ist zur Ausbildung der Zöglinge für die Artillerie, für die Pionnier=Truppe, dann für das Eisenbahn: und Telegraphen=Regiment bestimmt. In den Gesuchen um die Aufnahme in die letztgenannt. Militär=Akademie ist anzuführen, ob der Aspirant die Auf¬ nahme in die Artillerie= oder in die Genie=Abtheilung anstrebt. Die Eintheilung der in die Technische Militär=Akademie einberufenen Bewerber aller Platzkategorien in die beiden Abtheilungen obliegt dem Akademie Commando. Dies Eintheilung erfolgt nach Abschluss der Aufnahmsprüfun nach den Standes= und Bewerbungsverhältnissen und es werden hiebei die in den Gesuchen ausgedrückten Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Den Aufnahms=Gesuchen sind beizulegen: 1. Der Tauf=(Geburts=)Schein 2. das ärztliche Gutachten über die körperliche Eignung des Aspiranten (ausgestellt im Sinne der mit der Circular¬ Verordnung vom 10. Februar 1891, Abth. 14, Nr. 3671 — von 1890 Normal=V.=Bl., 7. Stück —verlautbarten „Vorschrift zur ärztlichen Untersuchung der Aspiranten be der Aufnahme in die Militär=Erziehungs= und Bildungs¬ Anstalten“) 3. das letzte Schulzeugnis (Schulnachricht, Schulaus¬ weis) des gegenwärtigen Schuljahres, dann das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr*); 4. der Heimatschein Laut der an das k. k. Ministerium für Landesverthei digung gelangten Mittheilung der Marine= Section des k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministeriums vom 13. Februar 1900, Nr. 362 M. S., können auch heuer Jünglinge, welche sich um diesen Stiftungsplatz bewerben, wegen Raummangels aber in Militär=Bildungs= und Erziehungsanstalten nicht Die zur Aufnahmsprüfung einberufenen Aspiranten haber das ganzjährige Schulzeugnis für das Schuljahr 1899/1900 in die Anstalt mitzubringen.

Z. untergebracht werden könnten, in der k. u. k. Marine=Akademie Aufnahme finden, wenn sie den vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen. Schließlich wird bekanntgegeben, dass das nächste Schuljahr in den Militär=Realschulen am 1. September in den Militär=Akademien aber am 21. September l. J. beginnen wird, und dass in den ersten Jahrgang der Militär¬ Oberrealschule wegen Mangel an Raum keine Bewerbei einberufen werden können, ferner dass in den zweiten und in den dritten Jahrgang der Militär=Oberrealschule eine regelmäßige Aufnahme nicht stattfindet, weil in diesen wei Jahrgängen nur jene Plätze besetzt werden, welche durch zufälligen Abgang frei werden. Zur Einbringung der unmittelbar bei der k. k. Statt¬ zalterei in Prag zu überreichenden, genau nach den vor¬ stehenden Andeutungen zu instruierenden Competenzgesuche wird die Frist bis zum 15. Mai 1900 festgesetzt. K. k. Statthalterei in Böhmen. Prag, am 31. März 1900. Steyr, am 1. Mai 1900. 3894/VIII St. Pekanntmachung. Die Amtsräume der k. k. Steuer=Behörde Steyr be¬ inden sich seit 24. April 1900 im Hause Nr. 26, erste Stiege, ersten Stock, Bahnhofstraße (Bahn=Directionsge¬ bäude). Steyr, am 26. April 1900. Z. 5967. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 19. April 1900 wurde am linken Donauufer in Hinterhaus, Gemeinde Hofamt Priel, der Leichnam eines dem Arbeiterstande angehörenden Mannes von der Donau ingeschwemmt aufgefunden. Derselbe ist 173 cm lang Kopfhaare, Bart, Augen und Alter sind unkennbar, das obere Kiefer zahnlos, im unteren Kiefer befinden sich nock 4 schwarze Zöhne. Die Leiche war mit schwarzer Wolljacke, nit schwarzen, beinernen Knöpfen versehen, weißem Leinen¬ hemde, weißer leinerner Unterhose, bläulichem Tricothemde, schwarzer Weste, schwarzbraungestreifter Stoffhofe, grauen Schafwollsocken und Stiefletten bekleidet Der Leichnam, welcher nach ärztlichem Gutachten ca 3 bis 4 Wochen im Wasser gelegen sein dürfte, wurde in die Todtenkammer nach Persenbeug überführt und am dor¬ tigen Ortsfriedhofe beerdigt. Spuren eines Verbrechens oder einer Gewaltthat waren nicht ersichtlich Erhebungen über die Identität dieser Leiche sindzu pflegen und über ein positives Resultat anher zu berichten. Z. 6102. Steyr, am 30. April 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 7313/II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr on Schweinen aus Croatien=Slavonien nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern Wegen neuerlich erfolgter Einschleppungen der Schweine¬ pest in das diesseitige Gebiet fand das Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 20. April 1900, Z. 13.412, sie Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Koprivnica Comitat Bjelovar=Krizevci), Ludbrieg (Comitat Varazdin), Glina, Vrgin most (Comitat Zagreb), dann aus der kön Freistadt Koprivnica und der selbständigen Stadtgemeinde Petrinja (Comitat Zagreb) in Croatien=Slavonien nach der im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 20. April 1900, Z. 6952/II, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft Uebertretungen derselben werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes bestraft und finden auf verbotswidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, den 26. April 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. April 1900. Z. 5953. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Nr. 6952/II. Kundmachung womit der Verkehr mit Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird. Im Folgenden werden diejenigen Gemeinden in Ungart und Croatien=Slavonien angeführt, aus welchen in Gemä߬ heit des Artikels I, Absatz 1 und 2, der Ministerial=Ver¬ rdnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) vegen Bestandes von Thierseuchen die Einfuhr der besonders ingegebenen Thiergattungen verboten ist. Diese Kraft des Uebereinskommens selbst in Geltung stehenden Verbote erstrecken sich nach den erwähnten Bestimmungen auf die namentlich bezeichneten Gemeinden und auf deren Nachbargemeinden In diesem Sinne ist verboten: Aus Ungarn: I. a) wegen des Bestandes der Lungenseuche die Einfuhr von Rindern Comitat Nyitra. Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Tapolcsany: der Gemeinde Nyitra=Nemeti (Nemesicz) lus b) wegen des Bestandes der Maul= und Klauen¬ euche die Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen Comitat Bacs=Bodrog. Stuhlgerichtsbezirk Kula: aus der Gemeinde Kula Comitat Fogaras. Stuhlgerichtsbezirk Sarkany: aus den Gemeinden Mundra, Sarkany wegen des Bestandes der c) Schweinepest die Einfuhr von Schweinen:

4 Comitat Abauj=Torna. Stuhlgerichtsbezirk Cserhat: aus den Gemeinden Debröd, Reste, Szemere; Stuhlgerichts¬ bezirk Füzer: aus der Gemeinde Zsadany; Stuhlgerichtsbezirk Höncz: aus der Gemeinde Hernad=Kercs=Prepost: Stuhl¬ gerichtsbezirk Kassa: aus den Gemeinden Also=Tökes, Felsö¬ Olcsvar, Hernad=Szurdock, Semse, Zsebes; Stuhlgerichts¬ bezirk Szikszo: aus den Gemeinden Hernad=Petri, Idrany, Inancs, Kis=Kinizs. Comitat Also=Feher. Stuhlgerichtsbezirk Alvincz: aus der Gemeinde Gyulafehervar; Stuhlgerichtsbezirk Kis¬ Enyed: aus den Gemeinden Spring, Szekas = Preszaka; Stuhlgerichtsbezirk Magyar=Igen: aus der Gemeinde Krakko Stuhlgerichtsbezirk Maros=Ujvar: aus der Gemeinde Magyar Forro; Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Enyed: aus den Gemeinden Fel=Gyogy, Fugad. Comitat Arad. Stuhlgerichtsbezirk Arad: aus der Gemeinde Kurtics; Stuhlgerichtsbezirt Boros=Jenö: aus den Gemeinden Borosjenö, Somoskesz; Stuhlgerichtsbezirk Elek aus der Gemeinde Elek; Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Halmagy: aus der Gemeinde Mermesd; Stuhlgerichtsbezirk Ternova: aus der Gemeinde Kurtaker. Comitat Bacs=Bodrog. Stuhlgerichtsbezirk Bacsal mas: aus der Gemeinde Melykut; Stuhlgerichtsbezirk Kula: aus der Gemeinde Cservenka Lomitat Bars. StuhlgerichtsbezirkAranyos=Maroth: Stuhlgerichtsbezirk aus der Gemeinde Aranyos=Maroth; Verebely: aus der Gemeinde Maria=Csalad Comitat Bekes. Stuhlgerichtsbezirk Oroshaza: aus den Gemeinden Puszta=Szt.=Tornya, Samson. Comitat Bereg. Stuhlgerichtsbezirk Felvidek: aus den Gemeinden Hatmeg, Kis=Abranka, Nagy=Abranka, Olah¬ Stuhlgerichtsbezirk Mezö=Kaszony: aus den Csertesz; Gemeinden Batyu, Matyus, Mezö=Kaszony, Nagy=Lonya Som, Tisza=Vid; Stuhlgerichtsbezirk Tiszahat: aus den Gemeinden Bereg=Ujfalu, Gulacs. Comitat Bihar. Stuhlgerichtsbezirk Berettyo=Ujfalu lus den Gemeinden Berettyo=Szent=Marton, Darvas Pocsaj; Stuhlgerichtsbezirk Cseffa: aus der Gemeinde Sarkad=Keresztur: Stuhlgerichtsbezirk Derecske: aus der Gemeinde Derecske; Stuhlgerichtsbezirk Magyar=Cseke: aus der Gemeinde Magyar=Cseke, Stuhlgerichtsbezirk Szalard aus der Gemeinde Tataros; Stuhlgerichtsbezirk Tenke: aus den Gemeinden Fekete=Györös, Fekete=Tot; Stuhlgerichts¬ bezirk Torda; aus den Gemeinden Bakonyszeg, Sap. Comitat Borsod. Stuhlgerichtsbezirk Mezöcsath: aus den Gemeinden Dorogma, Emöd, Hö=Baba, Mezöcsath; Stuhlgerichtsbezirk Miskolcz: aus den Gemeinden Diosgyör Kisgyör; Stuhlgerichtsbezirk Szendrö: aus den Gemeinden Debrete, Felsö=Nyarad, Rakacza=Szend, Rudabanya; Stuhl¬ gerichtsbezirk Szent=Peter: aus den Gemeinden Dedes, Sajo¬ Galgocz, Tapolcsany. domitat Csanad. Stuhlgerichtsbezirk Kovaczhaza: aus der Gemeinde Kunagota, sowie aus der Stadt¬ gemeinde Mako. Lomitat Csongrad. Stuhlgerichtsbezirk Tiszantul aus der Gemeinde Derekegphaza. Comitat Esztergom. Stuhlgerichtsbezirk Esztergom: aus der Gemeinde Pilis=Maroth Comitat Fejer. Stuhlgerichtsbezirk Sarbogard: aus der Gemeinde Kaloz; Stuhlgerichtsbezirk Szekes=Fejervar: aus der Gemeinde Gardony Comitat Gömör=Kis=Hont.Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Röcze: aus der Gemeinde Murany=Hosszuret; Stuhl¬ zerichtsbezirk Rimaszecs: aus den Gemeinden Also=Batka Felsö=Batka, Padar, Uza=Panyit, Zabar; Stuhlgerichtsbezir Rimaszombat: aus der Gemeinde Nyustya; Stuhlgerichts¬ bezirk Roszuyo: aus den Gemeinden Dernö, Gacsalk; Stuhl¬ gerichtsbezirk Tornalja: aus den Gemeinden Deresk, Levard, Mellete, Mihalpfalva, Szkaros, Tornaljo Lomitat Györ. Stuhlgerichtsbezirk Sokoroalja: aus der Gemeinde Csecseny. Comitat Hajdu. Stuhlgerichtsbezirk Balmaz=Ujvaros aus den Gemeinden Balmaz=Ujvaros, Csege, Hajdu=Dorog; Stuhlgerichtsbezirk Nadudvar: aus der Gemeinde Nadudvar, sowie aus der Stadtgemeinde Hajdu=Nanas, Comitat Heves. Stuhlgerichtsbezirk Hatvan: aus der Gemeinde Cesed; Stuhlgerichtsbezirk Tiszafüred: aus der Gemeinde Tiszafüred Comitat Hont. Stuhlgerichtsbezirk Ipolysag: aus der Gemeinde Kis=Tur; Stuhlgerichtsbezirk Korpona: aus der Gemeinde Csabrag=Varbok; Stuhlgerichtsbezirk Nagy¬ Ssalomia: aus den Gemeinden Inam, Ipoly=Balog Lukanenye; Stuhlgerichtsbezirk Szob: aus der Gemeinde Bajta Comitat Hunyad. Stuhlgerichtsbezirk Brad: aus der Gemeinde Podele; Stuhlgerichtsbezirk Deva: aus den Gemeinden Berekszo, Deva, Maros=Nemeti, Maros=Solymos. Comitat Jasz=Nagykun=Szolnok. Stuhlgerichts¬ bezirk Also=Tisza: aus der Gemeinde Rakoczi; Stuhlgerichts¬ bezirk Also=Jaszsag: aus der Gemeinde Bessenszög, sowie aus den Stadtgemeinden Kisujszallas, Mezötur. Comitat Kis=Küküllö. Stuhlgerichtsbezirk Radnot: aus der Gemeinde Maros=Ugra Comitat Kolozs. Stuhlgerichtsbezirk Banffy=Hunyad: aus der Gemeinde Magyar=Bikal; Stuhlgerichtsbezirk Mezö¬ Oermenyes: aus den Gemeinden Lomperd, Septer, Uzdi¬ Szent=Peter; Stuhlgerichtsbezirk Mocs: aus der Gemeinde Bald. Comitat Komarom. Stublgerichtsbezirk Csalloköz: aus den Gemeinden Csicso, Nemes=Ocsa: Stuhlgerichtsbezirk Gesztes; aus den Gemeinden Dad, Szend; Stuhlgerichts¬ bezirk Tata: aus der Gemeinde Fellö=Galla; Stuhlgerichts¬ bezirk Udvard; aus den Gemeinden Bajcs, Baromlak, Bagota, Duna=Radvany, Izsa, Madar, Marczalhaza, O=Gyalla, Udvard. Comitat Krasso=Szöreny. Stuhlgerichtsbezirk Bega: aus der Gemeinde Badofalva; Stuhlgerichtsbezir! Lugos: aus der Gemeinde Zsabar. Comitat Maramaros. Stuhlgerichtsbezirk Taraczviz aus der Gemeinde Bedö, Comitat Maros=Torda. Stuhlgerichtsbezirk Felsö¬ Maros: aus den Gemeinden Kis=Lekencze, Maros=Szent¬ György, Mezö=Rücs, Sarpatak: Stuhlgerichtsbezirk Also¬ Regen: aus den Gemeinden Beresztelke, Körtvefaja. Comitat Nagy=Kükülld. Stuhlgerichtsbezirk Nagy Sink: aus der Gemeinde Reten: Stuhlgerichtsbezirk Szent Agota: aus den Gemeinden Jakabfalva, Prepostfalva. Tomitat Nograd. StuhlgerichtsbezirkBalassa= Gyarmat: aus den Gemeinden Ipoly=Kis=Ker, Marczal Nandor, Surany; Stuhlgerichtsbezirk Fülek: aus den Gemeinden Fülek=Kelecseny, Homok=Terenne, Kazar, Karancs. Bereny, Korlat, Matra=Verebely, Samonhaza; Stuhlgerichts¬ bezirk Losoncz: aus den Gemeinden Mucsiny, Szinobanya Stuhlgerichtsbezirk Nograd: aus der Gemeinde Retsag; Stuhlgerichtsbezirk Szecseny: aus den Gemeinden Halaszi Szecseny; Stuhlgerichtsbezirk Szirak: aus den Gemeinden Erdötarcsa, Hered, Kallo, Kökenyes, Lörinczi, Tereny, Comitat Nyitra. Stuhlgerichtsbezirk Ersekujvar: aus der Gemeinde Tot=Megyer; Stuhlgerichtsbezirk Pöstyen: aus den Gemeinden Moravan, Nagy=Kosztolany, Wittenz; Stuhl jerichtsbezirk Vagsellye: aus der Gemeinde Soponya

Comitat Pest=Pilis=Solt=Kiskun. Stuhlge¬ richtsbezirk Abony: aus der Gemeinde Tapio=Szele; Stuhl¬ gerichtsbezirk Dunavecse: aus der Gemeinde Dunapataj Stuhlgerichtsbezirk Gödöllö: aus den Gemeinden Mogyorod, Peczel, Zsambok; Stuhlgerichtsbezirk Nagy Kata: aus den Gemeinden Szt.=Marton=Kata, Tapio=Szent=Marton; Stuhl¬ zerichtsbezirk Raczkeve: aus den Gemeinden Sziget= Szt.= Marton, Tököl; Stuhlgerichtsbezirk Vacz: aus den Gemeinden Acsa, Csövar. Comitat Pozsony. Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Szombat aus den Gemeinden Pudmericz, Valda=Sur: Stuhlgerichts¬ Szempez: aus der Gemeinde Nemet=Gurab. bezirk Comitat Saros. Stuhlgerichtsbezirk Siroka: aus der Gemeinden Mocsolya, Nagy=Saros. Comitat Somogy. Stuhlgerichtsbezirk Csurgo: aus den Gemeinden Porrog=Szent=Kiraly; Stuhlgerichtsbezirk Kaposvar: aus den Gemeinden Hedrahely, Orczi; Stuhl¬ gerichtsbezirk Lengyetot: aus der Gemeinde Tot= Szt. =Pal. Comitat Sopron. Stuhlgerichtsbezirk Csepreg: aus den Gemeinden Berekalja=Tompahaza, Repcze= Szemere Stuhlgerichtsbezirk Csorna: aus den Gemeinden Beösarkany Szany; Stuhlgerichtsbezirk Kapuvar: aus der Gemeinde Szarföld. Comitat Szabolcs. Stuhlgerichtsbezirk Also=Dada: aus den Gemeinden Tisza=Dada, Tisza=Eszlar, Takta=Kenez; Stuhlgerichtsbezirk Bogdan: aus der Gemeinde Nagy=Halasz; Stuhlgerichtsbezirk Felsö=Dada: aus der Gemeinde Ibrany; Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Kallo: aus den Gemeinden Napkor Nyir=Adony, Szakoly, Uj= Feherto; Stuhlgerichtsbezirk Nyirbator: aus der Gemeinde Piricse; Stuhlgerichtsbezir! Tisza: aus den Gemeinden Benk, Eperjeske, Nagy=Baka sowie aus der Stadtgemeinde Nyiregyhoza. Comitat Szatmar. Stuhlgerichtsbezirk Csenger: aus den Gemeinden Csaszlo, Kis=Gecz, Nagy =Gecz. Oköritö Szamos=Dob: Stuhlgerichtsbezirk Erdöd: aus den Gemeinden Kiraly=Darocz, Kraszna=Beltek, Madarasz; Stuhlgerichts¬ bezirk Feher=Gyarmat: aus der Gemeinde Kis=Ar; Stuhl¬ gerichtsbezirk Mate=Szalka: aus den Gemeinden Jarmi, Nagy=Dobos, Tunyog; Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Banya: aus den Gemeinden Erdöszada, Olah=Kekes, Tomanya; Stuhl¬ gerichtsbezirk Nagy=Karoly: aus den Gemeinden Domahida Esztro, Nagy=Majteny; Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Somkut: aus den Gemeinden Csold, Gyökeres, Karulya, Kolczer, Kovas, Nagy=Fentös, Pribekfalva; Stuhlgerichtsbezirk Szatmar: aus der Gemeinde Patohaza: Stuhlgerichtsbezirl Sziner=Varalja: aus der Gemeinde Avas=Ujfalu Comitat Szeben. Stuhlgerichtsbezirk Naay=Szeben: aus den Gemeinden Kakasfalva, Nagy=Cfür, Sellenberk; Stuhlgerichtsbezirk Ujegyhaz: aus der Gemeinde Horto¬ bagyfalva. Comitat Szepes. Stuhlgerichtsbezirk Gölniczbanya: aus der Gemeinde Svedler; Stuhlgerichtsbezirk Szepes¬ Szombat: aus den Gemeinden Gerlachfalu, Kubach, Lucsivna, Szepes=Szombat, Sztrazsa. Comitat Szilagy. Stuhlgerichtsbezirk Szilagy=Cseb: aus den Gemeinden Felsö=Szilvagy, Sülelmed; Stuhlgerichts¬ bezirk Szilagy=Somlyo: aus der Gemeinde Kemer; Stuhlge¬ richtsbezirk Zsibo: aus den Gemeinden Karika, Solymos, Zsibo. Comitat Szolnok=Doboka.17 Stuhlgerichtsbezirk Bethlen: aus der Gemeinde Sojo=Ujvarbely; Stuhlgerichts¬ bezirk Cjaki=Gorbo: aus der Gemeinde Csokmany; Stuhl¬ jerichtsbezirk Kekes: aus der Gemeinde Kekes; Stuhlgerichts ezirks Nagy=Ilonda: aus den Gemeinden Nagy=Borszo, Pürkerecz; Stuhlgerichtsbezirk Szamoszujvar: aus den Gemeinden Kendi=Lona, Kisjenö. 5 Comitat Temes. Stuhlgerichtsbezirk Detta: aus er Gemeinde Gattaja; Stuhlgerichtsbezirk Lippa: aus der Gemeinde Maslak; Stuhlgerichtsbezirk Rekas: aus der Gemeinde Bukovecz Comitat Tolna. Stuhlgerichtsbezirk Dunaföldvar ius den Gemeinden Duna=Szent=György Fadd; Stuhl¬ gerichtsbezirk Simontornya: aus der Gemeinde Medina; Gemeinden Majsa, Stuhlgerichtsbezirk Tamas: aus den Nagy=Szokoly, Ozora, Szemese=Csehi; Stuhlgerichtsbezirk Völgyseg: aus den Gemeinden Döri=Patlan, Zavod. Stuhlgerichtsbezir! Tomitat Torda=Aranyos. Stuhlgerichtsbezirk Felvincz: aus der Gemeinde Felvincz Torda: aus der Gemeinde Also=Szent=Mihalyfalva, Comitat Torontal. Stuhlgerichtsbezirk Banlak: aus Zichyfalva; Stuhl¬ den Gemeinden Partos, Szecenfalva gerichtsbezirk Nagy=Becskerek: aus der Gemeinde Lukacsfalva; Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Szent=Miklos: aus den Gemeinder Kis=Zombor, Nemet=Nagy=Szent=Miklos. Stuhlgerichtsbezirk Szekely Comitat Udvarhely. Udvarhely: aus der Gemeinde Bethlenfalva Comitat Ugocsa. Stuhlgerichtsbezirk Tiszan=Innen: aus den Gemeinden Ilonok=Ujfalu, Kis=Rakocz, Nagy=Rakocz, Tisza=Ujhely Comitat Ung. Stuhlgerichtsbezirk Kapos: aus der Gemeinde Vajan; Stuhlzerichtsbezirk Szobrancz: aus der Gemeinde Josza; Stuhlgerichtsbezirk Ungvar: aus den Gemeinden Neviczke, Pinkocz, Ungvar. Comitat Vas. Stuhlgerichtsbezirk Körmend: aus der Gemeinde Rempe=Hollos; Stuhlgerichtsbezirk Vasvar: aus der Gemeinde Rum. Comitat Veszprem. Stuhlgerichtsbezirk Devescer aus der Gemeinde Kis=Jenö; Stuhlgerichtsbezirk Enying: aus den Gemeinden Bozsok, Lebseny; Stuhlgerichtsbezir Papa: aus den Gemeinden Nagy=Gyimot, Papa; Stuhl¬ erichtsbezirk Zircz: aus den Gemeinden Bakony=Nana, Csatka, Csesznek, Nagy=Esztergar, Olaszfalu, Rede, Sur. Comitat Zala. Stuhlgerichtsbezirk Kanizsa: aus den Gemeinden Rigyocz, Uj=Udvar; Stuhlgerichtsbezirk Letenye ius den Gemeinden Ratka, Szecsisziget: Stuhlgerichtsbezirk Pacska: aus den Gemeinden Hahot, Pacsa=Tüttös; Stuhl¬ jerichtsbezirk Sümeg: aus den Gemeinden Csabrendek, Galsa, Sümeg; Stuhlgerichtsbezirk Zala=Ezerszeg: aus den Ge¬ neinden Botfa, Csatar, Zala=Istvand; Stuhlgerichtsbezirk Zala=Szent=Grot: aus den Gemeinden Kehida, Zala¬ Szent=Grot Comitat Zemplen. Stuhlgerichtsbezirk Bodrogköz: aus der Gemeinde Lacza; Stuhlgerichtsbezirk Galszecs: aus den Gemeinden Szecs=Keresztur, Szecs=Polyanka; Stuhl¬ gerichtsbezirk Nagy=Mihaly: aus der Gemeinde Lazony Stuhlgerichtsbezirk Satoralja=Ujhely: aus der Gemeinde Trauczonfalva; Stuhlgerichtsbezirk Szerencs: aus den Ge¬ meinden Hernad=Nemeti, Monok; Stuhlgerichtsbezirk Tokaj: aus den Gemeinden Bodrog=Olaszi, Vamos=Ujfalu; Stuhl¬ gerichtsbezirk Varanno: aus der Gemeinde Csaklyo. Comitat Zolyom. Stuhlgerichtsbezirk Beszterczebanya: aus der Gemeinde Libetbanya Ueberdies aus den kön. Freistädten: Fiume, Zombor. c. wegen des Bestandes der Schafpocken die Ein¬ uhr von Schafen: Lomitat Haromszek. Stuhlgerichtsbezirk Seps: aus der Gemeinde Etfalva. 2. Aus Croatien=Slavonien: a) wegen des Bestandes der Schweinepest die Ein¬ fuhr von Schweinen:

Comitat Bjelovar=Krizevci. Bezirk Bjelovar: Szolyva (Comitat Bereg), Szent=Gotthardt (Comitat Vas) aus der Gemeinde Farkasevac; Bezirk Garesnica: aus der ist die Einfuhr von Schweinen, und endlich Gemeinde Vukovje e) der Schafpocken in den Bezirken Gracac, Gospic Comitat Lika=Krbava, Bezirk Otocac: aus den (Comitat Lika=Krbava) ist die Einfuhr von Schafen aus den Gemeinden Otacac, Skare. bezeichneten Bezirken nach den im Reichsrathe vertretenen Comitat Sriem: aus der Stadtgemeinde Zemun. Königreichen und Ländern auf Grund der von den k. k. Lomitat Zagreb. Bezirk Vel Gorica: aus der Ge¬ Bezirkshauptmannschaften Göding, beziehungsweise Mistel¬ Dubranec; meinde bach, Stryi, Feldbach, Benkovac, Knin und Zara getroffenen wegen des Bestandes der Schafpocken die Ein¬ b) Verfügungen verboten. fuhr von Schafen: Comitat Lika=Krbava, Bezirk Brinj: aus den Für die zur Einfuhr gelangenden Thiere müssen be¬ Gemeinden Brinj, Jezerane; Bezirk Dolnji Lapac: aus der bördlich ausgestellte Viehpässe beigebracht werden, welche Bemeinde Dolnji Lapac; Bezirk Korenica: aus den Gemein¬ bescheinigen, dass am Herkunftsorte und in den Nachbar¬ den Bunic, Korenica, Petrovoselo, Zavalje; Bezirk Otocac: gemeinden, beziehungsweise in den angrenzenden Gemeinde¬ aus den Gemeinden Brlog, Dabar, Otocac, Sinac, Skare, rayons, innerhalb der letzten 40 Tage vor der Absendung Vrhovine; Bezirk Perusic: aus den Gemeinden Kosinj, der betreffenden Thiere eine auf dieselbe übertragbare und Perusic; Bezirk Udbina: aus den Gemeinden Podlapaca, zur Anzeige verpflichtende Krankheit nicht geherrscht hat. Udbina. Wird unter Thieren dieser Herkunft in der Bestimmungs¬ Comitat Modrus=Rieka. Bezirk Ogulin: aus den Station der Bestand einer Seuche constatiert, so ist der be¬ Gemeinden Ogulin, Plaski; Bezirk Slunj: aus den Gemeinden treffende Viebtransport soferne nicht etwa die Ueber¬ Dreznik, Rakovica. führung der Thiere nach einem mit der Eisenbahn=Station Comitat Sriem. Bezirk Jlok: aus der Gemeinde mittelst Schienenstranges verbundenen öffentlichen Schlacht¬ Erdevik. — hause gestattet wird unter Beachtung der diesbezüglich II. bestehenden besonderen Vorschriften nach der Aufgabsstation Von den in früheren Zeitpunkten wegen erfolgter Ein¬ des Provenienzgebietes zurückzusenden. schleppung der Schweinepest erlassenen Verboten werden die Sendungen von frischem Fleische müssen durch Certificate jenigen bis auf weiteres aufrechterhalten, welche gerichtet des Inhaltes ausgewiesen werden, dass die betreffenden sind gegen die Einfuhr von Schweinen: Thiere bei der vorschriftsmäßig gepflogenen Beschau sowohl 1. Aus Ungarn: im lebenden Zustande als auch nach der Schlachtung von einem behördlichen Thierarzte gesund befunden worden sind. a) aus den nachstehenden Stuhlgerichtsbezirken: Durch die gegenwärtige Kundmachung werden die Baranyavar, Pecs, Siklos, Szent=Lörincz (Comitat Baranha), Kundmachungen der k. k. oberösterreichischen Statthalterei Központ, Mezö=Keresztes (Comitat Bihar), Csongrad, Tiszan¬ vom 26. März, 2. April und 18. April 1900, Z. 5222/II, Innen (Comitat Csongrad), Eger, Gyöngös einschließlich 5767/II und 6091—6422/II, außer Wirksamkeit gesetzt. die gleichnamigen Stadtgemeinden, Heves (Comitat Heves), Uebertretungen dieser Vorschriften werden nach den Nezsider, Rajka (Comitat Moson), Kis=Kun=Felegyhaza ein¬ §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom schließlich die Stadtgemeinde Kis=Kun=Felegyhaza (Comitat 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden Pest=Pils=Solt=Kiskun), Barcs, Nagy Atad, Szigetvar (Comitat auf verbotswidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen Somogy), Kis=Marton einschließlich die Stadtgemeinde Kis¬ des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Marton, Sopron (Comitat Sopron), Kis=Varda (Comitat Linz, den 20. April 1900. Szabolcs), Török=Kanizsa (Comitat Torontal), Felso=Oer Oberwarth), Köszeg einschließlich die kön. Freistadt Köszeg Der k. k. Statthalter: (Comitat Vas); Puthon m. p. b) aus den kön. Freistädten Kecskemet, Nagy¬ Varad, Sopron und Szeged. 2. Aus Croatien=Slavonien: Z. 5764. Steyr, am 26. April 1900. a) aus den nachstehenden Bezirken: Gjurgjevac. Grubisnopolje, Krizevac (Comitat Bjelovar=Krizevci), Novi, An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Ozulin, Sluin, Vojnic, Vrbovsko (Comitat Modrus=Rieka), Gendarmerieposten -Tommanden. Jlok, Sid, Vukovar (Comitat Sriem), Daruvar, Novagradiska, Pakrac, Pozega (Comitat Pocega), Novimarof, Klanjec, Kra¬ Spitalsläufer. pina, Varazdin, Zlatar (Comitat Varazdin), Diakovar, Nasice Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Comitat Virovitica), Dugoselo, Jaska, Karlovac, Kostajnica Innern vom 30. März 1900, Z. 10.278, werden die einschließlich die Stadtgemeinde Kostajnica, Petrinja, Pisaro¬ Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Com¬ vina, Samobor, Sissek, Stubica, Sveti=Ivan=Zelina, Zagreb manden auf den der Simulation verdächtigen Spitals¬ (Comitat Zagreb); requentanten Anton Danzinger, 36 Jahre alt, katholisch, b) aus den Freistädten Karlovac, Sissek, Varazdin. ledig, geboren zu Wien, Pfarre Hernals, und zuständig nach III. Retz, Taglöhner, aufmerksam gemacht und dieselben ange¬ Wegen des Bestandes von Seuchen in den Grenzbezirken, viesen, sich bezüglich dieses Individuums strenge nach den zwar: einschlägigen Vorschriften zu benehmen und a) der Maul= und Klauenseuche im Stuhlgerichts¬ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden über Erlass der k. k. Statt¬ bezirk Szakolcza (Comitat Nyitra) ist die Einfuhr von Klauen¬ thieren, dann halterei in Linz vom 16. April 1900, Z. 6359/V, in die b) der Schweinepest in den Stuhlgerichtsbezirken Kenntnis gesetzt. Redaction und Verlag der k. k. Bezrksbauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdrockerei in Stevr.

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