Amtsblatt 1900/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. April 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Nr. 16. Steyr, am 19. April. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Prännmerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 tr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 4940. lassen, da die Erreichung des humanitären Zweckes nur Steyr, am 13. April 1900. dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen der An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. wohlwollenden Unterstützung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Betreffend das Wahlrecht der Personaleinkommen¬ Bestellungen auf Lose sind unter Anschluss des ent¬ steuerpflichtigen. fallenden Betrages unmittelbar an die k. k. Lotto=Gefälls¬ Direction (Abtheilung der Staats=Lotterien) in Wien, I., Anlässlich einer Anfrage wird den Gemeinde=Vor¬ Riemergasse 7, zu richten. 1, der stehungen hiemit eröffnet, dass es nach § 1, Punkt Die Ziehung findet am 7. Juni 1900 um 6 Uhr Gemeinde=Wahlordnungs = Novelle für das Erzherzogthum abends statt. Oesterreich ob der Enns vom 13. März 1894, L.=G..= u. V.= Bl. Nr. 13, keinem Zweifel unterliegt, dass die Entrichtung der Personaleinkommensteuer schon allein hinreicht, um ein Steyr, am 17. April 1900. Z. 4802. Gemeinde=Wahlrecht zu begründen. Zum Zwecke der Verfassung der Wählerlisten werden An alle Gemeinde -Vorstehungen. den Gemeinde=Vorstehungen über Ansuchen die Formulare K, Ueber Ersuchen des k. u. k. Ergänzungsbezirks=Com¬ welche die Personaleinkommensteuer=Sätze enthalten, unter mandos in Linz vom 30. März l. J., Z. 1283, wird nach¬ folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt. stehende Concurs=Ausschreibung verlautbart. Die aus den Blättern, Form. K, zu entnehmenden Steuerdaten dürfen von den Gemeinden zu keinerlei anderen Zu J.=Nr. 1664 von 1900. Zwecken als zur Verfassung der Gemeinde=Wählerliste ver¬ Concurs=Ausschreibung wendet werden. über einen erledigten Theresianischen Militär=Waisen¬ In den Gemeinde=Wählerlisten hat die gesetzlich vor¬ Stiftungsplatz für Knaben. gesehene Ersichtlichmachung der maßgebenden Steuerbeträge Der Stiftungsgenuss besteht in jährlichen 68 Kronen rücksichtlich aller directen Steuern summarisch, nicht aber etwa unter besonderer Ausweisung 34 Gulden), wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das der Personal=Einkommensteuerbeträge, zu erfolgen. Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Die mit der Verfassung der Wählerlisten betrauten Anspruch auf diese Stistung hat eine mittellose Militär¬ Personen sind auf die Bestimmungen des§ 246, Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass P.=St.=G., aufmerksam zu machen, und zur strengen der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Geheimhaltung der von ihnen erhobenen Steuerdaten zu Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohn¬ verpflichten. sitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben Vorzug vor den nur nach Vater Steyr, am 15. April 1900. Z. 4823. oder Mutter Verwaisten. Die Gesuche sind mit dem Taufschein, dem Armuts¬ XXXIII. Staats=Wohlthätigkeits=Lotterie. zeugnisse, Impfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waise zu belegen, und ferner anzugeben, ob und welche Seine k. u. k.Apostolische Majestät haben die anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus Veranstaltung der XXXIII. Staatslotterie für Civil=Wohl¬ einem anderen Fond bezieht. hätigkeitszwecke der diesseitigen Reichshälfte anzubefehlen seitens der hiezu Berechtigten Diese Gesuche sind geruht. (Vormund, Vater oder Mutter) bis längstens 15. Mai 1900 Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, diesem beim k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 in Linz Unternehmen die thunlichste Unterstützung angedeihen zu

2 oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im März 1900. K. u. k. 14. Corps-Commando. Z. 5394. Steyr, am 17. April 1900. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 31. März 1900 Z. 5487/VIII, wurde laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des königl. ung. Handels¬ ministeriums vom 31. Jänner l. J., Z. 4291, de Aus¬ übung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Popräd (Comitat Szepes) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Be wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Z. 4791. Steyr, am 17. April 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegsgebüren in den öffentlichen Kranken¬ anstalten der Bukowina. Laut Note der k. k. Landesregierung in Czernowitz vom 21. Februar 1900, Z. 3880, werden in den öffentlichen Krankenanstalten der Bukowina nachstehende Verpflegsgebüren per Kopf und Tag eingehoben Landeskrankenanstalt (Irrenabtheilung in Czerno¬ 1. witz): 1. Verpflegsclasse 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h Für Kinder bis 3 Jahren 90 h; für Kinder von 3 bis 7 Jahren 2 K 20 h. 2. Allgemeines Krankenhaus in Kimpolino: 1 K 70 h. Für Kinder 85 h. 3. Allgemeines Krankenhaus (Kronprinz=Rudolf= Stif¬ tung in Radautz): 1 K 70 h. Für Kinder unter 18 Jahren 85 h 4. Allgemeines Krankenhaus in Suczawa: 2. Ver¬ pflegsclasse 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h Z. 5292. Steyr, am 14. April 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver anlassung der Ausforschung der in dem nachstehenden Ver¬ zeichnisse namhaft gemachten Taxpflichtigen in den übrigen der im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern angesucht, da die in Mähren durchgeführten Erhebungen rfolglos geblieben sind. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 28. März l. J., Z. 5400/IV, ergeht daher der Auftrag, nach dem gegen¬ wärtigen Aufenthalte dieser Individuen die geeigneten Nach¬ orschungen einzuleiten und über ein positives Resultat bis längstens 1. Juni 1900 anher zu berichten. Ausweis über nicht zu eruierende Militärtaxpflichtige aus der Stadt¬ gemeinde Brünn. Max Kollmann, Agent, geb. 1861, Gb.=Nr. 51, 1. nicht zu eruieren seit 1887, zuletzt in Brünn, Karlsglacis 19 2. Dr. phil. Bruno Bruckaer, Chemiker, geb. 1861, Gb. Nr. 53, nicht eruierbar seit 1884, zuletzt Wien. — 3. Leopol Smutka, Kellner, geb. 1861, Gb.=Nr. 112, nicht eruierbar — eit 1883, zuletzt Brünn, Bäckergasse 24. 4. Friedrick Rödel, Buchhalter, geb. 1861, Gb.=Nr. 189, nicht eruierbar eit 1888, zuletzt Wien.— 5. Jakob Laufer, Tuchhändler b. 1862, Gb.=Nr. 36, nicht eruierbar seit 1884, zuletzt Brünn. — 6. Emil Leidenfrost, Agent, geb. 1863, Geb.= Nr. 37, nicht zu eruieren seit 1888, zuletzt Brünn, Jodok straße 2. —7. Wilhelm Friedhuber, Ritter v. Grubenthal, Commis, geb. 1863, Gb.=Nr. 169, nicht eruierbar seit 885, zuletzt Salzburg. —8 Victor Stanislav, Comptoirist geb. 1863, Gb.=Nr. 198, nicht eruierbar seit 1885, zuletzt 9. — Brünn, Krapfengasse 9. Friedrich Horsky, Commis, aeb. 1864, Gb.=Nr. 106, nicht eruierbar seit 1889, zuletzt Brünn, Zollhausglacis 15.— 10. Victor Schneider, Bild¬ hauer, geb. 1866, Gb.=Nr. 142, nicht eruierbar seit 1891, zuletzt Brünn, Schreibwaldstraße 5. Z. 5342. Steyr, am 13. April 1900 An alle Gemeinde -Vorstehangen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung des Ersatz=Reserve=Infanteristen Josef Huemer, Josef Huemer, geboren am 25. Februar 1872 als der Sohn der Eheleute Gottlieb und Cäcilia Huemer (letztere geborene Endinger, nunmehr verehelichte Schramseis zu Neulengbach, Bezirk Hietzing in Niederösterreich, von Profession Bergarbeiter und Fleischergehilfe, zuständig nach Schlierbach im Bezirke Kirchdorf, Ersatz=Reserve=Infanterist des k. u. k. Infanterie=Regiments Nr. 14, Assentjahrgang 1895, Grundbuchsblatt Nr. 1014, hat sich zuletzt am 11. Mai 1896 in Zell a. d. Ybbs, Bzirk Amstetten, zu Reise nach Salzburg militärisch abgemeldet, in Salzburg jedoch nicht mehr angemeldet. Derselbe ist ferner bei den Controlversammlungen in den Jahren 1896, 1897 und 1898 nicht erschienen und dürfte beabsichtigen, sich seiner weiteren Militärpflicht zu entziehen Josef Huemer hat am 1. Mai 1899 bei dem k. k. Bezirksgerichte in Mittersill wegen Bettelns eine Arrest trafe verbüßt und hat sich von dort wieder unbekannt wohin entfernt; dessen Bruder Ludwig Huemer ist Tischler¬ meister in Wien, X. Bezirk, Humboldstraße Nr. 23 Josef Huemer ist 1°65 Meter groß, hat braune Haare und Augenbrauen, graue Augen, eine spitze Nase, ein ovales Kinn, einen regelmäßigen Mund, ein rundes Gesicht und ist breitfüßig. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 10. März l. J., Nr. 2547/II, ergeht der Auftrag, zum Zwecke der Aus¬ forschung des Genannten die geeigneten Erhebungenzu pflegen und über deren positives Resultat zu berichten. Steyr, am 17. April 1900. Z. 5522. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung des Stellungsflüchtlings Josef Hoffmann. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Markt Weißkircher hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 12. März

875 in Speitsch geborenen, nach Markt Weißkirchen zu¬ ändigen, stellungspflichtigen Josef Hoffmann, Sohn der Wilbelmine Hoffmann verwitwete Poch, das Ansuchen gestellt. Derselbe hat seiner Stellungspflicht in der III. Alters¬ classe nicht entsprochen, und erscheint laut Zuschrift des magi¬ stratischen Bezirksamtes für den XIV. Bezirk in Wien an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Markt Weißkirchen nach Oberösterreich abgemeldet. Nach demselben ist zu forschen und ist ein positives Ergebnis bis 20. Mai anher anzuzeigen. Z. 5341. Steyr, am 14. April 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unterstützungsschwindler Franz Haslberger, Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 14. März 1900, Z. 3833, hat die Gemeinde¬ Vorstehung Diersbach um Ausschreibung des im Jahre 871 zu Kapela, Gemeinde Taufkirchen, geborenen, nach Diersbach zuständigen, ledigen Bäckergehilfen Franz daslberger als Unterstützungsschwindler angesucht Derselbe treibt sich vacierend herum undhat bei erschiedenen Gemeinden unter dem Vorwande in die heimatsgemeinde zu reisen, Unterstützungen herausgelockt, welche der Gemeinde Diersbach zur Last fallen, ohne bisher in der Heimatsgemeinde eingetroffen zu sein. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 22. März l. J. Z. 4926/II, ergeht daher der Auftrag, zu veranlassen, dass dem Genannten von Seite der Gemeinden ohne dringende Noth keine Unterstützungen verabfolgt werden. Eventuell ist gegen denselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 88, vorzugehen. Z. 5197. Steyr, am 12. April 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. März bis 2. April 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche Linz (Land): Gemeinde Bezirk und Ortschaft Kleinmünchen; Gemeinde Niederneukirchen, Ortschaft Steg¬ graben. 2. Räude. Bestehen der Seuche: Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaften Harterleiten, Erdmannsdorf. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Dornach. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Z. 5348. Steyr, am 14. April 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Vornahme der Pferdeclassification. Unter Bezugnahme auf die hierämtlichen Erläss vom 11. Jänner und vom 2. April 1900, 70 und Z. 4541, wird den Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 9. April 1900, Z. 6255/IV. die Ausfertigung des von der k. k. o. ö. Statthalterei mit dem XIV. Corps=Commando vereinbarten Reise= und Geschäftsplanes für die diesjährige Pserdeclassification mit dem Auftrage zur Kenntnis gebracht, die zur Durchführung erforderlichen Einleitungen rechtzeitig zu treffen Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher nochmals 16 der Durchführungsbestimmungen auf zum Pferdestellungsgesetze vom 16. April 1873 aufmerksam zemacht. Nachdem die Anmeldungsfrist einen Zeitraum von zwölf Tagen unmittelbar vor Beginn der Classificatiorzu imfassen hat, ist die im § 3 der citierten Bestimmungen sich auf vorgesehene die bespannten Fuhrwerke erstreckende Aufforderung zur Anzeige 14 Tage vor em zur Anzeige bestimmten Termine zu erlassen und hie¬ mit auch die Bekanntgabe des für jede Gemeinde zur Vornahme der commissionellen Besichtigung der Pferde anbe¬ raumten Ortes, sowie des Tages und der Stunde zu verbinden. Der von den Gemeinde=Vorstehungen zur Vornahme der Classification zu bestimmende geeignete Platz mit bequemer Zu= und Abfahrt ist bis Ende April l. J. zuverlässig anher zu berichten. Anbei folgt der Geschäftsplan zur Richtschnur mit. Die Fuhrwerkszählung anbelangend, ist zunächst nicht außer Acht zu lassen, dass im Sinne des mit dem bierämtlichen Erlasse vom 18. Jänner 1894, 45 Z. Amtsblatt Nr. 4, hinausgegebenen Statthalterei=Erlasses vom 31. December 1893, Z. 19.704/IV, nur solche Fuhr¬ verke zu zählen sind, für welche die Bespannungen that¬ ächlich vorhanden sind, so dass also die Anzahl der vorhandenen Pferde hinreichen muss, um die Bespan¬ nung für die gezählten ein= und zweispännigen (Pferde) Fuhrwerke sicherzustellen. Die Fuhrwerke=Zählungs=Operate sind zuverlässig bis zum 15. Juni 1900 hierämtlich in Vorlage zu bringen. Schließlich setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis, dass, um bei jenen Truppenkörpern, welche in Kriegsfalle mit ihrer Pferde=Ergänzung auf Tirol und Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg angewiesen sind, eine dem schwereren Pferdeschlage dieser Länder Rechnung tragende Regelung der Augmentations=Vorräthe an Pferde=Kumeten, durchführen zu können, der laut Mittheilung des XIV. Corps=Commandos gelegentlich der diesjährigen Pferde=Classification auch Anpassungsversuche mit Kumeten an allen als Zugpferde classificierten Pferden vorgenommen werden. 3

stimmungen der §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchen¬ Steyr, am 14. April 1900. Z. 5452. gesetzes bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Gendarmerieposten-Commanden Linz, den 10. April 1900. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Der k. k. Statthalter: Nr. 6091—6422/II. Puthon m. p. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Ein¬ fuhr von Schweinen aus den Ländern der ungarischen Steyr, 16. April 1900. Z. 5524. Krone nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. und Ländern. 17. Im Nachhange zu den Kundmachungen vom Gendarmerieposten -Tommanden und 27. März 1900, Z. 8600 und 9801 (intimiert mit zur Kenntnisnahme, den Kundmachungen der k. k. oberösterreichischen Statthal¬ terei vom 26. März und 2. April d. J., Z. 5222 und Thierseuchen=Ausweis 5767), fand das k. k. Ministerium des Innern zufolge der in der Erlässe vom 31. März d. J., Z. 10.285, vom 3. April Berichtsperiode vom 2. April bis 10. April 1900. d. J., Z. 11.083, und vom 6. April l. J., Z. 11.640, wegen neuerlicher Einschleppungen der Schweinepest in das 1. Maul= und Klauenseuche. diesseitige Gebiet die Einfuhr von Schweinen aus den Bestehen der Seuche. Stuhlgerichtsbezirken Tiszan=Innen (Comitat Csongrad), Török=Kanizsa (Comitat Torontal), Barcs, Nagy=Atad Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Klein¬ (Comitat Somogy), dann aus der kön. Freistadt Szeged münchen; Gemeinde Niederneukirchen, Ortschaft Steggraben. in Ungarn, ferner aus den Stuhlgerichtsbezirken Barany¬ Erlöschen der Seuche. avar, Pecs, Siklos (Comitat Baranya), Felsö=Oer (Ober¬ Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Klein¬ warth), Köszeg, einschließlich der kön. Freistadt Köszeg münchen. (Comitat Vas), Eger Gyöngyös, einschließlich der gleich¬ 2. Rotz. namigen Stadtgemeinden, dann den Stuhlgerichtsbezirken Bestehen der Seuche. Heves (Comitat Heves), Nezsider, Bajka (Comitat Moson), der Stadtgemeinde Kis=Marton, einschließlich und Braunau: Gemeinde und Ortschaft Bezirk Kis=Marton (Comitat Sopron), sowie aus dem croatischen St. Laurenz. Bezirke Gjurgjevac (Comitat Bjelovar=Krizevci) nach den im 3. Bläschenausschlag. Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern Bestehen der Seuche. zu verbieten Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Pichl; Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Gemeinde und Ortschaft Rosenau; Gemeinde und Ortschaft Schweinepest im ungarischen Grenz= Stuhlgerichtsbezirk Windischgarsten. Szolyva (Comitat Bereg) von der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Stryj getroffenen und von der k. k. Statthalterei in 4. Räude. Lemberg bestätigten Verfügung die Einfuhr von Schweinen Bestehen der Seuche. aus diesem Bezirke nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das wegen erfolgter Seuchen¬ Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaften einschleppung aus Mako gegen die Einfuhr von Schweinen Harterleiten, Erdmannsdorf. aus dem Stuhlgerichtsbezirke Központ (Comitat Csanad) 5. Rothlauf der Schweine. verfügte Verbot der Einfuhr von Schweinen nach dem dies¬ Bestehen der Seuche. seitigen Gebiete aufgehoben. Nachdem die Schweinepest in der Stadt Mako am Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena, 1. 20. März d. J. für erloschen erklärt worden ist, wird das Ortschaft Dornach. nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom Artikel Bad Hall. 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) geltende Verbot Erlöschen der Seuche. der Einfuhr von Schweinen aus dem Gebiete dieser Stadt Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. und deren Nachbargemeinden mit dem 29. April 1900 außer Wirksamkeit treten. Der k. k. Bezirkshauptmann: Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Ferdinand Rippelly. Uebertretungen dieser Vorschriften werden nach den Be¬ Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrockerei in Steyr.

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