Amtsblatt 1900/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. April 1900

82 85 4 25 — 6 * ** * * — 6 9 6 80 23 5 2 62 52 6 2 * 5 2 * 6. 8 g 5 2 5 5 •: 9 6 6 — e * 9 S 8 5 □ D 0 52 DE = 855 9 15 S 5 24 8 8 4 2 ## 6□8 ir Her : = 8 DE * 1 5 10 87 8• — S — ** O 72 Er C 5 87 22 55 ur 65 9. =S 42 — Er 2 8 5 2 5 5— AE Er 6 85: 5 5 657 00 KE „18. E C2 G e 5 E: — 2 = * 85 E E) S „ S. 8 * 0 6 8 k I 5 5 67 E ** 55 1 * 55 * — 25 * Irs 8 4— * * s - E 22 * * 6 I 2 .5 — * 2 L O E 22 7 * 2 55 77 O5 * 5— * 7 ## 6 5 85 55 550 S E. e 5 5 32 65 7 32 cc 6 105 — 6. 1570 S 1 40. 6 *— 72 2 S * * 27. 22 * s *0 Steyr, am 9. April 1900. Z. 5230. An die Gemeinde-Vorstehungen der 1897 und 1899 vom Hochwasser betroffenen Gemeinden. Organisation des Rettungsdienstes bei Hochwasser Das Unheil, welches die Hochwässer von 1897 und 1899 über viele Orte des Bezirkes gebracht haben, gebietet es, durch Vorbauung der nothwendigen Hilfsmittel, durch Organisation der Hilfeleistung, eventuell durch Einführung eines Hochwasser=Nachrichtendienstes zu trachten, dass bei Wiedereintritt einer derartigen Katastrophe die zu erwar¬ enden Hochwasserschäden möglichst verringert werden. Erfahrungsgemäß mangelt es in manchen vom Hoch¬ wasser bedrohten Orten an den nöthigen Zillen und Plätten, an der Schiffsausrüstung und an fahrkundigen Leuten, so dass nichts zur Rettung der gefährdeten Menschenleben, des bedrohten Viehes und sonstigen Besitzes unternommer werden kann; eine entsprechende Befestigung und Veran¬ kerung der im Inundationsgebiete gelegenen Holzvorräth vird häufig nicht vorgenommen, so dass das weggeschwemmte Holz Brücken und andere Objecte zerstört; der Rettungs¬ dienst entbehrt jeder einheitlichen Leitung, unberufene Per¬ onen geben oft die unsinnigsten und widersprechendsten Anordnungen, und hiebei wird oft auf das Nothwendigste owie auf die Hilfeleistung bei den bedrohtesten Häusern vergessen, und es entsteht mancher Schaden, der leicht hätte vermieden werden können Diese und viele andere Missstände können hintange¬ halten werden, wenn in den bedrohten Gemeinden eine Wasserwehr oder doch wenigstens ein Ueberschwem¬ mungs=Ausschuss besteht In Schärding am Inn hat sich bereits eine Frei¬ willige Wasserwehr gebildet, und wäre die Errichtung olcher Wasserwehren vor allem in jenen Gemeinden anzu¬ streben, wo bei Hochwässer größere Strecken mit Schiffen zurückgelegt werden müssen und zum Ausbringen des Viehes größere Fahrzeuge erforderlich sind, es jedoch andererseits an den nöthigen Schiffleuten fehlt Solche Wasserwehren hätten sich ähnlich wie die Freiwilligen Feuerwehren oder in Verbindung mit diesen zu constituieren. Dort, wo die Schaffung einer Wasserwehr nicht möglich erscheint, soll unter dem Vorsitze des Gemeinde¬ Vorstehers ein ständiger Ueberschwemmungs=Aus¬ chuss bestehen, dem der erste Gemeinderath als Vor¬ sitzender = Stellvertreter, der Hauptmann der Freiwilligen Feuetwehr, und etwa 4 bis 8 vom Gemeinde=Ausschusse, theilweise vielleicht auch von den Bewohnern der bedrohter Orte gewählte Mitglieder anzugehören hätten Bei der Wahl wäre darauf Bedacht zu nehmen, dass die Mitgliedschaft eines oder mehrerer Bausachverständiger und Wasserfahrkundiger, sowie der verschiedenen Classen der n oder nahe vom Ueberschwemmungsgebiete wohnhaften Personen vor allem wünschenwert erscheint Die Aufgabe der Wasserwehr oder des Ueberschwem¬ mungs= Ausschusses wäre auf Grund der Erfahrungen der letzten Hochwässer festzustellen und hätte zum Beispiele folgendes zu umfassen: Sorge für die nöthigen Wasserfahrzeuge samm 1. Ausrüstung, und für die diensttaugliche Erhaltung derselben Bestimmung beziebungsweise Heranbildung von fahrkun¬ digen Leuten, weiche sich verpflichten, bei Hochwässern Dienste zu leisten.

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