Richtigkeit von dem Director oder Oberlehrer, an zwei¬ classigen Schulen von dem Lehrer, ferner von den k. k Bezirksschulinspectoren zu controlieren. Erstere haben sodann hre Außerung in der Rubrik 5, letztere ihr Gutachten in die Rubrik 6 einzusetzen. Ist der Gesuchsteller Lehrer an einer ein= oder zwei lassigen oder Leiter einer mehrclassigen Schule, bleibt die Rubrik 5 unausgefüllt Die k. k. Bezirksschulräthe (Stadtschulräthe) werden angewiesen, in Hinkunft bei Erstattung ihrer Gutachten über die Bewerber (Bewerberinnen) um eine erledigte Lehr¬ stelle sich des beiliegenden Formulares einer Qualifications= abelle zu bedienen, deren Rubriken nach den vorliegender Diensttabellen genau auszufüllen und die Begutachtung und 7 Reihung der Bewerber (Bewerberinnen) in der Rubrik ersichtlich zu machen. Die Diensttabellen, welche die Aeußerung der Schul¬ leitung und das Gutachten des k. k. Bezirksschulinspectors enthalten, sind nach erfolgter Besetzung einer Lehrstelle dem Gesuchsteller nicht auszufolgen. Die beiden Formularien der Dienst= und der Quali¬ ficationstabelle sind durch die k. und k. Hofbuchdruckerei seichtingers Erben in Linz zu beziehen. dievon werden die Ortsschulräthe, Schulleitungen und Lehrpersonen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 27. Februar 1900, Z. 375, und vom 24. März 1900, Z. 889, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, dass For¬ mulare der Diensttabelle, von welcher ein Muster beiliegt durch die k. und k. Hofbuchdruckerei Feichtingers Erben in Linz, sowie durch die Buchdruckerei Haas & Cie. in Steyr bezogen werden können. Z. 449/B.=Sch.=R. Steyr, am 1. April 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abgelau¬ enen Winter Suppenanstalten bestanden haben, werden angewiesen, die Berichte über dieselben genau entsprechend dem hierämtlichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552, (Amtsblatt Nr. 15 ex 1893) anzufertigen und bis 20. April l. J. hieher vorzulegen. Z. 450/B. Sch.- R. Steyr, am 1. April 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im ablau fenen Schuljahre ein Fortbildungscurs abgehalten wurde, erhalten den Auftrag, den Bericht über denselben enau entsprechend dem hierämtlichen Erlasse vom 7. Apri 1893, Z. 554, (Amtsblatt Nr. 15 ex 1893) ausgefertigt, bis 20. April l. J. hieher vorzulegen. Z. 451/B.=Sch.=R. Steyr, am 1. April 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden beauftragt, jene Lehrper¬ sonen, welche bei der diesjährigen Bezirkslehrerconferenz einen Vortrag zu halten gedenken, unter Bekanntgabe des Themas bis 20. April l. J. hieher bekanntzugeben oder einen Fehlbericht einzusenden. Z. 452/B.=Sch.=R. Steyr, am 2. April 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Entsprechend dem §46 der Schul= und Unterrichts¬ ordnung haben die Schulleitungen gleich nach Beginn des Schuljahres einen Bericht über die Classenvertheilung vorzulegen, welcher enthalten soll: Anführung der Classe. 1. 2. Classenlehrer, Katechet und Arbeitslehrerin, und Stundenzahl derselben 3. Schülerzahl im ganzen, ferner vertheilt auf die einzelnen Gruppen und Abtheilungen nach Knaben und Nädchen gesondert 4 Zahl der Repetenten in den einzelnen Abtheilungen. 5. Zahl der Schüler im verkürzten Unterricht nach dem7. und 8. Schuljahre sowie nach Geschlechtern gesondert. Diese Berichte sind alljährlich bis zum 8. Mai (in Kremsmünster bis zum 23. September) hieher vorzulegen G . 453/B.=Sch.=R. Z. Steyr, am 2. April 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Die Scheine behufs Erlangung der Freiexemplare von Heinrichs Lesebüchern und Proschkos Liederquelle sind bis spätestens 10. Mai l.J. hieher vorzulegen. Hiebei wird bemerkt, dass nur auf je 10 Scheine ein Freiexemplar abgegeben wird. Die Zahl der eingesandten Scheine muss daher ein Vielfaches von 10 sein, und sind überzählige Scheine für das nächste Jahr aufzubewahren. Die Scheine sind in Päckchen zu je 10 Stück zu hesten Da die Scheine behufs Erlangung von Freiexemplaren von den Religionsbüchern erst in den neuesten Auflagen derselben enthalten sind, so wird die Schulleitung angewiesen, den Bedarf an solchen Büchern im Berichte anzuführen. m eine Verzögerung in der Beschaffung der Freiexemplare hintanzuhalten, hat die Schulleitung, falls dieselbe keine Scheine einzusenden hat, einen Fehlbericht zu erstatten. Z. 454/B.=Sch.=R. Steyr, am 2. April 1900. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen erhalten hie¬ mit den Auftrag, im Sinne des Erlasses des k. k. Landes¬ schulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, die Schulbeschrei¬ bung von Haus zu Haus vorzunehmen. Hiebeiist namentlich mit Rücksicht auf die am 15. Mai l. J. im anzen Reiche erfolgende statistische Aufnahme der Volks¬ schulen mit größter Sorgfalt vorzugehen. Die Schulbeschreibungsacten: Aufnahmsbogen A, Tabelle B und die von den Schulleitungen anzufertigenden ummarischen Ausweise sind von den Ortsschulräthen bis 12. Mai l. J. hieher vorzulegen. Z. 455/B.=Sch.=R. Steyr, am 2. April 1900. An sämmtliche Schulleitungen inclusive die Privat¬ schulen in Gleink und Menkematen. Behufs Ausfüllung des Sammelbogens C zur statistischen Aufnahme der Volksschulen am 5
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