Amtsblatt 1900/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. April 1900

Steyr, am 2. April 1900. Z. 4822. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen =Ausweis in der 1900. Berichtsperiode vom 17. März bis 26. März 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Bezirk Bemeinde Niederneukirchen, Ortschaft Steg¬ Kleinmünchen; graben. Erlöschen der Seuche. Braunau: Gemeinde Traubach, Ort¬ Bezirk schaft Matt. 2. Räude. Bestehen der Seuche: Perg: Gemeinde und Ortschaft Erd¬ Bezirk mannsdorf. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Dornach. 4. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz 2. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Waidhausen; Gemeinde und Stadt Wels Steyr, 3. April 1900. Z. 4915. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorkommen des seuchenhaften Verwerfens der Kühe. Unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 17. April 1899, Z. 5261, Amtsblatt Nr. 16, betreffend Berichterstattung über das Vorkommen des seuchenhaften Verwerfens der Kühe, beauftrage ich sämmtliche Gemeinde¬ Vorstehungen, dieser Aufforderung für das Berichtsjahr pro 899 binnen 14 Tagen zuversichtlich nachzukommen. Nachdem wiederholte; solche Krankheitsfälle hieramtlich bekannt sind, so haben sich die Gemeinde=Vorstehungen an die mit thierärztlicher Praxis sich befassenden Empiriker zu wenden, welche ihre Erfahrungen hierüber bekanntzugeben haben. Bei der Verfassung des diesbezüglichen Berichtes haben sich die Gemeinde=Vorstehungen des dem Amtsblatte Nr. 16 ex 1899 beiliegenden Formulares zu bedienen. Schließlich werden die Gemeinde=Vorstehungen auf merksam gemacht, dass in Hinkunft alle Jahre diese Berichte vorzulegen sind. Steyr, am 28. März 1900. Z. 2466/IV. St. Das k. k. Finanz=Ministerium hat zu Mitgliedern der Personaleinkommensteuer =Schätzungs=Commission, und zwar für den Schätzungsbezirk Steyr Stadt die Herren Hans Berger sen., Privat, Dr. Alois Stigler, Advbcat, Josef Rosenberg, k. k. Steueramts=Official, für den Schätzungsbezirk Steyr Umgebung die Herren Fritz Fischer, Ritter v. Ankern, Gutsbesitzer in Egendorf, Josef Rosen¬ berg, k. k. Steueramts=Official in Steyr, und Matthias Rom, Kaufmann in Bad Hall; ferner zu Mitglieder=Stell¬ vertretern der Personaleinkommensteuer=Schätzungscommission, und zwar für den Schätzungsbezirk Steyr Stadt die Herren Franz Kontner, Privat, Franz Lirsch, k. k. Steuer¬ amtsadjunct, Paul Peterson, Kaufmann;für den Schätzungsbezirk Steyr Umgebung die HerrenFranz Hinteregger Wirt in Christkindl, Franz Krenn, Kaufmann in Weyer, und Franz Lirsch, k. k. Steuer¬ amtsadjunct in Steyr, ernannt. 2630/VIII. St. Steyr, 28. März 1900. 8 Ueber Erlass der k. k. Finanz=Direction in Linz vom 24. Februar 1900, Z. 2056/IX, werden im Sinne des Finanz=Ministerial=Erlasses vom 16. Jänner 1900, Z. 3026, die Gemeindecassen auf den § 4, lit. a, des mit der kaiserl. Verordnung vom 29. December 1899, R.=G.=Bl. Nr. 268, genehmigten und mit 1. Jänner 1900 in Wirksamkeit ge¬ tretenen Uebereinkommens zwischen dem Finanzminister der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder einerseits und dem Finanzminister der ungarischen Krone andererseits, betreffend die Stempel und unmittelbaren Gebüren, den Verbrauchsstempel und Taxen, insbesondere aufmerksam gemacht. Hiernach hat hinsichtlich der Empfangsbestätigungen über Geldbeträge, welche bei einer Staats=, Landes=, Gemeinde¬ oder anderen öffentlichen Casse ausbezahlt werden, als Grundsatz zu gelten, dass die Gebür an jenes Staatsgebiet zu entrichten, die Quittung also mit Stempelzeichen jenes Staates zu versehen ist, in welchem die Casse gelegen ist. Z. 281/B.=Sch.=R. Steyr, am 3. April 1900. An sämmtliche Ortsschnlräthe, Schulleitungen und Lehrpersonen des Bezirkes Steyr (Land). In Abänderung des Erlasses vom 5. Juni 1871, Z. 1150—1433/B.=Sch.=R., findet der k. k. Landesschulrath im Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landesausschusse anzuordnen, dass die an zwei= und mehrclassigen Schulen angestellten Lehrer und Unterlehrer (Lehrerinnen und Unter lehrerinnen) Bewerbungsgesuche um Lehrstellen in jedem Falle bei der betreffenden Schulleitung behufs Uebermittlung an die vorgesetzte Bezirksschulbehörde einzureichen haben. Bewerbungsgesuche der Directoren, Oberlehrer und der Lehrer an ein= und zweiclassigen Volksschulen sind un¬ mittelbar im Wege der vorgesetzten Bezirksschulbehörde ein¬ zubringen. und Nebst dem Reife¬ Lehrbefähigungszeugnisse (beziehungsweise den Lehrbefähigungszeugnissen) ist jedem Gesuche statt der bisher im Gebrauche gestandenen Standes¬ tabelle eine Diensttabelle nach dem beiliegenden Formulare anzuschließen Die Rubriken 1, 2, 3 und 4 hat der Gesuchsteller selbst auszusüllen. Diese Angaben sind hinsichtlich ihrer

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