Amtsblatt 1900/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. April 1900

2 Muster B. An das k. k. Ministerium für Landesvertheidigung. Sembel Krroge. Ich bitte um die Verleihung eines „Freiplatzes für die k. k. Landwehr“ in der Theresianischen Militär=Akademie für meinen Sohn Josef. Als Aufnahms=Documente schließe ich bei: a) den Taufschein meines Sohnes, b) den Heimatsschein meines Sohnes, c)das ganzjährige Schulzeugnis meines Sohnes für das Schuljahr 1899/1900 d)das Sittenzeugnis meines Sohnes, e) das militär=ärztliche Gutachten und 6)den Revers wegen Uebernahme der Verpflichtung zu einer verlängerten Präsenzdienstzeit. Hier können jene Ausführungen angereiht werden, welche nach An sicht des Gesuchstellers geeignet erscheinen, als Unterstützungsgründe zu dienen. 1900 am * * Deutliche Unterschrift mit Angabe der Lebensstellung und der genauen Adresse des Gesuchstellers. Anmerkung. Das Gesuch, das ärztliche Gutachten und der Revers sind mit je einer Stempelmarke von 1 K, die übrigen Beilagen, wenn sie nicht schon gestempelt sind, mit einer Stempel¬ marke von je 30 h zu versehen. Steyr, am 3. April 1900. Z. 4827. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Es ist zur Kenntnis der Statthalterei gelangt, dass die Firmen „Nelken Pam, Uhrenfabrik, Versandtbureau und „Horlogerie à la Gerbe Zürich, Alpenstraße 5, Horlogerie, la Chaux de Fonds (Suisse)“seit jüngster Zeit einen die einheimischen Geschäftsleute schwer schädigenden bedenklichen Vertrieb von Uhren im unterstehenden Ver valtungsgebiete pflegen. Die erste dieser Firmen kündigt an, dass für 70 h ohne Gefahr und besondere Schwierigkeit eine gutgehende, solid gearbeitete silberne Taschenuhr zu kaufen sei. Derjenige, welcher auf diese Annonce hin an diese Firmen schreibt erhält sofort einen Bezugsschein und ein Preisverzeichnis und wird aufgefordert, 4 K 90 h an die Firma einzusenden. Ab und zu wird sogar von der Einsendung der 4 K 90 h abgesehen. Der Besitzer des Bezugsscheines hat die Verpflichtung, 3 am Bezugsschein haftende Coupons um den Preis von von 4 K 20 h, zu je 70 h, also um den Gesammtpreis jeder der Käufer der verkaufen und dafür zu sorgen, dass 6 Coupons gegen Einsendung eines Betrages von je 4 K 20 h, also zusammen von 25 K 20 h, sich einen neuen Bezugsschein, der gleich dem ersten ausgestattet ist, von der Firma kaufe. Vermag er das zu bewirken, hat also die Firma 30 K 10 h erhalten, so schickt sie dem Einsender des ersten Bezugsscheines eine silberne Taschenuhr im Verkaufswerte von 24 Kronen Die Firma „A la Gerbe Horlogerie“ in La Chaux de Fonds in der Schweiz verlangt für einen Gutschein, an welchem 5 Coupons zum Preise von je 50 Cent. geheftet sind, die Einsendung eines Ankaufspreises von 3 Frc. die Coupons muss er verkaufen und die Namen und genauen Adressen der Käufer der Firma bekanntgeben, während der Erlös von den Coupons dem Verkäufer gehört. Die Firma schickt daraufhin an den Eigenthümer des Gutscheines gegen Nachnahme von Frc. 12°50 fünf neue Gutscheine sowie eine silberne Herren= oder Damenuhr im Werte von 15 Frs. Die Coupons der fünf Gutscheine hat der Eigenthümer des ersten Gutscheines wieder zu verkaufen und erhält dafür den nachgenommenen Betrag von 12 Frc. 50 Cent. wieder urück. Bei den jetzt schon vorhandenen 30 Eigenthümerr von Coupons wiederholt sich der oben geschilderte Vorgang und jeder fernere Käufer einer Uhr hat natürlich das grüßte Interesse daran, wenigst möglich für diese Uhr zu zahlen, d. h. so viele Coupons als nur überhaupt angeht, an den Mann zu bringen. Das verlockende bei beiden Verkaufsarten ist das, dass der Abnehmer eines Bezugsscheines, falls es ihm gelingt, ille 6 verkaufen Coupons zu und jedem dieser eines Bezugsscheines Käufer zur Einlösung be¬ zu wegen, bzw. im zweiten Falle, falle es ihm gelingt, die Coupons der Gutscheine zu veräußern, die in den Pro¬ specten bezeichnete Uhr um einen äußerst geringen Preis erhält Allein, dass für diejenigen, welche derartige Bezug cheine kaufen, gar nicht die Möglichkeit bestehen kann, die Loupons dazu an den Mann zu bringen, beweist ein einfaches Rechnungs=Exempel, welchem der erste Fall zu Grunde gelegt wird. Mit dem 1. Bezugsscheine werden 6 Coupons abge¬ geben, die von dem Inhaber des Bezugsscheines wieder abgesetzt werden müssen Jeder der 6 Couponkäufer erhält wieder einen Bezugs¬ chein mit je 6 Coupons = 36 Coupons in der 3. Folge ind schon 6 X 36 =216 Coupons, in der 4. Folge 216 X 6 = 1296, in der 5. Folge 7776, in der 6. Folge 45.556 Coupons ausgegeben u. s. w. Aehnlich verhält es sich im 2. Falle. Werden nun nicht sämmtliche Bezugsbedingungen erfüllt, so wird die Uhr nicht geliefert oder sie ist um einen viel zu hohen Preis in den Händen der Abnehmer. Diese Art der Geschäftsunternehmung ist sehr bedenklick und auch geeignet, die einheimischen Gewerbekreise schwer zu chädigen und Tausende leichtgläubiger Personen um ihr Geld zu bringen Da diejenigen, welche durch den eigenen Vortheil angelockt, derartige Bezugsscheine, bzw. die an dieselben angehefteten Coupons in den Verschleiß bringen, die Käufer dieser Papiere zum Kaufe von Uhren anlocken, und daher indirect Be¬ tellungen dieser Uhren vermitteln, erblickt die k. k. Statt¬ halterei in dem Vertriebe der mehrerwähnten Coupons eine unbefugt betriebene Agentie für die genannten ausländischen Firmen. Zufolge Erlasses der k. k. o. ö.Statthalterei in Linz om 30. März 1900, Z. 5739/VIII, werden die k. k. Gen¬ darmerieposten=Commanden angewiesen, sofort und nach¬ drücklichst die Verkäufer dieser Bezugsscheine bzw. Coupons auszuforschen und anher zur Anzeige zu bringen. Zur Sicherheit des Erfolges der Strafamtshandlung gegen die Verkäufer sind die vorgefundenen Coupons bzw. Bezugsscheine in Beschlag zu nehmen und anher in Vorlage zu bringen. Gleichzeitig werden die Gemeinde=Vorstehungen ange¬ wiesen, sofort die Vevölkerung von dem Einkauf derartiger Coupons bzw. Bezugsscheine zu warnen.

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