Amtsblatt 1900/13 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. März 1900

9. Steyr, am 26. März 1900. Z. 3869. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Berbot der Pozione antisettica. Laut Note der k. k. küstenländischen Statthalterei vom 24. Februar l. J., Z. 4617, erscheinen seit einiger Zeit in küstenländischen Tagesblättern marktschreiende Ankündigungen der „Pozione antisettica dell Dr. Bandiera di Palermo“ welche Arzneibereitung als ein unfehlbares Heilmittel der Lungentuberculose gerühmt wird. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. d. M., Z. 3699/V, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, dass der Vertrieb der genannten, in einer den Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 17. December 1894, R.=G.=Bl. Nr. 239, und dem Ministerial=Erlasse vom 22. Juli 1898, Z. 5877, Statthalterei, Z. 13,622, zuwiderlaufenden Weise angekündigten, sich als Geheimmittel qualificierenden Arznei verboten wurde. Steyr, am 25. März 1900. Z. 4352. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden Unterstützungsschwindler Andreas Trhljen. Laut des an die k. k. Landesregierung in Laibach er¬ statteten Berichtes der k. k. Bezirksbauptmannschaft Gottschee vom 20. Jänner 1900, Z. 1182, lässt sich der im November 1839 in Podklanc geborene, in Soderschitz zu¬ ständige, ledige Tischler und Siebmacher Andreas Trhljen von auswärtigen Gemeinden gewohnheitsmäßig Unter¬ stützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde ertheilen, welcher hieraus bedeutende Kosten erwachsen. Derselbe ist erwerbsjähig, jedoch arbeitsscheu, ist mittel¬ groß, von plumper Gestalt und hat graue Augen und Haare. Besondere Kennzeichen besitzt derselbe nicht, es sei denn langsamer Gang und vorgebeugte Haltung. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 5. März 1900, Z. 2730/II, wird auf dieses Individuum mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass demselben in Hinkunft keinerlei Unterstützungen, den Fall besonderer Dringlichkeit ausgenommen, ertheilt werden, derselbe vielmehr schubpolizeilich behandelt werde. Steyr, am 24. März 1900. Z. 4353. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Laut des Erlasses des k. und k. Reichskriegsministeriums vom 8. d. M., Abth. 5, Nr. 421, werden vom militär¬ geographischen Institute im Sommer 1900 geodätische Ar¬ beiten in Oberösterreich und zwar speciell auch im Bezirke Steyr vorgenommen werden. Aus diesem Anlasse werden die Gemeindevorstehungen angewiesen, dem Personale des militär= geographischen In¬ stitutes jede thunliche Unterstützung angedeihen zu lassen und insbesondere auch sich mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Leistungen der Gemeinden (Einquartierung, Ver¬ pflegung der Mannschaft, Beistellung von Vorspann 2c.) vertraut zu machen. Steyr, am 22. März 1900. Z. 4322. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. März bis 17. März 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Traubach, Ort¬ schaft Matt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 3. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Steyr, am 22. März 1900. Z. 4274. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 4621/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich= Ungarn nach Russland. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. März 1900, Z. 7930, hat sich die kaiserlich russische Regierung bestimmt gefunden, die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich=Ungarn nach Russland zu verbieten. Künftighin werden daher über die österreichisch¬ russische Grenze keine Schweine zur Einfuhr nach Russland zugelassen — ausgenommen Zuchtthiere ausländischer Pro¬ venienz, welche von ihren russischen Eigenthümern direct aus ihrem Ursprungslande eingeführt werden, und nur unter der Bedingung, wenn durch ein authentisches Certificat bestätigt wird, dass in dem betreffenden Exportlande keine Epizootie herrscht. Dies wird allgemein verlautbart. Linz, den 16. Februar 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p.

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