Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Nr. 13. Steyr, am 29. März. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 377/B.=Sch.=R. Steyr, am 20. März 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Der Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich wird auch in diesem Jahre in der Zeit vom 16. Juli bis 12. August an seiner I. Wiener Schulwerkstätte VII., Neu¬ baugasse 42, einen Curs zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits=Unterrichtes für Knaben abhalten. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 9. März l. J., Z. 693, in Kenntnis gesetzt. Z. 2718/I. St. Steyr, 21. März 1900. Das k. k. Finanzministerium in Wien hat mit Erlass vom 5. März 1900, Z. 12.525, Herrn Franz Mußner, Zuckerbäcker und Hausbesitzer in Bad Hall, von der Function eines Mitgliedstellvertreters der Erwerbssteuer=Commission IV. Classe des Veranlagungs=Bezirkes Steyr Umgebung abberufen und an dessen Stelle Herrn Isidor Ott, Haus¬ besitzer und Sattlermeister in Bad Hall, zum Mitgliedstell¬ vertreter dieser Commission ernannt. Steyr, am 25. März 1900. Z. 4401. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausierverbot für Trenesen=Teplitz. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des königlich ungarischen Handelsmini¬ steriums vom 11. December 1899, Z. 81.360, ist die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Trencsen=Teplitz (Curort) im Comitate Trencsen vom 1. Mai bis 30. September jedes Jahres unter Auf¬ rechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverord¬ nungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte ver¬ boten worden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen unter Hinweisung auf den § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. ad Z. 4257. Steyr, am 26. März 1900. Vorschusscassen=Verein füt die Pfarrgemeinde Losenstein, registrierte Genossenschaft mit nnbeschränkter Haftung. Geschäftsbericht des 6. Vereinsjahres pro 1899. Zahl der Mitglieder 109. Jahresrechnung: Einnahmen 55.825 K 80 h Cassestand vom Vorjahre 7.306 K 58 h 63.132 K 38 h Summe Ausgaben 59.3.6 K 42 h Saldo .. 3.805 K 96 h Bilanz: 55867 K 83 h Activa 55 591 K 54 h Passiva Reingewinn pro 1899 . 276 K 29 h Korl Vögerl jun., Josef Forster, Buch= u. Cassenführer. Obmann. Steyr, am 25. März 1900. Z. 3791. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 28. Februar l. J., Z. 3106, Amtsblatt Nr. 9, wird mit¬ getheilt, dass der daselbst erwähnte Militärtax=Restant Franz Kugler nicht nach Kremsmünster, sondern nach Ali¬ münster zuständig ist.
9. Steyr, am 26. März 1900. Z. 3869. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Berbot der Pozione antisettica. Laut Note der k. k. küstenländischen Statthalterei vom 24. Februar l. J., Z. 4617, erscheinen seit einiger Zeit in küstenländischen Tagesblättern marktschreiende Ankündigungen der „Pozione antisettica dell Dr. Bandiera di Palermo“ welche Arzneibereitung als ein unfehlbares Heilmittel der Lungentuberculose gerühmt wird. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. d. M., Z. 3699/V, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, dass der Vertrieb der genannten, in einer den Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 17. December 1894, R.=G.=Bl. Nr. 239, und dem Ministerial=Erlasse vom 22. Juli 1898, Z. 5877, Statthalterei, Z. 13,622, zuwiderlaufenden Weise angekündigten, sich als Geheimmittel qualificierenden Arznei verboten wurde. Steyr, am 25. März 1900. Z. 4352. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden Unterstützungsschwindler Andreas Trhljen. Laut des an die k. k. Landesregierung in Laibach er¬ statteten Berichtes der k. k. Bezirksbauptmannschaft Gottschee vom 20. Jänner 1900, Z. 1182, lässt sich der im November 1839 in Podklanc geborene, in Soderschitz zu¬ ständige, ledige Tischler und Siebmacher Andreas Trhljen von auswärtigen Gemeinden gewohnheitsmäßig Unter¬ stützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde ertheilen, welcher hieraus bedeutende Kosten erwachsen. Derselbe ist erwerbsjähig, jedoch arbeitsscheu, ist mittel¬ groß, von plumper Gestalt und hat graue Augen und Haare. Besondere Kennzeichen besitzt derselbe nicht, es sei denn langsamer Gang und vorgebeugte Haltung. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 5. März 1900, Z. 2730/II, wird auf dieses Individuum mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass demselben in Hinkunft keinerlei Unterstützungen, den Fall besonderer Dringlichkeit ausgenommen, ertheilt werden, derselbe vielmehr schubpolizeilich behandelt werde. Steyr, am 24. März 1900. Z. 4353. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Laut des Erlasses des k. und k. Reichskriegsministeriums vom 8. d. M., Abth. 5, Nr. 421, werden vom militär¬ geographischen Institute im Sommer 1900 geodätische Ar¬ beiten in Oberösterreich und zwar speciell auch im Bezirke Steyr vorgenommen werden. Aus diesem Anlasse werden die Gemeindevorstehungen angewiesen, dem Personale des militär= geographischen In¬ stitutes jede thunliche Unterstützung angedeihen zu lassen und insbesondere auch sich mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Leistungen der Gemeinden (Einquartierung, Ver¬ pflegung der Mannschaft, Beistellung von Vorspann 2c.) vertraut zu machen. Steyr, am 22. März 1900. Z. 4322. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. März bis 17. März 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Traubach, Ort¬ schaft Matt. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 3. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Steyr, am 22. März 1900. Z. 4274. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 4621/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich= Ungarn nach Russland. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. März 1900, Z. 7930, hat sich die kaiserlich russische Regierung bestimmt gefunden, die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich=Ungarn nach Russland zu verbieten. Künftighin werden daher über die österreichisch¬ russische Grenze keine Schweine zur Einfuhr nach Russland zugelassen — ausgenommen Zuchtthiere ausländischer Pro¬ venienz, welche von ihren russischen Eigenthümern direct aus ihrem Ursprungslande eingeführt werden, und nur unter der Bedingung, wenn durch ein authentisches Certificat bestätigt wird, dass in dem betreffenden Exportlande keine Epizootie herrscht. Dies wird allgemein verlautbart. Linz, den 16. Februar 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p.
Steyr, 22. März 1900. Z. 4273. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Nr. 4913/II. Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei, betreffend die Ab¬ haltung der ersten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.=G.=Bl. Nr. 140, und des Erlasses vom 24. April 1880, Z. 1194, am 14. und 15. Mai 1900 von der oberösterreichischen Prü¬ fungscommission für Hufschmiede abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, baben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das erlernte Hufschmiedgewerbe (Handwerk) und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgeselle (§ 6 der vorcitierten Ministerialver¬ ordnung) belegten Gesuche bis zum 20. April 1900 im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberösterreichische Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschaftsvorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeindevorstehung bestätiget sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde= und Genossenschaftsvorstehung beigesetzt sein. Linz, den 16. März 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dass die Gesuche einzeln vor¬ zulegen sind und dass die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung der Hufschmiede ausgefertigten und bestätigten Lehrbriefe, sowie die vorschriftsmäßigen Arbeitszeugnisse auch von der betreffenden Gemeinde=Vor¬ stehung zu bestätigen sind. Der k. k. Bezirkshauptmann Ferdinand Rippelly. ehr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucker¬
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2