Amtsblatt 1900/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. März 1900

vom 24. Februar d. J., Z. 3091, und vom 6. März d. J., Z. 3911, verlautbart, dass das königl. ungar. Ackerbau¬ Ministerium auf Grund der von den competenten Stuhl¬ richterämtern wegen des Bestandes der Maul= und Klauen¬ seuche erlassenen Sperrverfügungen die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus den politischen Grenzbezirken: Bruck a. d. Leitha, Floridsdorf, Mistelbach, Wiener=Neu¬ stadt (Niederösterreich), Mistek (Mähren), Teschen (Schlesien) und Radautz (Bukowina) nach Ungarn ver¬ boten; hingegen die Verbote der Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem politischen Grenzbezirke Göding (Mähren), sowie von Schweinen aus dem politischen Grenzbezirke Volosca (Küstenland) nach Ungarn aufgehoben. Linz, den 11. März 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, am 16. März 1900. Z. 3973. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4415/II. Kundmachung betreffend Sperrverfügungen für die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Occupationsgebiet nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo über die Verbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten im Occupationsgebiete, findet die k. k. Statthalterei zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. März d. J., Z. 8285, unter Aufrechterhaltung der mit der Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 13. Jänner d. J., — hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ Z. 510/II, schlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittelst Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen — nachstehende Sperr¬ maßnahmen mit der Wirksamkeit vom 14. März 1900 angefangen, zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Brcka und Dervent. 2. Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Bihac, Cazin, Krupa, Bos=Novi, Petrovac und Sanskimost. Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, Z. 19.709/II, über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten Gebieten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, beziehungsweise § 46 des allgemeinen Thierseuchen =Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 11. März 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, am 20. März 1900. Z. 4224. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. März bis 10. März 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde Traubach, Ort¬ schaft Matt. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Micheldorf. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Pichl, Ortschaft Schmidsberg. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Micheldorf. 3. Schweinepest. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 4. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Rosenau. 5. Räude. Erlöschen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaft Harterleiten. Der k. k. Bezirkshauptmann Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrockerei in Steyr.

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