Amtsblatt 1900/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. März 1900

3 Unvollständige oder verspätet einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Nach Beginn des Schuljahres findet keine Aufnahme mehr statt. Die Bewerber um Aufnahme werden vor dem Beginn des Unterrichtes 4 bis 5 Wochen der ersten militärischen Ausbildung unterzogen. Nähere Auskünfte über die Aufnahme in die Land¬ wehr=Cadettenschule können beim Commando derselben ein¬ geholt werden. (Nr. 4706/501 IVaex 1900.) Formular. An das Commando der k. k. Landwehr-Cadettenschule in Stempel Wien. (eine Ich bitte um die Aufnahme meines Sohnes Edmund N. in den 1. (2. oder 3.) Jahrgang der k. k. Landwehr¬ Cadettenschule. Als Aufnahms=Documente lege ich bei: a) Tauf=(Geburts=) Schein meines Sohnes Edmund; b) den Heimatschein desselben; c) das militär=ärztliche Gutachten, und d) das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr und die Zeugnisse für beide Semester des Schuljahres 1899/1900. Ich erkläre, dass mir die Bestimmungen der Vor¬ schrift über die Aufnahme von Bewerbern in die k. k. Land¬ wehr=Cadettenschule bekannt sind und verpflichte mich, allen daselbst gestellten Bedingungen genau nachzukommen, falls mein Sohn in die Cadettenschule aufgenommen wird. Schließlich füge ich bei, dass ich meinem Sohne Edmund während der Frequentierung der Cadettenschule eine monatliche Zulage von . . Kronen zuwenden werde. (Eventuell: „dass ich meinem Sohne eine bestimmte Zulage zuzuwenden nicht in der Lage bin.“) N., am . . ten .. . . . . 1900. N. N. (Angabe der Adresse des Bittstellers.) oder: Mein Mündel besitzt eigenes Vermögen und erhält aus demselben eine Subsistenzbeihilfe monatlicher. . .. Kronen. (Eventuell: „besitzt kein Vermögen.“ N., am . . ten . . . . . . 1900. N. N., als Vormund. (Angabe der Adresse.) Anm.: 1. Das Gesuch und das ärztliche Gutachten sind mit einer Stempelmarke von 1 K, die übrigen Beilagen des Ge¬ suches, wenn sie nicht schon gestempelt sind, mit einer Stempelmarke von 30 h zu versehen. 2. Mangelt im ärztlichen Gutachten die Bestätigung der Impfung, so ist auch das Impfzeugnis dem Gesuche beizulegen. 3. Hat der Bewerber das ganzjährige Schulzeugnis noch nicht erhalten, so ist das halbjährige dem Gesuche bei¬ zuschließen und das ganzjährige Zeugnis bei der Ein¬ berufung zur Aufnahmsprüfung der Prüfungs=Commission vorzulegen. Krone). Z. 4086. Steyr, am 17. März 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Umfüllen von Mineralwässern. Aus den infolge des Ministerial=Erlasses vom 17. Juli 1899, Z. 22.312 (Statthalterei =Intimation vom 25. Juli 1899, Z. 13.586/VIII), eingelangten Berichten der k. k. politischen Landesbehörden über die in Gast= und Schankgewerben vorkommende Manipulation des Umfüllens von Mineralwässern aus den Originalflaschen in kleinere Flaschen zum Zwecke des weiteren Verschleißes, hat das Ministerium des Innern entnommen, dass diese die Be¬ chaffenheit des Mineralwassers verschlechternde Gebarung in einigen Verwaltungsgebieten thatsächlich, wenn auch in geringem Umfange vorkommt. Behufs Hinanhaltung des Umsichgreifens eines derartigen sanitätswidrigen Gebarens, welches eine nachtheilige Aenderung der physikalischen Eigenschaften und der Wirk¬ samkeit des Mineralwassers zur Folge hat, werden die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten¬ Commanden zufolge des Erlasses des genannten Ministeriums vom 23. Februar 1900, Z. 3472, aufmerksam gemacht, dass das Feilhalten natürlicher Mineralwasser nur in den von den Quellenverwaltungen vorschriftsgemäß gefüllten, verkorkten und in den Handel gebrachten Originalflaschen zulässig ist. Z. 3733. Steyr, am 19. März 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Nachforschungen nach der Identität und Herkunft des angeblichen Franz Steffl. Von dem k. k. Bezirksgerichte in Prägarten wurde bereits zweimal ein Landstreicher namens Franz Steffl nach verbüßter Strafe der Gemeinde=Vorstehung Prägarten zur schubpolizeilichen Behandlung übergeben. Die gepflogenen Erhebungen zur Ermittlung der Zu¬ ständigkeit des Genannten haben jedoch nicht den geringsten Anhaltspunkt ergeben, weshalb derselbe immer wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste. Franz Steffl, welcher 1860 in Wien geboren, ist ganz ausweislos. Eine Photographie desselben befindet sich bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg. Personsbescheibung: Natur: mittel, Gesicht: länglich, Haare: schwarz, Augen: graublau, Augenbrauen: braun, Bart: braunen Schnurrbart, besondere Kennzeichen: keine. Sprache: deutsch. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 4. März l. J. Z. 3563/II, ergeht der Auftrag, eingebende Erhebungen nach der Identität und Herkunft des Genannten zu pflegen und ein allfälliges positives Resultat hieher anzuzeigen. Steyr, 19. März 1900. Z. 3921. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung des Stefan Kosanovic und Peter Boca. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Tulln hat mit dem an die n.=ö. Statthalterei gerichteten Berichte vom 4. Fe¬

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