2 Die sub 2—5 bezeichneten Stellungspflichtigen können, wofern sie zugleich auf die Zuerkennung eines einjährigen Präsenzdienstes Anspruch haben, für den Fall der etwaigen Abweisung der angesprochenen Begünstigung die Begünstigung des einjährigen Präsenzdienstes bei der Hauptstellung geltend machen. Die Nichtbeachtung der Stellungspflicht, sowie überhaupt der aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten kann durch Unkenntnis dieser Kundmachung oder des Gesetzes nicht entschuldigt werden. Z. 2853. Steyr, 23. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Hauptstellung im Jahre 1900. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten gleichzeitig mehrere Exemplare der obigen Kundmachung mit dem Auf¬ trage, dieselben sofort öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der einheimischen Stellungs¬ pflichtigen haben die Gemeinden sofort zu veranlassen. Die Vorführung der einheimischen Stellungs¬ pflichtigen haben am Assentorte die Herren Gemeinde=Vor¬ steher selbst zu besorgen, welche auch für die Identität der Vorgeführten haften. Die Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt in jeder Gemeinde nach Altersclassen (zuerst die I. Altersclasse) und in jeder Altersclasse nach der Losreihe. Zu diesem Zwecke haben die Gemeinde=Vorstehungen nach Altersclasse und Losreibe geordnete Namensverzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen (Verleslisten) in dreifacher Aus¬ fertigung zu verfassen. Ein Exemplar derselben ist zum Gebrauche des Herrn Gemeinde=Vorstehers bei der Vor¬ führung zurückzubehalten, zwei Exemplare sind bis spätestens 10. April anher vorzulegen. Diejenigen Stellungspflichtigen, die wegen Abstellungs¬ Bewilligung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Bezüglich jener, die wegen Krankbeit oder dergleichen zur Stellung nicht erscheinen dürften, ist eine diesbezügliche Anmerkung in der Verlesliste zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellungs=Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der fremden Stellungspflichtigen, sowie die Verfassung der Verlesliste für die Fremden erfolgt durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Bei der Vorführung der Fremden hat jedoch der betreffende Herr Gemeinde=Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein. Die Vorführung derselben wird an jedem Stellungs¬ tage nach Beendigung der Vorführung aller Einheimischen vorgenommen werden. Z.17.277/I St.ex 1899. Steyr, am 7. Februar 1900. Kundmachung. An Stelle der ausgeschiedenen, gewählten und ernannten Mitglieder der Erwerbsteuer=Commission I. und II. Classe des Veranlagungsbezirkes Handelskammerbezirk Linz wurden folgende Herren für die zweite Veran¬ lagungsperiode 1900/1901 ernannt, beziehungsweise gewählt. I. Erwerbsteuer=Commission I. Classe: a) Gewählte Mitglieder: Andreas Ecker, General¬ director der Wolfsegg=Traunthaler Kohlenwerks= und Eisen¬ bahngesellschaft in Steyr, Matthias Poche, kaiserlicher Rath und Kaufmann in Linz, Richard Hofmann, Fabriksbesitzer in Linz; b) gewählte Mitgliedstellvertreter: Karl Frank, Fabriksbesitzer in Linz, Roman Gruber, Brauereibesitzer in Enns, Johann Grillmayr, Spinnerei=Besitzer in Kaufing; c) ernannte Mitglieder: Franz Hable, k. k. Steuer=Ober¬ inspector in Linz, Karl Reichl, General=Director der Klein¬ münchner Baumwollspinnerei in Linz, Johann Frühstorfer, Brauereibesitzer in Vöcklabruck; d) ernannte Mitgliedstell¬ vertreter: Hermann Saxinger, Inhaber der Firma Hasl¬ mayrs Erben in Linz, Karl Schneider, k. k. Steuer¬ Inspector in Linz, Dr. Hubert Frank, k. k. Finanz=Concipist in Linz. II. Erwerbsteuer=Commission II. Classe: a) Gewählte Mitglieder: Michael Pißlinger, Sensen¬ fabrikant in Steyrling, Ludwig Christ, Kaufmann in Linz, Robert Weingärtner, Fabriksbesitzer in Linz, Franz Lain¬ gruber, Kaufmann in Linz; b) gewählte Mitgliedstellver¬ treter: Ignaz Wagner, Eisenhändler in Linz, Wilhelm Becker, Spinnerei=Besitzer in Marchtrenk, Karl Fellerer, Kupferschmied in Linz, Julius Wimmer, Buchdruckerei¬ besitzer in Linz; c) ernannte Mitglieder: Franz Hable, k. k. Steuer=Oberinspector in Linz, Hermann Locker, Director der o. ö. Landes=Hypothekenanstalt in Linz, Franz Edlinger, Director der Bank für Oberösterreich und Salz¬ burg, Anton Estermann, Spediteur in Urfahr; d) ernannte Mitgliedstellvertreter: Friedrich Schmidt, k. k. Steuer=Ober¬ inspector in Linz, Karl Schneider, k. k. Steuer= Inspector in Linz, Josef Unterrainer, k. k. Steueramts=Official in Linz, Richard Wildmoser, Kaufmann in Linz. Z. 2484. Steyr, am 28. Februar 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Da die Wahrnehmung gemacht wurde, dass seitens vieler Aemter und Behörden bei ihren Dienstschreiben von der Recommandation in einem über das nothwendige Maß hinausgehenden Umfange Gebrauch gemacht wird, hat die k. k. Post= und Telegraphen=Direction in Linz in Ent¬ sprechung eines diesbezüglichen vom k. k. Handelsministerium ergangenen Auftrages das Ersuchen gestellt, die unterstehen¬ den Organe dahin anzuweisen, dass die Recommandation thunlichst auf jene amtlichen Schreiben beschränkt werde, welche Documente oder Schriften enthalten, die im Verlust¬ falle nicht oder nur mit größeren Schwierigkeiten ersetzt werden können. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Statthalterei = Erlasses vom 24. Jänner l. J., Z. 783/II, zur Darnachachtung und weiteren Veranlassung in die Kenntnis gesetzt. Z. 3101. Steyr, am 28. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. In dem für den Monat Juni v. J. Verstatteten Handelsberichte des k. u. k. Generalconsulates Shanghai wird unter anderem erwähnt, dass dortselbst in letzterer Zeit aus fast allen Theilen der Monarchie und namentlich aus
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