Amtsblatt 1900/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Februar 1900

5 stige Entwicklung der Schuljugend wichtigen, sondern auch für die intellectuelle und ästhetische Bildung Erwachsener bedeutungsvollen, zugleich patriotische Ziele verfolgenden Unternehmen alle thunliche weitere Förderung zutheil werde. Das mit dem bezogenen hierämtlichen Erlasse aus¬ gesprochene Ersuchen wird deshalb erneuert und es werden hieran nachstehende Bedingungen geknüpft: Da die Eignung jedes einzelnen zur Verausgabung gelangenden Bilderbogens zum Gebrauche beim Unterrichte an Schulen vorhergehend von der im Unterrichtsministeri¬ um eingesetzten besonderen Commission geprüft wird, erfolgt keine specielle Verlautbarung der allgemeinen Zulässigkeits¬ Erklärung und ist sonach jeder erschienene und jeder wei¬ terhin erscheinende Bilderbogen des in Rede stehenden Unternehmens ohneweiters als zum Unterrichtsge¬ brauche geeignet anzusehen. Hiernach behebt sich zugleich von selbst der, wie dem Unterrichtsministerium bekannt wurde, hie und da aufge¬ tauchte Zweifel, ob die besagten Bilderbogen ohne aus¬ drückliche Erklärung des Unterrichtsministeriums aus den zur Beschaffung von Lehrbehelfen für Schulen bestimmten öffentlichen Mitteln angeschofft werden können. Die Heranziehung der letzteren zu diesem Zwecke empfiehlt sich vielmehr umso gewisser, als hiedurch bei dem überaus niedrig gestellten Ankaufspreise der Bilderbogen die Schulen für verhältnismäßig geringe Kosten allmählich in den Be¬ sitz eines auf andere Weise schwer zu ersetzenden Lehrmit¬ tels gelangen, welches theils beim elementaren Anschau¬ ungsunterrichte, theils zur Belebung des Leseunterrichtes und zur Förderung der Untrweisung in den Realgegen¬ ständen die schätzbarsten Dienste zu leisten vermag. Es wird hiezu bemerkt, dass die Gesellschaft für vervielfältigende Kunst den hiemit angedeuteten Zwecken unter Gutheißung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht künftig¬ bin noch mehr als bisher dadurch gerecht zu werden beab¬ sichtigt, dass sie das Programm der Bilderbogen im wesentlich ausgiebigerem Maße dem Bedürfnisse des An¬ schauungsunterrichtes in der Volksschule anpassen und zur Sicherung des in dieser Beziehung angestrebten Zieles und behufs Gewinnung einer verlässlichn Grundlage zur Durchführung eines engeren Anschlusses der bildlichen Darstellungen an die Lehrpläne der verschiedenen Volks¬ schul= Unterrichtsstufen den Rath erfahrener Schulmänner einholen wird. In vorzüglichem Grade eignen sich die Bilderbogen ferner im Sinne des Erlasses des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 15. December 1871, Z. 2802, M.=V.=Bl. 1872, Nr. 60, zur Anschaffung für Lehrer¬ und Schülerbibliotheken. Dass bei Hinausgabe von Bilderbogen zur häuslichen Benützung seitens der Schülerschaft rücksichtlich der Auswahl nach Maßgabe der Bildungsstufe und Fassungskraft der Kinder dieselben Grundsätze zu beachten sein werden, wie sie bezüglich der Ausfolgung von Büchern aus der Schüler¬ bibliothek unter anderen mit dem vorcitierten Erlasse, Punkt 7, und dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Jänner 1883, Z. 13.456, M.=V.=Bl. Nr. 2, angedeutet wurden, bedarf füglich keiner näheren Erörterung. Die Nutzbarmachung der Bilderbogen als Bestandstücke der Schülerbibliotheken wird zugleich von selbst ein stets wachsendes Interesse des Familienhauses für dieses Bildungsmittel im Gefolge führen. In eben dieser Richtung werden weitere Erfolge erzielt werden können auf dem Wege, welcher mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 23. April 1879, Z. 6303, M.=V.=Bl. Nr. 27, als zum Zwecke der Verbreitung empfehlenswerter Bücher statthaft erklärt wurde. Mit diesem Erlasse wurde in Erläuterung der das Verbot der Vertheilung von Jahresprämien an den Volksschulen betreffenden Bestimmung des § 24 der Schul= und Unter¬ richtsordnung ausgesprochen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass unter gewissen Voraussetzungen fleißige und ge¬ sittete Schüler der allgemeinen Volks= und Bürgerschulen bei geeigneten Anlässen, insbesondere „bei Ausfolgung der Entlassungszeugnisse, an patriotischen Festtagen oder bei anderen Schulfeierlichkeiten mit geeigneten Büchern beschenkt werden.“ Es liegt nahe, dass die Tendenz dieser Bestimmung: „das patriotische Gefühl zu beleben, in weiteren Kreisen nützliche Kenntnisse zu verbreiten und die ästhetische und die Gemüthsbildung zu fördern“, in gleich vorzüglichem Maße auch durch die gelegentliche geschenkweise Betheilung von Schülern mit einer je nach den vorhandenen Mitteln größeren oder kleineren Zahl von „Bilderbogen für Schule und Haus“, erfüllt werden kann und dass somit der analogen Anwendung des letztbezogenen Erlasses auf die Bilderbogen nicht nur kein Hindernis im Wege steht, sondern dieselbe vielmehr, zumal in Anbetracht der leichten Beschaff¬ barkeit dieses wertvollen Volksbildungsmittels allseitig empfohlen zu werden verdient. Hievon werden sämmtliche Ortsschulräthe, Schul¬ leitungen und Lehrpersonen zufolge Erlasses des k. k. Landes¬ schulrathes vom 13. Jänner 1900, Z. 70, in Kenntnis gesetzt. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redoction und Verlag der k. k. Bezrksbauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdrockerei in Steyr.

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