Amtsblatt 1900/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Februar 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schutlbezirk. 1900. Nr. 6. Steyr, am 8. Februar. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können alch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 7. Februar 1900, Z. 1980. An die Herren Gemeinde-Vorsteher der Gerichts¬ Bezirke, Weyer, Nenhosen und Kremsmünster. Amtstage im Monate Februar 1900. Ich werde am Samstag den 15. Februar 1900 um halb 11 Uhr vormittags in der Gemeinde= Kanzlei Markt Weyer, am Montag den 19. Februar 1900 in der Gemeinde=Kanzlei Neuhofen und am Samstag den 24. Februar 1900 in der Gemeinde=Kanzlei Markt Kremsmünster Amtstage abhalten. Hievon werden die Herren Gemeinde=Vorsteher behufs allgemeiner Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. 8. 1616. Stehr, am 7. Februar 1900, An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Infolge des Ersuchens der k. k. Post= und Telegraphen¬ Direction in Linz ergeht der Auftrag, die nachstehende Concurs=Ausschreibung thunlichst zu verlautbaten, Z. 4742, Linz, am 30. Jänner 1900. Concurs. Posterpedientenstelle in Sipbachzell, Bezirkshaupt¬ mannschaft Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Caution von 400 Kronen. Bestallung dreihundert (300) Kronen, Amtspauschale achtzig (80) Kronen, sowie ein Dienerpauschale von einhundertvierzig (140) Kronen für die Besorgung der Dienerschaftsverrichtungen. Gesuche sind binnen drei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction Linz einzubringen. Bewerber um diese Stelle haben nachzuweisen: Alter, Stand, Religion, Heimatszuständigkeit, das sittliche Wohl¬ verhalten, die ebentuelle bisherige Dienstleistung, Cautions¬ fähigkeit und etwaiges Vermögen, sowie den Besitz eines geeignet gelegenen, feuer= und einbruchsicheren Locales zur Unterbringung des Postamtes..! e #., ke. Post nud Telegraphen=Pirecrtion, 6881 Sr#af Steyr, 6. Februar 1900, Z. 1884. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. 48 Unterstützungsschwindler. Victor Kranner, geboren 1871 in Graz, zuständig in Klagenfurt, ledig, Anstreichergehilfe, im Besitze eines vom Magistrate Klagenfurt ausgefertigten Arbeitsbuches vom 7. December 1897, Nr. 674, nimmt fortwährend auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen bei anderen Ge¬ meinden, zuletzt hauptsächlich in Wien, in Anspruch und be¬ müht sich nicht, sich selbst seinen Unterhalt durch Arbeit zu erwerben. — Zufolge der Note der k. k. Landesregierung für Kärnten vom 16. December 1899, Z. 18.486, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten¬ Commanden auf dieses Individuum aufmerksam gemacht und beauftragt, dem Victor Kranner bei seinem eventuellen Vorsprechen keine Vorschüsse auf Kosten seiner Heimats¬ gemeinde zu verabreichen, im Gegentheile denselben gegebenen Falles der schuhpoltzeilichen Behandlung zuzuführen. 3, 1883. 1 J##. 1%7. Steyr, am, 7., Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmtrieposten Commändey. 519 d 04 Widerrnf. à 12..E. A 62 Im Nächhange zum hierämtlichen Erlasse vom 10. Jänner d. J., Z. 62, Amtsblatt Nr. 2. wird infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 23. Jänner d. J., Z. 852 und 1151/II, bekanntgemacht, dass der Fabriksarbeiter Johann Gludowatz zu seiner Familie nach Hirschwang zurückgekehrt ist, daher die Nachforschungen nach dem Ver¬ bleiben des Genannken einzustellen sind und die aufgetragene. Berichterstattung entfällt.„ ui Kl 08 A

Z. 1765. Steyr, 7. Februar 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden.) Ausforschung des Militärtaxrestanten Anton Schern¬ brandtner. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat mit dem Berichte vom 12. Jänner 1900, Z. 14.271, um die Ausforschung des Militärtaxrestanten Anton Schernbrandtner, geboren 1875 in Linz, zuständig nach Goisern, gebeten. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 29. Jänner l. J., Z. 1495/IV, ergeht daher der Auftrag, rücksichtlich des gegenwärtigen Aufenthaltes oder des eventuellen Ablebens des Genannten entsprechende Nachforschungen einzuleiten, insbesondere auch in der Richtung, ob derselbe in den pfarr¬ ämtlichen Matrikenauszügen über die Verstorbenen aufscheint. Ein allfälliges positives Resultat dieser Nachforschungen ist bis 1. April, l., J. hieher anzuzeigen. 8. 1766. Steyr, am 7.,Februar 1900. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegstaxen in den Humanitäts=Anstalten Steiermarks. Laut Erlasses der k. k. Stattbalterei vom 3. Jänner l. J., Z. 23.075/V, wurden für die öffentlichen Kranken=Anstalten bezw. Humanitäs=Anstalten in Steiermark für das Jahr 1900 nachstehende Verpflegsgebüren festgesetzt. Allgemeines Krankenhaus in Graz: 1. Verpflegs¬ Classe 10 K, 2.; Cl. 4, K 80 h, 3. Cl. 1 K 80 h. Gebäranstalt in Graz: 2. Verpflegs= Classe 4 K 80 h, 3. Cl. 1 K 90, h. Die Findelkinder=Verpflegsgebür verbleibt mit 46 Heller per Kopf und Tag. — Irrenanstalt Feldhof bei Graz: 1. Verpflegs=Classe 6 K, 2. Cl. 3 K 60 h, 3, Cl. 1 K 60 h. Militärparteien, Angehörige des k. u. k. Heeres und der k. k. Landwehr haben in jenen Fällen, in welchen das Militärärar einen Theil oder die ganzen Ver¬ pflegskosten zahlt, für die erste Classe 4 Kronen per Tag Verpflegskosten zu vergüten. Für die nach der Landes=Siechen¬ anstalt Schwanberg abgegebenen Pfleglinge wird in der dritten Classe eine Verpflegsgebür von täglich einer Krone, für die nach den Irrenanstalts=Filialen Kainbach und Lankowitz und in die Landes=Siechenanstalt Hartberg abge¬ gebenen Pfleglinge eine solche von täglich 90 Heller in Anspruch genommen. — Oeffentliches Krankenhaus in Bruck a. d. M.: 1. Verpflegs=Classe 6 K, 2. Cl. 3 K 60 h, 3. Classe 1 K 60 h; in Cilli: 1. Verpflegs=Closse 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 60 h; in Hartberg: 1 K 40 h; in Judenburg: 1 K 60 h; in Knittelfeld: 1 K 70 h; in Leoben: 1. Verpflegs=Classe 6, K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 70 h; in Marburg: 1. Verpflegs= Classe 6 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 60 h; in Mariazell: 1 K 50 h; in Mürzzuschlag: 2. Verpflegs=Classe 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; in Pettau: 2. Verpflegs=Classe 3 K, 3. Cl. 1 K 40 h; in Radkersburg: 1. Verpflegs=Classe 5 K, 2. Cl. 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; in Rann: 2. Verpflegs=Classe: 3 K, 3. Cl. 1 K 50 h; in Rottenmann: 2. Verpflegs= Classe: 4 K, 3. Cl. 1 K 80 h; in Windischgraz: 1 K 70 h. Z.,1767. Steyr, 7, Februar 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegstaxen in den Wohlthätigkeits=Anstalten Schlestens. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. De¬ cember 1899, Nr. 22.139/V wurden für die öffentlichen Wohlthätigkeits=Anstalten Schlesiens für das Jahr 1900 nachstehende Verpflegstaxen festgesetzt: Schlesische Landes=Irrenanstalt in Troppau: 1. Ver¬ pflegs=Classe 3 fl. 50 kr.,; 2. Cl. 1 fl. 80 kr., 3. Cl. 95 kr. — Landes= Irrensiechenhaus in Troppau: 1. Verpflegsclasse 2 fl. 50 kr., 2. Cl. 1 fl. 20 kr., 3. Cl. 60 kr. — Doctor Heidrich'sches allgem. Krankenhaus in Troppau: 1. Ver¬ pflegs=Classe 4 fl., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 1 fl. — Allgem. öffentl. Krankenhaus in Freudenthal: 1. Verpflegs=Classe 2 fl. 40 kr., 2. Cl. 71 fl., 50 kr., 3.,Cl. 80 kr. Für Kinder unter 11. Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegs¬ Classe 50 kr. — Allgem. öffentl. Krankenhaus der evange¬ lischen Gemeinde in Teschen: 1. Verpflegs=Classe 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 86 kr. Für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegs=Classe 50 kr. Kaiser=Franz=Josef= Spital in Bielitz: 1. Verpflegs= Classe 3 fl. 50 kr., 2. Cl. (2 fl., 3. Cl. 90 kr. Für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegsclasse 50 kr. — Nothspital für Typhuskcanke in Troppau: 80 kr. 1— Nothspital für Blatternkranke in Troppau: 80 kr. 3. 1768. Steyr, am, 7. Februar 1900. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegsgebüren an den Wohlthätigkeitsanstalten Oberösterreichs. Infolge des Erlasses der k. k. Stattbalterei vom 30. Jänner l. J, Z 1704/V, wird nachstehender Ausweis verlautbart. Ausweis über die in den allgemeinen öffintlichen Kranken= und Wohl¬ thätigkeits Anstalten Oberösterreichs dermalen bestehenden Verpflegsgebüren per Kopf und Tag. Allgemeine öffentliche Krankenanstalten Linz K 2.— Ischl K 1.60, Sulzbach, Ischl (Kinderhospital) K 1.68, Schärding K1.60, Vöcklabruck K1.36, Windischgarsten K 1.20, Steyr, St. Annaspital K 2.—. Landesgebäranstalt in Linz I. Cl. K 4.—, II. Cl. K 3.—, III. Cl. K 2.—, Kinder täglich 40 h. (Für die aus dem Anstaltsvorrathe den aus¬ tretenden Müttern mitzugebende Kindswäsche sind die Gestehungskosten an den oberösterreichischen Landesfond zu ersetzen.) Landesirrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit Filiale in Gschwendt bei Neuhofen I. Cl. K 5.—, II. Cl. K 3.20, III. Cl. K 1.80. Z 1882. 7771f, Siehr, am, 6. Februar 1900. An die sämmtlichen Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde -Aerzte. Arzneitare pro 1900. 19 Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. December 1899, Z. 40.363, ist die Arzneitaxe für das Jahr 1900 zur österreichischen Pharmakopöe vom Jahre 1889

im Buchhandel erschienen und werden daher in Gemäßheit des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Jänner 1900, Z. 24/V, alle Apotheker und die zur Führung von Haus¬ opotbeken berechtigten Aerzte, Wund= und Thierärzte an die Verpflichtung erinnert, sowie alle Krankenanstalten angewiesen, sich mit Exemplaren dieser Arzneitoxe zur genauen Darnach¬ achtung zu versehen. Die Aerzte und Apotheker werden darauf aufmerksam gemacht, dass in der neuen Arzneitaxe sämmtliche Preis¬ onsätze wie im Vorjahre in Kronenwährung berechnet sind und dass an Stelle der Ministerial=Verordnungen vom 3. December 1898, N.=G.=Bl. Nr. 219, und vom 1. April 1899, R.=G.=Bl. Nr. 63, die der Arzneitaxe vorgedruckte, im Reichs¬ gesetzblatte verlautbarte Ministerial=Verordnung vom 5. De¬ cember v. J. getreten ist. Ferner werden die Apotheker darauf aufmerksam gemacht, dass infolge der mit der kaiserlichen Verordnung vom 17. Juli 1899, R.=G.=Bl. Nr. 120, II. Theil, erfolgten Aufhebung der Steuerfreiheit des zu Heilzwecken verwendeten Brantweines die Preisansätze sämmtlicher alkoholhältigen Arzneimittel mit Rücksichtnahme auf die Brantweinsteuer berechnet sind. Mit Rücksicht darauf, dass in manchen Verwaltungs¬ gebieten außer der staatlichen Brantweinsteuer noch eine besondere Landes= oder Communalsteuer für Spiritus ein¬ gehoben wird, wurde der neuen Arzneitaxe ein Verzeichnis jener alkoholhältigen Artikel beigeschlossen, für welche dem betreffenden Apotheker über dessen Einschreiten von der politischen Landesbehörde der im § 15 der nunmehr zur Einführung gelangenden Taxverordnung normierte Zuschlag zu den in der Arzneitaxe festgesetzten Taxpreisen der gedachten Artikel bewilligt werden kann. Schließlich wird bemerkt, dass die Herren Amtsärzte sich bei den Bereisungen persönlich die Ueberzeugung verschaffen werden, ob alle zur Anschaffung der neuen Arzneitaxe Verpflichteten, dieselbe erworben haben, und würde eine Unter¬ lassung der behördlichen Anordnung strenge geahndet werden. Steyr, am 2. Februar 1900. Z. 1611. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 1582/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. Jänner 1900, Z. 2524, wird mit Beziehung auf die Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 20. Jänner 1900, Z. 1033, verlautbart, dass das königlich ungarische Ackerbauministerium die von den competenten Stuhlrichterämtern erlassenen Verbote der Vieh¬ einfuhr, und zwar wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche in den diesseitigen politischen Grenzbezirken Bruck a. d. Leitha und Wiener=Neustadt (Niederösterreich) rücksichtlich der Einfuhr von Klauenthieren, ferners wegen Bestandes der Schweinepest in dem Grenzbezirke Volosca (Küstenland) rücksichtlich der Einfuhr von Schweinen nach Ungarn bestätigt, dann die in früheren Zeitpunkten erflossenen Verbote der Einfuhr von Klauenthieren aus den politischen Bezirken Mistelbach (Niederösterreich), Göding, Mistek (Mähren), Teschen (Schlesien), Kimpolung, Radau (Bukowina), sowie von Schweinen aus dem politischen Bezirke Wall.=Meseritsch (Mähren) nach Ungarn aufrecht erhalten hat. Linz, den 29. Jänner 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 1774. Steyr, 5. Februar 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1900. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Weißenkirchen, Ortschaft Tuttingen. 2. Räude der Schafe. Ausbruch der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaft Harterleiten. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching; Gemeinde und Ortschaft Traun. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach. 4. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Roitham, Ortschaft Außerach; Gemeinde Schlatt, Ortschaft Breiten¬ schützing. Steyr, am 7. Februar 1900. Z. 1885. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 1739/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 25. Jänner 1900, Z. 3081, auf Grund des Art. 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvich in die im Reichsrathe vertretenen

Königreiche und Länder ous nachstehendem, von der Lungen¬ seuche betroffenem Sperrgebiete des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: Aus dem Regierungsbezirke Magdeburg im Königreiche Preußen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse der k. k. Statthalterei vom 20. September 1899, Z. 16.981/II, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 1. Februar 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankencassen-Vorstehungen. A. Gewerbeverleihungen pro Jänner 1900. 1. Johann Weinzierl, Wirtsgewerbe in Giering Nr. 8; Gem. Sipbachzell. 2. Leopold Gruber, Gastgewerbe in Anger Nr. 6; Gem. Weyer Land. Brantweinausschank Erweiterung). 3. Jakob Flachenegger, Wirtsgewerbe in Jägerberg Nr. 6; Gem. St. Ulrich. 4. Josef Kaiplinger, Flaschenbierabfüller=Gewerbe in Sierning Nr. 225. 5. Wenzel Zinterhof, Flaschenbierabfüller=Gewerbe in Pichlern Nr. 9; Gem. Sierning. 6. Josef Moser, Flaschenbierabfüller=Gewerbe in Sierning Nr. 240. 7. Johann Gruber, Wirtsgewerbe in Rührendorf Nr. 25; Gem. Ried. 8. Ferdinand Prenninger, Hufschmied gewerbe in Strienzing Nr. 37; Gem. Wartberg. 9. Emilie Rader, Wirtsgewerbe in Neuzeug Nr. 134; Gem. Sierning. 10. Josef Schmierl, Flaschenbierabfüller=Gewerbe in Gründberg Nr. 96; Gem. Sierning. 11. Simon Kantner, Schuhmachergewerbe in Feyregg Nr. 58; Gem. Pfarrkirchen. 12. Ferdinand Prenninger, Wagenschmiedgewerbe in Strien¬ zing Nr. 37; Gem. Wartberg. 13. Franz Hönig, Kupfer¬ schmiedgewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 35. 14. Franz Füllensack, Sattlergewerbe in Sipbachzell Nr. 34. 15. Maria Gutbrunner, Frauenkleidermacher =Gewerbe in Dietachdorf Nr. 1; Gem. Gleink. 16. Johann Stübinger, Frächter¬ gewerbe in Trattenbach Nr. 11; Gem. Ternberg. 17. Karl Untertriefallner, Krämerei in Neustift Nr. 10. 18. Josef Zeininger, Gemischtwarenhandel in Neuschönau Nr. 35; Gem. St. Ulrich. 19. Johann Langeneder, Webergewerbe in Auern Nr. 36; Gem. Wartberg. 20. Florian Krum¬ huber, Fragnerei in Kremsegg Nr. 5; Gem. Land Krems¬ münster. 21. Johann Baumer, Gemischtwarenhandel in Wartberg Nr. 62. 22. Anna Maria Weinberger, Gemischt¬ warenhandel in Losenstein Nr. 14.:23. Rudolf Döttlinger, Gemischtwarenh andel und Spielkartenverschleiß in Bad Hall Nr. 21.24. Josefine Peham, Gemischtwarenverschleiß in Neuschönau Nr. 54; Gem. St. Ulrich. 25. Josef Wag¬ holminger, Frächtergewerbe in Großraming Nr. 19. B. Gewerbelöschungen pro Jänner 1900. 1. Johann Hacker, Krämerei in Pucking Nr. 32. 2. August und Maria Hacker, Schuhmachergewerbe in Losen¬ stein Nr. 17. 3. Joh. Niedereder, Gold= und Silberwaren¬ handel in Wartberg Nr. 45. 4. Joh. Niedereder, Lohnkutscherei, Wartberg Nr. 45. 5. Franz Scheidleder, Bäckereigewerbe in Stadlkirchen Nr. 12; Gem. Gleink. 6. Therese Buchberger, Krämerei mit Zucker= und Kaffeeverschleiß, Concession zum Brantweinausschank in Losenstein Nr. 14. 7. Josef Schwein, Schuhmachergewerbe in Weyer Nr. 113. 8. Gustav Mayr¬ hofer, Handel mit Brantwein in verschlossenen Gefässen, Krämerei mit Holz=, Kohlen= und Flaschenbierverschleiß, Neu¬ schönau Nr. 39; Gem. St. Ulrich. 9. Johann Schneider, Bindergewerbe in Thanstetten Nr. 54. 10. Katharina Racher, Kupferschmiedgewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 35. 11. Barbara Dickbauer, Wirtsgewerbe in Arzberg Nr. 51; Gem. Reichraming. 12. Ferdinand Grasbon, Messerei in Neuzeug Nr. 25; Gem. Sierning. 13. Franz Eiblwimmer, Productenhandel in Penzendorf Nr. 28; Gem. Ried. 14. Florian Wieser, Binderei in Aschach Nr. 10. 15. Johann Beer, Hufschmiede in Strienzing Nr. 10; Gem. Wartberg. 16. Karl Wiesner, Stechviehhandel in Unterwolfern Nr. 13; Gem. Losensteinleithen. 17. Alois Ozlberger, Viehhandel in Losensteinleithen Nr. 3. 18. Josef Kolm, Victualienhandel in Losensteinleithen Nr. 38. 19. Bernhard Mühlberger, Bäckergewerbe in Gries Nr. 5; Gem. Neuhofen. 20. Florian Kranawetter, Wirtsgewerbe in Gries Nr. 27; Gem. Neu¬ hofen. 21. Bernhard Mühlberger, Victualienhandel mit Koch= und Viehsalzverschleiß in Gries Nr. 5; Gem. Neu¬ hofen. 22. Johann Lösch, Wirtsgewerbe in Rührendorf Nr. 25; Gem. Ried. 23. Rosina Unterhofer, Wirtsgewerbe in Neuhofen Nr. 9; Gem. Neuhofen. Pächter: Johann Bergsleitner. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro Jänner 1900. 1. Karl Mühlbacher, Hufschmiedgewerbe in Bad Hall Nr. 142; Standortsverlegung nach Bad Hall Nr. 185. 2. Franz Vierthaller, Schuhmachergewerbe in Droissendorf Nr. 26; Standortsverlegung nach Unterwolfern Nr. 39; Gem. Losensteinleithen. 3. Michael Pühringer, Schuhmacher¬ gewerbe in Neuhofen Nr. 81; Fortführung durch die Witwe Clara Pühringer auf Witwenstandsdauer: Geschäftsführer: Johann Schütz. 4. Josef Reitner, Warentransportgewerbe in Aschach Nr. 55; Fortführung auf Witwenstandsdauer durch Maria Reitner. Steyr, am 28. Jänner 1900. Z. 137/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschnlräthe, Schulleitungen und Lehrpersonen. Zufolge Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 9. Jänner 1897, Z. 31.968 ex 1896, wurde mit dem hierortigen Erlasse vom 12. Jänner 1897, Z. 191, auf das bevorstehende Erscheinen der von der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst in Wien herauszu¬ gebenden „Bilderbogen für Schule und Haus“ mit dem Ersuchen aufmerksam gemacht, innerhalb des ge¬ gebenen Wirkungskreises die Verbreitung der Bogen möglichst zu fördern. Seither sind thatsächlich die ersten drei Serien dieser Bilderbogen erschienen und es haben letztere theils complet, theils einzeln in nennenswertem Maße Eingang in die verschiedenen Unterrichtsanstalten gefunden. Der hohe Wert, welcher diesen künstlerisch ausgeführ¬ ten Bildern als einem geist= und gemüthbildenden Mittel die Veranschaulichung von Stoffen aus den verschiedensten Gebieten menschlicher Erkenntnis und menschlichen Fühlens innewohnt, lässt es wünschenswert erscheinen, dass diesem gediegenen, nicht bloß für die Erziehung und für die gei¬

5 stige Entwicklung der Schuljugend wichtigen, sondern auch für die intellectuelle und ästhetische Bildung Erwachsener bedeutungsvollen, zugleich patriotische Ziele verfolgenden Unternehmen alle thunliche weitere Förderung zutheil werde. Das mit dem bezogenen hierämtlichen Erlasse aus¬ gesprochene Ersuchen wird deshalb erneuert und es werden hieran nachstehende Bedingungen geknüpft: Da die Eignung jedes einzelnen zur Verausgabung gelangenden Bilderbogens zum Gebrauche beim Unterrichte an Schulen vorhergehend von der im Unterrichtsministeri¬ um eingesetzten besonderen Commission geprüft wird, erfolgt keine specielle Verlautbarung der allgemeinen Zulässigkeits¬ Erklärung und ist sonach jeder erschienene und jeder wei¬ terhin erscheinende Bilderbogen des in Rede stehenden Unternehmens ohneweiters als zum Unterrichtsge¬ brauche geeignet anzusehen. Hiernach behebt sich zugleich von selbst der, wie dem Unterrichtsministerium bekannt wurde, hie und da aufge¬ tauchte Zweifel, ob die besagten Bilderbogen ohne aus¬ drückliche Erklärung des Unterrichtsministeriums aus den zur Beschaffung von Lehrbehelfen für Schulen bestimmten öffentlichen Mitteln angeschofft werden können. Die Heranziehung der letzteren zu diesem Zwecke empfiehlt sich vielmehr umso gewisser, als hiedurch bei dem überaus niedrig gestellten Ankaufspreise der Bilderbogen die Schulen für verhältnismäßig geringe Kosten allmählich in den Be¬ sitz eines auf andere Weise schwer zu ersetzenden Lehrmit¬ tels gelangen, welches theils beim elementaren Anschau¬ ungsunterrichte, theils zur Belebung des Leseunterrichtes und zur Förderung der Untrweisung in den Realgegen¬ ständen die schätzbarsten Dienste zu leisten vermag. Es wird hiezu bemerkt, dass die Gesellschaft für vervielfältigende Kunst den hiemit angedeuteten Zwecken unter Gutheißung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht künftig¬ bin noch mehr als bisher dadurch gerecht zu werden beab¬ sichtigt, dass sie das Programm der Bilderbogen im wesentlich ausgiebigerem Maße dem Bedürfnisse des An¬ schauungsunterrichtes in der Volksschule anpassen und zur Sicherung des in dieser Beziehung angestrebten Zieles und behufs Gewinnung einer verlässlichn Grundlage zur Durchführung eines engeren Anschlusses der bildlichen Darstellungen an die Lehrpläne der verschiedenen Volks¬ schul= Unterrichtsstufen den Rath erfahrener Schulmänner einholen wird. In vorzüglichem Grade eignen sich die Bilderbogen ferner im Sinne des Erlasses des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 15. December 1871, Z. 2802, M.=V.=Bl. 1872, Nr. 60, zur Anschaffung für Lehrer¬ und Schülerbibliotheken. Dass bei Hinausgabe von Bilderbogen zur häuslichen Benützung seitens der Schülerschaft rücksichtlich der Auswahl nach Maßgabe der Bildungsstufe und Fassungskraft der Kinder dieselben Grundsätze zu beachten sein werden, wie sie bezüglich der Ausfolgung von Büchern aus der Schüler¬ bibliothek unter anderen mit dem vorcitierten Erlasse, Punkt 7, und dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Jänner 1883, Z. 13.456, M.=V.=Bl. Nr. 2, angedeutet wurden, bedarf füglich keiner näheren Erörterung. Die Nutzbarmachung der Bilderbogen als Bestandstücke der Schülerbibliotheken wird zugleich von selbst ein stets wachsendes Interesse des Familienhauses für dieses Bildungsmittel im Gefolge führen. In eben dieser Richtung werden weitere Erfolge erzielt werden können auf dem Wege, welcher mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 23. April 1879, Z. 6303, M.=V.=Bl. Nr. 27, als zum Zwecke der Verbreitung empfehlenswerter Bücher statthaft erklärt wurde. Mit diesem Erlasse wurde in Erläuterung der das Verbot der Vertheilung von Jahresprämien an den Volksschulen betreffenden Bestimmung des § 24 der Schul= und Unter¬ richtsordnung ausgesprochen, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass unter gewissen Voraussetzungen fleißige und ge¬ sittete Schüler der allgemeinen Volks= und Bürgerschulen bei geeigneten Anlässen, insbesondere „bei Ausfolgung der Entlassungszeugnisse, an patriotischen Festtagen oder bei anderen Schulfeierlichkeiten mit geeigneten Büchern beschenkt werden.“ Es liegt nahe, dass die Tendenz dieser Bestimmung: „das patriotische Gefühl zu beleben, in weiteren Kreisen nützliche Kenntnisse zu verbreiten und die ästhetische und die Gemüthsbildung zu fördern“, in gleich vorzüglichem Maße auch durch die gelegentliche geschenkweise Betheilung von Schülern mit einer je nach den vorhandenen Mitteln größeren oder kleineren Zahl von „Bilderbogen für Schule und Haus“, erfüllt werden kann und dass somit der analogen Anwendung des letztbezogenen Erlasses auf die Bilderbogen nicht nur kein Hindernis im Wege steht, sondern dieselbe vielmehr, zumal in Anbetracht der leichten Beschaff¬ barkeit dieses wertvollen Volksbildungsmittels allseitig empfohlen zu werden verdient. Hievon werden sämmtliche Ortsschulräthe, Schul¬ leitungen und Lehrpersonen zufolge Erlasses des k. k. Landes¬ schulrathes vom 13. Jänner 1900, Z. 70, in Kenntnis gesetzt. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redoction und Verlag der k. k. Bezrksbauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdrockerei in Steyr.

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