Amtsblatt 1900/5 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Februar 1900

Amts-Blatt K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 1. Februar. Nr. 5. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 28. Jänner 1900. Z. 1241. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben aller¬ gnädigst zu gestatten geruht, dass im Sinne des Beschlusses, des oberösterreichischen Landtages vom 29. December 1899 im Erzberzogthume ob der Enns bis zur verfassungsmäßigen Feststellung des Landesvoranschlages für das Jahr 1900 die zur Deckung der Bedürfnisse des Landesfondes, des Landesanlehens= und des Landesschulfondes erforderliche Landesumlage in dem für das Jahr 1899 Allerhöchst ge¬ nehmigten Ausmaße von zusammen 44 Percent auf die directen Steuern, mit Ausschluss der Personaleinkommen¬ steuer, provisorisch auch für das Johr 1900 ausgeschrieben und eingehoben werde. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 24.] Jänner l. J., Z. 1378/II, mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, dass diese Allerhöchste Genehmigung auch durch das o.=ö. L.=G.= und V.=Bl. und im amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ kundgemacht wurde. Steyr, am 25. Jänner 1900. Z. 860/I St. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nach dem klaren Wortlaute der §§ 67 und 68 P.¬ St.=G., dann der Artitel 54 lit. A, Z. 2 und Z. 3 V.=V., findet die Löschung der allgemeinen Erwerbsteuer aus¬ schließlich über Einschreiten des Steuerpflichtigen um Steuerlöschung statt. Ein solches ist er in zwei Fällen zu stellen berechtigt, nämlich wenn er das Gewerbe überhaupt zurücklegt, oder wenn er dasselbe dauernd vollständig ein¬ stellt. Die bloße Zurücklegung des Gewerbes für sich allein genügt also keineswegs, um die Steuerlöschung herbeizu¬ führen. Es sind daher die Parteien anzuweisen, die Abmeldungen für die Gewerbs= und Steuerbehörde getrennt einzubringen, entweder durch eine besondere Eingabe oder aber durch Rückstellung des mit einem entsprechenden Petite versehenen Erwerb¬ steuerzahlungs=Auftrages. Die Gemeindevorstehungen werden weiters aufmerksam gemacht, dass die Abschreibung der Erwerbsteuer von amts¬ wegen erfolgen kann, wenn der Steuerpflichtige a) verstorben, oder b) seit mehr als einem Jahre unbekannten Aufent¬ haltes ist. In diesen Fällen sind die Erhebungen zur Löschung der Erwerbsteuer aufzunehmen und einzusenden. Ad 15.500. Steyr, am 31. Jänner 1900. Pränumeration des Amtsblattes pro 1900. Mit Z. 15.500 vom 2. December 1899 ergieng an die Abonnenten des Amtsblattes die Einladung zur Erneuerung des Abonnements auf dasselbe für das Jahr 1900. Nachdem nun immer noch Abonne¬ mentsbeiträge, insbesondere von Genossenschaften, ausständig sind, werden selbe nochmals mit dem Bemerken aufgefordert, dass von der Pränumeration auf das Amtsblatt nicht abgegangen werden kann. Der Betrag hiefür per 5 K ist portofrei ehestens anher einzusenden. Steyr, am 29. Jänner 1900. Z 1386. An die sämmtlichen Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde -Aerzte. Influenza=Erkrankungen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. d. M., Z. 1156/V, bringe ich Nachstehendes zur genauesten Darnachachtung zur Kenntnis. Dem k. k. Ministerium des Innern sind Nachrichten zugekommen, dass die Influenza in mehreren Städten Süd¬ und Südwest=Europas in heftiger Form epidemisch auf¬ getreten ist. Es steht daher möglicherweise eine Verbreitung dieser Infectionskrankheit über ausgedehnte Gebiete des Continents wieder zu besorgen. Hievon werden die Herren Gemeinde=Aerzte mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, dem Auftreten von Influenza die entsprechende Aufmerksamkeit zuzuwenden. Im Falle eines epidemischen Auftretens der Influenza ist in gleicher Weise wie über die anderen Infectionskrankheiten, hinsichtlich welcher die Anzeigepflicht besteht, zu berichten.

2 Steyr, am 27. Jänner 1900. Z. 1359. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Mit Rücksicht auf das Hochwasser vom Jahre 1899 sehe ich mich veranlasst, den nachstehenden Statthalterei¬ Erlass kundzumachen. Verbot von Rodungen der Aubestände und Grund¬ tieferlegungen im Inundationsgebiete von Flüssen. In der Landtagssession des Jahres 1898 wurde darauf hingewiesen, dass manche der Verheerungen, welche das Hochwasser des Jahres 1897 im Traungebiete im Gefolge hatte, auf die Rodungen der Aubestände und die Grundtieferlegungen im Inundationsgebiete zurück¬ zuführen sind. Die Richtigkeit dieser Behauptung wurde auch von den Strombauleitungen anerkannt. An allen Stellen, wo sich auf eine beträchtliche Breite gutes Auland befindet, fanden höchstens Beschädigungen an den Werkskronen der Flussbauten oder ganz unbedeutende Ufereinbrüche statt, während beträchtliche Ufereinbrüche dort verursacht wurden, wo das Hinterland noch tiefere unbestockte Schottergründe zeigte und das über die Ufer und die Schutz¬ werke getretene Wasser in seinem Laufe keine Schranken fand. Diese Momente und die Erwägung, dass infolge der Uferbrüche und der Anhäufung des Schottermateriales in vielen Fällen sich die Abflussverhältnisse für die Abfuhr künftiger Hochwässer noch ungünstiger gestalten, veranlassen die k. k. Statthalterei, den k. k. Bezirkhauptmannschaften mit dem Erlasse vom 15. Februar 1899, Z. 7950/I ex 1898, die strengste Handhabung des Forstgesetzes überhaupt in Erinnerung zu bringen, ferner zu beauftragen, Culturum¬ wandlungen von Aubeständen nicht zu gestatten, und die stricte Anwendung der Bestimmungen des § 7 des Forst¬ gesetzes vom 3. December 1852, R.=G.=Bl. Nr. 250, und des § 42 des o.=ö. Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, G= und V.=Bl. Nr. 32, anzuempfehlen. Nach § 7 des Forstgesetzes darf an den Ufern größerer Gewässer, wenn jene nicht etwa durch Felsen gebildet werden, die Holzzucht nur mit Rücksicht auf Hintanhaltung der Boden¬ gefährdung betrieben und das Stockroden und Wurzelaus¬ graben nur insofern gestattet werden, als der hiedurch verursachte Aufriss gegen jede weitere Ausdehnung sogleich versichert wird. Diese Sondernorm des Forstgesetzes für größere Ge¬ wässer und die Bestimmung des Wasserrechtsgesetzes, dass die Ufer so zu erhalten sind, dass Ueberschwemmungen thunlichst vorgebeugt werde, bieten die Handhabe, um der Minderung des Aubestandes und einer gefahrbringenden Uferentholzung entschieden entgegenzutreten. Der politischen Behörde ist es vorbehalten, in den einzelnen Fällen zu untersuchen, ob Schlägerungen in den Aubeständen eine bedrohliche Bodengefährdung mit sich bringen, und die Schlägerung zu untersagen. Es unterliegt, wie erwähnt, auch keinem Zweifel, dass das Graben zur Gewinnung von Schotter, Sand und Steinen an den Uferböschungen und nächst den Uferböschungen und die hiedurch bedingten Tieferlegungen im Terrain des Inundationsgebietes der regelmäßig wiederkehrenden Hoch¬ wässer eine große Gefahr für die Instandhaltung der Ufer, des Flussbettes und der Uferversicherungen bieten, dass somit jene Grabungen und Tieferlegungen im Inundations¬ gebiete jenen Handlungen zuzuzählen sind, welche der § 42 des o.=ö. Wasserrechtsgesetzes zum Zwecke der Hintanhaltung von Ueberschwemmungen verwehrt. Derartige Grabungen an den Ufern der Gewässer dürfen demnach ohne Genehmigung der politischen Behörde nicht vorgenommen werden. Schließlich ergibt sich aus der berufenen Stelle des oberösterreichischen Wasserrechtsgesetzes, dass auch Bau¬ führungen aller Art, welche auf die Beschaffenheit der Ufer und das Inundationsgebiet normaler Hochwässer einen Einfluss haben, auch wenn sie nicht die Benützung oder die Abwehr der Gewässer anstreben, wegen ihres Einflusses auf die Instandhaltung des Ufers und des Flussbettes auch der Genehmigung der politischen Bebörde unterliegen. Dies wird zur Darnachachtung verlautbart und sind Zuwiderhandelnde sofort zur Anzeige zu bringen. Z. 1002. Steyr, am 28. Jänner 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Sammlungsbewilligung. Laut Erlass vom 19. Jänner l. J., Z. 3688/Präs. ex 1899, hat Se. Excellenz der Herr k. k. Statthalter dem „österreichischen Völkervereine“ in Wien die Veranstaltung einer öffentlichen Sammlung in Oberösterreich durch den Verkauf sogenannter Gründungskarten für die Zeit vom 1. März 1900 bis 28. Februar 1901, behufs Beschaffung eines Nothstands=Reservefondes bewilligt. Ungeachtet seines kurzen Bestandes hat dieser Verein schon günstige Erfolge aufzuweisen und würde bei Erreichung eines größeren Mitgliederstandes sich gewiss zu einer sehr schätzenswerten Institution entwickeln. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher aufgefordert, die erwähnte Veranstaltung dieses Vereines thunlichst zu unterstützen. Z. 1385. Steyr, 29. Jänner 1900, An alle Gemeinde -Vorstehungen. Verpflegstaxe im Spitale zu Schärding. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, wird nach gepflogenem Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landesausschusse die Verpflegstaxe im öffentlichen allgemeinen Krankenhause in Schärding vom 1. Jänner 1900 ab auf 80 kr. (Einhundertsechzig Heller) per Kopf und Tag festgesetzt. Dies wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 25. d. M., Z. 22.854/Vex 1899, zur Kenntnis gebracht. Z. 1383. Steyr, am 29. Jänner 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung. Zufolge des Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statt¬ halterei vom 24. Jänner 1900, Z. 1095/IV, sind nach den nachbenannten Stellungspflichtigen, unbekannten Aufenthaltes, des Stellungsbezirkes Triest Nachforschungen zu veranlassen und ist ein allfälliges positives Resultat bis 25. Februar anher zu berichten. 1. Anton Spehar, geb. zu Triest am 13. Juli 1878, Eltern: Lorenz und Philomena, geb. Bais.

2. Andreas Puntar, geb. zu Triest am 9. Februar 1878, Eltern: Andreas und Josefa, geb. Daris. 3. Heinrich Mazzorana, geb. zu Triest am 8. No¬ vember 1878, Eltern: Anton und Johanna, geb. Erkel. 4. Philipp Tavasani, geb. zu Triest 1878, Eltern: Heinrich und Eu, geb. Bucovich. 5. Aegidius Molinari, geb. zu Lussinpiccolo am 9. Mai 1878, Eltern: Josef und Anna, geb. Volner. 6. Victor Metelko, geb. zu Triest am 12. Sep¬ tember 1878, Eltern: Johann und Maria, geb. Maicen. 7. Johann Pusic, geb. zu Triest am 19. December 1878, Eltern: Josef, verstorben, und Antonie, geb. Danen. 8. Johann Monari, geb. zu Triest am 24. Juni 1878, Eltern: Augustin und Lucia, geb. Presern. 9. Raphael Krauß, geb. zu Triest am 9. Aug. 1878, Eltern: Johann und Johanna, geb. Suppancich. 10. Victor Laurencich, geb. zu Triest am 29. April 1878, Eltern: Josef und Rosa, geb. Carnera. 11. Karl Mayer, geb. zu Wien am 2. Februar 1878, Mutter: Karoline. 12. Victor Durighello, geb. zu Triest am 24. Jän¬ ner 1878, Eltern: Johann und Anna Masetich. 13. Anton Seilau, geb. zu Triest am 11. Jänner 1878, Eltern: Anton und Lucia, geb. Puchler. 14. Karl Zeriav, geb. zu Triest am 27. October 1878, Eltern: Johann und Anna, geb. Lenardon. Z. 1202. Steyr, am 28. Jänner 1900. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Tommanden Ausforschung des militärtaxpflichtigen Alois Reich¬ mann. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat mit dem Berichte vom 2. December 1899, Z. 17.938, um Veranlassung der Nachforschung nach dem gegenwärtigen Aufenthalte des militärtaxpflichtigen Alois Reichmann in sämmtlichen im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern ersucht, da derselbe in Kärnten nicht eruiert werden konnte. Alois Reichmann ist im Jahre 1869 geboren, in Wernberg, Bezirk Villach, heimatberechtigt, und ist von Profession Müller; weitere Anhaltspunkte fehlen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 19. December v. J., Z. 22.291/IV, ergeht der Auftrag, behufs Ausforschung des Genannten das Erforderliche zu veranlassen und über ein positives Resultat bis längstens 15. Februar 1900 anher zu berichten. Z. 1201. Steyr, 28. Jänner 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Tommanden. Ausforschung des militärpflichtigen Alois Straub. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat mit dem Berichte vom 2. December 1899, Z. 17.937, um Veran¬ lassung der Nachforschung nach dem gegenwärtigen Aufent¬ halte des nachbezeichneten, in Kärnten nicht zu eruierenden Militärpflichtigen in sämmtlichen Kronländern ersucht: Name: Alois Straub, Geburtsjahr: 1869, Geburts¬ ort: Feistritz an der Drau, Heimatsgemeinde: Paternion, Bezirk Villach, Beschästigung: Schlossergehilfe, Religion: röm.=katholisch, Statur: mittel, Gesicht: rund, Haare: blond, Augen: grau, Augenbrauen: blond, Nase und Mund: re¬ gulär, Documente: dürfte im Besitze des von der Gemeinde Paternion ausgestellten Arbeitsbuches ddo. 25. December 1887, Nr. 66, sein. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 19. December 1899, Z. 22.290/IV, ergeht der Auf¬ trag, behufs Ausforschung das Erforderliche zu veranlassen und über ein positives Resultat bis längstens 15. Februar 1900 anher zu berichten. Z. 1155. Steyr am 24. Jänner 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Ueber Ersuchen der k. k. Bezirksbauptmannschaft Kirchdorf vom 15. Jänner l. J., Z. 691, sind Erhebungen nach dem gegenwärtigen Aufenthaltsorte der nachbenannten, im Jahre 1879 geborenen Stellungspflichtigen zu pflegen und ist ein allfälliges positives Resultat unverzüglich sowohl der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, als auch der be¬ reffenden Heimatsgemeinde des Eruierten bekanntzugeben. Robert Auer, geb. am 13. April in Steyrdorf, Steyr, zuständig nach Molln, unbekannter Profession, Sohn des Matthias und der Juliana, geb. Schaffer. Raimund Kerbl, geb. am 6. Februar in Ramsau, Pfarre Frauenstein, unbekannter Profession, Sohn des Georg und der Josefa, geb. Plursch. Georg Kimbacher, geb. am 10. April in Leonstein, zuständig nach Molln, unbekannter Profession, Sohn des Josef und der Cäcilia, geb. Steiner. Ferdinand Klausrigler, geb. am 15. October in Untergrünburg, zust. nach Molln, unbekannter Profession, Sohn des Michael und der Rosalia, geb. Hosenmüller. Franz Karl Bauer, geb, am 18. September in Stein¬ bach a. d. St., dahin zuständig, Schleifer, Sohn der Francisca Bauer. Josef Gradauer, geb. am 1. März in Steinbach a. d. St., dahin zuständig, Knecht, Sohn der Theresia Gradauer. Johann Ev. Hametner, geb. am 20. December in Pfarrkirchen, Bez. Steyr, zust. nach Steinbach a. d. St., Maschinenschlosser, Sohn der Elisabeth Hametner. Florian Eitling, geb. am 6. Februar zu Sierning, zust. nach Waldneukirchen, Knecht, Sohn des Florian und der Maria, geb. Bohmair. Franz Ser. Gayer, geb. am 24. April 1879 in Margarethen, Bezirk Wien, zust. nach Waldneukirchen, Schieferdecker, Sohn des Josef und der Rosina, geb. Matzinger. Josef Rohregger, geb. am 15. Februar in Irnharting, Gunskirchen, Bez. Wels, zust. nach Klaus, Knecht, Sohn der Magdalena. Franz Schicklgruber, geb. am 1. Jänner in Ramsau, Gemeinde Molln, zust. nach Klaus, Braubursche, Sohn der Maria. Emil Kroll, geb. am 1. Juni in Linz, zust. nach Nussbach, Fleischergehilfe, Sohn des Karl und der Eleonora, geb. Chylik. Franz Bammer, geb. am 17. October zu Lungendorf, Gemeinde Pettenbach, zust. nach Pettenbach, Müllergehilfe, Sohn der Theresia. Otlo Pürstinger, geb. am 7. Angust in Linz, zustän¬ dig nach Pettenbach, unbekannter Profession, Sohn der Juliana Pürstinger.

4 Johann Staudinger, geb. am 11. Jänner in Kirch¬ dorf, Knecht, Sohn der Francisca Staudinger. Gerhard Senft, geb. 1. September in Seebach, Ge¬ meinde Spital a. P., zuständig nach Rosenau, Knecht, Sohn der Cäcilia Senft. Franz Buchegger, geb. 17. Mai in Kirchdorf, zust. nach Steinbach am Ziehberg, unbekannter Profession, Sohn des Leopold und der Theresia, geb. Haas. Steyr, 28. Jänner 1900. Z. 1001. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmericposten -Tommanden. Unterstützungsschwindler Josef BlazoviC. Ein gewisser Josef Blakovié, geboren in Triest, zuständig nach Koschana im politischen Bezirke Adelsberg, von Profession Schmied, schon öster wegen Diebstahl be¬ straft, treibt sich herum und sucht unter Vorspiegelung von Krankheit und Arbeitsunfähigkeit auf Kosten der Heimats¬ gemeinde Unterstützungen herauszulocken, obwohl er in Wirklichkeit gesund und arbeitsfähig ist. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 1. De¬ cember 1899, Nr. 21.198/II, wird auf den Genannten aufmerksam gemacht, damit ihm keinerlei Unterstützungen verabreicht werden, derselbe vielmehr nach den Schubvor¬ schriften behandelt werde. Steyr, am 25. Jänner 1900. Z. 1003. An die Sanitätsgemeinden. Anliegend wird den Sanitätsgemeinde=Vertretungen ein Exemplar des im Sanitätsdepartement der k. k. Statthal¬ terei zusammengestellten Verzeichnisses der Gemeindeärzte in Oberösterreich mit Schluss des Jahres 1899 zum eigenen Amtsgebrauche zugefertigt. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Jänner 1900, Z. 162/V, ist dasselbe der Normalien= sammlung für den Gemeindearzt einzuverleiben. Hiebei wird bemerkt, dass bei der Sanitätsgemeinde Sierning ein Druckfehler unterlaufen ist, es soll nämlich heißen: Dr. Friedrich Kränzl 450 fl., Josef Mayrlechner 450 fl. (zusammen 900 fl.). Steyr, am 16. Jänner 1900. Z. 552. An sämmtliche Janitäts-Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Ich bringe zur Kenntnis, dass die hohe k. k. Statthalterei in Linz laut Erlasses vom 8. d. M., Z. 21.640/V ex 1899, mich beauftragt hat, den Herrn Med. univ. Doctoren K. Oberndorfer, F. Kränzl, G. Pessl und E. von Thavonat für ihre verdienstvollen Leistungen beim Impfgeschäfte im h. d. Namen die Anerkennung auszusprechen. Z. 1562. Steyr, am 1. Februar 1900 An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen zur entsprechenden Verlautbarung. Nr. 770—1293/II. Kundmachung betreffend die Licenzierung von Privatbeschälhengsten im Jahre 1900. Im Einvernehmen mit dem Staatshengsten=Depot¬ Commando in Stadl werden für die Licenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1900 in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (Landesgesetz= und Ver¬ ordnungsblatt Nr. 28 ex 1883) in Oberösterreich vier Köhrungscommissionen bestellt, welche in Wels in Hochmayrs Gasthaus „Zum wilden Mann“ am 10. Februar d. J., in Schärding im Hotel Lorenz am 12. Februar d. J., in Ried im Hotel Huber am 13. Februar d. J. und in Braunau a. J. im Gasthause „Zur Post“ am 14. Februar d. J., jedesmal um 9 Uhr vormittags, die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungscommission vorzuführen. Linz, den 27. Jänner 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 1246 Steyr, 29. Jänner 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 17. Jänner 1900. 1. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach. 2. Schweinepest. Bestehen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Roitham, Ort¬ schaft Außerach; Gemeinde Schlatt, Ortschaft Breiten¬ schützing. Z. 1384. Steyr, am 29. Jänner 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 1402/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Schweinen von den Viehmärkten in Wiener=Neustadt. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Schweine¬ pest und der Maul= und Klauenseuche in Niederösterreich hat die k. k. niederösterr. Statthalterei in Wien unterm 20. Jänner 1900, Z. 6240, auf Grund des § 3 des Thier¬ seuchengesetzes vom Jahre 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, hin¬

5 sichtlich des Verkehres mit Schweinen von den Viebmärkten in Wiener=Neustadt bis auf weiteres Nachstehendes an¬ geordnet: 1. Von den Märkten in Wiener=Neustadt dürfen Schweine nur zu Schlachtungszwecken abgegeben werden. 2. Auf den Viehpässen, durch welche die von den Märkten in Wiener=Neustadt abgegebenen Schweine gedeckt sind, muss die Provenienz der Thiere unter Angabe der bezüglichen Daten und außerdem bemerkt sein, dass die be¬ treffenden Thiere nicht als Zucht= und Nutzschweine ver¬ wendet werden dürfen, sondern der alsbaldigen Schlachtung zuzuführen sind. 3. Die Abfuhr dieser Thiere aus Wiener=Neustadt ist nur mittelst Eisenbahn nach den den Bestimmungsorten zu¬ nächstgelegenen Stationen gestattet, von wo dieselben, wenn sie bei der vorzunehmenden thierärztlichen Untersuchung gesund befunden werden, auf Wagen mit Pferdebespannung nach den Bestimmungsorten zu führen sind. Die für die politischen Bezirke Wiener=Neustadt, Neun¬ kirchen, Baden und Mödling bestimmten Schweine können dorthin, jedoch nur im directen Verkehre, auch auf Wagen mit Pferdebespannung, gebracht werden. 4. In Niederösterreich dürfen die von den Märkten in Wiener=Neustadt zur Schlachtung abgegebenen Schweine nur nach öffentlichen Schlachthäusern, gewerblichen Schlacht¬ stätten, behördlich genehmigten Handelsstätten für Schlacht¬ schweine und nach Wien (St. Marx) gebracht werden. Für den Vollzug der Schlachtung, sowie für die vor¬ schriftsmäßige Beschau hiebei hat die Gemeindevorstehung welcher der Viehpass des betreffenden Schlachtortes unmittelbar nach der Einfuhr der Schweine zu übergeben ist — zu sorgen. Die weitere Controle hierüber obliegt den politischen Bezirksbehörden. 5. Auf den Märkten in Wiener=Neustadt sind die Schweine einer beständigen thierärztlichen Ueberwachung zu unterziehen. Alle dort innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen nach ihrem Einlangen unverkauft gebliebenen und nicht abtransportierten Schweine sind sofort im Sanitätsschlacht¬ hause in Wiener=Neustadt zu schlachten. 6. Die von den Märkten in Wiener=Neustadt nach anderen Ländern abgeführten Schlachtschweine müssen gleich¬ falls mit, wie oben angeordnet, ausgefertigten Viehpässen versehen werden und unterliegen der für diese Länder vorgeschriebenen veterinär=polizeilichen Behandlung von Schweinen. Uebertretungen dieser Anordnungen werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 25. Jänner 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 1153. Steyr, am 25. Jänner 1900. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. zur Kenntnisnahme. Nr. 1033/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Jänner 1900, Z. 1563, und mit Beziehung auf die Kundmachungen der k. k. Statthalterei vom 22. December 1899, Z. 22.590/II, und vom 15. Jänner 1900, Z. 627/II, verlautbart, dass das königlich ungarische Ackerbäuministerium 1. die von den competenten Stuhlrichterämtern erlassenen Verbote der Vieheinfuhr, und zwar wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche in den diesseitigen politischen Grenzbezirken Mistelbach (Niederösterreich), Göding, Mistek (Mähren) und Radautz (Bukowina) rück¬ sichtlich der Einfuhr von Klauenthieren nach Ungarn be¬ tätigt, dann von Schweinen aus den Grenzbezirken Bruck a. d. L. (Niederösterreich) und Wall.= Meseritsch (Mähren) weiter aufrecht erhalten, hingegen 2. das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus den politischen Bezirken Feldkirch und Bregenz (Vorarlberg) dann von Schweinen aus dem Grenzbezirke Mistelbach (Niederösterreich) nach Ungarn aufgehoben hat. Linz, den 20. Jänner 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2