5 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Nach¬ hange an die im Amtsblatte Nr. 51 verlautbarte Kund¬ machung der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 1899, Z. 57.524, zur entsprechenden Verlautbarung in den interessierten Kreisen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 12. Jänner 1900. Z. 455. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. December 1899 bis 2. Jänner 1900. 1. Schweinepest. Bestehen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Roitham, Ortschaft Außerach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden. 2. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. Steyr, 16. Jänner 1900. Z. 653. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Jänner bis 10. Jänner 1900. 1. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach. 2. Schweinepest. Bestehen der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Roitham, Ort¬ schaft Außerach; Gemeinde Schlatt, Ortschaft Breiten¬ schützing. Steyr, am 13. Jänner 1900. Z. 412. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 7/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus einzelnen Gebieten der Länder der ungarischen Krone nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 30. December 1899, Z. 44.381, im Nachhange zu der hierämtlichen Kundmachung vom 28. December 1899, Z. 22.907/II, zu verfügen, wie folgt: Wegen weiter vorgekommener Einschleppungen der Schweinepest in das diesseitige Gebiet ist die Einfuhr von Schweinen nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern verboten: 1. Aus Ungarn: a) aus den Stuhlgerichtsbezirken: Puszta, Sokoroalja, Toszigetcsilizköz (Comitat Györ), Csaktornya, Perlak (Comitat Zala); b) aus der königlichen Freistadt Györ. 2. Aus Croatien=Slavonien: a) aus den Bezirken: Grubisnopolje (Comitat Bjelovar¬ Krizevci), Novi, Ogulin, Sluin, Vrbovsko (Comitat Modrus¬ Rieko), Daruvar, Pakrac (Comitat Pozega), Varazdin (Comitat Varazdin), Jaska, Karlovac, Pisarovina, Samobor (Comitat Zagreb); b) aus der königlichen Freistadt Varazdin. Die vorstehenden Verbote treten sofort in Kraft. Linz, am 5. Jänner 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 47/B.=Sch.=R. Steyr, am 13. Jänner 1900. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr ertheilt den Mitglie¬ dern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche der am 27. Jänner l. J. in Kremsmünster stattfindenden Ver¬ sammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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