Zust.=Gem. Polnisch=Ostrau, Buchbinder; Rückstand pro 1896 und 1897 mit je 2 fl. — 14. Jakob Lanzer, geb. 1873, Zust.=Gem. Freistadt, Metallgießer; Rückstand pro 1897 mit 1 fl. — 15. Alois Horzinek, geb. 1874, Zust.=Gem. Petrowitz, Tischler; Rückstand pro 1897 per 1 fl. — 16. Franz Holomoucky, geb. 1874, Zust.=Gem. Karwin, Kellner; Rückstand pro 1897 per 2 fl. Steyr, am 16. December 1899. Z. 16.325. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Jahresliste der Geschworenen des k. k. Kreisgerichtes Steyr pro 1900. Im Anschlusse erhalten die Gemeinde=Vorstehungen je ein Exemplar der Jahresliste der Geschworenen des Kreis¬ gerichtssprengels Steyr pro 1900 zum Amtsgebrauche mit dem Auftrage, im Sinne des § 16, Gesetz vom 23. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 121, die im Laufe des Jahres 1900 vorkommenden Veränderungen in der Liste dem k. k. Kreis¬ gerichts=Präsidium in Steyr bekanntzugeben. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Brzirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1900 beginnt der XVIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die zur Verlautbarung geeigneten Erlässe der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrathes an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Commanden, Ortsschulräthe und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edicte anderer k. k. Be¬ hörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verord¬ nungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häusige Berührung treten. Dasselbe bildet einen wichtigen und nothwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und soll daher von denselben als Inventarsgegenstand sorgfältig ge¬ ammelt und aufbewahrt werden. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und be¬ trägt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 2 fl. 50 kr. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, Gastwirten, bei welchen Viehhändler 2c. verkehren, sowie von Gutsver¬ waltungen und Oekonomen gegen Einsendung des Pränu¬ merationsbetrages per 3 fl. ganzjährig inclusive Zusendung per Post bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden ersucht, den Pränu¬ merationsbetrag für das Jahr 1900 bis längstens 15. De¬ cember 1899 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzu¬ enden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations¬ Erklärung sammt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Steyr, 18. December 1899. Z. 16.547. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Forst= und jagdstatistische Nachweisungen. Behufs Verfassung der forst= und jagdstatistischen Nach¬ weisungen für das Jahr 1899 werden dieselben aufgefordert, auf den Formularien Tabelle 10, 21 und 22 die erforder¬ lichen Daten zuverlässig bis 20. Jä#ner 1900 einzusenden. Die Formularien der Tabelle 10 und 21 wurden mit h. o. Verordnung vom 18. December 1896, Z. 16.297, Amtsblatt Nr. 52, das Formulare der Tabelle 22 mit h. o. Verordnung vom 20. Jänner 1897, Z. 1039, Amtsblatt Nr. 4, publiciert. Die Daten der Tabelle 21 sind getrennt nach Gemeinde¬ jagd und etwa vorkommender Eigenjagd nachzuweisen. Nachdem die gleiche Weisung auch an die Güterdirection der Herrschaft Steyr, die Forstverwaltungen, beziehungsweise Forstämter Wyer, Reichraming, Kremsmünster und Gleink ergeht, ist mit denselben das Einvernehmen zu pflegen, damit die einzuliefernden Daten nicht doppelt ausgewiesen werden. Steyr, am 18. December 1899. Z. 16.350. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Unfallversicherung der baugewerblichen Betriebe. Laut Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 13. April d. J., Z. 6185/VIII, hat das k. k. Ministerium des Innern zufolge gleichlautender Petitionen sämmtlicher Arbe terunfallversicherungs=Anstalten behufs Sicherung der denselben gebürenden vollen Versicherungsbeiträge seitens der baugewerblichen Betriebe die Anordnung getroffen, dass die Gemeinde=Vorstehungen alljährlich entsprechende Verzeichnisse über in ihrem Ge¬ biete ausgeführte Neu=, Zu=, Um= und Auf¬ bauten zu verfassen und der politischen Behörde vorzulegen haben. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, das dem Amtsblatte anruhende Formulare entsprechend auszufüllen und bis 20. Jänner 1900 anher vorzulegen. Z. 2101/B.=Sch.=R. Steyr, am 15. December 1899. An sämmtliche Ortsschalräthe. Die Ausweise der mit den h ä. Erkenntnissen ver¬ hängten Strafen wegen der Schulabsenzen (eigenes Formu¬ lare) laufen entweder sehr un leichmäßig ein oder werden von manchen Ortsschulräthen gar nicht mehr vorgelegt.
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