3 Groß=Wiska, Zditz; Bezirk Karlsbad: aus den Gemeinden Grün, Neudorf, Tiefenbach, Töppeles; Bezirk Klattau: aus den Gemeinden Chudenitz, Doppoldonitz, Deschenitz, Eisen¬ straß, Mlynetz, Polenka, Prawowitz, Schiesnelitz, Stefanowitz, Wolin, Zdaslaw: Bezirk Komotau: aus den Gemeinden Salesel, Slujol; Bezirk Kralowitz: aus der Gemeinde Wschehrad; Bezirk Leitmeritz: aus den Gemeinden Opolan, Schierschowitz; Bezirk Luditz: aus den Gemeinden Alberitz, Thönischen; Bezirk Mies: aus den Gemeinden Choteschau, Doblau, Gottowitz, Holleischen, Hollezrieb, Hradzen, Lossin, Lellowa, Mies, Nürschau, Prestnolk, Saluschen, Sellowitz, Staab, Stich, Teinitzl, Tuschkan, Wasseraujezd: Bezirk Pilsen. aus den Gemeinden Hyschitz, Stahlarevitz, Wejper¬ nitz; Bezirk Plan: aus den Gemeinden Bruch, Dreihacken F., Dürrmaul, Gammitz, Gröna, Hangendorf, Kiesenreuth, Michelsberg, Neudorf, Plan, Punnau, Sandau, Schmelz¬ thal K., Schmelzthal P., Groß=Siehdichfür, Schlief, Vogel¬ ang, Weisgau, Wischka; Bezirk Prestiz: aus den Gemeinden Dneschitz, Ober= und Unter=Lukawitz, Wojowitz; Bezirk Raudnitz: aus den Gemeinden Cernico, Choteschau, Klappay, Libochowitz, Sedlitz, Slatina, Straschkow; Bezirk Rokycan: aus den Gemeinden Eipowitz, Stahlau; Bezirk Saaz: aus den Gemeinden Liebolschau, Münitz, Nehasitz, Velneschloss, Witosses; Bezirk Taschau: aus den Gemeinden Altsedlisch, Neustadl, Tissa, Uschau; Bezirk Taus: aus den Gemeinden Bokitz, Cernikan, Kanth, Kollautschen, Luzenitz, Spanau; Bezirk Tepl: aus den Gemeinden Abaschin, Auschowitz, Einsiedl, Habakladrau, Pfaffengrün. 5. Galizien. Bezirk Bowzczöw: aus den Gemeinden Babinca, Gleboczek, Korolöwka, Skowiatyn, Wierzolmiakowce, Wolkowce; Bezirk Czortköw: aus der Gemeinde Swidowa; Bezirk Myslenice: aus den Gemeinden Gernawies, Peim, Polanka; Bezirk Tarnöw: aus der Gemeinde Kowalowy görne; Bezirk Turka: aus der Gemeinde Butelka nizna; Bezirk Wieliczka: aus der Gemeinde Stojowice; Bezirk Zaleszczki: aus der Gemeinde Lisowce. 6. Bukowina. Bezirk Gurahumora: aus den Gemeinden Arbora, Bori, Gurahumora: Bezirk Kimpolung: aus den Gemeinden Dornawatza, Frassin, Kimpolung; Bezirk Radautz: aus den Gemeinden Bilka, Burda, Kostischa, Neu=Fratautz, Radautz, Satulmare, Wollowetz; Bezirk Sereth: aus den Gemeinden Baince, Graniczestie, Hliboka; Bezirk Storozynetz: aus den Gemeinden Kupka, Petroutz; Bezirk Suczawa: aus der Gemeinde Uidestie. B. wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen: 1. Niederösterreich Bezirk Bruck a. d. L.: aus allen Gemeinden; Bezirk Korneuburg: aus den Gemeinden Ober=Hautzenthal, Stockerau; Bezirk Mödling: aus der Ge¬ meinde Mödling; Bezirk Waidhofen a. d. Th.: aus der Gemeinde Thaya. 2. Steiermark Bezirk Bruck a. d. M.: aus der Gemeinde Aflenz; Bezirk Graz: aus der Gemeinde Liebenau; Bezirk Leoben: aus der Gemeinde Eisenerz; Bezirk Pettau Land): aus den Gemeinden Heiligen=Dreifaltigkeit, Sauerbrunn. 3. Galizien, Bezirk Jaworow: aus der Gemeinde Hdaszowice; Bezirk Sokal: aus der Gemeinde Zabcze. II. Für die zur Einfuhr gelangenden Thiere müssen be¬ hördlich ausgestellte Viehpässe beigebracht werden, welche be¬ scheinigen, dass am Herkunftsorte und in den Nachbargemeinden, beziehungsweise in den angrenzenden Gemeinderayons innerhalb der letzten 40 Tage vor der Absendung der betreffenden Thiere eine auf dieselben übertragbare und zur Anzeige ver¬ pflichtende Krankheit nicht geherrscht hat. Wird unter Thieren dieser Herkunft in der Bestimmungs¬ station der Bestand einer Seuche constatiert, so ist der be¬ treffende Viehtransport, soferne nicht etwa die Ueberführung der Thiere nach einer mit der Eisenbahnstation mittelst Schienenstranges verbundenen öffentlichen Schlachtbänke ge¬ stattet wird, nach der Verladestation des Ursprungortes zurückzusenden. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Wirk¬ samkeit und mit diesem Zeitpunkte tritt die h. a. Kund¬ machung vom 18. October d. J., Z. 18.659/II, außer Kraft. Gegen diese Verbote eingeführte Viehtransporte werden gemäß § 155 des Gesetzartikels VII ex 1888 confisciert. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 14. November d. J., Z. 38.023, allgemein verlautbart. Linz, am 25. November 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 25. November 1899, Nr. 20.549/II, zur Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass aus jeweilig verseuchten Gemeinden und deren Nach¬ bargemeinden kein Vieh zum Verkehre nach den Ländern der ungarischen Krone versendet werden darf. Z. 15.432. Steyr, am 3. December 1899. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nr. 20.893/II. Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei, betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Schweinen aus dem Gebiete des königl. bayerischen Amtsbezirkes Wegscheid nach Oberösterreich. Nachdem laut Bericht der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Rohrbach vom 21. November 1899, Z. 10.717, der königlich bayerische Amtsbezirk Wegscheid gegenwärtig frei von Schweineseuche ist, so findet die k. k. Statthalterei das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 10. September d. J., Z. 16.469/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Schweinen aus diesem Amtsbezirke nach Oberösterreich wieder außer Wirksamkeit zu setzen. Linz, den 28. November 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 16.554/IV Str. Steyr, 5. December 1899. Infolge der am 5. December 1899 vorgenommenen Auslosung der Personaleinkommensteuer= Schätzungs=Com¬ missionsmitglieder, bezw. Stellvertreter haben im Sinne des § 189 des P.=St.=G. ex 1896, R.=G.=Bl. Nr. 220, mit Ende des Jahres 1899 auszuscheiden u. zw. im Schätzungs¬ bezirke Steyr Stadt: Die gewählten Mitglieder: Franz Honsak, Ober¬ buchhalter, Otto Payrleitner, Privat, Otto Sander, Fondsverwalter; die gewählten Stellvertreter: Franz Ko¬ latek, Kupferschmied, Hans Millner, Privat, und Josef Popp, Schlosser.
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