Amtsblatt 1899/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Dezember 1899

2 Anerkennung der Zuständigkeit der nicht in der Geburtsgemeinde heimatsberechtigten Stellungspflich¬ tigen. Diejenigen Gemeinden, welche diese Acten den Stellungs=Berzeichnissen nicht beigelegt haben, haben diese sofort nachzusenden. Steyr, am 5. December 1899. Z. 15.460. An die Gemeinde - Vorstehungen von Bad Hall, Neuhofen, Kremsmünster Markt, Weyer Markt, Gaflenz. Hausiervidierungen des abgelaufenen Jahres. Behufs Verfassung der Nachweisung über im Jahre 1899 vorgenommenen Hausiervidierungen wird ein Ausweis über die dortamts im Jahre 1899 vorgenommenen Vidierungen benöthigt. Dieser Ausweis hat zu enthalten: 1. Die Zahl der vorgenommenen Vidierungen von Hausierbüchern. 2. Wie oft ein und demselben Hausierer (zwei oder mehreremale) im Jahre vidiert wurde. 3. Wie viele von den ausgewiesenen Hausiervidie¬ rungen auf Hausierer aus Ungarn, Oberösterreich, Böhmen, Tirol, Dalmatien und andere Länder entfallen. Dieser Ausweis ist bis 2. Jänner 1900 anher vor¬ zulegen. Steyr, am 2. D cember 1899 Z. 15.500. Einladung zur Prännmeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1900 beginnt der XVIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die zur Verlautbarung geeigneten Erlässe der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrathes an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Commanden, Ortsschulräthe und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edicte anderer k. k. Be¬ örden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verord¬ nungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häusige Berührung treten. Dasselbe bildet einen wichtigen und nothwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und soll daher von denselben als Inventarsgegenstand sorgfältig ge¬ sammelt und aufbewahrt werden. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und be¬ trägt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 2 fl. 50 kr. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, Gastwirten, bei welchen Viehhändler 2c. verkehren, sowie von Gutsver¬ waltungen und Oekonomen gegen Einsendung des Pränu¬ merationsbetrages per 3 fl. ganzjährig inclusive Zusendung per Post bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden ersucht, den Pränu¬ merationsbetrag für das Jahr 1900 bis längstens 15. De¬ cember 1899 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzu¬ senden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations¬ Erklärung sammt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Steyr, am 3. December 1899 Z. 15.312. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Nr. 20.549|II. Kundmachung betreffend die Regelung der Einfuhr von Vieh aus Oesterreich nach Ungarn. Mittelst Kundmachung vom 7. November 1899 Z. 89.781/III/2, hat das kgl. ung. Ackerbauministerium auf Grund des h. ä. Ausweises über den Stand der Epizootien vom 31. October l. J., Z. 36.618, bezüglich der Einfuhr von Vieh aus Oesterreich nach Ungarn Nachstehendes angeordnet: I. Verboten ist: A. wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus den nachstehend bezeichneten Gemeinden und deren Nachbar¬ gemeinden in: 1. Niederösterreich, Bezirk St. Pölten: aus der Gemeinde Obritzburg; Stadtgebiet Wien: aus dem 17. und 18. Bezirke; 2. Tirol. Bezirk Imst: aus den Gemeinden Imst, Karies, Tarrenz; Bezirk Innsbruck: aus den Gemeinden Absam, Aldrans, Ampaß, Axams, Ellbogen, Igls, Kolsa߬ berg, Lanz, Mieders, Patsch, Ranggen, Rinn, Sistrans, Wattenberg, Wattens, Wilten; Bezirk Landeck: aus den Gemeinden Fiß, Fließ, Flirsch, Galtür, Haid. Kanus, Kappl, Ladis, Nasserin, Petnau, Pians, Prutz. Schönweis, See, Sersrans, Spies, Strengen, Tösens, Zams; Bezirk Meran: aus den Gemeinden Laas, Latsch, Mals, Meran, Schlanders, Tartsch, Tirol; Bezirk Reutte: aus den Gemeinden Gräu, Lechtschau, Lermoos, Vorderhornbach, Weißenbach: Bezirk Riva: aus der Gemeinde Romarzello; Bezirk Rovereto: aus den Gemeinden Ala, Adio, Lizzani, Serravalle; Bezirk Trient: aus den Gemeinden Civezzano, Lasino, Calavino, Cenbra, Giovo, Meano, Vigolo; aus der Stadt Trient. 3. Vorarlberg. Bezirk Bludenz: aus der Gemeinde Frastanz; Bezirk Bregenz: aus der Gemeinde Hörbranz; Bezirk Feldkirch: aus den Gemeinden Laterns, Dornbirn, Hohenaus, Zwischenwasser. 4. Böhmen. Bezirk Asch: aus den Gemeinden Asch, Haslau, Romersreuth; Bezirk Bischofteinitz: aus den Ge¬ meinden Bischofteinitz, Krenowa, Kwitschowitz, Mauthaus, Semeschitz; Bezirk Brüx: aus den Gemeinden Deutsch¬ Blatnik, Hawran; Bezirk Eger: aus der Gemeinde Treben¬ dorf; Bezirk Hokowitz: aus den Gemeinden Pracholes,

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