2 Unter einem werden die Gemeinde=Vorstehungen auf die Belehrung über die Pest aufmerksam gemacht, welche vom obersten Sanitätsrath herausgegeben worden ist. Die¬ selbe wird in mehreren Abtheilungen in den nächst erschei¬ nenden Amtsblättern mitgetheilt werden, und ist auch um 10 kr. per Stück von Alfred Hölders Buchhandlung in Wien I., Rothenthurmstraße 15, zu beziehen. Z. 15.074. Steyr, am 27. November 1899. An sämmtliche Herren Gemeindeärzte. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. d. M., Z. 20.775/V, wird den Herren Gemeindeärzten ein Exemplar der vom obersten Sanitätsrathe ausgearbeiteten und im „Oesterreichischen Sanitätswesen“ als Beilage zu Nr. 43, Jahrgang 1899, publicierten „Belehrung über die Pest und die sanitären Maßnahmen zur Verhütung und Tilgung derselben“ mit dem Beisügen übermittelt, dass sich darnach im Falle der Einschleppung der Pestkrankheit un¬ bedingt und strengstens zu richten sein wird. Z. 14.856. Steyr, am 21. November 1899. Nr. 20.433/II. Kundmachung betreffend die Einfuhrsbeschränkungen für Klauenthiere aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchenaus¬ weises der Landesregierung in Sarajewo über die Verbreitung der anstecknden Thierkrankheiten im Occu¬ pationsgebiete findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. No¬ vember d. J., Z. 38.110, unter Behebung der bisher giltigen hierämtlichen Kundmachung vom 6. October d. J., Z. 17.881 (Anzeigeblatt Nr. 4522), gegen das Oceupations¬ gebiet nachstehende Sperrmaßnahmen mit der Wirksamkeit vom 17. November 1899 angefangen zu erlassen: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Banjaluka, Brcka, Dervent, Bos. Dabica, Bos. Gradiska, Krupa, Prjedor, Prnjavor, Dolna=Tuzla, Blasencia und Zwornik; 2. Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Banjaluka, Bihac, Cazin, Krupa, Bos. Novi und Petrovac. Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachungen vom 5. Jänner d. J., Z 39, II, und vom 2. November d. J., Z. 19.709, II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande mittelst der Eisenbahn nach Oberösterreich, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreiem Gebiete nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch ferner¬ hin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bezw. nach § 46 des ollgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 17. November 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 14.922. Steyr, am 22. November 1899. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten- Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 20.653/II. Kundmachung betreffend die Erlassung von Sperrverfügungen für die Ein¬ fuhr von Schweinen aus Ungarn nach Oberösterreich. Mit Bziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 7. November d. J., Z. 19.929 II, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird, findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses dis k. k. Ministeriums des Innern vom 17. November d. J., Z. 38.661, wegen Einschleppung der Schweinepest weiters noch die Sperre für die Einfuhr von Schweinen gegen die Mastanstalt in Köbanya, Stadt Budapest und die Stuhlbezirke Felsö=Kecs¬ kemet, Also=Pest, Also=Pilis, Also=Vacz, Felsö=Pilis, Felsö¬ Vacz anzuordnen. Uebertretungen dieser Verfügung, welche am 23. No¬ vember d. J. in Wirksamkeit tritt, werden nach den § § 44 und 45 des allgemeinen Therseuchengesetzes bestraft, und fiaden auf verbotwidrig eingsbrachte Transporte die Bestim¬ mungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 19. November 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 23. November 1899. Z. 14.923. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmericposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. November bis 17. November 1899. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Thann.
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