Amtsblatt 1899/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. November 1899

2 Steyr, am 16. November 1899. Z. 14.596. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Waffenübungen der Landwehr pro 1900. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Nr. 20.013/IV, vom 11. November 1899, wird nachstehende Kundmachung betreffend die Waffenübungen der Landwehr pro 1900, vollinhaltlich verlautbart. Nr. 20.013/IV. Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 11. November 1899, betreffend die Waffenübungen der Landwehr im Jahre 1900. Zufolge des Erlasses vom 4. November 1899, Z. 33.960/4667/IV a ex 1899, hat das k. k. Ministerium für Landesvertheidigung auf Grund des § 4 des Gesetzes vom 25. December 1893 über die k. k. Landwehr für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und des § 13 des Gesetzes vom 10. März 1895, betreffend das Institut der Landesvertheidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, sowie mit Bezug auf den § 54 des „Wehrgesetzes vom Jahre 1889“, hinsichtlich der im Jahre 1900 vorzunehmenden Waffenübungen nachstehendes angeordnet: A. Bei den Landwehr=Fußtruppen. Für die Einberufung zur Waffenübung im Jahre 1900 sind in Aussicht genommen: a) Alle unmittelbar in die k. k. Landwehr Eingereihten der Assentjahrgänge 1899, 1896, 1894 und 1892 mit Ausnahme jener Mannschaft des letztbezeichneten Jahrganges, bei welcher etwa ausnahmsweise die Gesammtdauer der bisher abgeleisteten Waffenübungen 16 Wochen überstiege; b) der aus der Reserve des Heeres in die Land¬ wehr übersetzte Assentjahrgang 1889; weiters c) von den nachstehenden Assentjahrgängen und zwar: 1895 die unmittelbar in die Landwehr Eingereihten, bei welchen die Gesammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 4, 1893 jene, bei welchen dieselbe 8 Wochen nicht erreicht, dann von den Assentjahrgängen 1891, 1890, 1889 und 1888 jene, bei welchen diese 16 Wochen nicht übersteigt; d) die Assentjabrgänge 1899, 1896, 1893, 1892 und 1891 der Ersatz=Reserve der k. k. Landwehr, mit Aus¬ nahme jener Mannschaft der letztbezeichneten zwei Jahr¬ gänge, bei welcher die Gesammtdauer der bis jetzt abgelei¬ steten Waffenübungen 8 Wochen übersteigt, dann von den Assentjahrgängen 1895 und 1894 jene Mannschaft, welche noch nicht 8 Wochen, ferner von den Assentjahrgängen 1898 und 1897 jene, welche noch keine Waffenübung ab¬ geleistet haben. B. Berittene Landwehr=Truppen. Bei der Landwehr=Cavallerie sind im Jahre 1900 zur Waffenübung die nicht active Mannschaft des Assent¬ jahrganges 1889 und nach Bedarf auch solche Leute des Assentjahrganges 1888 heranzuziehen, welche eine oder mehrere der gesetzlich vorgeschriebenen Waffenübungen in der Reserve des Heeres, beziehungsweise in der Landwehr, aus was immer für einer Ursache nicht abgeleistet haben. Die Einberufung der unmittelbar aus der Landwehr hervorgegangenen Uhlanen, dann der nicht activen Mann¬ schaft der berittenen Tiroler und Dalmatiner Landes¬ chützen ist wie bei den Landwehr=Fußtruppen durchzuführen. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 14 534. Steyr, am 16. November 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Scholz. Laut Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 6. November 1899, Z. 19.817/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 7. November 1878 geborenen, nach Friedland a. d. Mohra, Bezirk Römerstadt, heimatberechtigten Josef Scholz, Sohnes des Alois Scholz und der Maria, geborenen Vogl, angesucht. Der gesuchte Stellungspflichtige ist von mittlerer, schlanker Gestalt, hat längliches gesundes Gesicht, graue Augen und blondes Haar. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie= Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm¬) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 10. Jänner 1900 anher zu berichten. Z. 14.767, 14.768, 14.769. Steyr, am 21. November 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz wurde den Hebammen Anna Praxl und Marie Zadrazil, beide in Wien, dann der Theresia Kowarik in Seloutek in Mähren wegen gerichtlicher Verurtheilung das Diplom abgenommen und die fernere Ausübung der geburtshilf¬ lichen Hebammenpraxis entzogen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Dar¬ nachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, 19. November 1899. Z. 14.721. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. November bis 10. November 1899. 1. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Pierbach; Gemeinde Sandl, Ortschaft Viehberg.

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