4 einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat dieser Nachforschungen ist bis 31. December l. J. anher zu berichten. Steyr, am 8. November 1899. Z. 14.226. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Unterstützungsschwindler Franz Zargi. Laut der Note der k. k. Landesregierung für Krain vom 12. October 1899, Z. 15.057, lässt sich der in der Gemeinde Jarsche des politischen Bezirkes Stein zuständige 39 jährige Franz Zargi gewohnheitsmäßig Unterstützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde verabfolgen und verursacht selber dadurch nicht unbedeutende Kosten. Zargi ist ausgelernter Koch, ist intelligent, groß und schlank von Gestalt, spricht mehrere Sprachen. Er ist mit einem Arbeitsbuche des Gemeindeamtes Jarsche vom 19. Februar 1894, Z. 17, versehen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. October l. J., Z. 19.345/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, dem Genannten in Hinkunft keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen. Steyr, am 4. November 1899. Z. 10.922 u. 11.933. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juli und 14. August 1899, Z. 12.962/V und 14.990/V, wurde den Hebammen Amalie Lorenzi in Campi di Riva in Südtirol und Marie Vobornik in Reichenau in Böhmen anlässlich einer gerichtlichen Verurtheilung das Recht der Hebammenpraxis entzogen und das Diplom abgenommen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur Darnach¬ achtung in Kenntnis. Steyr, 5. November 1899. Z. 14.082. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. October bis 26. October 1899. 1. Rotz, Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 2. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Julbach, Ort¬ schaft Hochkrammel. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Laimbach, Ort¬ schaft Unterlaimbach; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden; Gemeinde Sandl, Ortschaft Viehberg. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ort¬ schaft Hiesendorf. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Obenberg. 5. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried; Ge¬ meinde Neuhofen, Ortschaft Achleithen. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Mairsdorf; Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Schwödiau; Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Droißendorf; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Sinnersdorf; Gemeinde und Ortschaft Losenstein. 7. Bezirk Wels: Gemeinde Buchkirchen, Ortschaft Oberperwendt; Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Inning. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ort¬ schaft Troßelsdorf: Gemeinde Zwettl, Ortschaft Markt. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Mauthausen, Ortschaft Ufer; Gemeinde und Ortschaft Münzbach; Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Poneggen. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ort¬ schaften Götzendorf, Untergrünau. Z. 1747/B.=Sch.=R. Steyr, am 1. November 1899. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. October l. J. werden die Ortsschulräthe beauftragt, den ihnen unter¬ stehenden Schulen das im Ed. Hölzel'schen Verlage in Wien, IV./2, Luisengasse Nr. 5, erschienene Blatt Nr. XI der Wand¬ bilder für den Anschauungs= und Sprachunterricht, darstellend die Reichs=Haupt= und Residenzstadt Wien, Preis auf Leinwand gespannt mit Stäben 4 fl. 80 kr., binnen vier Wochen beizustellen. Die Schulleitungen werden angewiesen, über den Erhalt dieses Lehrmittels hieramts zu berichten. Z. 1897/B.=Sch.=R. Steyr, am 1. November 1899 An sämmtliche Schulleitungen. Hausaufgaben. Bei zahlreichen Inspectionen der Volksschulen des Bezirkes wurde die Wahrnehmung gemacht, dass das Haus¬ aufgabenwesen nicht überall im Sinne des Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 2. April 1880, Z. 1693, gehandhabt wird. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. October l. J., wird den Schulleitungen behufs gleich¬ mäßigen Vorgehens der infolge einer Anfrage einer Bezirkslehrerconferenz herabgelangte Erlass des k. k. Landesschulrathes vom 1. August 1899, Z. 2568, zur genauen Darnachachtung mitgetheilt, wornach mit Bezug auf den Erlass vom 2. April 1880, Z. 1693, L.=Sch.=R., an dem Grundsatze festzuhalten ist, dass Kindern der ersten zwei Schuljahre wöchentlich mehrere kurze Aufgaben, Kindern der übrigen Altersstufen (inclusive des verkürzten Unter¬ richtes) wöchentlich mindestens zwei Hausaufgaben gegeben werden, von denen je eine dem Sprach= und dem Rechen¬ unterrichte zuzuweisen ist. Statt der Eintragung der Hausaufgaben im Wochen¬ buche sind Hausaufgabenausweise zu führen und hiezu die bei Haas & Cie. in Steyr aufgelegte Drucksorte zu benützen. Die Hausaufgabenausweise sind als Beilage zum Wochenbuche aufzufassen.
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