Jene Personen, welche auf eine derartige Unterstützung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre Gesuche, beiegt mit der Bestätigung ihrer Gemeinde=Vorstehung über die Ursache und die Größe des erlittenen Schadens, über die Höhe des Versicherungsbetrages und über ihre Dürftigkeit bei der betreffenden politischen Bezirksbehörde des Wohnsitzes bis 30. November l. J. zu überreichen. Von der k. k. o. ö. Statthalterei. Linz, am 3. November 1899. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 1. November 1899. Z. 13.922. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des abgängigen Knaben Josef Berezavski. Laut Note der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 10. October d. J., Z. 98.779, ist Josef Berezavski, Sohn des Johann Berezavski, Bürgers von Horodenka, 13 Jahre alt, noch im Monate Juni l. J. aus dem Elternhause entwichen und bis nunzu nicht zurückgekehrt. Derselbe ist kleiner Statur, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare, graue Augen, breite und stumpfe Nase, hat Warzen auf dem Gesichte und eine Flechte auf dem Halse. Er war mit einer grauen Blouse und einem Stroh¬ hute bekleidet. Zufolge Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei in Linz vom 25. October 1899, Z. 19.103, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden beauftragt, Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen und über ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 8. November 1899. Z. 14.222. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des Landsturmpflichtigen Jure Pilj. Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat hieramts um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1880 geborenen, nach Zupa, Bezirk Imotski, heimatberechtigten Jure Pilj, Sohnes der Angja Pilj, angesucht. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. October l. J., Z. 19.389/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannts nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 31. December 1899 anher zu berichten. Z. 14.223. Steyr, am 8. November 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Clement Frydrych. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1877 geborenen, nach Hustopetsch, Bezirk Mährisch=Weißkirchen heimatbe¬ rechtigten, stellungspflichtigen Clement Frydrych, Sohnes des Clement Frydrych und der Maria, geborenen Kremla, angesucht. Der Genannte ist mittelgroß, hat schwarze Haare, gleiche Augen, längliches Gesicht und ist bartlos. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 30. October l. J., 19.421/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 31. December 1899 anher zu berichten. Z. 14.224. Steyr, am 8. November 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Method Cervinka. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat hieramts um die Veranlassung der Ausforschung des am 30. October 1876 zu Ossek geborenen, nach Loboditz, Bezirk Prerau, heimatberechtigten stellungspflichtigen Method Cervinka angesucht. Method Cervinka ist ein ehelicher Sohn des Fabian Cervinka und der Aloisia, geborenen Kucera, Häusler in Ossek. Derselbe ist römisch=katholischer Religion, hat die Volksschule besucht, ist Müller von Profession, von mittelgroßer Statur, hat längliches Gesicht, braune Haare, blaue Augen, gewöhnliche Nase und Mund, gesunde Zähne, dunklen Schnurbart, spitziges Kinn, besitzt keine besonderen Kennzeichen und spricht böhmisch. Derselbe besitzt weder ein Ausweis¬ noch ein Reisedocument. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 30. October l. J., Z. 19.420, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nach¬ forschungen und zwar insbesondere in der Richtung ein¬ zuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=)Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 31. December l. J. anher zu berichten. Z. 14.225. Steyr, am 8. November 1899. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des landsturmpflichtigen Franz Kolecek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 11. Mai 1880 in Hvozdne geborenen, nach Zubri, Bezirk Wall.=Meseritsch, heimatsberechtigten, landsturmpflichtigen Franz Kolecek, Sohnes der Anna Kolecek, angesucht. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 30. October l. J., Z. 19.388/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung
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