Amtsblatt 1899/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Oktober 1899

2 Z. 13.191. Steyr, am 9. October 1899. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Wie im Jahre 1897 hat auch das vor wenigen Tagen eingetretene Hochwasser in den verschiedenen Gemeinden Oberösterreichs an den Brücken großen Schaden angerichtet, beziehungsweise diese theils beschädigt, theils ganz zerstört. Es dürfte ferner das letzte Hochwasser den an den Flüssen und Seen gelegenen Gemeinden die Nothwendigkeit dargethan haben, sich für Hochwasserfälle Rettungs=Pontons anzuschaffen. Die Allgemeine österreichische Baugesellschaft als Be¬ sitzerin der Schiffswerfte, Maschinen= und Kesselbau=Anstalt in Linz, hat nun ihre Geneigtheit ausgesprochen, jenen Ge¬ meinden, welche eiserne Brücken benöthigen oder ihre Holz¬ brücken durch Eisenconstructionen ersetzen wollen, oder endlich ür Fälle von Hochwässern Rettungs=Pontons benöthigen, diese Objecte zu mäßigen Preisen und zu sehr günstigen Zahlungsbedingnissen zu liefern. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hierauf infolge des Statthalterei=Erlasses vom 23. September l. J., Nr. 17.282/VI, aufmerksam gemacht. Z. 13.104. Steyr, am 9. October 1899. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Ueber Ersuchen des Oesterreichischen Völkervereines wird Nachstehendes verlautbart: Anlässlich dessen, dass eine Landgemeinde in Salzburg, die ohne die statutenmäßigen Normalbeiträge pro Haus und Jahr mit 11 Kreuzern (darunter 1 Regiekreuzer) für den Jahreshilfsfond zu erlegen, nur einfach die be¬ scheidene Spende von 5 fl. ö. W. übermachte, dann aber infolge Hochwassers sogar um eine „ausgiebige“ Hilfe er¬ suchte, wird allgemein bekanntgegeben, dass solche Gemeinden mit kleinen Spenden zu 5, 10 oder mehr Gulden nicht als Mitglieder angesehen werden können und nach § 15 der Statuten nur jene Gemeinden eine Anwartschaft auf eine „erste rasche Hilfe“ in der Noth erheben können, welche die obenerwähnten Normalbeiträge vollkommen einzahlen. Eine Hilfsorganisation über ein ganzes Reich lässt sich nicht auf kleine schwankende Spenden aufbauen, sondern es bedarf hiezu der periodischen Beitragsleistung der Häuser¬ besitzer, respective der Gemeinden, wodurch einzig und allein die so nöthige finanzielle Kraft dem Völkervereine erstehen kann. — Die Mitglieder=Gemeinde Pupping in Oberösterreich erhielt infolge Hochwassers eine Unterstützung von 150 fl., Endersdorf in Schlesien 60 fl., Jetzelsdorf und Augenthal nach Hagelschaden je 100 fl., dann zwei arme Abbrandler in Schönau a. d. Triesting je 8 fl. als erste Hilfe. Mit Rücksicht, als der Verein im ersten Stadium seiner Gründung ist, kann die Höhe dieser Unterstützung immerhin nicht unter¬ schätzt werden. — Die Gemeinden aller Länder werden im eigensten Interesse nochmals aufgefordert, je eher dem Völkervereine beizutreten, wobei bemerkt wird, dass die jetzige Einzahlung der Normalbeiträge bis Ende 1900 Geltung hat, wobei noch die Bitte mitgeht, die Local= und Bezirks=Hilfscomités zu bilden, damit der Verein auch in den Ortschaften und Bezirken seine moralische Unterstützung finde, die nur der großen Allgemeinheit zu Nutzen kommt. Z. 12.993. Steyr, 5. October 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. September bis 26. September 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde St. Peter, Ort¬ schaft Hagenau. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Julbach, Ort¬ chaft Hochkrammel. 2. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Pierbach, Ort¬ schaft Hinterhütten; Gemeinde Waldschlag, Ortschaft Gro߬ traberg. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Oftering, Ort¬ schaft Hausleiten. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Poneggen. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Klaffer, Ortschaften Klaffer, Panidorf; Gemeinde und Ortschaft Oberkappel; Gemeinde Oepping, Ortschaften Götzendorf, Untergrünau; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Salnau. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Hilbern; Gemeinde Kematen, Ortschaft Achleiten. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 4. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Ge¬ orgen a. d. Gusen; Gemeinde und Ortschaft Haid. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Lichtenau. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Grub; Gemeinde und Ortschaft Thanstetten.

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