Amtsblatt 1899/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Oktober 1899

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 12. October Nr. 41. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 9. October 1899. Z. 12.892. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 23. Sep¬ tember l. J., Nr. 16.799/VII, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, den Inhalt der nachstehenden Kundmachung thunlichst zu verlautbaren. Kundmachung womit das Ablaufen des Präclusivtermines für die Einlösung der Staatsnote à 1 fl. ö. W. mit der Firma der k. k. Reichs¬ Centralcasse und dem Datum vom 1. Juli 1888 in Erinnerung gebracht wird. Es wird in Erinnerung gebracht, dass die Umwechslung der Staatsnoten à 1 fl. ö. W. mit dem Datum „1. Juli 1888 gemäß der in der Verordnung des k. k. Finanzministeriums vom 24. Juli 1894 (R.=G.=Bl. Nr. 158) unter Punkt 4 enthaltenen Bestimmung nur mehr bis 31. December 1899 bei den als Verwechslungscassen fungierenden k. k. Cassen, sowie bei der k. und k. Reichs=Centralcasse in Wien gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel stattfinden wird. Nach dem 31. December 1899 findet keine weitere Einlösung oder Umwechslung dieser einberufenen Staats¬ noten statt. Steyr, am 5. October 1899. Z. 13.100. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und die hochwürdigen Pfarrämter. Betreffend die Verzeichnung der im Jahre 1900 in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge des Jahrganges 1881. Gemäß § 8 der Vorschrift, betreffend die Organisation des Landsturmes nach dem Gesetze vom 6. Juni 1886, R.=G.=Bl. Nr. 90 (abgeändert durch das Gesetz vom 20. December 1889, R.=G.=Bl. Nr. 193), sind von den ämtlich bestellten Matrikenführern zum Zwecke der Verzeich¬ uung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jüng¬ linge alljährlich nach Ortsgemeinden gesonderte Auszüge aus den Taufmatriken nach Muster I und Auszüge aus den Sterbematriken nach Muster III zu § 15 der Wehr¬ vorschriften, I. Theil, über alle in der Gemeinde geborenen oder verstorbenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes, welche in dem auf die Verfassung dieser Aus¬ züge folgenden Kalenderjahre das 19. Lebensjahr vollenden, bezw. vollendet haben würden, zu verfassen, und bis Ende October jeden Jahres und zwar die Verzeichnisse nach Muster I an die Gemeindevorstehungen des Geburtsortes und jene nach Muster III an die Gemeindevorstehungen des Sterbeortes zu übergeben. Der Geburtsort und Geburtstag, sowie der allfällige Todestag der in dem Matrikenauszuge verzeichneten Personen, soweit dies auf Grund der von den Matrikenführern geführten Sterberegister geschehen kann, ist in der bezüglichen Rubrik dieses Auszuges einzutragen. Zugleich ersuche ich, in den Auszügen nach Muster I den Familiennamen des Knaben und in Rubrik 5 den Vor= und Familiennamen des Vaters und der Mutter den Vorschriften gemäß einzutragen. Bei der Eintragung der Familiennamen werden die hochw. Pfarrämter eindringlichst ersucht, besonders auf die Rechtschreibungen der Namen zu achten, eventuell die noth¬ wendige Berichtigung veranlassen zu wollen. Die Gemeinde¬ vorstehungen haben sofort nach Einlangen der Matrikenauszüge in derselben Weise, wie dies in den §§ 25, 26 und 28 der Wehrvorschriften, I. Theil, hinsichtlich der stellungspflichtigen Jünglinge vorgeschrieben ist (Amtsblatt Nr. 39), die nöthigen Nachforschungen nach den zuständigen, fremden und gänzlich unbekannten Landsturmpflichtigen zu pflegen und sodann auf Grund der Matrikenauszüge und dieser Erhebungen 3 abgesonderte Verzeichnisse nach Muster 6, 7 und 8 der Wehrvorschriften, I. Theil, in je einem Pare zu ver¬ fassen und diese Verzeichnisse mit allen Behelfen bis 10. December 1899 anher vorzulegen. Es wird erinnert, dass eine Meldepflicht für die in das meldepflichtige Alter tretenden Jünglinge nicht besteht und Befreiuungsgesuche bei der Verzeichnung der Landsturm¬ pflichtigen nicht in Betracht kommen. Bei den zur Verwendung gelangenden Drucksorten sind die Aufschriften sinngemäß in der Art richtig zu stellen, dass statt „Stellungspflichtigen“ immer „Landsturmpflichtigen“ zu setzen ist, während die Rubriken, welche die „Anmeldung“ betreffen, leer zu lassen sind.

2 Z. 13.191. Steyr, am 9. October 1899. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Wie im Jahre 1897 hat auch das vor wenigen Tagen eingetretene Hochwasser in den verschiedenen Gemeinden Oberösterreichs an den Brücken großen Schaden angerichtet, beziehungsweise diese theils beschädigt, theils ganz zerstört. Es dürfte ferner das letzte Hochwasser den an den Flüssen und Seen gelegenen Gemeinden die Nothwendigkeit dargethan haben, sich für Hochwasserfälle Rettungs=Pontons anzuschaffen. Die Allgemeine österreichische Baugesellschaft als Be¬ sitzerin der Schiffswerfte, Maschinen= und Kesselbau=Anstalt in Linz, hat nun ihre Geneigtheit ausgesprochen, jenen Ge¬ meinden, welche eiserne Brücken benöthigen oder ihre Holz¬ brücken durch Eisenconstructionen ersetzen wollen, oder endlich ür Fälle von Hochwässern Rettungs=Pontons benöthigen, diese Objecte zu mäßigen Preisen und zu sehr günstigen Zahlungsbedingnissen zu liefern. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hierauf infolge des Statthalterei=Erlasses vom 23. September l. J., Nr. 17.282/VI, aufmerksam gemacht. Z. 13.104. Steyr, am 9. October 1899. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Ueber Ersuchen des Oesterreichischen Völkervereines wird Nachstehendes verlautbart: Anlässlich dessen, dass eine Landgemeinde in Salzburg, die ohne die statutenmäßigen Normalbeiträge pro Haus und Jahr mit 11 Kreuzern (darunter 1 Regiekreuzer) für den Jahreshilfsfond zu erlegen, nur einfach die be¬ scheidene Spende von 5 fl. ö. W. übermachte, dann aber infolge Hochwassers sogar um eine „ausgiebige“ Hilfe er¬ suchte, wird allgemein bekanntgegeben, dass solche Gemeinden mit kleinen Spenden zu 5, 10 oder mehr Gulden nicht als Mitglieder angesehen werden können und nach § 15 der Statuten nur jene Gemeinden eine Anwartschaft auf eine „erste rasche Hilfe“ in der Noth erheben können, welche die obenerwähnten Normalbeiträge vollkommen einzahlen. Eine Hilfsorganisation über ein ganzes Reich lässt sich nicht auf kleine schwankende Spenden aufbauen, sondern es bedarf hiezu der periodischen Beitragsleistung der Häuser¬ besitzer, respective der Gemeinden, wodurch einzig und allein die so nöthige finanzielle Kraft dem Völkervereine erstehen kann. — Die Mitglieder=Gemeinde Pupping in Oberösterreich erhielt infolge Hochwassers eine Unterstützung von 150 fl., Endersdorf in Schlesien 60 fl., Jetzelsdorf und Augenthal nach Hagelschaden je 100 fl., dann zwei arme Abbrandler in Schönau a. d. Triesting je 8 fl. als erste Hilfe. Mit Rücksicht, als der Verein im ersten Stadium seiner Gründung ist, kann die Höhe dieser Unterstützung immerhin nicht unter¬ schätzt werden. — Die Gemeinden aller Länder werden im eigensten Interesse nochmals aufgefordert, je eher dem Völkervereine beizutreten, wobei bemerkt wird, dass die jetzige Einzahlung der Normalbeiträge bis Ende 1900 Geltung hat, wobei noch die Bitte mitgeht, die Local= und Bezirks=Hilfscomités zu bilden, damit der Verein auch in den Ortschaften und Bezirken seine moralische Unterstützung finde, die nur der großen Allgemeinheit zu Nutzen kommt. Z. 12.993. Steyr, 5. October 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. September bis 26. September 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde St. Peter, Ort¬ schaft Hagenau. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Julbach, Ort¬ chaft Hochkrammel. 2. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Pierbach, Ort¬ schaft Hinterhütten; Gemeinde Waldschlag, Ortschaft Gro߬ traberg. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Oftering, Ort¬ schaft Hausleiten. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Poneggen. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Klaffer, Ortschaften Klaffer, Panidorf; Gemeinde und Ortschaft Oberkappel; Gemeinde Oepping, Ortschaften Götzendorf, Untergrünau; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Salnau. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Hilbern; Gemeinde Kematen, Ortschaft Achleiten. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 4. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Ge¬ orgen a. d. Gusen; Gemeinde und Ortschaft Haid. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Lichtenau. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Grub; Gemeinde und Ortschaft Thanstetten.

Steyr, am 11. October 1899. Z. 13.243. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. September bis 2. October 1899. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde St. Peter, Ortschaft Hagenau. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Julbach, Ort¬ schaft Hochkrammel. 2. Rotz. Bestehen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Pierbach, Ort¬ schaft Hinterhütten; Gemeinde Reichenthal, Ortschaft Schwarzenbach; Gemeinde Waldschlag, Ortschaft Großtra¬ berg; Gemeinde Weigetschlag, Ortschaft Dürnau. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ort¬ schaften Götzendorf, Untergrünau. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ortschaften Achleiten, Schachen; Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Schwödiau; Gemeinde Pierbach, Ortschaft Brand¬ statt; Gemeinde Thanstetten, Ortschaften Droißendorf und Hilbern. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Oftering, Ort¬ schaft Hausleiten. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Poneggen. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Klaffer; Gemeinde und Ortschaft Oberkappel; Gemeinde und Ortschaft Ulrichsberg. Z. 12.961. Steyr, am 10. October 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Die k. k. Statthalterei für Niederösterreich hat um die Veranlassung der Ausforschung der im beiliegenden Ver¬ zeichnisse angeführten landsturmpflichtigen Jünglinge aus dem Bezirke Neunkirchen angesucht. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 9. Sep¬ tember l. J., Z. 16.204/IV, ergeht der Auftrag, die bezüg¬ lichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob die Genannten nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheinen, dort ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben, oder gestorben sind. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. November l. J. hieher zu berichten. 1. Josef Babuschik, geb. 15. Sept. 1879 zu St. Va¬ lentin, Landschach Nr. 16, Bez. Neunkirchen, kath., ehel., Eltern Johann und Maria, geb. Swoboda, Vaganten. Taufpathin Theresia Haider, Bäuerin in Landschach. 2. Andreas Neuberger, geb. 5. Nov. 1879 zu Neun¬ kirchen, Josefagasse Nr. 3, Bezirk Neunkirchen, kath., ehel., Eltern Nicolaus und Anna Maria, geb. Gramel, Fabriks¬ arbeiter in Neunkirchen. Taufpathin Amalie Neunkirchner, Fabriksarbeiterin in Neunkirchen, Rohrbachstraße 42. 3. Franz Fabro, geb. 29. Jänner 1879 zu Neun¬ kirchen, Rohrbachstraße 29, Bez. Neunkirchen, kath., ehel., Eltern Nicolaus und Karoline, geb. Cesen, Steinmetz in Neunkirchen. Pathe Lois Dolma, Steinmetz in Neunkirchen, Rohrbachstraße 26. 4. Adolf Broch, geb. 28. Juni 1879 zu Pottschach Nr. 67, Bez. Neunkirchen, kath., ehel., Eltern Johann und Pauline, geb. Wiedmann, Steinmetz in Pottschach. Pathin Anna Masonitz, Cassiers=Gattin in Pottschach. 5. Johann Müllner, geb. 6. Febr. 1879 zu Rohrbach am Steinfeld, Bez. Neunkirchen, kath., ehel., Eltern Michael und Juliana, geb. Ritter, Tischler in Rohrbach. 6. Franz Krismanoritsch, geb. 4. Oct. 1879 zu Neun¬ kirchen, Schießstättegasse Nr. 1, Bez. Neunkirchen, kath., ehel., Eltern Michael und Augusta Josefa, geb. Glatz, Pantograph in Neunkirchen. Pathin Juliana Humpel, Siebmachersgattin in Neunkirchen, Hauptstraße 1. Steyr, am 9. October 1899 Z. 12.962. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindlerin Johanna Mikulasch. Zufolge Note der k. k. Statthalterei Brünn vom 5. September 1899, Z. 35.299, treibt sich Johanna Mikulasch aus Meedl beschäftigungslos umher und lässt sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinde von den Gemeinden Reisevorschüsse verabfolgen, wodurch sie derselben bedeutende Auslagen verursacht. Die Personsbeschreibung der Genannten ist folgende: Geburtsjahr: 1859, Stand: verheiratet, Statur: groß, Gesicht: länglich, Haare: blond, Augen: blau, Mund und Nase proportioniert. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 22. Sep¬ tember l. J., Z. 16.997/II., werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf die Genannte aufmerksam gemacht und an¬ gewiesen, derselben in Hinkunft, außer im Falle wirklicher Noth, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen. Steyr, am 9. October 1899. Z. 12.963. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindler Theodor Binna. Zufolge Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 13. September d. J., Z. 28.417, verursacht der im Jahre 1864 in Aussee geborene und daselbst heimatzuständige Schreiber Theodor Binna, ein schon oftmals abgestraftes

4 Individuum, durch ungebürliche Inanspruchnahme von Geldunterstützungen seiner Heimatsgemeinde große Kosten. Derselbe ist von kleiner Statur, hat blonde Haare und solchen Bart, blaue Augen, regulären Mund, gebogene Nase und ist stark glatzköpfig. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 22. September l. J., Z. 17.091/II., werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, dass sie dem Genannten keinerlei Geldunterstützungen ausfolgen, vielmehr denselben im Be¬ tretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterziehen. Steyr, am 9. October 1899. Z. 12 964. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Sicherstellung der Identität der angeblichen Rosalia Goschu. Zufolge Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 4. September 1899, Z. 34.919, wurde in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 1899 in Kloster=Hradisch, Bezirk Olmütz, durch eine Gendarmerie=Patrouille eine Frauens¬ person aufgegriffen, wegen Ausweislosigkeit verhaftet und dem k. k. Bezirksgerichte in Olmütz übergeben. Nachdem durch ärztliche Untersuchung constatiert worden war, dass die in Rede stehende Frauensperson geisteskrank ist, wurde dieselbe seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Olmütz an die mährische Landes=Irrenanstalt in Stern¬ berg abgegeben. Den allerdings etwas confusen Angaben dieser Frauensperson zufolge heißt sie Rosalia Goschu, ist 26 Jahre alt, verheiratet, in Czarna geboren und nach Szediszov in Galizien zuständig. Dieselbe ist mittelgroß, hat dunkelblonde Haare, ovales Gesicht, graublaue Augen, rundes Kinn, ohne wahrnehmbare besondere Merkmale. Die Hände sehen schwielig und abgearbeitet aus. Die Umgangssprache der Genannten ist polnisch. Bekleidet war dieselbe mit einem gelben Strohhut, welcher mit einem roth¬ braunen Sammetbande eingefasst war, einem grauen Loden¬ kleide, mit kleinem Polainkragen und einem kleinen, schwarzen Sammetjäckchen und neuen Knöpfel=Lederschuhen. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 22. September l. J., Z. 16.919/II., ergeht der Auftrag, Erhebungen behufs Sicherstellung der Identität der Genannten zu pflegen und über ein allfälliges, positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 10. October 1899. Z. 13.242. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Nachforschung nach der Identität des angeblichen Josef Gericourt. Laut der Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 27. September 1899, Z. 11.414, befindet sich bei der Stadtgemeinde Salzburg ein von Kreuz in Croatien anher verschubtes Individuum in Verwahrungshaft, welches sich Heinrich Josef Gericourt nennt und angibt, 1874 zu Virton in Belgien geboren und dahin zuständig zu sein. Diese Angaben sind nach eingehend gepflogenen Er¬ hebungen unwahr und sind auch die im Besitze des Genannten vorgesundenen Papiere (Taufschein und 2 Zeugnisse) erwiesenermaßen gefälscht. Behufs Feststellung der Identität dieses Häftlings ergeht infolge des Statthalterei=Erlasses vom 3. October l. J., Nr. 17.799/III, der Auftrag, die geeigneten Nachforschungen zu pflegen, zu welchem Behufe eine Personsbeschreibung mitfolgt und über das Ergebnis der Ausforschung anher zu berichten. Eine Photographie dieses Mannes, der unter Einem auch im Centralpolizeiblatte ausgeschrieben wird, erliegt bei der Landesregierung in Salzburg und kann über Verlangen mitgetheilt werden. Personsbeschreibung des angeblichen Heinrich Gericourt am 18. Jänner 1874 in Virton (Provinz Luxemburg) geboren, lediger Graveur. Größe: 1·73; Brustumfang: 0°83: Armspannweite: 1·68; Gestalt: schlank und mager; Gesicht: oval: Gesichtsfarbe: brünett: Stirne: nieder, gewölbt; Haure: dunkelbraun (gestutzt und aufwärts stehend); Augenbrauen: schwarz; Nase und Mund: regulär; Zähne: gut, die obere Reihe lückenhaft; Bart: schwacher Schnurr= und Backenbart von schwarzer Farbe; Kinn: oval; besondere Kennzeichen: keine; Sprache: deutsch und französisch; Kleidung: schwarzes Sacco, lichtgraue Hose, statt der Weste lichtblauen breiten Gürtel, weiß und roth gestreiftes Touristenhemd, schwarze Halsbinde, Schnür¬ schuhe und kleiner schwarzer Filzhut; trägt am linken Arm inen Trauerflor. Steyr, am 10. October 1899. Z. 12.991. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des militärtaxpflichtigen Anton Mojzisek. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des im Jahre 1871 in Rosnau geborenen und dahin zuständigen militärtaxpflichtigen Anton Mojzisek angesucht. Derselbe hielt sich im Monate April 1898 einige Tage im Trapistenkloster „Maria Stern“ bei Banjaluka in Bosnien auf, hat sich jedoch von dort unbekannt wohin entfernt. Infolge des Statthalterei=Erlasses vom 24. September l. J., Z. 17.331/IV, ergeht der Auftrag, die geeigneten Nachforschungen nach dem gegenwärtigen Aufenthalte des Genannten einzuleiten und über ein positives Resultat bis längstens 30. November 1899 hieher zu berichten. Steyr, am 11. October 1899. Z. 13.235. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des Franz Kastner. Der im Jahre 1867 geborene, nach Eberstallzell zu¬ ständige Knecht Franz Kastner ist mit den Militärtaxen ür die Jahre 1893—1898 im Gesammtbetrage von 5 fl. im Rückstande. Da die nach dem Aufenthalte des Genannten gepflo¬ genen Erhebungen bisher zu keinem positiven Resultate

5 geführt haben, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden angewiesen, Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen und über ein positives Re¬ sultat bis 20. November l. J. zu berichten. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankenrassen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro September. 1. Franz Piribauer, Schneidergewerbe in Großraming Nr. 54. 2. Stefan Erjauzt, Drahlmatratzenerzeugergewerbe in Sarning Nr. 44, Gem. Garsten. 3. Leopold Gruher. Wirtsgewerbe in Anger Nr. 6, Gem. Land Weyer. 4. Gebrüder Lederer in Reichraming Nr. 92, Sägewerk. 5. Johann Riegler, (Roh=) Grobschmiedgewerbe in Hof¬ berge Nr. 33, Gem. Neustift. 6. Karl Binderberger, Schuh¬ machergewerbe in Unterwald Nr. 14, Gem. St. Ulrich. 7. Johann Oberndorfer, Schneidergewerbe in Bad Hall Nr. 59. 8. Wolfgang Zwicklhuber in Niederbrunnern Nr. 18, Gem. Thanstetten, Dampfdresch= und Futterschneidmaschinen¬ Betrieb. 9. Maria Brandecker, Flaschenbierabfüllergewerbe in Pyrach Nr. 16, Gem. Garsten. 10. Josef Schmierl, Gemischtwarenhandel, Handel mit Zucker, Salz und Petro¬ leum, Handel mit gebrannten geistigen Getränken in ver¬ schlossenen Gefäßen in Gründberg Nr. 96. 11. Karl Rad¬ huber, Schuhmachergewerbe in Sierninghofen Nr. 79, Gem. Sierning. 12. Andreas Wimböck, Flaschenbierabsüllerge¬ werbe in Sierninghofen Nr. 28, Gém. Sierning. 13. Josef Poißl, Flaschenbierabfüllergewerbe in Neuschönau Nr. 39, Gem. Sierning. 14. Johann Oberhauser, Wirtsgewerbe in Stadlkirchen Nr. 12, Gem. Gleink. B. Gewerbelbschungen pro September 1899. 1. Alois Großauer, Kalkbrennerei in Arzberg Nr. 14, Gem. Reichraming. 2. Ignanz Salzwimmer, Frachtentrans¬ port zwischen Steyr und Wels, Feyeregg Nr. 10, Gem. Pfarrkirchen. 3. Ferdinand Kittinger, Gastgewerbe in Gro߬ raming Nr. 21. 4. Maria Feßl, geborne Bux, Frauen¬ kleidermachergewerbe in Hilbern Nr. 96, Gem. Sierning. 5. Josef Ahrer, Gemischtwarenhandel in Großraming Nr. 21, 6. Maria Brandner, Hafnergeschirrhandel in Neuhofen Nr. 48. 7. Josef Schmierl, Krämergerbe in Gründberg Nr. 96, Gem. Sierning. 8. Ferdinand Buchner, Zucker¬ bäckerei und Lebzelterwarenhandel in Unterhimmel Nr. 5, Gem. Garsten. C. Sonstige Gewerbevéränderungen. 1. Ge¬ brüder Lederer (Prag), Sägewerk in Reichraming Nr. 92; Geschäftsführer: Johann Tober. 2. Johann Schittengruber, Fleischhauerei in Unterhimmel Nr. 30; Standortsverlegung nach Unterhimmel Nr. 5, Gem. Garsten, 3. Alois Fischill, Schuhmachergewerbe in Möderndorf Nr. 11, Gem. Pfarr¬ kirchen; Standortsverlegung nach Pfarrkirchen Nr. 9. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. he

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