Amtsblatt 1899/40 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Oktober 1899

1. Name der Schule. 2. Name und Charakter des Religionslehrers. 3. Entfernung der Schule vom Wohnorte des Religions¬ lehrers in Kilometern. 4. In wie viel Stunden wurde früher der Religions¬ unterricht in den einzelnen Classen und Abtheilungen ertheilt? 5. Wie oft hatte der Religionslehrer früher den Weg von seinem Wohnorte zur Schule zurückzulegen? 6. In wie viel Stunden wird jetzt der Religionsunter¬ richt in den einzelnen Classen und Abtheilungen ertheilt? 7. Wie oft hat jetzt der Religionslehrer in der Woche den Weg von seinem Wohnorte zur Schule zurückzulegen? Seit wann erfolgt dies? 8. Wir) dem Religionslehrer von der Schulgemeinde eine Fahrgelegenheit beigestellt oder bezieht derselbe eine Wegentschädigung? 9. Welche Wegentschädigung bezog der Religionslehrer bisher? 10. Welche Wegentschädigung hat der Religionslehrer jetzt infolge der Vermehrung der Religionsstunden zu be¬ ziehen. Dieser Bericht ist vom hochw. Pfarramte bestätigt im Wege des Ortsschulrathes ohne Terminsüberschreitung bis längstens 18. October l. J. hieramts einzubringen. Steyr, am 28. September 1899. Z. 12.446. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 16.952/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen be¬ züglich der Einfuhr von Klauenthieren aus einzelnen Be¬ zirken Böhmens nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die Seuchenfreiheit der politischen Bezirke Böhmischbrod und Melnik bezüglich der Maul= und Klauenseuche und den Rückgang dieser Seuche in den Be¬ zirken Jungbunzlau, Karolinenthal, Raudnitz und Schlan findet die k. k. Statthalterei das dermalen noch gegenüber den genannten Bezirken in Kraft bestehende Verbot der Einfuhr von Klauenthieren nach Oberösterreich vom 23. März 1897, Z. 4891/II, außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr dieser Thiere aus ganz Böhmen nach Oberöster¬ reich zu gestatten. Linz, am 10. September 1899. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. ad Z. 1316/B.=Sch.=R. Steyr, am 30. September 1899. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Remuneration für den Religionsunterricht. Da sich infolge der mit dem Erlasse des k. k. Landes¬ schulrathes vom 25. April l. J., Z. 1238, angeordneten Vermehrung der Religionsstunden Aenderungen in der bisher festgesetzten Entlohnung des Religionsunterrichtes ergeben, so werden die Schulleitungen Garsten, Kremsmün¬ ster, Reichraming, Sierning, Sierninghofen und Weyer beauftragt, behufs Feststellung der neuen Entlohnung fol¬ gende Daten anher mitzutheilen: 1. Name der Schule. 2. Schulbesuchserleichterung an derselben. 3. Zahl der Stammclassen. 4. Zahl der Parallelclassen. 5. Zu welchen Stammelassen gehören die Parallel¬ classen. 6. In wie viel Stunden wurde früher der Unterricht in den einzelnen Classen und Abtheilungen ertheilt? 7. In wie viel Stunden wird jetzt der Religions¬ unterricht in den einzelnen Classen und Abtheilungen ertheilt? Seit wann geschieht dies? 8. Name und Charakter der in der 4., 5. und 6. Classe wirkenden Religionslehrer. 9. Welche Remunerationen bezogen dieselben früher? 10. Welche Remuneration haben dieselben jetzt infolge der vermehrten Religionsstunden zu beziehen? Dieser Bericht ist, vom hochw. Pfarramte bestätigt, im Wege des Ortsschulrathes ohne Terminsüberschreitung bis längstens 18. October l. J. hieramts einzubringen. Z. 1661/B. Sch.=R. Steyr, am 28. September 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 17. September l. J., Z. 3078, folgendes anher eröffnet: Ueber Anregung einer Bezirksbehörde wegen entgelt¬ licher Ueberlassung älterer, noch brauchbarer Suppencon¬ erven durch die Heeresverwaltung an die Suppenanstalten hat das k. und k. 14. Corpscommando in Innsbruck mit der Note vom 11. September 1899, Z. 5694, mitgetheilt, dass zufolge Erlasses des k. und k. Reichskriegsministeriums vom 4. September l. J., Abtheilung 12, Z. 2319, Suppen¬ conserven der jeweilig zur Consumtion bestimmten Vorraths¬ bestände gegen Erlag des Preises von 1¼ (ein ein viertel) Kreuzern per Portion den Suppenanstalten der Volksschulen überlassen werden können, in welchem Preise die Verpackungs¬ und eventuellen Transportspesen inbegriffen sind. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Bemerken verständigt, dass die allfällig gewünschten Suppenconserven beim k. und k. Militärverpflegsmagazin in Linz, welches diesbezüglich bereits angewiesen wurde, direct angesprochen werden können. Z. 1677/B.=Sch.=R. Steyr, am 27. September 1899. Concurs-Ausschreibung. An der zweiclassigen Volksschule in Sipbachzel kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit derselben ist ein Jahresgehalt von 600 fl., Quinquennal¬ zulagen pr. 50 fl., sowie ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stellen haben ihre mit dem Tauf¬ cheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes, sowie den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen.

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