Amtsblatt 1899/40 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Oktober 1899

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 5. October Nr. 40. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 2. October 1899. ad Z. 11.577. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Jene Gemeinden, welche auf ein oder mehrere Exem¬ plare Geschäfts=Vormerk=Blätter pro 1900 reflectieren, hahen den Bedarf unter Einsendung des Geldbetrages hiefür bis 20. October l. J. der k. k. Bezirkshauptmannsschaft bekanntzugeben. Steyr, am 30. September 1899. Z. 12.872. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Concurs=Ausschreibung. Zur Betheilung mit einer zeitlichen Unterstützung aus der I. Stiftung des Lorenz Ritter von Dittrich für das Jahr 1899 wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Auf diese Stiftung haben vor dem Feinde verwundete Invaliden Anspruch. Im Gesuche ist anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der unversorgten Familien=Mit¬ glieder; mitgemachte Feldzüge; d) Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; e) Decorationen; f) seit wann im Invalidenstande; g) die vom Staate beziehenden Jahres=Einkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Die Gesuche, welchem die Patental=Urkunde beizu¬ schließen ist, sind bis längstens 1. November l. J. beim k. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz einzu¬ bringen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Huber, Obstlt. Steyr, am 3. October 1899. Z. 12.969. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Angeschwemmte Leiche. Am 8. September 1899 wurde laut Protokoll der Gemeinde=Vorstehung Ebelsberg bei der Gruberhütte am rechten Donauufer unterhalb der Ausmündung der Traun in die Donau eine männliche Leiche gesunden. Die vorgenommene Leichenbeschau ergab folgendes: Die in vorgeschrittener Verwesung befindliche Leiche ist die eines beiläufig 50jährigen mittelgroßen Mannes; Ge¬ sicht unkenntlich, Unterleib stark aufgetrieben, von den Füßen hängen Hautfetzen herab. Der Kopf hat eine Glatze, hell¬ braunes Haar, blonden Schnurrbart; die Augen sind wegen großer Geschwulst nicht mehr zu öffnen. (die Regenbogenhaut sei blau), die Zähne den Jahren entsprechend erhalten. Von einer stattgefundenen Verletzung ist nichts zu finden, daher die Annahme berechtigt, dass der Betreffende ertrunken ist. Aus sanitären Gründen ist die sofortige Beerdigung angeordnet worden. Die Leiche trug ein weißes, blau gestreiftes Oxford¬ Hemd, schwarz gestreifte Barchenthose und geflickte Stiefletten. In der rechten Hosentasche wurde ein Taschenmesser mit drei Klingen mit Schildkrotschale, und ein Stück von einem runden Wetzstein gefunden. Zufolge Erlasses der k. k. o. d. Statthalterei in Linz vom 8. September 1899, Z. 17.271/V, sind Erhebungen behufs Constatierung der Identität dieser Leiche zu pflegen und über ein positives Resultat sofort anher zu berichten. Z. 1316/B.=Sch.=R. Steyr, am 30. September 1899. An die Ortsschnlräthe und Schulleitungen. Wegentschädigung der Religionslehrer. Die Schulleitungen in Brunnbach, Dambach, Har¬ hagen, Kirchberg, Kleinraming, Kleinreifling, Krühub, Mühl¬ bach, Pechgraben, Reichraming, Sierninghofen, Trattenbach und Unterlaussa werden beauftragt, folgende Daten anher bekanntzugeben:

1. Name der Schule. 2. Name und Charakter des Religionslehrers. 3. Entfernung der Schule vom Wohnorte des Religions¬ lehrers in Kilometern. 4. In wie viel Stunden wurde früher der Religions¬ unterricht in den einzelnen Classen und Abtheilungen ertheilt? 5. Wie oft hatte der Religionslehrer früher den Weg von seinem Wohnorte zur Schule zurückzulegen? 6. In wie viel Stunden wird jetzt der Religionsunter¬ richt in den einzelnen Classen und Abtheilungen ertheilt? 7. Wie oft hat jetzt der Religionslehrer in der Woche den Weg von seinem Wohnorte zur Schule zurückzulegen? Seit wann erfolgt dies? 8. Wir) dem Religionslehrer von der Schulgemeinde eine Fahrgelegenheit beigestellt oder bezieht derselbe eine Wegentschädigung? 9. Welche Wegentschädigung bezog der Religionslehrer bisher? 10. Welche Wegentschädigung hat der Religionslehrer jetzt infolge der Vermehrung der Religionsstunden zu be¬ ziehen. Dieser Bericht ist vom hochw. Pfarramte bestätigt im Wege des Ortsschulrathes ohne Terminsüberschreitung bis längstens 18. October l. J. hieramts einzubringen. Steyr, am 28. September 1899. Z. 12.446. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 16.952/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen be¬ züglich der Einfuhr von Klauenthieren aus einzelnen Be¬ zirken Böhmens nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die Seuchenfreiheit der politischen Bezirke Böhmischbrod und Melnik bezüglich der Maul= und Klauenseuche und den Rückgang dieser Seuche in den Be¬ zirken Jungbunzlau, Karolinenthal, Raudnitz und Schlan findet die k. k. Statthalterei das dermalen noch gegenüber den genannten Bezirken in Kraft bestehende Verbot der Einfuhr von Klauenthieren nach Oberösterreich vom 23. März 1897, Z. 4891/II, außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr dieser Thiere aus ganz Böhmen nach Oberöster¬ reich zu gestatten. Linz, am 10. September 1899. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. ad Z. 1316/B.=Sch.=R. Steyr, am 30. September 1899. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Remuneration für den Religionsunterricht. Da sich infolge der mit dem Erlasse des k. k. Landes¬ schulrathes vom 25. April l. J., Z. 1238, angeordneten Vermehrung der Religionsstunden Aenderungen in der bisher festgesetzten Entlohnung des Religionsunterrichtes ergeben, so werden die Schulleitungen Garsten, Kremsmün¬ ster, Reichraming, Sierning, Sierninghofen und Weyer beauftragt, behufs Feststellung der neuen Entlohnung fol¬ gende Daten anher mitzutheilen: 1. Name der Schule. 2. Schulbesuchserleichterung an derselben. 3. Zahl der Stammclassen. 4. Zahl der Parallelclassen. 5. Zu welchen Stammelassen gehören die Parallel¬ classen. 6. In wie viel Stunden wurde früher der Unterricht in den einzelnen Classen und Abtheilungen ertheilt? 7. In wie viel Stunden wird jetzt der Religions¬ unterricht in den einzelnen Classen und Abtheilungen ertheilt? Seit wann geschieht dies? 8. Name und Charakter der in der 4., 5. und 6. Classe wirkenden Religionslehrer. 9. Welche Remunerationen bezogen dieselben früher? 10. Welche Remuneration haben dieselben jetzt infolge der vermehrten Religionsstunden zu beziehen? Dieser Bericht ist, vom hochw. Pfarramte bestätigt, im Wege des Ortsschulrathes ohne Terminsüberschreitung bis längstens 18. October l. J. hieramts einzubringen. Z. 1661/B. Sch.=R. Steyr, am 28. September 1899. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 17. September l. J., Z. 3078, folgendes anher eröffnet: Ueber Anregung einer Bezirksbehörde wegen entgelt¬ licher Ueberlassung älterer, noch brauchbarer Suppencon¬ erven durch die Heeresverwaltung an die Suppenanstalten hat das k. und k. 14. Corpscommando in Innsbruck mit der Note vom 11. September 1899, Z. 5694, mitgetheilt, dass zufolge Erlasses des k. und k. Reichskriegsministeriums vom 4. September l. J., Abtheilung 12, Z. 2319, Suppen¬ conserven der jeweilig zur Consumtion bestimmten Vorraths¬ bestände gegen Erlag des Preises von 1¼ (ein ein viertel) Kreuzern per Portion den Suppenanstalten der Volksschulen überlassen werden können, in welchem Preise die Verpackungs¬ und eventuellen Transportspesen inbegriffen sind. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Bemerken verständigt, dass die allfällig gewünschten Suppenconserven beim k. und k. Militärverpflegsmagazin in Linz, welches diesbezüglich bereits angewiesen wurde, direct angesprochen werden können. Z. 1677/B.=Sch.=R. Steyr, am 27. September 1899. Concurs-Ausschreibung. An der zweiclassigen Volksschule in Sipbachzel kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit derselben ist ein Jahresgehalt von 600 fl., Quinquennal¬ zulagen pr. 50 fl., sowie ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stellen haben ihre mit dem Tauf¬ cheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes, sowie den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen.

Z. 1678/B.=Sch.=R. Steyr, am 27. September 1899. Concurs=Ausschreibung. An der einclassigen Volksschule in Pucking kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit derselben sind ein Jahresgehalt von 600 fl., Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes, sowie den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschal¬ tung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzu¬ bringen. Z. 1679/B.=Sch.=R. Steyr, am 27. September 1899. Concurs=Ausschreibung. An der fünfclassigen Volksschule in Weyer an der Enns kommt eine Oberlehrerstelle zur definitiven Be¬ setzung. Mit derselben ist ein Jahresgehalt von 700 fl., eine Functionszulage von 100 fl., Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes, sowie den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstleistung, oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschal¬ tung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzu¬ bringen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucke Steyr.

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