Amtsblatt 1899/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. September 1899

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1899. Steyr, am 14. September Nr. 37. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 12. September 1899. Z. 12.069. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Laut Verständigung der k. k. Intendanz des XIV. Corps vom 9. September l. J., Z. 5075, wurden von derseiben 35.500 Metercentner Hafer magazinmäßiger Qualität ange¬ kauft. Diesbezügliche Avisos sind an der Amtstafel des eige¬ nen Amtes in Steyr, sowie den Gemeinde=Vorstehungen in Markt Kremsmünster und Neuhofen affigiert. Für Reflectanten liegt das Usancenheft bei der Bezirks¬ Hauptmannschaft in Steyr im Amtslocale des k. k. Land¬ wehr=Evidenz Officials zur Einsicht auf, Steyr, am 8. September 1899. Z. 11.907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 34 ausgeschriebene Ernst Deutl wurde eruiert. Steyr, am 8. September 1899. Z. 11.932. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Deutsch. Die k. k. Statthalterei für das Küstenland hat hier¬ amts um die Veranlassung der Ausforschung des am 23. Februar 1876 in Rovigno geborenen Josef Deutsch, Sohnes des Emanuel und der Johanna, geborenen Davidowitz, angesucht. Der Vater desselben war im Jahre 1878 Magazineur bei der am Bahnbau in Rovigno beschäftigten Firma M. de Fröhlich. Infolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 23. August l. I., Z. 15.023/IV, ergeht daher der Auftrag, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 31. October l. J. hierher zu berichten. Steyr, am 6. September 1899. Z. 11.884. Amtserinnerung. An mehrere Herren Gemeinde=Vorsteher des Bezirkes Steyr wurden im kurzen Wege je zwei Fragebögen über Wasserversorgung und Reinhaltung der Ortschaften, welche 1000 oder mehr Einwohner zählen, zugefertigt. Die ausgefüllten Fragebögen sind bis längstens 15. Oc¬ tober anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 4. September 1899. Z. 10.493, 11.777 u. 11.936. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Diplomentziehung der Hebammen M. Schodt, Luigia Berta, Witwe Damiani, und K. Sillinger. Die Hebamme Mathilde Schodt, am 23. Februar 1859 in Unterretzbach geboren, nach Wien zuständig, katholisch, verheiratet, zuletzt in Wien III, Rennweg 37, wohnhaft, wurde mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Wien vom 3. Jänner 1899, Z. 10.277 ex 1898, wegen Mitschuld an dem Verbrechen der Abtrei¬ bung der Leibesfrucht nach den §§ 5 und 144 St.=G. verurtheilt. Auf Grund dieser Verurtheilung hat das mag. Be¬ zirksamt für den III. Bezirk in Wien der Genannten die Berechtigung zur Ausübung der Hebammenpraxis entzogen und derselben das Diplom abgenommen. Ferners hat der Stadtmagistrat in Triest mit dem rechtskräftigen Erkenntnisse vom 10. Jänner l. J., Z. 70.798, der Hebamme Luigia Berta, Witwe Damiani, in Triest, welche mit Erkenntnis des Bezirksgerichtes in Pola vom 31. October 1896, Z. 1447/6334, wegen Uebertretung nach § 461 St.=G. und § 5, P. 4, des Gesetzes vom 24. Mai 1885,

R.=G.=Bl. Nr. 89, zu einer sechswöchentlichen Arreststrafe und mit Urtheil des Landesgerichtes in Triest vom 22. No¬ vember 1897, Z. 1138/9835, wegen des Verbrechens des Betruges zu sechsmonatlichem Kerker verurtheilt worden ist, auf Grund des § 30 des St.=G. die Berechtigung zur weiteren Ausübung der Hebammenpraxis entzogen und der¬ selben das Hebammen=Diplom abgefordert. Ebenso wurde mit dem rechtskräftigen Erkenntnisse der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Smichow vom 4. Juni 1899, Z. 37.838, der Hebamme Karoline Sillinger, welche mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Kreisgerichtes in Brüx vom 7. Mai 1899, Z. 874/34 ex 1898, wegen des Verbrechens der Abtreibung der Leibesfrucht zu achtmonat¬ lichem schweren Kerker verurtheilt wurde, auf Grund der §§ 30 und 268 des St.=G. die Berechtigung zur weiteren Ausübung der Hebammenpraxis entzogen und das Hebammen¬ diplom abgefordert. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 1., 16. und 30 August l. J., Z. 13.580/V, 15.856/V und 15.156/V, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 12.060 Steyr, am 10. September 1899. Amtserinnerung. Hebammentage. Nachdem den einzelnen Hebammen das Amtsblatt nicht zukommt, so obliegt es selbstverständlich den Gemeinde¬ ämtern, dieselben von der Abhaltung der Hebammentage rechtzeitig zu verständigen. Hiebei ist denselben in Erinnerung zu bringen, dass sie ihre Utensilien, Schriften und Bücher mitzubringen und dem Herrn Gemeindearzte vorzuweisen haben. Z. 11.937. Steyr, am 8. September 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 15.901/II. Kundmachung betreffend die Einfuhr von lebenden Schweinen aus Ungarn, Croatien=Slavonien und Bosnien und den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern nach dem Schlacht¬ hofe in Linz. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Er¬ lasse vom 23. Augnst 1899, Z. 28.524, die Einfuhr von Schweinen ohne Rücksicht auf deren lebendes Gewicht aus jeweilig seuchenfreien Gebieten und auch aus seuchenfreien Gemeinden der wegen des Bestandes der Maul= und Klauen¬ seuche, Schweinepest, des Rothlaufes der Schweine jeweilig gesperrten Gebiete Ungarns, Croatien=Slavoniens, Bosniens und der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder nach fallweise und unter Angabe der Provenienz, Stückzahl und des Verkäufers von der k. k. Statthalterei eingeholter Bewilligung im directen Eisenbahnverkehre hehufs Schlach¬ tung innerhalb 4 Tagen unter thierärztlicher Ueberwachung nach dem Schlachthause in Linz gestattet. Die zum Transporte solcher Schweine benützten Waggons müssen schon in der Verladestation unter Plombenverschluss gesetzt und mit der deutlich lesbaren Aufschrift: „mit Specialbewilligung“, beziehungsweise „aus gesperrtem Gebiete mit Specialbewilligung“, bezettelt werden. Nach dem Einlangen dieser Schweine in Linz ist deren Ausladung auf der ausschließlich hiezu bestimmten Abtheilung der Ausladerampe des Schlachtviehhofes und Unterbringung in den Schweinestallungen unter den ge¬ botenen Vorsichten ohne Verzug durchzuführen. Jene Schweine, welche nach der Ausladung an Schweinepest (Schweineseuche) oder Schweinerothlauf er¬ krankt befunden werden, sind sofort zu vertilgen, beziehungs¬ weise dem Wasenmeister zur unschädlichen Beseitigung zu übergeben, die übrigen Thiere eines solchen Transportes aber im Schlachthofe sogleich der Schlachtung zu unter¬ ziehen. Unter Einem findet die k. k. Statthalterei die Be¬ stimmungen des Punktes 2, alinea c, der hierämtlichen Kundmachungen vom 5. Jänner d. J., Z. 39/II, und vom 3. Februar d. J., Z. 1915/II, betreffend die Sperr= Ver¬ fügungen für die Einfuhr von Klauenthieren aus dem Oc¬ cupations=Gebiete und aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Oberösterreich unter Aufrechterhaltung der Bestimmungs¬ orte Freistadt, Steyr, Wels, Gmunden und Ischl für die Eisenbahnstation Linz dahin abzuändern, dass in Hinkunft alle für die Eisenbahnstation Linz bestimmten Transporte lebender Schweine aus den genannten Ländern nur mehr nach dem Schlachthofe in Linz dirigiert werden müssen. Diese Verfügungen treten mit dem Tage der Ver¬ lautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksam¬ keit und werden Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 4. Mai d. J., Z. 1882 (R. G. Bl. Nr. 51), geahn¬ det werden, wobei auch die Bestimmungen des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R. G. Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, den 4. September 1899. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankencassen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro August 1899. 1. Franz Enöckl, Schneidergewerbe in Garsten Nr. 10. 2. Josef Edlinger, Tischlergewerbe in Pergern Nr. 15, Gem. Garsten. 3. Karl Werner, Glasergewerbe in Unter¬ wolfern Nr. 47, Gem. Losensteinleiten. 4. Elise Baum¬ berger, Frauenkleidermachergewerbe in Sierning Nr. 183. 5. Paul Weinberger, Uhrmachergewerbe in Sierninghofen Nr. 19, Gem. Sierning. 6. Valentin Meißl, Wagnerge¬ werbe in Unterlaussa Nr. 25, Gem. Ld. Weyer. 7. Karl Derflinger, Fleischhauergewerbe in Sierninghofen Nr. 46, Gem. Sierning. 8. Paul Dipplinger, Bohrerschmiedgewerbe in Jägerberg Nr. 2, Gem. St. Ulrich. 9. Johann Spatt, Bäckergewerbe in Sierning Nr. 121. 10. Barbara Eister¬ lehner, Gastgewerbe in Unterdambach Nr. 47, Gem. Garsten. 11. Karl Kröswang, Wirtsgewerbe in Wartberg Nr. 6. 12. Anton Herber, Gastgewerbe in Egendorf Nr. 10. 13. Johann Mayr, Gastgewerbe, Bäckengraben Nr. 9, Gem. Ternberg; Ausschank von Rum bei Verabreichung von Thee. 14. Gottlieb Staudinger, Flaschenbierabfüller¬ gewerbe in Aschach Nr. 97. 15. Gustav Mayrhofer, Flaschen¬ bierabsüllergewerbe in Neuschönau Nr. 35, Gem. St. Ulrich. 16. Franz Mayr, Flaschenbierabfüllergewerbe in Jägerberg

Nr. 28, Gem. St. Ulrich. 17. Johann Söllner, Tischlerge¬ werbe in Markt Kremsmünster Nr. 8. 18. Ignaz Lösch, Bäckergewerbe in Rührendorf Nr. 26, Gem. Ried. 19. Jo¬ hanna Zetl, Handel mit Galanterie=, Leinen=, Schnitt=, Baumwoll=, Posamentier= und Kurzwaren, Wäsche, Kerzen, Seife in Neuzeug Nr. 134, Gem. Sierning. 20. Karl Gaiduschek, Marktfierantin mit Manufactur= und Galanterie¬ waren in Gaflenz Nr. 5. 21. Josef Moser, Flaschenbier¬ handel in Sierning Nr. 240. 22. Karl Kaltenböck, Müller¬ und Sägegewerbe in Ramingsteg Nr. 32, Gemeinde St. Ulrich. 23. Leopold Zaupper, Gemischtwarenhandel in Lumplgraben Nr. 19, Gem. Großraming. 24. Josef Kemet¬ müller, Neuhofen Nr. 60, Victualienhandel mit Zucker, Kaffee und Petroleum. 25. Anna Beer, Victualienhandel in Kremsegg Nr. 21, Gem. Ld. Kremsmünster. 26. Franz Lachner, Frächtergewerbe in Losenstein Nr. 105. 27. Bal¬ thasar Forster, Cementwarenerzeugung in Oberland Nr. 17, Gemeinde Gaflenz. 28. Therese Seltsam, Krämergewerbe in Sipbachzell Nr. 10. 29. Franz Weinzierl, Müllergewerbe in Egendorf Nr. 29. 30. Franz Fischüll, Müllergewerbe in Weißkirchen Nr. 30. 31. Josef Gegenhuber in Kematen Nr. 28, Victualienhandel mit Zuckerverschleiß 32. Johann Schmidbauer, Sattledt, Nr. 30, Gem. Ld. Kremsmünster. 33. Matthias Jungreitmayr, Wirtsgewerbe in Weyerbach Nr. 22, Gem. Weißkirchen. B. Gewerbelöschungen pro August 1899. 1. Franz Weinzierl, Müllergewerbe in Egendorf Nr. 29. 2. Rosina Ehrengruber, Victualienhandel in Egendorf Nr. 8. 3. Josef Winter, Bäckergewerbe in Stadlkirchen Nr. 12, Gem. Gleink. 4. Josef Winter, Wirtsgewerbe in Stadl¬ kirchen Nr. 12, Gem. Gleink. 5. Johann Lang, Müllerge¬ werbe in Weißkirchen Nr. 30. 6. Anton Hummer, Ge¬ treidehandel in Mühlgrub Nr. 10, Gem. Pfarrkirchen. 7. Johann Schüttengruber, Fleischhauergewerbe in Sierning¬ hofen Nr. 46, Gem. Sierning. 8. Josef Kemetmüller, Grie߬ lerei in Neuhofen Nr. 60. 9. Josef Gegenhuber, Victualien¬ handel in Kematen Nr. 28. 10. Johann Serglhuber, Wirts¬ gewerbe in Unterdambach Nr. 47, Gem. Garsten. 11. Anna Dietachmayr, Mühle und Säge in Ramingsteg Nr. 32, Gem. St. Ulrich. 12. Karl Schnellinger, Wirtsgewerbe in Weyerbach Nr. 22, Gemeinde Weißkirchen. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro August 1899. 1. Caspar Buchner, Botengewerbe in Neu¬ hofen Nr. 6; Fortführung durch die Witwe Anna Buchner, auf Witwenstandsdauer. 2. Gustav Mayrhofer, Handel mit gebrannten geistigen Flüssigkeiten (Getränken) in ver¬ chlossenen Gefäßen in Neuschönau Nr. 39, Standortsver¬ legung nach Neuschönau Nr. 35, Gem. St. Ulrich. 8. Gustav Mayrhofer, Krämerei mit Holzkohlen und Flaschenbierver¬ schleiß in Neuschönau Nr. 39, Gem. St. Ulrich; Stand¬ ortsverlegung nach Neuschönau Nr. 35, Gem. St. Ulrich. 4. Linzer Actienbräuerei und Malzfabrik, Gastgewerbe in Gschwendt, Gem. Neuhofen; Pächter: Florian Guger. 5. Johann Seltsam, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Sipbachzell; Fortführung durch die Witwe Therese auf Witwenstandsdauer. Z. 1508/B.=Sch.=R. Steyr, am 4. September 1899. Concurs-Ausschreibung. An der fünfclassigen Volksschule in Reichraming kommt eine Unterlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit derselben sind ein Jahresgehalt von 500 fl., Quin¬ quennalzulagen per 25 fl. und ein Naturalquartier ver¬ bunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre, mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Befähigungszeugnisse und den Nachweisen über ihre gesammte Dienstleistung oder statt der letzteren mit einer beglaubigten Standestabelle belegten Ge¬ suche binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zei¬ tung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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