3 zu unterziehen, und ersolat nach abgelaufener zufrieden¬ stellender Probezeit ihre definitive Anstellung. Die provisorischen Sicherheitswachmänner erhalten außer Caserni rung für das erste Halbjahr ein Taggeld, odann bis zu ihrer definitiven Anstellung provisorisch die Be¬ züge eines Wachmannes minderer Gebür und zwar jährlich an Gehalt 450 fl. und die im § 10 der kaiserlichen Ver¬ ordnung vom 19. August 1899, R.=G.=Bl. 159, festgesetzte Activitätszulage, d. i. für Wien 50 Percent vom Gehalte per 225 fl. Außerdem gebürt jedem neu eintretenden Sicherheits¬ wachmann zur Anschaffung der Monturs= und Rüstungs¬ orten eine einmalige Massaeinlage von 100 fl. und zur Nachschaffung derselben ein Massapauschale, das für das erste Dienstjahr mit 25 fl. und für die folgende Dienstzeit mit jährlich 40 fl. festgesetzt ist. Für die definitiven Sicherheitswachen sind Dienstes¬ alterszulagen, welche nach vollendetem dritten Dienstjahre 30 fl. betragen und sich bis zum vollendeten 25. Dienst¬ jahre auf 250 fl. erhöhen, festgesetzt. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft; 2. vollkommene Gesundheit und ein rüstiger Körperbau; 3. ein Alter nicht unter 24 und nicht über 35 Jahre; 4. ein in jeder Richtung unbescholtenes Vorleben; 5. Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, entsprechende Intelligenz und Vorbildung, sowie die Fähigkeit, auch umständliche schriftliche Meldungen und Rapporte zu verfassen; 6. die schriftliche, in das Aufnahmsgesuch aufzu¬ nehmende Erklärung, durch wenigstens 3 Jahre in der k. k. Sicherheitswache dienen zu wollen. Bei Vorhandensein dieser Bedingungen haben bewährte ausgediente Unterofficiere im Sinne des § 5 des Gesetzes vom 19. April 1872, Nr. 60 R.=G.=Bl., den Vorzug. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig gestempelten Gesuche an die k. k. Polizeidirection in Wien binnen vier Wochen einzusenden, und werden ledige Bittsteller den ver¬ heirateten vorgezogen. Dem Gesuche ist der Tauf= oder Geburtsschein und der Heimatsschein beizulegen. Persönliche Vorstellung der Bewerber und deren polizei¬ chefärztliche Untersuchung rücksichtlich ihrer Eignung finden an jedem Donnerstage (mit Ausnahme der Feiertage) vor¬ mittags um 10 Uhr bei der Polizeidirection in Wien, IV. Stock, Thür Nr. 115, statt. Wien, am 26. August 1899. Z. 11.066. Steyr, am 24. August 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Tommanden. Ausforschung des Ernst Deutl. Der Urfahr, Rudolfstraße Nr. 62, wohnhafte, 26 Jahre alte, verehelichte Lehrer Ernst Deutl entfernte sich am 15. d. M. vormittags aus seiner Wohnung mit der Angabe, dass er seine beim Jäger in Kürnberg in Sommeraufent¬ halt befindliche Mutter besuche. Derselbe kam aber weder dorthin, noch kehrte er auch bisher in seine Wohnung zu¬ rück. Da Deutl in letzter Zeit Zeichen von Trübsinn zeigte, besteht die Vermuthung, dass sich derselbe etwas zu Leide gethan habe oder planlos herumirre. In dieser Vermuthung wurden die Verwandten noch dadurch bestärkt, dass die Gattin des Abgängigen durch die Post einen Brief erhielt, in welchem Deutl sie um Ver¬ zeihung bat 2c. und welchem Briefe ein Zettel beilag, auf welchem geschrieben stand: „Wenn du diesen Brief erhältst, haben mich die Wellen der Donau verschlungen.“ Deutl ist mittelgroß, gut genährt, hat rundes Gesicht, blonde Haare, solchen kleinen Schnurrbart und graue Augen. Er trug einen schwarzen Anzug und lichten Ueber¬ zieher und hatte, soviel bekannt ist, eine goldene Uhr sammt olcher Kette, einen goldenen Ehering, einen anderen goldenen Ring und zwei Photographien, ein Kind und eine Frau darstellend, bei sich. Erhebungen über den Verbleib desselben sind zu pflegen und die Gemeinde=Vorstehung Urfahr von einem positiven Inhalt sofort zu verständigen. Z 11.301. Steyr, am 28. August 1899. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Diurnisten Max Traunig. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim k. k. Ministe ium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1876 geborenen, nach Ebenthal, Bezirk Klagenfurt, heimatberechtigten, stellungs¬ pflichtigen Diurnisten Max Traunig angesucht. Personsbeschreibung: Statur: groß, schlank; Gesicht: mager und lang; Haare: dunkelblond; Augen: grau: Bart: dunkelblond (Vollbari); besondere Kenn¬ zeichen: große, abstehende Ohren, über seine Juhre hinaus gealtert; Documente: Heimatschein, ausgestellt von der Gemeinde Ebenthal vom 12. Juni 1893, Z. 304. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. August l. J., Nr. 14.762/IV, ergeht daher der Auf¬ trag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbeson¬ dere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder ge¬ storben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. December d. J. anher zu berichten. Z. 11.233. Steyr, am 24. August 1899. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Hebammentage. Die mit hierämtlichem Erlasse vom 25. October 1897 Z. 15.520, Amtsblatt Nr. 43, eingeführten alljährlichen Hebammentage werden für das Jahr 1899 im Laufe des Monates September abgehalten werden, u. zw. für die sämmtlichen Hebammen des Gerichtsbezirkes Neuhofen am Montag den 18. September, vormittags 10 Uhr, im Gemeindehause zu Neuhofen; für die sämmtlichen Hebammen des Gerichtsbezirkes Krems¬ münster am Samstag den 9. September, vormittags 10 Uhr, im Gemeindehause der Landgemeinde Kremsmünster. Für den Gerichtsbezirk Steyr Umgebung werden zwei Hebammentage abgehalten: Der erste
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