Amtsblatt 1899/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. August 1899

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 35. Steyr, am 31. August 1899. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 31. August 1899. Z. 11.450. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten - Commanden in Steyr, Weyer, Losenstein, Sierning, Kremsmünster und Neuhofen. Unter Einem wird die Kundmachung über die heurige Controlversammlung des Heeres und der Kriegsmarine, sowie der Landwehr im Sinne des § 36 W.=V., III. Theil und Anhang hiezu, verlautbart und bemerkt, dass etwaige Enthebungsgesuche, in welchen die Enthebungsgründe von der Gemeindevorstehung bestätigt und mit 1=Kronen=Stempel versehen sein müssen, rechtzeitig hier einzubringen sind. Die für heuer festgesetzten Controltage gelten auch für die künftigen Jahre als bleibende, alljährlich giltige Controltage. Die Herren Gemeindevorsteher der Controlstationen haben für die Unterbringung der Herren Controls=Officiere und Landwehr =Evidenz=Beamten, dann der zugetheilten Mannschaft, bei dieser auch für die Verköstigung, entsprechend vorzusorgen. Die Gendarmerieposten=Commanden der Control=Sta¬ tionen werden angewiesen, an den betreffenden Tagen zur festgesetzten Stunde je zwei Gendarmen als Assistenz beizu¬ stellen. Kundmachung betreffend die Control=Versammlungen im Jahre 1899. Auf Grund der Bestimmungen des V. Abschnittes der Wehrvorschriften, III. Theil, für das k. u. k. Heer und Anhang hiezu für die k. k. Landwehr, und im Einvernehmen mit dem k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 und dem k. k. Landwehr=Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 2 in Linz wird wegen Abhaltung der Controlversammlungen für die nicht active Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr im Jahre 1899 nachstehendes verlautbart: I. Zu den Controlversammlungen ist die nicht active Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr aller Jahrgänge und ohne Unterschied, ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind, oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeichneten Tag zu er¬ scheinen verpflichtet, und haben hiezu ihre Militär=, bezw. Landwehr=Pässe mitzubringen. Ausgenommen hievon sind: a) die Candidaten und Zöglinge des geistlichen Standes; b) jene, welche im Laufe des Jahres in activer Dienst¬ leistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben; c) jene, welche zu einer ad b) erwähnten Dienstleistung eingerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vor¬ stellung einer Superarbitrierungs=Commission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb; d) die mit Certificat betheilten, dauernd beurlaubten Unter¬ officiere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitiv oder provisorisch angestellt sind; e) die in Straf= oder Untersuchungshaft sich Befindlichen, dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen; f) die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands=Reise¬ pässen Betheilten, wenn solche thatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden; g) die zur Zeit der Controlversammlung in Dienstleistung bei der Gendarmerie Stehenden; h) die Recruten und Ersatzreservisten des heurigen Assent¬ jahrganges i) jene Nichtactiven, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. II. Die Controlversammlungen finden statt: Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegs¬ marine: In Weyer im Gasthause des Herrn David Zieber¬ mayr, Nr. 19, am Sonntag den 1. October, 10 Uhr vormitkags, für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neu¬ stift und Weyer Markt und Land. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post“ des Herrn Ludwig Brandstetter am Montag den 2. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming. In Steyr im Casino in Reichenschwall am Freitag den 6. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden Garsten, Ternberg und St. Ulrich; Samstag den 7. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden Gleink und Losensteinleiten.

2 In Sierning im Gasthause des Herrn Franz Zachl, Nr. 78, am Sonntag den 8. October, 10 Uhr vor¬ mittags, für die Gemeinden Aschach, Sierning, Thanstetten. In Neuhofen im Gasthause der Frau Victoria Jenner, Nr. 25, am Montag den 9. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthofe „Zur Sonne“ des Herrn Emil Schuel am Dienstag den 10. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden Eberstallzell, Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried, Rohr und Sipbachzell; am Mittwoch den 11. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden Wart¬ berg, Markt und Land Kremsmünster. Die Nachcontrole findet am 1. und 2. December in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr früh statt. Die Controlversammlungen für die Mannschaft der k. u. k. und k. ung. Landwehr finden statt: In Neuhofen im Gasthause der Frau Victoria Jenner, Nr. 25 am Freitag den 13. October, 9 Uhr früh, für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause des Herrn Matthias Huthmair, Markt Kremsmünster Nr. 64, am Samstag den 14. October, 9 Uhr früh, für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. In Sierning im Gasthause des Herrn Franz Zachl, Nr. 78, am Freitag den 20. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Steyr im Gasthofe „Zum goldenen Schiff“ Grünmarkt Nr. 15, am Sonntag den 22. October, 10 Uhr vormittags, für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten, Ternberg und St. Ulrich. In Losenstein im Gasthause des Herrn Johann Wenk am Montag den 23. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming. In Weyer im Gasthause des Herrn Ignaz Krenn, r. 55, am Dienstag den 24. October, 9 Uhr früh, für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land. Die Nachcontrole findet in Linz am 20. No¬ vember, 8 Uhr früh, in der alten Landwehrkaserne statt. III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stell¬ vertreter haben bei den Controlen gegenwärtig zu sein, das Evidenz=Verzeichnis, Meldebuch und den Veränderungs=Aus¬ weis pro October mitzubringen und die Controlpflichtigen, gemeindeweise gesammelt, vorzuführen. IV. Die Controlpflichtigen sind aufzufordern, am Controlplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachcontrole verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht zu rechtfertigen vermögen, der militärischen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachcontrole Wegbleibenden werden mittelst Einberufungs¬ Karte zur besonderen Nachcontrole vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungs=Karten werden für die Control=Ver¬ sammlung und zur Nachcontrole nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, am 28. August 1899. Z. 11.306. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Das k. k. arbeitsstatistische Amt im k. k. Handels¬ ministerium hat mit Note vom 20. Juli l. J., Z. 1124, mitgetheilt, dass gelegentlich der Vorarbeiten für die Heraus¬ gabe der vom arbeitsstatistischen Amte zu redigierenden Monatsschrift, betitelt die „Sociale Rundschau“, die Frage aufgeworfen worden ist, ob es sich nicht empfehlen würde, in dieser neuen Zeitschrift auch Mittheilungen über die Judicatur der Gemeindeämter in Dienstbotenstreitigkeiten zu bringen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 29. Juli 1899, Z. 13.589/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen beauftragt, bis 12. September d. J. anher zu be¬ richten, welchen Umfang diese Judicatur in dortiger Gemeinde besitzt, ob und welche Evidenz über die Ergebnisse derselben derzeit besteht und ob principiell wichtige Entscheidungen in Vormerkung gehalten werden. Z. 11.303. Steyr, am 28. August 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Auswanderung nach Chili. Das k. und k. Ministerium des Aeußern hat die Aufmerksamkeit des Ministeriums des Innern auf den Uebelstand gelenkt, dass häufig österreichische und ungarische Auswanderer auf dem Wege nach Chili in Montevideo bis zur Abfahrt des Anschlussdampfers Aufenthalt nehmen müssen, ohne hierauf beim Kaufe der Fahrkarten in Genua aufmerksam gemacht worden zu sein, so dass die Mittellosen unter ihnen in Montevideo mit den größten Schwierigkeiten kämpfen, oftmals selbst die wenigen entbehrlichen Kleidungs¬ stücke verkaufen müssen, um ihren Lebensunterhalt während des dortigen, oft 8—10 Tage währenden Aufenthaltes kümmer¬ lichst zu fristen. Infolge Statthalterei =Erlasses vom 29. Juni l. J., Z. 13.841/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen daher beauftragt, allfällige Auswanderungslustige nicht ohne neuerliche allgemeine Warnung vor unbesonnenen Aus¬ wanderungen — auf die specielle Thatsache und auf die Nothwendigkeit, sich für den gedachten Fall mit ausreichenden Subsistenzmitteln zu versehen, in geeigneter Weise aufmerksam zu machen. Steyr, am 28. August 1899. Z. 11.187. Postablagen in Krühnb, Drunnbach, Lumplgraben und Pechgraben. Laut Note der k. k. Post= und Telegraphen=Direction in Linz vom 19. August l. J., Z. 32.810, wird mit 1. Sep¬ tember l. J. in Krühub, Brunnbach, Lumplgraben und Pechgraben eine Postablage mit Briefkasten und Postwert¬ zeichen Verschleiß errichtet. Diese Briefkästen werden gelegentlich der Bestellung und zwar in Krühub jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag durch das Postamt Kremsmünster, in den letzteren drei Ortschaften jeden Dienstag und Freitag durch das Postamt Großraming ausgehoben. Steyr, am 29. August 1899. Z. 11.430. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Kundmachung. Bei der k. k. Sicherheitswache in Wien sind 50 Sicher¬ heitswachmannstellen zu besetzen. Die Bewerber um diese Stellen haben sich als provi¬ sorische Wachmänner einer einjährigen Probedienstleistung

3 zu unterziehen, und ersolat nach abgelaufener zufrieden¬ stellender Probezeit ihre definitive Anstellung. Die provisorischen Sicherheitswachmänner erhalten außer Caserni rung für das erste Halbjahr ein Taggeld, odann bis zu ihrer definitiven Anstellung provisorisch die Be¬ züge eines Wachmannes minderer Gebür und zwar jährlich an Gehalt 450 fl. und die im § 10 der kaiserlichen Ver¬ ordnung vom 19. August 1899, R.=G.=Bl. 159, festgesetzte Activitätszulage, d. i. für Wien 50 Percent vom Gehalte per 225 fl. Außerdem gebürt jedem neu eintretenden Sicherheits¬ wachmann zur Anschaffung der Monturs= und Rüstungs¬ orten eine einmalige Massaeinlage von 100 fl. und zur Nachschaffung derselben ein Massapauschale, das für das erste Dienstjahr mit 25 fl. und für die folgende Dienstzeit mit jährlich 40 fl. festgesetzt ist. Für die definitiven Sicherheitswachen sind Dienstes¬ alterszulagen, welche nach vollendetem dritten Dienstjahre 30 fl. betragen und sich bis zum vollendeten 25. Dienst¬ jahre auf 250 fl. erhöhen, festgesetzt. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft; 2. vollkommene Gesundheit und ein rüstiger Körperbau; 3. ein Alter nicht unter 24 und nicht über 35 Jahre; 4. ein in jeder Richtung unbescholtenes Vorleben; 5. Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, entsprechende Intelligenz und Vorbildung, sowie die Fähigkeit, auch umständliche schriftliche Meldungen und Rapporte zu verfassen; 6. die schriftliche, in das Aufnahmsgesuch aufzu¬ nehmende Erklärung, durch wenigstens 3 Jahre in der k. k. Sicherheitswache dienen zu wollen. Bei Vorhandensein dieser Bedingungen haben bewährte ausgediente Unterofficiere im Sinne des § 5 des Gesetzes vom 19. April 1872, Nr. 60 R.=G.=Bl., den Vorzug. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig gestempelten Gesuche an die k. k. Polizeidirection in Wien binnen vier Wochen einzusenden, und werden ledige Bittsteller den ver¬ heirateten vorgezogen. Dem Gesuche ist der Tauf= oder Geburtsschein und der Heimatsschein beizulegen. Persönliche Vorstellung der Bewerber und deren polizei¬ chefärztliche Untersuchung rücksichtlich ihrer Eignung finden an jedem Donnerstage (mit Ausnahme der Feiertage) vor¬ mittags um 10 Uhr bei der Polizeidirection in Wien, IV. Stock, Thür Nr. 115, statt. Wien, am 26. August 1899. Z. 11.066. Steyr, am 24. August 1899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Tommanden. Ausforschung des Ernst Deutl. Der Urfahr, Rudolfstraße Nr. 62, wohnhafte, 26 Jahre alte, verehelichte Lehrer Ernst Deutl entfernte sich am 15. d. M. vormittags aus seiner Wohnung mit der Angabe, dass er seine beim Jäger in Kürnberg in Sommeraufent¬ halt befindliche Mutter besuche. Derselbe kam aber weder dorthin, noch kehrte er auch bisher in seine Wohnung zu¬ rück. Da Deutl in letzter Zeit Zeichen von Trübsinn zeigte, besteht die Vermuthung, dass sich derselbe etwas zu Leide gethan habe oder planlos herumirre. In dieser Vermuthung wurden die Verwandten noch dadurch bestärkt, dass die Gattin des Abgängigen durch die Post einen Brief erhielt, in welchem Deutl sie um Ver¬ zeihung bat 2c. und welchem Briefe ein Zettel beilag, auf welchem geschrieben stand: „Wenn du diesen Brief erhältst, haben mich die Wellen der Donau verschlungen.“ Deutl ist mittelgroß, gut genährt, hat rundes Gesicht, blonde Haare, solchen kleinen Schnurrbart und graue Augen. Er trug einen schwarzen Anzug und lichten Ueber¬ zieher und hatte, soviel bekannt ist, eine goldene Uhr sammt olcher Kette, einen goldenen Ehering, einen anderen goldenen Ring und zwei Photographien, ein Kind und eine Frau darstellend, bei sich. Erhebungen über den Verbleib desselben sind zu pflegen und die Gemeinde=Vorstehung Urfahr von einem positiven Inhalt sofort zu verständigen. Z 11.301. Steyr, am 28. August 1899. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Diurnisten Max Traunig. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim k. k. Ministe ium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1876 geborenen, nach Ebenthal, Bezirk Klagenfurt, heimatberechtigten, stellungs¬ pflichtigen Diurnisten Max Traunig angesucht. Personsbeschreibung: Statur: groß, schlank; Gesicht: mager und lang; Haare: dunkelblond; Augen: grau: Bart: dunkelblond (Vollbari); besondere Kenn¬ zeichen: große, abstehende Ohren, über seine Juhre hinaus gealtert; Documente: Heimatschein, ausgestellt von der Gemeinde Ebenthal vom 12. Juni 1893, Z. 304. Zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. August l. J., Nr. 14.762/IV, ergeht daher der Auf¬ trag, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbeson¬ dere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder ge¬ storben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. December d. J. anher zu berichten. Z. 11.233. Steyr, am 24. August 1899. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Hebammentage. Die mit hierämtlichem Erlasse vom 25. October 1897 Z. 15.520, Amtsblatt Nr. 43, eingeführten alljährlichen Hebammentage werden für das Jahr 1899 im Laufe des Monates September abgehalten werden, u. zw. für die sämmtlichen Hebammen des Gerichtsbezirkes Neuhofen am Montag den 18. September, vormittags 10 Uhr, im Gemeindehause zu Neuhofen; für die sämmtlichen Hebammen des Gerichtsbezirkes Krems¬ münster am Samstag den 9. September, vormittags 10 Uhr, im Gemeindehause der Landgemeinde Kremsmünster. Für den Gerichtsbezirk Steyr Umgebung werden zwei Hebammentage abgehalten: Der erste

am Montag den 11. September um 10 Uhr vormittags im Amtslocale des Herrn Ober=Bezirksarztes in Steyr, Stadtplatz, Bezirkshauptmannschafts=Gebäude, Parterre, für die Hebammen in den Gemeinden St. Ulrich, Gleink, Losensteinleiten und Garsten. Den Hebammen von Ternberg steht es frei, entweder bei diesem oder beim Hebammentag in Losenstein sich einzufinden. Der, zweite am Dienstag den 12. September, 10 Uhr vormittags, im Gemeindehause zu Sierning, für die Gemeinden Sierning, Aschach und Thanstetten. Für den Gerichtsbezirk Weyer werden ebenfalls zwei Hebammentage festgesetzt, u. zw. am Donnerstag den 14. September um 3 Uhr nachmittags im Gemeinde¬ hause zu Losenstein für die Hebammen der Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming, und der zweite am Samstag den 16. September um 11 Uhr vormittags im Gemeindehause der Marktgemeinde Weyer für die Gemeinden Weyer Markt und Land, Gaflenz, Neustift und Großraming. Diejenigen Hebammen, welche verhindert sind, an den betreffenden Tagen zu erscheinen, haben ein durch den Herrn Gemeindearzt bestätigtes Entschuldigungs=Attest anher einzusenden. Steyr, am 28. August 1899. Z. 11.423. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Nothspitäler. Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 21. August l. J., Z. 15.347/V, beauftragt, bis 8. September 1899 nachstehende Daten anher zu berichten: 1. Besteht dort ein Nothspital 2c. 2. Besteht ein Nothlocal. 3. Mit wie viel Betten ausgestattet. 4. Wie viel Kranke wurden darin im Jahre 1898 verpflegt. Steyr, am 24. August 1899. Z. 11.232. Amtserinnerung. Die Gemeinde=Vorstehungen Allhaming, Kematen, Kremsmünster Markt und Land, Lausa, Losensteinleiten, Pfarrkirchen, Piberbach und Thanstetten werden aufgefordert, die noch ausständigen Impfausweise B über die Ge¬ meinde=Impfungen umgehend vorzulegen. Steyr, am 24. August 1899. Z. 11.146. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. August bis 17. August 1899. 1. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Pierbach, Ort¬ schaften Höfnerberg, Niederhofstetten, Weberberg; Gemeinde und Ortschaft Schönau. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Wogenhub. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertbera, Ortschaften Poneggen, Schwertberg; Gemeinde Windegg, Ortschaft Lina. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ort¬ schaften Haugsberg, Oberneudorf, Oepping. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sierning, Ortschaft Gründberg; Gemeinde Thanstetten, Ortschaften Droißendorf, Schidlberg, Thanstetten; Gemeinde Ried, Ortschaft Großendorf. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ort¬ schaft Sandl. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaft Mayrhof. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Allhaming; Gemeinde und Ortschaft Eberstallzell; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Maidorf. 2. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Ortschaft Tobiasalpe. Steyr, am 21. August 1899. Z. 1466/B.=Sch.=R. Concurs=Ausschreibung. An der einclassigen Volksschule in Allhaming kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit derselben ist ein Jahresaehalt von 600 fl., Quinquennalzulagen per 50 fl. und ein Naturalqua#tier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tausscheine, dem Reife= und Lhrbefäb gungszeugnisse, dem Ausweise über die Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des katholischen Religions¬ unterrichtes und einer beglaubigten Standestabelle, aus welcher die gesammte bisherige Dienstleistung entnommen werden kann, belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, am 29. August 1899. Z. 1497/B.=Sch.=R. Concurs-Ausschreibung. An der zweiclassigen Volksschule in Kirchberg bei Kremsmünster kommt eine Unterlehrerstelle zur definitiven Besetzung. Bewerher um dieselbe, mit wlcher ein Jahres¬ gehalt von 500 fl., Quinquennalzulagen à 25 fl. und ein Naturaiquaiter ver unden ist, haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und den Nachweisen über die gesammte bisherige Dienstzeit (Standes¬ tabelle) belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concursausschreibung im Amtsblatte der Linzr Zeitung im vorschriftsmäßigen Dienst¬ wege hieramts einzubringen. Der k. k. Bezirkshauptmann: Ferdinand Rippelly. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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