Amtsblatt 1899/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Juli 1899

B. Gewerberücklegungen pro Juni 1899. 1. Alois Hartmann, Apothekergewerbe in Neuhofen Nr. 49. 2. Therese Reiter, Victualienhandel in Aschach Nr. 102. 3. Michael Steffelbauer, Frächtergewerbe in Losenstein Nr. 105. 4. Roman Eigruber, Wirtsgewerbe in Oberletten Nr. 134, Gemeinde Garsten. 5. Franz und Juliana Schreiner, Vincenz Wimmer, Victualienhandel in Klein¬ raming Nr. 21, Gemeinde St. Ulrich. 6. Johann Leithen¬ mair, Wirtsgewerbe in Sattledt Nr. 30, Gemeinde Land Kremsmünster. C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro Juni 1899. 1. Georg Wieser, Viehhandel in Kleinraming Nr. 39; Filialen Großraming Nr. 29 und Neustift Nr. 37. 2. Josef Mayrhofer, Maler und Vergoldergewerbe in Sier¬ ning Nr. 177; Fortführung durch die Witwe Aloisia Mayr¬ hofer auf Witwenstandsdauer; Geschäftsführer Josef Schipp. 3. Franz Baumgartner, Wirtsgewerbe in Kraxenthal Nr. 4, Gemeinde Garsten; Fortführung durch die Witwe Theresia Baumgartner auf Witwenstandsdauer. 4. Franz Sonn¬ leitner, Viehhandel in Maiereben Nr. 9, Gemeinde Tern¬ berg; Filialen in a) Gasthaus „Schwein“ in Anger, Weyer, b) Gasthaus „Schellnau“ in Großraming, c) Gasthaus „E. Derfler“ in Ternberg. 5. Anna Kirchner, Gemischt¬ warenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 100; Standorts¬ verlegung nach Markt Kremsmünster Nr. 11. 6. Franz Ettinger, Maurermeistergewerbe in Neuhofen Nr. 17; Stand¬ ortsverlegung nach Kirchberg Nr. 32, Gemeinde Land Krems¬ münster. 7. Ferdinand Döll, Hufschmiedgewerbe in Gro߬ raming Nr. 51; Fortführung durch die Witwe Francisca Döll auf Witwenstandsdauer; Geschäftsführer Josef Döll. Z. 9842. Steyr, am 20. Juli 1899. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Hausierverbot für die Stadt Gyula. Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des kgl. ung. Handels=Ministeriums wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Gyula (Comitat Békés) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Statthalterei=Erlasses vom 4. Juli 1899, Z. 11.710/VIII, mit Beziehung auf den § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 10.000. Steyr, am 24. Juli 1899 An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Laut Artikel 59 — 65 der Vollzugsvorschrift, R.=G.=Bl. Nr. 35 ex 1897, hat die Vorschreibung der Hausiersteuer durch das Steuerreferat der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu geschehen. Es haben also von nun an die Einsendungen der Gesuche mit den Steuerbeträgen zu entsollen, und sind die in den Ge¬ meinden ansäßigen Hausierer zu verständigen, dass sie künftighin das Ansuchen um Verlängerung der Hausier¬ befugnis, mit einem Zwei=Kronenstempel versehen, drei Monate vor Ablauf derselben, hieramts ohne Geldbetrag zu überreichen, resp. einzusenden haben. Einige Tage vor Ablauf der Haufierbewilligung haben sich sodann die Gesuchswerber behufs Zahlung der Hausier¬ steuer und Ausfertigung des Hausierbuches in der Kanzlei des k. k. Bezirkssecretärs einzufinden. Z. 9843. Steyr, am 20. Juli 1899. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Unterstützungsschwindler Peter Pferer. Peter Pferer, 1867 geboren, Schuhmachergehilfe, nach Wolfsberg zuständig und im Besitze eines Arbeits¬ buches dieser Stadtgemeinde ddo. 19. Mai 1884, Nr. 8, treibt sich in letzterer Zeit in verschiedenen Provinzen Cisleithaniens herum und lässt sich von verschiedenen Gemeinden auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Wolfsberg in von ihm nicht zu rechtfertigender Weise Geldunter¬ stützungen verabfolgen. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 29. Juni l. J., Z. 11.394/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen auf diesen Burschen aufmerksam gemacht, damit demselben keinerlei Unterstützungen verabfolgt, resp. wider denselben im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juli 1871, R.=G.=Bl. Nr. 88, und gegebenen Falles nach den Bestimmungen der Gesetze vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 89 und 90, vorgegangen werde. Z. 9883. Steyr, am 23. Juli 1899. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Juli bis 16. Juli 1899. 1. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein, Ort¬ schaft Stiedelsbach. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, Ortschaft Herzenschlag und Paraxedt, Gemeinde und Ort¬ schaft Pierbach. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde Enns, Ortschaft Schmiedberg. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Aich Gemeinde und Ortschaft Grein: Gemeinde und Ortschaft Guttau; Gemeinde Ried, Ortschaft Marbach. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Oepping, Ortschaften Haugsdorf, Oberneudorf, Oepping; Gemeinde und Ortschaft Rohrbach; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Schindlau.

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